Regelwerk, Biotechnologie/Gesundheitswesen

ThürIfSZVO
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§ 1 Grundsatz, Fachaufsicht und allgemeine Zuständigkeit für den Infektionsschutz

§ 2 Zuständigkeit für die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen

§ 3 Besondere Zuständigkeit der Gemeinden und der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden

§ 4 Zuständigkeit des Landesamts für Verbraucherschutz

§ 5 Zuständigkeit des Landesverwaltungsamts

§ 6 Zuständigkeit des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministeriums

§ 7 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

§ 8 Übertragung von Verordnungsermächtigungen

§ 9 Übergangsbestimmungen

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten