§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Meldungen an die Vertrauensstelle durch elektronische Datenübermittlung
§ 3 Meldungen an die Vertrauensstelle durch maschinell verwertbare Datenträger
§ 4 Meldungen an die Vertrauensstelle durch Formblätter, Befundkopien und geeignete Papierdokumente
§ 5 Vollständigkeit von Meldungen und Mindestangaben
§ 6 Sonstige Bestimmungen zur Durchführung von Meldungen
§ 7 Abrechnung der fallbezogenen Krebsregisterpauschalen und Meldevergütungen mit den Kostenträgern
§ 8 Abrechnung und Auszahlung der Meldevergütung
§ 9 Inkrafttreten/Außerkrafttreten