Regelwerk, Biotechnologie

KrebsrVO
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§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Meldungen an die Vertrauensstelle durch elektronische Datenübermittlung

§ 3 Meldungen an die Vertrauensstelle durch maschinell verwertbare Datenträger

§ 4 Meldungen an die Vertrauensstelle durch Formblätter, Befundkopien und geeignete Papierdokumente

§ 5 Vollständigkeit von Meldungen und Mindestangaben

§ 6 Sonstige Bestimmungen zur Durchführung von Meldungen

§ 7 Abrechnung der fallbezogenen Krebsregisterpauschalen und Meldevergütungen mit den Kostenträgern

§ 8 Abrechnung und Auszahlung der Meldevergütung

§ 9 Inkrafttreten/Außerkrafttreten