Regelwerk, Biotechnologie

HKrankHausG 2011
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Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Ziel des Gesetzes

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Gewährleistung der Krankenhausversorgung

§ 4 Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander und mit anderen Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens

Zweiter Teil
Patient und Krankenhaus

§ 5 Anspruch auf Krankenhausaufnahme und Versorgung

§ 6 Soziale und seelsorgerische Betreuung

§ 7 Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher

Dritter Teil
Pflichten der Krankenhäuser

§ 8 Qualitätssicherung, Patientensicherheit

§ 9 Bettennachweis, Brand- und Katastrophenschutz

§ 10 Krankenhaushygiene

Vierter Teil
Auskunftspflicht, Datenverarbeitung und Datenschutz im Krankenhaus, Aufsicht

§ 11 Auskunftspflicht und Datenverarbeitung im Krankenhaus

§ 12 Datenschutz im Krankenhaus, Sicherung von Patientenunterlagen

§ 13 Rechtsaufsicht

Fünfter Teil
Innere Strukturen der Krankenhäuser

§ 14 Wirtschaftliche Betriebsführung, organisatorische Eigenständigkeit und Krankenhausleitung

§ 15 Abgaben aus Liquidationserlösen

§ 16 Jahresabschlussprüfung

Sechster Teil
Krankenhausplanung

§ 17 Aufgaben und Grundsätze der Krankenhausplanung

§ 18 Krankenhausplan

§ 19 Durchführung und Weiterentwicklung des Krankenhausplans

Siebter Teil
Mitwirkung der Beteiligten

§ 20 Landeskrankenhausausschuss

§ 21 Wahrnehmung der Aufgaben der Krankenkassen

Achter Teil
Förderung der Krankenhäuser und Aufbringung der Fördermittel

§ 22 Pauschalförderung

§ 22a Förderung zur Darlehenstilgung

§ 23 Verwendung der Jahrespauschale

§ 24 Förderung weiterer Anlagegüter

§ 25 Förderung bei Ausscheiden aus dem Krankenhausplan

§ 25a Förderung zur Darlehenstilgung

§ 26 Förderung von Forschungsvorhaben

§ 27 Sicherung der Zweckbestimmung, Auflagen und Bedingungen

§ 28 Rücknahme, Widerruf und Erstattung

§ 29 Zuständige Behörde

§ 30 Lastenverteilung auf Land, Landkreise und kreisfreie Städte

§ 31 Förderung von Aus- und Weiterbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens

Neunter Teil
Schlussbestimmungen

§ 32 Übergangsvorschriften

§ 33 Erlass von Rechtsverordnungen

§ 34 Inkrafttreten, Außerkrafttreten