HKrankHausG 2011
- Inhalt =>
Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Gewährleistung der Krankenhausversorgung
§ 4 Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander und mit anderen Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zweiter Teil
Patient und Krankenhaus
§ 5 Anspruch auf Krankenhausaufnahme und Versorgung
§ 6 Soziale und seelsorgerische Betreuung
§ 7 Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher
Dritter Teil
Pflichten der Krankenhäuser
§ 8 Qualitätssicherung, Patientensicherheit
§ 9 Bettennachweis, Brand- und Katastrophenschutz
§ 10 Krankenhaushygiene
Vierter Teil
Auskunftspflicht, Datenverarbeitung und Datenschutz im Krankenhaus, Aufsicht
§ 11 Auskunftspflicht und Datenverarbeitung im Krankenhaus
§ 12 Datenschutz im Krankenhaus, Sicherung von Patientenunterlagen
§ 13 Rechtsaufsicht
Fünfter Teil
Innere Strukturen der Krankenhäuser
§ 14 Wirtschaftliche Betriebsführung, organisatorische Eigenständigkeit und Krankenhausleitung
§ 15 Abgaben aus Liquidationserlösen
§ 16 Jahresabschlussprüfung
Sechster Teil
Krankenhausplanung
§ 17 Aufgaben und Grundsätze der Krankenhausplanung
§ 18 Krankenhausplan
§ 19 Durchführung und Weiterentwicklung des Krankenhausplans
Siebter Teil
Mitwirkung der Beteiligten
§ 20 Landeskrankenhausausschuss
§ 21 Wahrnehmung der Aufgaben der Krankenkassen
Achter Teil
Förderung der Krankenhäuser und Aufbringung der Fördermittel
§ 22 Pauschalförderung
§ 22a Förderung zur Darlehenstilgung
§ 23 Verwendung der Jahrespauschale
§ 24 Förderung weiterer Anlagegüter
§ 25 Förderung bei Ausscheiden aus dem Krankenhausplan
§ 25a Förderung zur Darlehenstilgung
§ 26 Förderung von Forschungsvorhaben
§ 27 Sicherung der Zweckbestimmung, Auflagen und Bedingungen
§ 28 Rücknahme, Widerruf und Erstattung
§ 29 Zuständige Behörde
§ 30 Lastenverteilung auf Land, Landkreise und kreisfreie Städte
§ 31 Förderung von Aus- und Weiterbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens
Neunter Teil
Schlussbestimmungen
§ 32 Übergangsvorschriften
§ 33 Erlass von Rechtsverordnungen
§ 34 Inkrafttreten, Außerkrafttreten