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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern

Vom 20. Oktober 2011
(BAnz. Nr. 19 vom 02.02.2012 S. 402)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2011 beschlossen, die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gemäß § 137 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit § 135a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern - QSKH-RL) in der Fassung vom 15. August 2006 (BAnz. S. 6361), zuletzt geändert am 23. Juni 2011 (BAnz. S. 3165), wie folgt zu ändern:

I.

Die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern wird wie folgt geändert:

1. § 6 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe "bis zu einem vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu bestimmenden Zeitpunkt" gestrichen.

b) Satz 2

Der Gemeinsame Bundesausschuss wird über den Zeitpunkt nach Satz 1 innerhalb von drei Monaten nach Bestimmung einer Vertrauensstelle entscheiden

wird gestrichen.

2. § 9 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 4 Satz 1 werden nach dem Wort "Datenabgleich" die Wörter "im indirekten Verfahren" eingefügt.

b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:

"Dem Stichprobenverfahren mit Datenabgleich im direkten Verfahren sind pro Leistungsbereich mindestens 5 % der Krankenhäuser und mindestens 5 % der Fälle bezogen auf die von allen Krankenhäusern in dem ausgewählten Leistungsbereich dokumentierten Fälle zu unterwerfen. Es sind mindestens 2 Krankenhäuser in das Stichprobenverfahren einzubeziehen. Absatz 4 Satz 2 und 3 finden Anwendung. Absatz 4 Satz 4 bis 7 finden entsprechende Anwendung dahingehend, dass die Institution nach § 137a SGB V den Abgleich durchführt."

c) In Absatz 5 wird nach der Angabe "nach Absatz 4" die Angabe "oder Absatz 4a" eingefügt.

3. In § 10 Absatz 3 letzter Satz wird nach der Angabe " § 11" die Angabe "Abs. 1" gestrichen.

4. § 15 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

altneu
 Der Bericht der auf Landesebene beauftragten Stellen wird nach bundeseinheitlichen Vorgaben erstellt und an die Institution nach § 137a SGB V gesendet."Dieser Bericht der auf Landesebene beauftragten Stellen wird nach bundeseinheitlichen Vorgaben als Datenbank erstellt und ihr Inhalt elektronisch, in maschinenlesbarer Form an die Institution nach § 137a SGB V übermittelt."

b) In Satz 3 werden nach dem Wort "Spezifikation" die Wörter "für die Übermittlung nach Satz 2" eingefügt.

5. § 19 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

altneu
 Der Gemeinsame Bundesausschuss und die von ihm beauftragte Stelle gewährleisten die datenschutzrechtlich einwandfreie Durchführung der Erfassung, Speicherung, Auswertung und Weiterleitung der Daten."Die Institution nach § 137a SGB V und die auf Landesebene beauftragten Stellen gewährleisten die datenschutzrechtlich einwandfreie Durchführung der Erfassung, Speicherung, Auswertung und Weiterleitung der Daten."

6. § 23 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 und 3 werden jeweils die Wörter "und Konformitätserklärungen" durch die Wörter "in elektronischer Form" ersetzt.

b) Nach Satz 3 werden folgende Sätze angefügt:

"Bei Bedarf übersendet die auf Landesebene beauftragte Stelle der Institution nach § 137a SGB V ebenso eine Kopie der Aufstellung als Ausdruck mit der Konformitätserklärung als pdf-Dokument. Die auf Landesebene beauftragte Stelle informiert die Institution nach § 137a SGB V über das Nichtvorliegen einer Konformitätserklärung."

7. § 24 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Die Sätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst:

altneu
 Die Dokumentationsrate [dokumentierte Datensätze (Ist)/zu dokumentierende Datensätze (Soll)] wird über alle Leistungsbereiche für das ganze Krankenhaus berechnet. Bei einer Dokumentationsrate des Krankenhauses von unter 80 % wird ein Abschlag für jeden nicht dokumentierten Datensatz in Höhe von 150 e festgelegt."Die Dokumentationsrate [dokumentierte Datensätze (Ist)/ zu dokumentierende Datensätze (Soll)] wird für jeden Leistungsbereich des Krankenhauses gesondert berechnet. Bei einer Dokumentationsrate eines Leistungsbereiches von unter 95 % wird ein Abschlag für jeden nicht dokumentierten Datensatz in Höhe von 150,00 Euro festgelegt."

b) Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt:

"Die herzchirurgischen Leistungsbereiche 2, 17 und 19 nach Anlage 1 werden als ein Leistungsbereich gezählt."

II.

Anlage 1 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern wird wie folgt geändert:

Im Textblock unter der Tabelle wird Satz 3 wie folgt gefasst:

altneu
 Diese werden in der jeweils geltenden Fassung durch die Institution nach § 137a SGB V auf ihrer Homepage im Internet öffentlich bekannt gemacht."Diese werden durch den G-BA beschlossen und in der jeweils geltenden Fassung durch die Institution nach § 137a SGB V auf ihrer Homepage im Internet öffentlich bekannt gemacht."

III.

Anlage 2 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift wird nach dem Wort "Followup" die Angabe "im Erfassungsjahr 2012" angefügt.

2. Im Textblock zu "Allgemeines" werden die Sätze 3 und 4 durch den folgenden Satz ersetzt:

altneu
 Die Regelungen der Anlage 2 sind zeitlich begrenzt. Sie dienen der Erprobung von Strukturen für längsschnittliche Datenerhebung und -zusammenführung, insbesondere unter Einsatz eines Pseudonymisierungsverfahrens und leisten so einen Beitrag zur Umsetzung der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des § 137 SGB V."Die Regelungen der Anlage 2 dienen der Erprobung von Strukturen für eine längsschnittliche Datenerhebung und -zusammenführung, insbesondere unter Einsatz eines Pseudonymisierungsverfahrens und leisten so einen Beitrag zur Umsetzung der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des § 137 SGB V."

3. § 1 wird wie folgt gefasst:

altneu
 Für die Leistungsbereiche 11, 12, 15, 16 sowie 5 und 27 der Anlage 1 gelten bis zu einem vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu bestimmenden Zeitpunkt zusätzlich die Regelungen der Anlage 2, die in einer ersten Stufe neben der Erhebung der Qualitätssicherungsdaten (QS-Daten) auch eine Erhebung patientenidentifizierender Daten für die genannten Leistungsbereiche im Krankenhaus vorsehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird über den Zeitpunkt nach Satz 1 innerhalb von drei Monaten nach Bestimmung einer Vertrauensstelle entscheiden."Für die Leistungsbereiche Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation (11), Hüft-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel (12), Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation (15), Knie-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel (16) sowie Geburtshilfe (5) und Neonatologie (27) der Anlage 1 gelten zusätzlich für das Erfassungsjahr 2012 die Regelungen der Anlage 2, die in einer ersten Stufe neben der Erhebung der Qualitätssicherungsdaten (QS-Daten) auch eine Erhebung patientenidentifizierender Daten für die genannten Leistungsbereiche im Krankenhaus vorsehen. Bei übereinstimmenden patientenidentifizierenden Daten werden die Datensätze der Leistungsbereiche 11 und 12, 15 und 16 sowie 5 und 27 der Anlage 1 jeweils testweise zusammengeführt. Dieser Test dient zur Überprüfung einer grundsätzlichen technischen und inhaltlichen Machbarkeit der längsschnittlichen zukünftigen Qualitätsdatenzusammenführung."

4. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "ab" durch das Wort "seit" ersetzt.

b) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "im Juni 2010" durch die Angabe "jeweils im Juni des Vorjahres" ersetzt.

c) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

altneu
Da die Vertrauensstelle im Erfassungsjahr 2011 noch nicht zur Verfügung steht, verbleibt der Testdatensatz (patientenidentifizierende Daten und QS-Daten) bis zur Schaffung der Voraussetzungen in Absatz 4 zunächst im Krankenhaus."Der Testdatensatz (patientenidentifizierende Daten und QS-Daten) verbleibt bis zur Schaffung der Voraussetzungen in Absatz 4 zunächst im Krankenhaus."

d) In Absatz 4 werden die Sätze 1 und 2 wie folgt gefasst:

altneu
 Nach Information der Vertrauensstelle an die auf Landesebene beauftragten Stellen über den erfolgten Aufbau einer Public Key Infrastruktur (PKI), informieren diese die Krankenhäuser. Das Krankenhaus ruft den gültigen öffentlichen Schlüssel bei der Vertrauensstelle ab, verschlüsselt mit diesem die patientenidentifizierenden Daten des Testdatensatzes und verschickt den gesamten Testdatensatz (QS-Daten und verschlüsselte patientenidentifizierende Daten) an die jeweilige auf Landesebene beauftragte Stelle."Nach Information der Vertrauensstelle an die auf Landesebene beauftragten Stellen über die Verfügbarkeit des öffentlichen Schlüssels der Vertrauensstelle informieren diese die Krankenhäuser. Das Krankenhaus ruft den gültigen öffentlichen Schlüssel bei der Vertrauensstelle ab, verschlüsselt mit diesem die patientenidentifizierenden Daten des Testdatensatzes und verschickt den gesamten Testdatensatz (QS-Daten und verschlüsselte patientenidentifizierende Daten) zusätzlich zum Datenfluss des Routineverfahrens für die Datensätze eines Jahres entsprechend den dort vereinbarten Fristen an die jeweilige auf Landesebene beauftragte Stelle."

e) In Absatz 4 wird folgender Satz 3 eingefügt:

"Falls der öffentliche Schlüssel bis zum 15. Januar 2012 nicht zur Verfügung steht, erfolgt die Lieferung innerhalb von sechs Wochen nachdem die Vertrauensstelle die auf Landesebene beauftragten Stellen über die Verfügbarkeit des öffentlichen Schlüssels informiert hat."

5. § 5 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

"Die Institution nach § 137a SGB V wertet die Testdaten technisch aus und überprüft sie auf Plausibilität."

b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.

c) In Absatz 4 (neu) werden die Wörter "den im Testverfahren" ersetzt durch die Wörter "dem Testverfahren".

6. § 9

§ 9 Endpunkt der Datenerhebung

Die Datenerhebung gemäß Anlage 2 wird ab dem Erfassungsjahr 2011 durchgeführt. Im Übrigen gilt § 1.

wird aufgehoben.

7. Der Anlage 2 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern wird folgender Anhang angefügt:

"Anhang

Tabelle 1: Datenfelder des Leistungsbereichs Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation

ZeileBezeichnung
1Von Versichertenkarte eingelesene PID-Daten sind in QS-Software verfügbar
2Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
3Versichertennummer der alten Versichertenkarte
4Versichertennummer der neuen Versichertenkarte (eGK)
5Ist Patient(in) gesetzlich versichert?
6Institutionskennzeichen
7Betriebsstätten-Nummer
8Fachabteilung
9Identifikationsnummer des Patienten
10Geburtsdatum
11Geschlecht
12Aufnahmedatum Krankenhaus
13Schmerzen
14Voroperation am Hüftgelenk oder hüftgelenknah
15Bewegungsausmaß passiv mit Neutral-Null-Methode bestimmt
16Extension/Flexion 1
17Extension/Flexion 2
18Extension/Flexion 3
19Ab-/Adduktion 1
20Ab-/Adduktion 2
21Ab-/Adduktion 3
22Außen-/Innenrotation 1
23Außen-/Innenrotation 2
24Außen-/Innenrotation 3
25Osteophyten
26Gelenkspalt
27Sklerose
28Deformierung
29Einstufung nach ASA-Klassifikation
30Wundkontaminationsklassifikation
31OP-Datum
32Operation
33Dauer des Eingriffs
34perioperative Antibiotikaprophylaxe
35postoperatives Röntgenbild a/p
36postoperatives Röntgenbild axial oder Lauenstein
37behandlungsbedürftige intra-/postoperative chirurgische Komplikation(en)
38Implantatfehllage
39Implantatdislokation
40Endoprothesenluxation
41Wundhämatom/Nachblutung
42Gefäßläsion
43Nervenschaden
44Fraktur
45Sonstige
46postoperative Wundinfektion
47CDC-Klassifikation
48Reoperation wegen Komplikation(en) erforderlich
49allgemeine behandlungsbedürftige postoperative Komplikation(en)
50Pneumonie
51kardiovaskuläre Komplikation(en)
52tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
53Lungenembolie
54Sonstige
55Bewegungsausmaß passiv mit Neutral-Null-Methode bestimmt
56Extension/Flexion 1
57Extension/Flexion 2
58Extension/Flexion 3
59selbstständiges Gehen bei Entlassung möglich
60War der Patient präoperativ selbstständig gehfähig?
61selbstständige Versorgung in der täglichen Hygiene bei Entlassung möglich
62War der Patient präoperativ selbstständig in der täglichen Hygiene?
63Entlassungsdatum Krankenhaus
64Entlassungsdiagnose(n)
65Entlassungsgrund

Tabelle 2: Datenfelder des Leistungsbereichs Hüft-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel

ZeileBezeichnung
1Von Versichertenkarte eingelesene PID-Daten sind in QS-Software verfügbar
2Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
3Versichertennummer der alten Versichertenkarte
4Versichertennummer der neuen Versichertenkarte (eGK)
5Ist Patient(in) gesetzlich versichert?
6Institutionskennzeichen
7Betriebsstätten-Nummer
8Fachabteilung
9Identifikationsnummer des Patienten
10Geburtsdatum
11Geschlecht
12Aufnahmedatum Krankenhaus
13Simultaneingriff an der kontralateralen Seite
14Schmerzen
15Entzündungszeichen im Labor
16Gelenkpunktion
17Erregernachweis
18Implantatwanderung/-versagen/-verschleiß
19Lockerung Pfannen-Komponente
20Lockerung Schaft-Komponente
21Substanzverluste Pfanne
22Substanzverluste Femur
23periprothetische Fraktur
24(rezidivierende) Prothesen(sub)luxation
25Einstufung nach ASA-Klassifikation
26Wundkontaminationsklassifikation
27OP-Datum
28Operation
29Zweizeitiger Wechsel
30Dauer des Eingriffs
31perioperative Antibiotikaprophylaxe
32postoperatives Röntgenbild a/p
33postoperatives Röntgenbild axial oder Lauenstein
34behandlungsbedürftige intra-/postoperative chirurgische Komplikation(en)
35Implantatfehllage
36Implantatdislokation
37Endoprothesenluxation
38Wundhämatom/Nachblutung
39Gefäßläsion
40Nervenschaden
41Fraktur
42sonstige
43postoperative Wundinfektion
44CDC-Klassifikation
45Reoperation wegen Komplikation(en) erforderlich
46allgemeine behandlungsbedürftige postoperative Komplikation(en)
47Pneumonie
48kardiovaskuläre Komplikation(en)
49tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
50Lungenembolie
51sonstige
52selbstständiges Gehen bei Entlassung möglich
53War der Patient präoperativ selbstständig gehfähig?
54selbstständige Versorgung in der täglichen Hygiene bei Entlassung möglich
55War der Patient präoperativ selbstständig in der täglichen Hygiene?
56Entlassungsdatum Krankenhaus
57Entlassungsdiagnose(n)
58Entlassungsgrund

Tabelle 3: Datenfelder des Leistungsbereichs Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation

ZeileBezeichnung
1Von Versichertenkarte eingelesene PID-Daten sind in QS-Software verfügbar
2Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
3Versichertennummer der alten Versichertenkarte
4Versichertennummer der neuen Versichertenkarte (eGK)
5Ist Patient(in) gesetzlich versichert?
6Institutionskennzeichen
7Betriebsstätten-Nummer
8Fachabteilung
9Identifikationsnummer des Patienten
10Geburtsdatum
11Geschlecht
12Aufnahmedatum Krankenhaus
13Simultaneingriff an der kontralateralen Seite
14Schmerzen
15Voroperation am Kniegelenk oder kniegelenknah
16Osteophyten
17Gelenkspalt
18Sklerose
19Deformierung
20Einstufung nach ASA-Klassifikation
21Wundkontaminationsklassifikation
22OP-Datum
23Operation
24Dauer des Eingriffs
25perioperative Antibiotikaprophylaxe
26postoperatives Röntgenbild in 2 Ebenen
27behandlungsbedürftige intra-/postoperative chirurgische Komplikation(en)
28Implantatfehllage
29Implantatdislokation
30Patellafehlstellung
31Wundhämatom/Nachblutung
32Gefäßläsion
33Nervenschaden
34Fraktur
35sonstige
36postoperative Wundinfektion
37CDC-Klassifikation
38Reoperation wegen Komplikation(en) erforderlich
39allgemeine behandlungsbedürftige postoperative Komplikation(en)
40Pneumonie
41kardiovaskuläre Komplikation(en)
42tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
43Lungenembolie
44sonstige
45Bewegungsausmaß aktiv mit Neutral-Null-Methode bestimmt
46Extension/Flexion 1
47Extension/Flexion 2
48Extension/Flexion 3
49selbstständiges Gehen bei Entlassung möglich
50War der Patient präoperativ selbstständig gehfähig?
51selbstständige Versorgung in der täglichen Hygiene bei Entlassung möglich
52War der Patient präoperativ selbstständig in der täglichen Hygiene?
53Entlassungsdatum Krankenhaus
54Entlassungsdiagnose(n)
55Entlassungsgrund

Tabelle 4: Datenfelder des Leistungsbereichs Knie-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel

ZeileBezeichnung
1Von Versichertenkarte eingelesene PID-Daten sind in QS-Software verfügbar
2Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
3Versichertennummer der alten Versichertenkarte
4Versichertennummer der neuen Versichertenkarte (eGK)
5Ist Patient(in) gesetzlich versichert?
6Institutionskennzeichen
7Betriebsstätten-Nummer
8Fachabteilung
9Identifikationsnummer des Patienten
10Geburtsdatum
11Geschlecht
12Aufnahmedatum Krankenhaus
13Simultaneingriff an der kontralateralen Seite
14Schmerzen
15Entzündungszeichen im Labor
16Gelenkpunktion
17Erregernachweis
18Implantatwanderung/-versagen
19Lockerung Femur-Komponente
20Lockerung Tibia-Komponente
21Lockerung Patella-Komponente
22Substanzverlust Femur
23Substanzverlust Tibia
24Verschleiß der Gleitfläche
25periprothetische Fraktur
26Prothesen(sub)luxation
27Instabilität im Kniegelenk
28Zunahme der Arthrose
29Einstufung nach ASA-Klassifikation
30Wundkontaminationsklassifikation
31OP-Datum
32Operation
33Zweizeitiger Wechsel
34Dauer des Eingriffs
35perioperative Antibiotikaprophylaxe
36postoperatives Röntgenbild in 2 Ebenen
37behandlungsbedürftige intra-/postoperative chirurgische Komplikation(en)
38Implantatfehllage
39Implantatdislokation
40Patellafehlstellung
41Wundhämatom/Nachblutung
42Gefäßläsion
43Nervenschaden
44Fraktur
45sonstige
46postoperative Wundinfektion
47CDC-Klassifikation
48Reoperation wegen Komplikation(en) erforderlich
49allgemeine behandlungsbedürftige postoperative Komplikation(en)
50Pneumonie
51kardiovaskuläre Komplikation(en)
52tiefe Bein-/Beckenveneuthrombose
53Lungenembolie
54sonstige
55selbstständiges Gehen bei Entlassung möglich
56War der Patient präoperativ selbstständig gehfähig?
57selbstständige Versorgung in der täglichen Hygiene bei Entlassung möglich
58War der Patient präoperativ selbstständig in der täglichen Hygiene?
59Entlassungsdatum Krankenhaus
60Entlassungsdiagnose(n)
61Entlassungsgrund

Tabelle 5: Datenfelder des Leistungsbereichs Geburtshilfe

ZeileBezeichnung
1PID-Daten von Versichertenkarte der Mutter eingelesen und in QS-Software verfügbar
2Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
3Versichertennummer der alten Versichertenkarte
4Versichertennummer der neuen Versichertenkarte (eGK)
5Ist Patient(in) gesetzlich versichert?
6Institutionskennzeichen Mutter
7Betriebsstätten-Nummer Mutter
8Fachabteilung Mutter
9Identifikationsnummer des Patienten Mutter
10Kliniknummer Mutter
11Geburtsnummer
12Anzahl Mehrlinge
13Geburtsdatum der Schwangeren
14Aufnahmedatum
15Aufnahmediagnose Mutter
16Aufnahmediagnose Mutter kombiniert mit
17Vorstationäre Behandlung
18Nachstationäre Behandlung
195-stellige PLZ des Wohnortes
20Herkunftsland: Deutschland
21Anderes Land
22Mutter alleinstehend ohne festen Partner
23Berufstätigkeit während der jetzigen Schwangerschaft
24Tätigkeit der Mutter
25Anzahl vorausgegangene Schwangerschaften
26Anzahl Lebendgeburten
27Anzahl Totgeburten
28Anzahl Aborte
29Anzahl Abbrüche
30Anzahl EU
31Anzahl Zigaretten pro Tag nach bekannt werden der Schwangerschaft
32Schwangere während Ss. einem Arzt/Belegarzt der Geburtsklinik vorgestellt
33Ss. im Mutterpass als Risiko-Ss. dokumentiert
34Schwangerschafts-Risiken
35Schwangerschafts-Risiko
36gesamter stationärer Klinikaufenthalt während der Ss. ohne zur Geburt führender Aufenthalt in Tagen
37Schwangerschaftswoche des ersten Aufenthalts nicht zur Geburt führend
38Indikation für stat. Aufenthalt
39SSW der Erst-Untersuchung
40Gesamtanzahl Vorsorge-Untersuchung
41SSW der ersten Ultraschall-Untersuchung
42Gesamtzahl Ultraschall-Untersuchungen
43Körpergewicht bei Erstuntersuchung
44Letztes Gewicht vor Geburt
45Körpergröße
46Chorionzottenbiopsie
47Amniozentese bis unter 22+0 Wochen
48Wehen-Belastungstest
49Dopplersonographie durchgeführt
50Indikation für Dopplersonographie
51Pathologischer Dopplerbefund
52pathologischer Befund bei Risiko
53Zustand nach Konisation
54Zervixverschluss-OP
55Tokolyse i. v.
56Dauer der i. v. Tokolyse
57Tokolyse oral
58Berechneter, ggf. korrigierter Geburtstermin
59Tragzeit nach klinischem Befund
60pränatal gesicherte/vermutete Fehlbildungen
61Diagnose der pränatal gesicherten/vermuteten Fehlbildung
62pränatal gesicherte/vermutete Fehlbildung gesichert/ Verdacht auf
63SSW der pränatal gesicherten/vermuteten Fehlbildung
64Aufnahmeart
65Muttermundsweite bei Aufnahme
66Lungenreifebehandlung
67Lungenreifebehandlung: zuletzt am
68Aufnahme-CTG
69Dopplersonographie in geburtshilflicher Abteilung durchgeführt
70Indikation für Dopplersonographie in geburtshilflicher Abteilung
71Pathologischer Dopplerbefund
72Geburtsrisiken
73Geburtsrisiko
74Medikamentöse Zervixreifung
75Geburtseinleitung
76Indikation zur Geburtseinleitung
77Geburtseinleitung medikamentös
78Geburtseinleitung mit Amniotomie
79Wehenmittel s. p.
80Tokolyse s. p.
81Analgetika
82Akupunktur
83alternative Analgesien
84Episiotomie
85Plazentalösungsstörung
86Dammriss
87andere Weichteilverletzungen
88Zervixriss als Weichteilverletzung
89Scheidenriss als Weichteilverletzung
90Labien-/Klitorisriss als Weichteilverletzung
91parakolpisches Hämatom als Weichteilverletzung
92Blutung >1000 ml
93revisionsbedürftige Wundheilungsstörungen des Geburtskanals durch Eröffnung und/oder Sekundärnaht
94Hysterektomie/Laparotomie
95Eklampsie
96Sepsis
97Fieber im Wochenbett >38 °C >2 Tg.
98Anämie Hb <10 g/dl
99allgemeine behandlungsbedürftige postpartale Komplikationen
100Pneumonie
101kardiovaskuläre Komplikation(en)
102tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
103Lungenembolie
104Harnwegsinfektion
105Wundinfektion/Abszessbildung
106Wundhämatom/Nachblutung
107sonstige Komplikation
108Entlassungs-/Verlegungsdiagnose Mutter
109Weitere kombinierte Entlassungs-/Verlegungsdiagnose Mutter
110Entlassungsgrund Mutter
111Entlassungsdatum Mutter
112Tod der Mutter im Zusammenhang mit der Geburt
113lfd. Nr. des Mehrlings
114Blasensprung vor Wehenbeginn
115Datum des vorzeitigen Blasensprungs
116Uhrzeit des vorzeitigen Blasensprungs
117Zeitpunkt des Blasensprungs nicht bekannt
118Zeitpunkt der ersten Antibiotika-Gabe nach vorzeitigem Blasensprung
119Beginn der Antibiotika-Gabe
120CTG-Kontrolle
121externes CTG
122internes CTG
123Blutgasanalyse Fetalblut
124Base Excess der Fetalblutanalyse
125pH-Wert der Fetalblutanalyse
126Lage
127Entbindungsposition zum Zeitpunkt der Geburt
128Geburtsdauer ab Beginn regelmäßiger Wehen
129Aktive Pressperiode
130Anästhesien
131Allgemeinanästhesie
132Pudendusanästhesie
133sonstige Anästhesie
134Epi-/Periduralanästhesie
135Spinalanästhesie
136Entbindungsmodus
137Indikation zur operativen Entbindung
138Dauer des Eingriffs Schnitt-Nahtzeit bei Sectio caesarea
139Perioperative Antibiotikaprophylaxe (Mutter) bei Kaiserschnitt-Entbindung
140OP-Pflegekraft bei Sectio caesarea
141Notsektio
142Hauptindikation bei Notsektio
143E-E-Zeit bei Notsektio
144Hebamme
145Identifikations-Kodierung der Hebamme
146Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
147Identifikations-Kodierung des Facharztes
148Assistent in Facharzt-Weiterbildung
149Identifikations-Kodierung des Assistenten
150Pädiater vor Kindsgeburt eingetroffen
151Identifikations-Kodierung des Pädiaters
152Pädiater nach Kindsgeburt eingetroffen
153Identifikations-Kodierung des Pädiaters
154Geburtsdatum des Kindes
155Uhrzeit der Geburt
156Geburtsdiagnose Kind
157weitere kombinierte Geburtsdiagnose Kind
158Geschlecht des Kindes
159APGAR
160APGAR
161APGAR
162Gewicht des Kindes
163Länge des Kindes
164Kopfumfang des Kindes
165Blutgasanalyse Nabelschnurarterie
166Base Excess Blutgasanalyse Nabelschnurarterie
167pH-Wert Blutgasanalyse Nabelschnurarterie
168Pulsoxymetrie
169Intubation
170Volumensubstitution
171Pufferung
172Maskenbeatmung
17302-Anreicherung
174U2 durchgeführt bei kinderärztlicher Untersuchung
175Fehlbildung vorhanden
176Fehlbildung pränatal diagnostiziert
177Diagnose Morbidität des Kindes
178Totgeburt
179Tod vor Klinikaufnahme bei Totgeburt
180Todeszeitpunkt bei Totgeburt
181Kind in Kinderklinik verlegt
182Kinderkliniknummer bei Verlegung des Kindes
183Fachabteilung der Kinderklinik bei Verlegung des Kindes
184Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind
185Entlassungs-/Verlegungsuhrzeit aus der Geburtsklinik Kind
186Endgültige Entlassung aus/Tod in/stationär in
187Entlassungs-/Verlegungsdiagnose aus der Geburtsklinik Kind
188Entlassungsgrund aus der Geburtsklinik Kind
189Tod des lebendgeborenen Kindes innerhalb der ersten 7 Tage
190Todesursache des lebendgeborenen Kindes
191Datum des Todes - lebendgeborenes Kind
192Uhrzeit des Todes - lebendgeborenes Kind

Tabelle 6: Datenfelder des Leistungsbereichs Neonatologie

ZeileBezeichnung
1PID-Daten von Versichertenkarte der Mutter eingelesen und in QS-Software verfügbar
2Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
3Versichertennummer der alten Versichertenkarte
4Versichertennummer der neuen Versichertenkarte (eGK)
5Ist Patient(in) gesetzlich versichert?
6Institutionskennzeichen
7Betriebsstätten-Nummer
8Fachabteilung
9Identifikationsnummer des Kindes
10Geschlecht
11Mehrlingsgeburt
12Anzahl Mehrlinge
13laufende Nummer des Mehrlings
14berechneter, ggf. korrigierter Geburtstermin
15endgültig (postnatal) bestimmtes Gestationsalter (komplette Wochen)
16endgültig (postnatal) bestimmtes Gestationsalter (plus zusätzliche Tage)
17Geburtsdatum des Kindes
18Uhrzeit der Geburt
19Gewicht des Kindes bei Geburt
20Wo wurde das Kind geboren?
21Transport zur Neonatologie
22primärer Verzicht auf kurative Therapie bei verstorbenen Kindern mit einem Gestationsalter von 22+0 bis 23+6 Wochen
23Aufnahmedatum (ins Krankenhaus)
24Uhrzeit (Aufnahme ins Krankenhaus)
25Aufnahmedatum in pädiatrische Fachabteilung
26Uhrzeit (Aufnahme in pädiatrische Fachabteilung)
27Aufnahme ins Krankenhaus von
28Institutionskennzeichen des externen Krankenhauses
29Betriebsstätten-Nummer des externen Krankenhauses
30Fachabteilung des externen Krankenhauses
31Gewicht bei Aufnahme
32Kopfumfang bei Aufnahme
33Körpertemperatur bei Aufnahme
34Fehlbildungen
35größtes Basendefizit
36Max. FiO2.
37Min. Fi02
38Schädelsonogramm durchgeführt/vorhanden
39Intraventrikuläre (IVH) oder periventrikuläre (PVH) Hämorrhagie
40Zystische periventrikuläre Leukomalazie (PVL)
41ophthalmologische Untersuchung durchgeführt/vorhanden
42Frühgeborenen-Retinopathie (ROP)
43ROP-Status bei Aufnahme
44Sauerstoffzufuhr jeglicher Art nach Aufnahme (von mehr als 15 Minuten)
45Beginn
46endgültige Beendigung
47Beatmung (von mehr als 15 Minuten) durchgeführt
48Beginn
49endgültige Beendigung der intratrachealen Beatmung
50endgültige Beendigung jeglicher Atemhilfe
51Pneumothorax
52Bronchopulmonale Dysplasie (BPD)
53perinatale Hypoxie/Ischämie (Asphyxie)
54HIE (Hypoxisch ischämische Enzephalopathie)
55Krampfanfälle
56Bewusstseinslage
57Muskeltonus
58Saugreflex
59Mororeaktion
60erstes (a)EEG
61Befund
62Sepsis/SIRS
63Sepsis/SIRS innerhalb 72 Stunden nach Geburt
64Sepsis/SIRS später als 72 Stunden ab Geburt
65Anzahl Septitiden/SIRS später als 72 Stunden ab Geburt
66Pneumonie
67Pneumonie innerhalb 72 Stunden nach Geburt
68Pneumonie später als 72 Stunden ab Geburt
69Antibiotikatherapie, systemisch
70Nekrotisierende Enterokolitis (NEC) (Stadium II oder III)
71Neugeborenen-Hörscreening
72Operation(en) während des aktuellen stationären Aufenthaltes
73OP einer ROP (Frühgeborenenretinopathie)
74OP einer NEC (nekrotisierende Enterokolitis)
75Indikation(en) zu(r) weiteren Operation(en)
76Entlassungsdatum Krankenhaus/Todesdatum
77Entlassungsuhrzeit/Todeszeitpunkt
78Körpergewicht bei Entlassung
79Kopfumfang bei Entlassung
80Entlassung/Verlegung mit zusätzlichem Sauerstoffbedarf
81Entlassungsgrund
82Institutionskennzeichen des Krankenhauses
83Obduktion
84Todesursache
85weitere (Entlassungs-)Diagnose(n)"

IV.

Die Änderungen treten am 1. Januar 2012 in Kraft.