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QSKH-RL - Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 136 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 135a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser
Vom 15. August 2006
(BAnz Nr. 178 vom 20.09.2006 S. 6361; 19.12.2006 (2007) S. 637; 10.05.2007 S.6825; 22.11.2007 (2008) S. 86; 19.06.2008 S. 2852; 19.02.2009 S. 1271; 18.06.2009 S. 3265; 12.11.2009 S. 4578; 17.12.2009 (2010) S.830 10 ; 20.05.2010 S. 2708 10a; 21.10.2010 (2011) S. 282 11; 20.10.2011 (2012) S. 402 12; 20.09.2012 B2 12a; 20.11.2012 B4 12b; 05.11.2013 B1; 13.01.2014 B2; 19.11.2014 B1; 30.12.2014 B5; 06.08.2015 B2; 25.10.2016 B1; 06.12.2017 B1; 14.12.2017 B3; 26.04.2018 B2; 20.09.2018 B3 18; 25.02.2019 B1 19; 31.05.2019 B1 19a; 01.01.2021 aufgehoben 21)
A. Allgemeines
§ 1 Zweck und Rechtsgrundlage der Richtlinie 10 11
(1) Zweck der Richtlinie ist insbesondere:
Das Erfassungsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.
(2) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt gem. § 136 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 SGB V unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), der Bundesärztekammer (BÄK) sowie der Berufsorganisationen der Pflegeberufe grundsätzlich einheitlich für alle Patientinnen und Patienten durch Richtlinien Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser.
(3) Die einzelnen Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sind in den Anlagen festgelegt und für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser unmittelbar verbindlich. Die Verträge nach § 112 Abs. 1 SGB V können ergänzende Regelungen zur Qualitätssicherung enthalten.
§ 2 Ziele der Qualitätssicherung 10
Orientiert am Nutzen für die Patientinnen und Patienten verfolgen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Krankenhausleistungen insbesondere folgende Ziele:
B. Maßnahmen der Externen stationären Qualitätssicherung
§ 3 Krankenhausinterne Kommunikation 10
(1) Maßnahmen zur Qualitätssicherung können nur dann eine positive Wirkung entfalten, wenn sie von allen Beteiligten im Krankenhaus gemeinsam gewollt und unterstützt werden. Zu den gewünschten positiven Auswirkungen der Qualitätssicherung gehört auch die intensive Krankenhausinterne Kommunikation zwischen allen Beteiligten anhand der Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahme.
(2) Zum Erreichen der intensiven Kommunikation ist die leitende Ärztin oder der leitende Arzt der Fachabteilung verpflichtet, die Ergebnisse, Vergleiche und Bewertungen, die ihr oder ihm aus der Qualitätssicherung zugeleitet werden, mit allen Mitgliedern der Leitung und den unmittelbar am Behandlungsprozess beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anhand der Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahme durchzusprechen, kritisch zu analysieren und ggf. notwendige Konsequenzen festzulegen.
(3) Über diese Gespräche selbst sowie über mögliche Schlussfolgerungen ist von den Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmern in geeigneter Weise ein Nachweis zu führen.
§ 4 Einbezogene Leistungen 10 11 18
(1) Zur Sicherung der Qualität von Krankenhausleistungen sind nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser verpflichtet, definierte Leistungsbereiche gemäß den Anlagen 1 bis 3 zu dokumentieren. Das Erfassungsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr. Dabei hat die Dokumentation bei nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern mit einem nach Standorten differenzierten Versorgungsauftrag standortbezogen zu erfolgen. Die Darstellung der Inhalte der einbezogenen Leistungen steht als Auslöser (Ein- und/oder Ausschlusskriterien sowie die dazu gehörigen Spezifikationen, die auch die EDV-technischen Vorgaben zur Datenprüfung und zur Risikostatistik enthalten) zur Verfügung und wird durch den G-BA beschlossen. Die einbezogenen Leistungen werden regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Sie werden in der jeweils geltenden Fassung durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) auf seiner Homepage im Internet öffentlich bekanntgemacht.
(2) Über die spezifische Darstellung der Inhalte der einbezogenen Leistungen gemäß den Anlagen 1 bis 3 sind die zu dokumentierenden Datensätze definiert. Hierbei kann sich ein Datensatz aus einem Basisdatensatz oder aus einem Basisdatensatz und ggf. mehreren Teildatensätzen zusammensetzen.
§ 5 Indirekte und direkte Verfahren 11
(1) Indirekte Verfahren sind Qualitätssicherungsmaßnahmen in Leistungsbereichen unter Einbeziehung der Landesebene.
(2) Direkte Verfahren sind Qualitätssicherungsmaßnahmen in Leistungsbereichen, bei denen insbesondere wegen geringer Fallzahlen und/oder geringer Anzahl von Standorten, an denen die jeweilige Leistung erbracht wird, ein bundesweites Management geboten ist. Die Zuordnung der Leistungsbereiche ist in der Anlage 1 dargelegt.
(3) Für die Leistungsbereiche Herzschrittmacherversorgung, Hüftendoprothesenversorgung und Knieendoprothesenversorgung, Implantierbare Defibrillatoren sowie Perinatalmedizin der Anlage 1 gelten abweichend von den §§ 6 bis 8 die Regelungen der Anlage 3.
§ 6 Datenfluss beim indirekten Verfahren 10 11 12 18
(1) Die erhobenen Datensätze des jeweils vorhergehenden Quartals sind bis zum 15. Mai, 15. August, 15. November und 28. Februar von allen Krankenhäusern standortbezogen in elektronischer Form gemäß dem bundeseinheitlich vorgegebenen XML-Datenexportformat der von der Landesebene beauftragten Stelle zur Verfügung zu stellen. Korrigierende Datenlieferungen, einschließlich Stornierungen, Neu- und erstmalige Lieferungen von Datensätzen, sowie Änderungen von Datensätzen sind für Daten aller Quartale möglich bis zum 28. Februar des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres. Die von der Landesebene beauftragte Stelle überprüft die Datensätze auf Vollständigkeit und anhand der vorgegebenen Kriterien auf Plausibilität. Die geprüften Datensätze werden ohne eine Leistungserbringerpseudonymisierung an das IQTIG weitergeleitet. Die Leistungserbringerpseudonymisierung erfolgt durch das IQTIG gemäß § 19 Absatz 3. Das IQTIG stellt den auf Landesebene beauftragten Stellen die Leistungserbringerpseudonyme zur Verfügung. Die von der Landesebene beauftragte Stelle informiert die Krankenhäuser über die entsprechende Weiterleitung der Datensätze an das IQTIG.
(2) Soweit die Weiterleitung gemäß Absatz 1 nicht in einer durch den Unterausschuss Qualitätssicherung festgesetzten, angemessenen Frist erfolgt, leitet der Unterausschuss Qualitätssicherung die Anwendung der Regelungen des § 7 Abs. 1 und 2 ein. Der Landesebene ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(3) Das IQTIG stellt den von der Landesebene beauftragten Stellen auf Anforderung die jeweiligen Datensätze zur Verfügung, um dort bei Bedarf die Durchführung vollständiger eigener Auswertungen zu ermöglichen.
§ 7 Datenfluss beim direkten Verfahren 10
(1) Die erhobenen Datensätze des jeweils vorhergehenden Quartals sind bis zum 15. Mai, 15. August, 15. November und 28. Februar von allen Krankenhäusern standortbezogen in elektronischer Form gemäß dem bundeseinheitlich vorgegebenen XML-Datenexportformat dem IQTIG zur Verfügung zu stellen. Korrigierende Datenlieferungen, einschließlich Stornierungen, Neu- und erstmalige Lieferungen von Datensätzen, sowie Änderungen von Datensätzen sind für Daten aller Quartale möglich bis zum 28. Februar des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres.
(2) Soweit die Lieferung der Datensätze gemäß Absatz 1 in einer durch das IQTIG vorgegebenen angemessenen Frist nicht erfolgt, gelten die Datensätze als nicht dokumentiert und es greifen die Regelungen des § 24.
§ 8 Erstellung und Übersendung von Auswertungen 10
(1) Die von Krankenhäusern in den Leistungsbereichen mit einer bundesweiten Dokumentationspflicht für die externe stationäre Qualitätssicherung nach § 136 SGB V übermittelten Daten sind mindestens einmal jährlich standortbezogen statistisch auszuwerten und zu aussagekräftigen Übersichten, mit deren Hilfe sich das einsendende Krankenhaus für alle seine Standorte mit den Standorten weiterer Krankenhäuser vergleichen kann, zusammenzustellen. Angaben, die einen Rückschluss auf die Identität von weiteren teilnehmenden Krankenhäusern oder deren Standorte ermöglichen, sind zu unterlassen. Die Qualitätsindikatoren sind nach bundesweit einheitlichen Rechenvorschriften, die von dem IQTIG veröffentlicht werden, auszuwerten. Die Rechenvorschriften sollen bis spätestens 28. Februar des Jahres vorliegen, welches der Datenerhebung im Krankenhaus folgt.
(2) Allen Krankenhäusern, die nach dieser Richtlinie Daten geliefert haben, sind standortbezogene statistische Auswertungen für die betreffenden Leistungsbereiche zu übersenden. Zuständig ist bei direkten Verfahren das IQTIG und bei indirekten Verfahren die auf Landesebene beauftragte Stelle. Die Daten des einsendenden Krankenhauses sind standortbezogen in der Übersicht zu kennzeichnen. Die Übersendung der Auswertungen soll spätestens bis zum 15. Juni des Jahres erfolgen, welches der Datenerhebung im Krankenhaus folgt.
§ 9 Datenvalidierung 10 11 12 12b
(1) Die von den Krankenhäusern nach Maßgabe dieser Richtlinie zu dokumentierenden Qualitätssicherungsdaten sind auf ihre Validität zu prüfen (Datenvalidierungsverfahren). Das Datenvalidierungsverfahren findet standortbezogen jährlich statt und umfasst
(2) Die Statistische Basisprüfung ist bei allen definierten Leistungsbereichen (gemäß den Anlagen 1 und 3) für festgelegte Auffälligkeitskriterien durchzuführen. Die in der Statistischen Basisprüfung anzuwendenden Auffälligkeitskriterien werden jährlich durch den Unterausschuss Qualitätssicherung nach Vorschlag des IQTIG festgelegt. Sie sind bundesweit einheitlich anzuwenden. Ausgewählte Auffälligkeitskriterien der in den Vorjahren in die Datenvalidierung einbezogenen Leistungsbereiche werden weitergeführt sowie gegebenenfalls weiterentwickelt und in die Statistische Basisprüfung einbezogen.
(3) Der gezielte Datenabgleich wird bei Krankenhausstandorten durchgeführt, die bezüglich ihrer Dokumentationsqualität eine oder mehrere der folgenden Auffälligkeiten aufweisen:
Die Kriterien und die Prüfmethodik zur Bestimmung von Häufigkeit und Relevanz von Dokumentationsfehlern nach Satz 1 Nummer 1 oder von wiederholten rechnerischen Auffälligkeiten nach Satz 1 Nummer 2 werden durch den Unterausschuss Qualitätssicherung nach Vorschlag des IQTIG festgelegt. Der Datenabgleich kann darüber hinaus bei weiteren Auffälligkeiten bezüglich der Dokumentationsqualität erfolgen. Das IQTIG identifiziert bei dem Datenabgleich nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 die zu prüfenden Krankenhausstandorte und legt die abzugleichenden Fälle und zu prüfenden Datenfelder fest und teilt diese bei indirekten Verfahren bis zum 15. April des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres den auf Landesebene beauftragten Stellen mit. Das IQTIG legt bei dem Datenabgleich nach Satz 3 für die direkten Verfahren und die auf Landesebene beauftragten Stellen legen für die indirekten Verfahren die zu prüfenden Krankenhausstandorte und die abzugleichenden Fälle und zu prüfenden Datenfelder fest.
(4) Das Stichprobenverfahren mit Datenabgleich ist in der Regel bei drei Leistungsbereichen für ausgewählte Datenfelder durchzuführen. Die Leistungsbereiche sind vom Unterausschuss Qualitätssicherung nach Vorschlag des IQTIG festzulegen. Dabei sollten innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren alle Leistungsbereiche mindestens einmal geprüft worden sein. Die abzugleichenden Datenfelder umfassen mindestens diejenigen Datenfelder, die für die Berechnung der Qualitätsindikatoren (in der Regel einschließlich der Risikoadjustierung) im jeweiligen Leistungsbereich verwendet werden. Sie werden vom IQTIG vorgeschlagen und vom Unterausschuss Qualitätssicherung beschlossen. Dem Stichprobenverfahren mit Datenabgleich sind im indirekten Verfahren pro Bundesland und pro Leistungsbereich jeweils fünf Prozent aller Krankenhausstandorte zu unterwerfen. Standorte mit weniger als vier Fällen in dem betroffenen Leistungsbereich werden hiervon ausgenommen. Dem Stichprobenverfahren mit Datenabgleich sind im direkten Verfahren pro Leistungsbereich mindestens fünf Prozent der Standorte zu unterwerfen. Hierbei sind je Leistungsbereich mindestens vier Standorte und insgesamt mindestens 40 Fälle in das Stichprobenverfahren einzubeziehen. Das IQTIG ermittelt bis zum 15. April des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres mittels eines zu dokumentierenden Zufallsverfahrens für jeden einzelnen ausgewählten Leistungsbereich die Standorte,
und teilt diese für indirekte Verfahren unverzüglich der jeweils auf Landesebene beauftragten Stelle mit. Liegt die Fallzahl des Standorts in dem jeweiligen Leistungsbereich unter 20, entfällt eine Auswahl des IQTIG nach Satz 10 und es sind alle Fälle einzubeziehen.
(5) Zum Abgleich der Qualitätssicherungsdaten führen die auf Landesebene beauftragten Stellen für die indirekten Verfahren bzw. das IQTIG für die direkten Verfahren mittels Einsicht in die Patientenakte eine Zweiterhebung von Qualitätssicherungsdaten für die Prüffälle nach Absatz 3 und Absatz 4 durch und vergleichen die Ergebnisse mit den zuvor vom Krankenhaus für diesen Standort übermittelten Daten. In Leistungsbereichen mit planungsrelevanten Qualitätsindikatoren ist für die Durchführung und Koordination der Datenvalidierung außerdem die Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) zu beachten. Bei Stichprobenprüfungen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 sowie beim gezielten Datenabgleich nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 3 kann das nach § 14 verantwortliche Gremium, als die nach § 275a Absatz 3 SGB V vom G-BA hierfür bestimmte Stelle, den MDK mit dem Datenabgleich eines Krankenhausstandortes gemäß § 275a Absatz 2 Nummer 2 SGB V beauftragen. In allen Fällen, in denen eine direkte Einsicht in Patientenakten aus Gründen des im jeweiligen Bundesland geltenden Datenschutzrechts oder aus Gründen des für das jeweilige Krankenhaus im jeweiligen Bundesland geltenden Datenschutzrechts nicht zulässig ist, muss das nach § 14 verantwortliche Gremium, als die nach § 275a Absatz 3 SGB V vom G-BA hierfür bestimmte Stelle, den MDK mit dem Datenabgleich eines Krankenhausstandortes gemäß § 275a Absatz 2 Nummer 2 SGB V beauftragen. In diesen Fällen kann das nach § 14 verantwortliche Gremium die Beauftragung des MDK an das IQTIG oder an die auf Landesebene beauftragte Stelle delegieren. Die auf Landesebene beauftragten Stellen und das IQTIG informieren den MDK des jeweiligen Bundeslandes bis zum 30. Juni des dem Jahr der Prüfung vorangehenden Jahres, ob er grundsätzlich mit diesbezüglichen Prüfungen beauftragt wird. Für das Betreten des Krankenhauses durch Personen, die die Prüfungen durchführen, ist das vorherige Einverständnis des Krankenhauses einzuholen. Satz 7 gilt nicht für Prüfungen, die durch den MDK erfolgen.
(6) Die Prüfung und die Dokumentation des Abgleichs der übermittelten Qualitätssicherungsdaten mit der Dokumentation in der jeweiligen Patientenakte für den gezielten Datenabgleich nach Absatz 3 und für das Stichprobenverfahren mit Datenabgleich nach Absatz 4 erfolgt vor Ort soweit möglich nach einheitlichen Vorgaben anhand standardisierter Programme oder Dokumente in elektronischer oder Papierform, die vom IQTIG entwickelt und zur Verfügung gestellt werden. Sofern der MDK mit der Prüfung beauftragt wird, übermitteln bei indirekten Verfahren die auf Landesebene beauftragten Stellen bzw. bei direkten Verfahren das IQTIG diesem gleichzeitig mit der Beauftragung die zu prüfenden Krankenhausstandorte, die Vorgangsnummern der zu prüfenden Fälle, die jeweiligen von den Leistungserbringern übermittelten Datensätze und ggf. weitere erforderliche Informationen in elektronischer Form. Die Prüfungen sind durch den MDK innerhalb von zwölf Wochen abzuschließen. Den Krankenhäusern werden die Vorgangsnummern der zu prüfenden Fälle spätestens 14 Tage vor dem Prüftermin durch die mit der Prüfung beauftragte Institution mitgeteilt. Die Krankenhäuser stellen der mit der Prüfung beauftragten Institution über den gesamten Prüfzeitraum vor Ort die vollständige Patientendokumentation der anhand der übermittelten Vorgangsnummern identifizierten Behandlungsfälle zur Verfügung. Nicht verfügbare Patientenakten sind zu dokumentieren und die Nicht-Verfügbarkeit ist vom Krankenhaus zu begründen. Die Prüfungen im Rahmen des Datenabgleichs sind in dem Jahr, in dem die Validierung stattfindet, bis zum 31. Oktober abzuschließen. Der Prüfbericht wird zum Abschluss der Überprüfung von der mit der Prüfung beauftragten Institution erstellt und den Krankenhäusern sowie dem IQTIG bei direkten Verfahren und den jeweiligen auf Landesebene beauftragten Stellen bei indirekten Verfahren - sofern diese nicht selbst die Prüfung durchführen - unverzüglich zur Verfügung gestellt. Das Format des bundeseinheitlichen Prüfberichts wird vom IQTIG vorgegeben.
(7) Ist ein Standort nach Durchführung der Statistischen Basisprüfung gemäß Absatz 2 auffällig oder werden bei der Auswertung des Datenabgleichs nach Absatz 3 und Absatz 4 standortbezogene Auffälligkeiten festgestellt, so sind die Regelungen zum Strukturierten Dialog nach § 11 bis § 14 anzuwenden. Der Unterausschuss Qualitätssicherung wird auf Vorschlag des IQTIG Kriterien für das Vorliegen von erheblichen Dokumentationsmängeln festlegen. Bei Nachweis von erheblichen Dokumentationsmängeln gelten die Regelungen nach § 13 Absatz 3 Satz 2.
(8) Berichte zu den Ergebnissen des Datenvalidierungsverfahrens sind von den auf Landesebene beauftragten Stellen und dem IQTIG im Rahmen der Berichtspflicht nach § 15 vorzulegen. Im Bericht nach § 15 Absatz 2 werden die Ergebnisse des Datenvalidierungsverfahrens nach einheitlichen Kriterien, die das IQTIG vorschlägt und der Unterausschuss Qualitätssicherung festlegt, bewertet und kategorisiert. Die Ergebnisse werden anonymisiert auf Standortebene auch leistungsbereichsbezogen und gegebenenfalls leistungsbereichsübergreifend in diesem Bericht zusammengefasst und im Längsschnitt über drei Jahre dargestellt.
(9) Für die Veröffentlichung der Ergebnisse nach den Vorschlägen des IQTIG in dem Qualitätsbericht nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V gelten die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser.
(10) Für die Datenvalidierung bis einschließlich für das Erfassungsjahr 2017 ist § 9 in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung der Richtlinie anzuwenden. Der durch Anhaltspunkte begründete gezielte Datenabgleich nach Absatz 3 Satz 1 wird ab dem Erfassungsjahr 2018 durchgeführt. Für Maßnahmen nach § 13 Absatz 3 Satz 2 sind keine Informationen des Erfassungsjahres 2017 zugrunde zu legen.
§ 10 Erkennung von rechnerischen Auffälligkeiten in den Krankenhäusern 10 12 18
(1) Die Identifizierung von rechnerischen Auffälligkeiten erfolgt grundsätzlich für alle Qualitätsindikatoren, für die ein Referenzbereich von dem IQTIG definiert ist. Der Referenzbereich unterscheidet auffällige von unauffälligen Ergebnissen. Ergebnisse innerhalb der Referenzbereiche sind als unauffällige Versorgungsqualität zu werten. Referenzbereiche können entweder durch einen festen Wert definiert (fixer Referenzbereich) oder durch die Verteilung der Ergebnisse aller Standorte festgelegt sein (Perzentil-Referenzbereich). Eine rechnerische Auffälligkeit ist definiert als Abweichung in einem Qualitätsindikator von diesem Referenzbereich. Bei der Feststellung der rechnerischen Auffälligkeit werden Vertrauensbereiche und die Fallzahlen nicht berücksichtigt.
(2) Es besteht der Grundsatz, dass rechnerische Auffälligkeiten zu Maßnahmen nach § 11 Absatz 2 Satz 1 führen müssen. Abweichungen von diesem Grundsatz sind im Bericht nach § 15 darzustellen und zu begründen. Insbesondere in folgenden Fällen kann trotz Vorliegen einer rechnerischen Auffälligkeit von der allgemeinen Verpflichtung zur Durchführung des Strukturierten Dialogs abgesehen werden:
Der Verzicht auf Maßnahmen bei rechnerischen Auffälligkeiten, die sich nur durch einen Fall pro Qualitätsindikator pro Standort ergeben, muss nicht begründet werden. Bei Sentinel-Event Indikatoren ist in jedem Fall eine Aufforderung zur Stellungnahme nach § 11 erforderlich.
§ 11 Einleitung des Strukturierten Dialogs 11 18
(1) Der Strukturierte Dialog ist eine Maßnahme, bei der unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten auffällige Ergebnisse der Krankenhäuser im Dialog mit dem Krankenhaus bewertet und erforderlichenfalls weitere geeignete Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und -förderung unter Beachtung der Richtlinie gemäß § 137 Absatz 1 SGB V eingeleitet werden. Er besteht aus einem Stellungnahmeverfahren und einer Prüfung nach § 12 sowie dem Abschluss nach § 13.
(2) Ist ein Krankenhaus nach § 9 Absatz 7 oder § 10 auffällig, ist es unter Beachtung der hierfür vom IQTIG empfohlenen und vom G-BA beschlossenen Konzepte unter Beschreibung des Sachverhalts und Bezeichnung des betroffenen Standorts auf die Auffälligkeit hinzuweisen oder zur Stellungnahme innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist aufzufordern. Bei Wiederholung desselben oder eines ähnlichen Sachverhalts ist zumindest eine Stellungnahme anzufordern.
(1) Nach Eingang der Stellungnahmen werden diese dahingehend geprüft, ob die im überprüften Jahr dokumentierten Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität erbracht und valide dokumentiert wurden. Verbleiben auch nach Berücksichtigung der Stellungnahme Zweifel, wird eine Besprechung nach Absatz 2, eine Begehung nach Absatz 3 oder eine Zielvereinbarung auf schriftlichem Weg veranlasst. Die Bewertung im Strukturierten Dialog bezieht sich auf die erbrachte Qualität im überprüften Jahr und wird dem Stellungnehmenden mitgeteilt.
(2) Eine Besprechung dient der Aufklärung von Zweifeln und der erforderlichen, ggf. vom Krankenhaus erbetenen, Beratung. Sie ist mit der oder dem im betroffenen Leistungsbereich Verantwortlichen oder den diese vertretenden, zur Entscheidung berechtigten Personen zu führen. Der gemeinsam erkannte Verbesserungsbedarf ist in einer Zielvereinbarung schriftlich niederzulegen. Sofern konkrete Maßnahmen festgelegt werden, ist für deren Umsetzung eine angemessene Frist zu vereinbaren.
(3) Mit Einverständnis des Krankenhauses können mögliche Qualitätsmängel auch vor Ort geprüft werden (Begehung). Dabei ist die Prüfung auf Unterlagen und Räumlichkeiten zu beschränken, die für die Ausräumung von Zweifeln eingesehen werden müssen; insbesondere dürfen personenbezogene Daten nur eingesehen werden, soweit diese zur Dokumentation der zu prüfenden Leistungen angelegt wurden und die Qualität der Behandlung im Einzelfall zu beurteilen ist. Der Begehung soll eine Besprechung nach Absatz 2 angeschlossen werden.
§ 13 Abschluss des Strukturierten Dialogs 10 18
(1) Der Strukturierte Dialog wird durch einen Hinweis nach § 11 Absatz 2 Satz 1, durch eine Mitteilung nach § 12 Absatz 1 Satz 3 oder eine Zielvereinbarung nach § 12 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 3 abgeschlossen. Liegen neue Erkenntnisse vor, kann er erneut eröffnet werden.
(2) Der Strukturierte Dialog soll für die im strukturierten Qualitätsbericht der Krankenhäuser zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren bis zum 31. Oktober des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres und für die übrigen Indikatoren bis zum Ende des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein. Abweichende Verlängerungen sind in dem Bericht nach § 15 zu begründen.
(3) Verweigert ein Krankenhaus ohne berechtigten Grund Stellungnahmen, Besprechungen, Begehungen oder den Abschluss einer erforderlichen Zielvereinbarung oder erfüllt es die Verpflichtungen der Zielvereinbarung ohne nachvollziehbare Gründe nicht fristgerecht oder bei dringendem Verdacht auf besonders schwerwiegende Qualitätsverstöße , ist das Krankenhaus mit Darstellung des Sachverhaltes einschließlich des betroffenen Standorts bei direkten Verfahren dem Unterausschuss Qualitätssicherung und bei indirekten Verfahren dem Lenkungsgremium auf Landesebene zu benennen. Dies gilt auch bei erheblichen Dokumentationsmängeln gemäß § 9 Absatz 7 Satz 3. Zwischen Bundes- und Landesebene kann zur Koordination einer einheitlichen Vorgehensweise ein Informationsaustausch erfolgen. Das nach § 14 verantwortliche Gremium entscheidet über das weitere Vorgehen, u. a. auch über die Veröffentlichung der Informationen.
(4) Die Maßnahmen nach Absatz 3 sind im Bericht nach § 15 darzustellen. Sofern keine dieser Maßnahmen zur Anwendung kommt, ist dies im Bericht zu begründen und darzulegen, welche alternativen Maßnahmen ergriffen wurden.
(5) Über die möglichen Vorgehensweisen nach Absatz 3 ist das betroffene Krankenhaus im Rahmen des Strukturierten Dialogs rechtzeitig schriftlich zu informieren.
§ 14 Verantwortliches Gremium 10 12b 18
(1) Für die Gesamtverantwortung der Verfahren und Maßnahmen nach den §§ 8 bis 13 ist auf Landesebene ein verantwortliches Gremium (z.B. Lenkungsgremium) zu bestimmen. Auf Bundesebene trägt diese der Unterausschuss Qualitätssicherung.
(2) Zur inhaltlichen Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen werden Expertenkommissionen (insbesondere Fachgruppen, Arbeitsgruppen) einbezogen.
(3) Die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen (§ 140f Abs. 1 und 2) erhalten in dem verantwortlichen Gremium nach Absatz 1 und in Expertenkommissionen nach Absatz 2 ein Mitberatungsrecht. Hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten gelten § 140f Abs. 1, 2, 5 und 6 SGB V entsprechend.
§ 15 Berichtspflichten zum Strukturierten Dialog und dem Datenvalidierungsverfahren 10 11 12 12b 18
(1) Das IQTIG und die auf Landesebene beauftragten Stellen haben unter Beachtung der hierfür vom IQTIG empfohlenen und vom G-BA beschlossenen Konzepte über den Strukturierten Dialog und das Datenvalidierungsverfahren bis zum 15. März des auf den Beginn des Strukturierten Dialogs folgenden Jahres zu berichten. Dieser Bericht der auf Landesebene beauftragten Stellen wird nach bundeseinheitlichen Vorgaben als Datenbank erstellt und ihr Inhalt elektronisch, in maschinenlesbarer Form an das IQTIG übersendet. Die zu übersendende Datenbank enthält standortbezogen alle Ergebnisse der bundeseinheitlich definierten und auf der Landesebene berechneten Qualitätsindikatoren und Auffälligkeitskriterien; dies umfasst neben den rechnerisch auffälligen Ergebnissen auch alle Ergebnisse zu als unauffällig bewerteten Qualitätsindikatoren. Die Spezifikation für die Übersendung nach Satz 2 wird auf der Homepage des IQTIG bis zum 30. Juni bekanntgegeben.
(2) Das IQTIG fasst die Berichte nach Absatz 1 zusammen und erstellt bis zum 15. Mai des auf den Beginn des Strukturierten Dialogs folgenden Jahres einen Abschlussbericht über die Ergebnisse des Strukturierten Dialogs sowie des Datenvalidierungsverfahrens und veröffentlicht diese nach Freigabe durch den Unterausschuss Qualitätssicherung auf seiner Homepage. Informationen über Anpassungsbedarf von bundeseinheitlich festgelegten Referenzwerten und Qualitätsindikatoren werden unabhängig von den Berichten nach Absatz 1 kontinuierlich an das IQTIG kommuniziert.
(3) Das IQTIG und die auf Landesebene beauftragten Stellen berichten darüber hinaus in einer zusammenfassenden Textform an den Unterausschuss Qualitätssicherung bis zum 15. März des auf den Beginn des Strukturierten Dialogs folgenden Jahres.
(4) Die Berichte nach den Absätzen 1 bis 3 werden den nach § 14 verantwortlichen Gremien zur Verfügung gestellt.
C. Zuständigkeiten
§ 16 Zusammenarbeit Bundes- und Landesebene 10
(1) Die Landes- und die Bundesebene sind Kooperationspartner bei der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Krankenhausleistungen. Die Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen setzt eine enge Zusammenarbeit aller an der Qualitätssicherung Beteiligten voraus. In diesem Sinne strebt die Bundesebene mit der Landesebene einen wechselseitigen Rückkopplungsmechanismus über die Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen an. Hierzu gehört auch die Meldung systembezogener konkreter Veränderungswünsche der Landesebene an den Unterausschuss Qualitätssicherung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sollen für jedes Bundesland funktionsfähige Strukturen (z.B. Lenkungsgremium, Arbeitsgruppen, Geschäftsstelle als Qualitätsbüro oder Projektgeschäftsstelle) unter Nutzung vorhandener Institutionen vorgehalten werden. Es können länderübergreifende Strukturen gebildet werden.
(2) Auf Landesebene sollen insbesondere folgende Aufgaben für indirekte Verfahren (§ 5 Abs. 1) wahrgenommen werden:
(3) Der Unterausschuss Qualitätssicherung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
(4) Werden wesentliche Regelungen der vorliegenden Richtlinie auf Landesebene nicht umgesetzt, so kann der Unterausschuss Qualitätssicherung das IQTIG mit der Übernahme von Aufgaben der Landesebene beauftragen, bis die Strukturen auf der Landesebene eine zuverlässige Umsetzung der Richtlinie wieder gewährleisten. Der Landesebene ist vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§ 17 Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
(1) Das Nähere zur Zusammenarbeit mit dem IQTIG bestimmt sich nach dem Kapitel 1 Abschnitt 4 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses.
(2) Das IQTIG berichtet dem Gemeinsamen Bundesausschuss über die Umsetzung der Beschlüsse zu Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
(1) Die mit der Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen beauftragte Stelle setzt für die direkten und indirekten Verfahren Fachgruppen ein. Diese sind dem Unterausschuss Qualitätssicherung bekannt zu geben. In begründeten Fällen kann der Unterausschuss diese beanstanden. In die Fachgruppen entsenden der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die PKV gemeinsam, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie die BÄK und der Deutsche Pflegerat (DPR) je bis zu zwei Vertreter (Ärzte bzw. Experten der Pflege); an den Sitzungen der Fachgruppe können bis zu zwei der nach § 140f Abs. 2 SGB V benannten sachverständigen Personen teilnehmen. Die medizinischwissenschaftlichen Fachgesellschaften werden von der BÄK gebeten, eine weitere Ärztin oder einen weiteren Arzt in die jeweilige Fachgruppe zu entsenden. Die Mitglieder der Fachgruppe sollen fachkundig sein und über Kenntnisse auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung verfügen. Zeitlich befristet können weitere Ärztinnen oder Ärzte oder andere Sachverständige für spezielle, z.B. methodische Fragestellungen beratend hinzugezogen werden.
(2) Die Fachgruppen haben insbesondere folgende Aufgaben:
(3) Die Benennung der Mitglieder erfolgt für die Dauer von drei Jahren. Eine Wiederbenennung der berufenen Mitglieder ist nach Ablauf der drei Jahre möglich. Vertretungslösungen werden aus Gründen der Kontinuität grundsätzlich nicht vorgesehen.
§ 19 Datenschutz und Schweigepflicht 10 11 12 18
(1) Bei der Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen sind die Bestimmungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz einzuhalten. Zu erfassende Daten von Personen, die in der ärztlichen/pflegerischen Versorgung tätig werden, oder von Patientinnen oder Patienten dürfen nur von den dafür verantwortlichen Personen und Stellen erhoben und dokumentiert werden. Dies gilt nicht für die patientenidentifizierenden Daten in den Leistungsbereichen nach § 5 Abs. 3. Personenbezogene Angaben oder nur auf einzelne Standorte bezogene Angaben dürfen an unbefugte Dritte nicht weitergegeben werden. Alle vom Umgang mit den Daten zur Qualitätssicherung betroffenen Stellen und Personen sind auf ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit und vertraulichen Behandlung der Daten hinzuweisen und entsprechend zu belehren. Auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses übermittelt das IQTIG oder die auf Landesebene beauftragte Stelle die für Rechenmodelle zur Festlegung von Schwellenwerten für Mindestmengen nach § 136b Absatz 1 Nummer 2 SGB V gemäß Beschluss erforderlichen Daten an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
(2) Das IQTIG und die auf Landesebene beauftragten Stellen haben die datenschutzrechtlich einwandfreie Durchführung der Erfassung, Speicherung, Auswertung und Weiterleitung der Daten sicherzustellen. Auswertungsstellen auf der Bundesebene und auf der Landesebene unterstehen nicht der Weisung einzelner oder mehrerer Mitglieder der Lenkungsgremien oder einzelner Personen in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses oder seiner Untergliederungen.
(3) Das IQTIG und die auf Landesebene beauftragten Stellen haben sicherzustellen, dass Entscheidungen über und die Durchführung von Maßnahmen nach den §§ 11 bis 13 auf Grundlage von in Bezug auf die Identität der Leistungserbringer pseudonymisierten Daten erfolgen. Dies gilt auch für die Wahrnehmung weiterer Aufgaben der Fach- und Arbeitsgruppen auf Bundes- und Landesebene gemäß § 14 Absatz 2 und § 18. In Fällen begründeter Erforderlichkeit besteht die Möglichkeit der De-Pseudonymisierung.
(4) In den verantwortlichen Gremien nach § 14 Absatz 1 dürfen Leistungserbringer erst dann gemäß § 13 Absatz 3 identifiziert werden, wenn die vereinbarten Rückkopplungs- und Beratungsmechanismen nach den §§ 8 bis 12 durchgeführt wurden. Dies gilt gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 und 2 nicht bei dringendem Verdacht auf besonders schwerwiegende Qualitätsverstöße oder bei erheblichen Dokumentationsmängeln. Die verantwortlichen Gremien nach § 14 Absatz 1 beziehungsweise einzelne Mitglieder dürfen den Fach- und Arbeitsgruppen und dem MDK keine Zielaufträge in der Art erteilen, dass Kenntnisse, die sich aus der Einsicht in Patientenakten ergeben, den verantwortlichen Gremien nach § 14 Absatz 1 oder einzelnen Mitgliedern personenbezogen und nicht pseudonymisiert zugänglich gemacht werden.
(5) Im Gemeinsamen Bundesausschuss und in seinen Untergliederungen dürfen einzelne Standorte bei indirekten Qualitätssicherungsmaßnahmen nicht identifiziert werden. Abweichendes gilt bei direkten Qualitätssicherungsmaßnahmen oder wenn auf Landesebene die notwendigen Strukturen nicht vorgehalten werden und bei Anwendung von § 13 Abs. 3.
D. Finanzierung
Die Finanzierung der Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt ausschließlich über die Leistungsvergütungen. Diese Aufgabe kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Institutionen der Qualitätssicherung auf Landesebene erfüllt werden. Regelungen zur Finanzierung von ergänzenden Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V bleiben hiervon unberührt.
§ 21 Qualitätssicherungszuschläge 10 10
(1) Die beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 136 Abs. 1 SGB V werden über einen Zuschlag auf jeden abgerechneten vollstationären Krankenhausfall finanziert. Der Zuschlag ist gesondert in der Rechnung des Krankenhauses auszuweisen. Hinsichtlich der Rechnungslegung und des Einzugs gelten die Regelungen in den Verträgen nach § 112 SGB V bzw. der jeweiligen Vereinbarungen der Vertragsparteien nach § 11 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) i. V. m. § 18 Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
(2) Der Zuschlag unterliegt nicht der Begrenzung der Pflegesätze durch den Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Er geht nicht in den Gesamtbetrag nach § 6 Bundespflegesatzverordnung (BPflV), das Erlösbudget nach § 4 KHEntgG und die Erlössumme nach § 6 Abs. 3 KHEntgG ein und wird bei der Ermittlung der entsprechenden Erlösausgleiche nicht berücksichtigt.
(3) Der Zuschlag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, für die jeweils gesonderte Beträge vereinbart werden:
(4) Die Höhe des Zuschlagsanteils Land wird auf Landesebene vereinbart. Bei deren Festlegung sind die Aufgaben auf Landesebene zu berücksichtigen.
(5) Soweit auf Landesebene keine Geschäftsstelle die Aufgaben der Landesebene wahrnimmt, werden sie von einer vom G-BA bestimmten Stelle übernommen. Diese erhält eine angemessene Finanzierung.
(6) Die nach dem KHG, KHEntgG und der BPflV zuständigen Vertragsparteien vereinbaren die Höhe der Zuschlagsanteile Krankenhaus und veröffentlichen diese in geeigneter Weise.
(1) Die Qualitätssicherungszuschläge nach § 21 Abs. 3 werden mit jedem vollstationären Krankenhausfall vom Krankenhaus zusätzlich in Rechnung gestellt und von den entsprechenden Kostenträgern bezahlt. Maßgeblich für die Zuschlagserhebung und die Zuschlagshöhe ist der Aufnahmetag.
(2) Das Krankenhaus
Ist eine von der Landesebene beauftragte Stelle nicht eingerichtet, führt das Krankenhaus den Zuschlagsanteil Land für die Übernahme von Aufgaben der Landesebene gemäß § 21 Abs. 5 an den G-BA ab, der diesen zur Finanzierung der entsprechenden Aufgaben einsetzt. Für das Krankenhaus ergeben sich die abzuführenden Beträge für das Jahr aus den für das laufende Jahr vereinbarten vollstationären Krankenhausfällen multipliziert mit dem jeweiligen Zuschlagsanteil Land gemäß § 21 Absatz 3. Bei Fehlen einer Vereinbarung für das laufende Jahr werden die letzten Vereinbarungszahlen aus Vorjahren als Berechnungsgrundlage herangezogen.
(3) Das Krankenhaus übermittelt der von der Landesebene beauftragten Stelle die Zahl der jeweils vereinbarten vollstationären Krankenhausfälle.
(4) Das Krankenhaus überweist jeweils bis zum 15. April und bis zum 15. Oktober eines Jahres die Hälfte der nach Absatz 3 abzuführenden Zuschlagssumme eines Jahres an die empfangende Stelle.
(1) In den Verhandlungen nach § 11 KHEntgG für das Folgejahr ist von den Krankenhäusern die erfolgte Abführung des Zuschlagsanteils Land nachzuweisen.
(2) Das Krankenhaus erstellt bezogen auf jeden Leistungsbereich eine krankenhaus- und standortbezogene Aufstellung, aus der die Zahl der zu dokumentierenden Datensätze (Soll) hervorgeht. Die Aufstellung ist bei der Herzschrittmacherversorgung separat auf
bei der Knieendoprothesenversorgung auf
bei der Hüftendoprothesenversorgung auf
bei den Implantierbaren Defibrillatoren separat auf
sowie bei der Perinatalmedizin separat auf
Diese Aufstellung wird gemäß dem bundeseinheitlich vorgegebenen Format in elektronischer Form und als Ausdruck der von der Landesebene beauftragten Stelle übermittelt. Das Krankenhaus legt die Zahlen der zu dokumentierenden Datensätze mit einer Erklärung zur Richtigkeit der übermittelten Daten (Konformitätserklärung) vor, die von einer oder einem Vertretungsberechtigten des Krankenhauses zu unterzeichnen ist.
(3) Das Krankenhaus übermittelt die Aufstellung und Konformitätserklärung nach Absatz 2 sowie gemäß Spezifikation des IQTIG vorgegebene Risikostatistiken bis zum 15. Februar des der Datenerhebung nachfolgenden Jahres. Die übermittelten Aufstellungen in elektronischer Form werden von der auf Landesebene beauftragten Stelle an das IQTIG übermittelt. Die auf Landesebene beauftragte Stelle nimmt die Übermittlung der ihr vorliegenden Aufstellungen in elektronischer Form einschließlich Risikostatistiken unverzüglich nach dem in Satz 1 genannten Stichtag sowie nach Ablauf einer ggf. erfolgten Fristsetzung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 10 vor. Bei Bedarf übersendet die auf Landesebene beauftragte Stelle dem IQTIG ebenso eine Kopie der Aufstellung als Ausdruck mit der Konformitätserklärung als pdf-Dokument. Die auf Landesebene beauftragte Stelle informiert das IQTIG über das Nichtvorliegen einer Konformitätserklärung.
(4) Die von der Landesebene beauftragte Stelle erteilt dem Krankenhaus bis zum 30. April des der Datenerhebung nachfolgenden Jahres eine standortbezogene Bescheinigung über die im abgelaufenen Kalenderjahr vollständig dokumentierten Datensätze (Ist) gemäß § 4 dieser Richtlinie. In dieser Bescheinigung ist zu vermerken, ob das Krankenhaus seinen Berichtspflichten sowie seiner Pflicht zur Abgabe einer Konformitätserklärung nach Absatz 2 fristgerecht nachgekommen ist. Das Krankenhaus legt diese Bescheinigung den Vertragsparteien der örtlichen Pflegesatzverhandlungen zusammen mit den tatsächlichen Zahlen der zu dokumentierenden Datensätze (Soll) vor.
(5) Für direkte Verfahren übermittelt das IQTIG den auf Landesebene beauftragten Stellen die für die Ausstellung der Bescheinigung erforderlichen Angaben. Die an das Krankenhaus übermittelte Bescheinigung nach Absatz 4 ist zeitgleich dem IQTIG zu übersenden.
§ 24 Qualitätssicherungsabschläge und Ausgleiche 10 10 12 12b 18 19 19a
(1) Für nicht dokumentierte aber dokumentationspflichtige Datensätze sind gemäß § 137 SGB V vom Krankenhaus Qualitätssicherungsabschläge nach § 8 Absatz 4 KHEntgG oder § 8 Absatz 4 BPflV zu zahlen. Die Dokumentationsrate [dokumentierte Datensätze (Ist)/zu dokumentierende Datensätze (Soll)] wird für jeden Leistungsbereich des Krankenhauses gesondert berechnet. Die Dokumentationsrate wird bei der Herzschrittmacherversorgung für
bei der Knieendoprothesenversorgung für
und bei der Hüftendoprothesenversorgung für
bei den Implantierbaren Defibrillatoren für
sowie bei der Perinatalmedizin für
krankenhausbezogen gesondert berechnet. Bei einer Dokumentationsrate eines Leistungsbereiches von unter 100 Prozent wird ein Abschlag für jeden nicht dokumentierten Datensatz in Höhe von 150,00 Euro festgelegt; es sei denn, das Krankenhaus weist nach, dass die Unterschreitung unverschuldet ist. Lag ab dem Erfassungsjahr 2015 die Dokumentationsrate des jeweiligen Leistungsbereiches bereits im Vorjahr unter 95 Prozent, erhöht sich der Abschlag für jeden nicht dokumentierten Datensatz auf 300,00 Euro. Lag ab dem Erfassungsjahr 2019 die Dokumentationsrate des jeweiligen Leistungsbereiches bereits im Vorjahr unter 100 Prozent, erhöht sich der Abschlag für jeden nicht dokumentierten Datensatz auf 300,00 Euro. Bei einer Dokumentationsrate der Leistungsbereiche der Transplantationen (Leistungsbereiche Herztransplantation und Herzunterstützungssysteme, Lebertransplantation, Leberlebendspende, Nierentransplantation, Nierenlebendspende, Lungen- und Herz-Lungen-Transplantation und Pankreas- und Pankreas-Nieren-Transplantation nach Anlage 1) von unter 100 Prozent wird ein Abschlag für jeden nicht dokumentierten Datensatz in Höhe von 2.500,00 Euro festgelegt; es sei denn, das Krankenhaus weist nach, dass die Unterschreitung unverschuldet ist. Lag ab dem Erfassungsjahr 2015 die Dokumentationsrate der jeweiligen Leistungsbereiche der Transplantationen bereits im Vorjahr unter 100 Prozent, erhöht sich der Abschlag für jeden nicht dokumentierten Datensatz auf 5.000,00 Euro. Die herzchirurgischen Leistungsbereiche Aortenklappenchirurgie, isoliert, Kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie und Koronarchirurgie, isoliert sowie die Leistungsbereiche Nierentransplantation und Pankreas- und Pankreas-Nieren-Transplantation nach Anlage 1 werden als jeweils ein Leistungsbereich gezählt. Erfüllt ein Krankenhaus seine Pflicht zur Abgabe der Konformitätserklärung nach § 23 Abs. 2 nicht fristgerecht, ist es von der auf Landesebene beauftragten Stelle unverzüglich unter Setzung einer zweiwöchigen Lieferfrist zu ermahnen. Sind die Pflichten auch nach Ablauf dieser zweiten Frist nicht erfüllt, ergeht ein Abschlag von 6.000,00 Euro. Der Abschlag nach Satz 4 und 5 bleibt dadurch unberührt. Die Krankenhäuser sind auf die Möglichkeit von Abschlägen hinzuweisen.
(2) Sofern sich das Krankenhaus bei Unterdokumentation auf Unverschulden beruft, ist dies vom Krankenhaus zu begründen. Das Krankenhaus holt hierzu eine Einschätzung der auf Landesebene beauftragten Stelle (bei indirekten Verfahren) bzw. des IQTIG (bei direkten Verfahren) ein. Hierzu übermittelt es seine Begründung bis zum 31. Mai des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres den auf Landesebene beauftragten Stellen bzw. dem IQTIG. Die auf Landesebene beauftragte Stelle (bei indirekten Verfahren) bzw. das IQTIG (bei direkten Verfahren) geben eine Einschätzung hinsichtlich der vorgebrachten Gründe ab und teilen diese schriftlich innerhalb von sechs Wochen dem Krankenhaus zur Weiterleitung an die Vertragsparteien der örtlichen Pflegesatzverhandlungen mit. Die auf Landesebene beauftragten Stellen übermitteln dem IQTIG bis zum 31. Oktober des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres eine Auflistung der Begründungen der Krankenhäuser und ihrer Einschätzung in anonymisierter Form. Das IQTIG veröffentlicht bis zum 31. Dezember des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres eine retrospektive anonymisierte Fallsammlung der Begründungen und Einschätzungen zu den direkten und indirekten Verfahren. Abweichend von Satz 3 hat das Krankenhaus für das Erfassungsjahr 2018 seine Begründung bis zum 30. Juni 2019 den auf Landesebene beauftragten Stellen bzw. dem IQTIG zu übermitteln.
(3) Der nach Absatz 1 ermittelte gesamte Ausgleichs- und Abschlagsbetrag wird spätestens im nächstmöglichen Vereinbarungszeitraum verrechnet.
Einbezogene Leistungen im Erfassungsjahr 2019 | Anlage 1 10a 11 12 12a 18 |
Im Erfassungsjahr 2019 sind folgende Leistungsbereiche verpflichtend zu dokumentieren:
Leistungsbereich | Verfahren | |
direkt | indirekt | |
Ambulant erworbene Pneumonie | x | |
Gynäkologische Operationen (ohne Hysterektomien) | x | |
Herzschrittmacherversorgung (Herzschrittmacher-Implantation, Herzschrittmacher-Aggregatwechsel, Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation) | x | |
Hüftendoprothesenversorgung (Hüftendoprothesen-Erstimplantation einschließlich endoprothetische Versorgung Femurfraktur, Hüftendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel) | x | |
Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung | x | |
Implantierbare Defibrillatoren (Implantierbare Defibrillatoren - Implantation, Implantierbare Defibrillatoren - Aggregatwechsel, Implantierbare Defibrillatoren - Revision/Systemwechsel/Explantation) | x | |
Karotis-Revaskularisation | x | |
Knieendoprothesenversorgung (Knieendoprothesen-Erstimplantation einschließlich unikondylärer Schlittenprothesen, Knieendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel) | x | |
Mammachirurgie | x | |
Perinatalmedizin (Perinatalmedizin - Geburtshilfe, Perinatalmedizin - Neonatologie) | x | |
Pflege: Dekubitusprophylaxe | x | |
Aortenklappenchirurgie, isoliert | x | |
Herztransplantation und Herzunterstützungssysteme | x | |
Kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie | x | |
Koronarchirurgie, isoliert | x | |
Leberlebendspende | x | |
Lebertransplantation | x | |
Lungen- und Herz-Lungen-Transplantation | x | |
Nierenlebendspende | x | |
Nierentransplantation | x | |
Pankreas- und Pankreas-Nieren-Transplantation | x |
Die spezifische Darstellung der einbezogenen Leistungen ist definiert durch die Listen der Ein- und/oder Ausschlusskriterien in der Spezifikation für QS-Filter-Software. Die spezifische Darstellung der Dokumentationsinhalte ist definiert durch die Anforderungen der Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware. Diese werden durch den G-BA beschlossen und in der jeweils geltenden Fassung durch das IQTIG auf seiner Internetseite im Internet öffentlich bekannt gemacht.
Erforderlichkeit der Daten (Übersicht über die Exportfelder1 und ihre Verwendungszwecke) | Anhang zu Anlage 1 |
Der Anhang zu Anlage 1 stellt die erforderlichen Daten für die Maßnahmen der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern dar.
Leistungsbereich ambulant erworbene Pneumonie
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | aufnehmender Standort | X | X | X | |
11 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
12 | Fachabteilung | X | |||
13 | Geburtsjahr2 | X | X | X | |
14 | Geschlecht | X | X | ||
15 | Quartal des Aufnahmetages3 | X | X | ||
16 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren4 | X | X | X | |
17 | Aufnahme aus stationärer Pflegeeinrichtung | X | X | ||
18 | Aufnahme aus anderem Krankenhaus oder aus externer stationärer Rehabilitationseinrichtung | X | X | ||
19 | chronische Bettlägerigkeit | X | X | ||
20 | bei Aufnahme invasive maschinelle Beatmung, d. h. Beatmung mit endotrachealer Intubation oder mit Trachealkanüle | X | X | X | |
21 | Desorientierung: Besteht zum Zeitpunkt der Auf- nahme eine Bewusstseinstrübung (z.B. Somnolenz) oder ein Verlust der Orientierung zu Zeit, Ort oder Person? [Aufnahme] | X | X | ||
22 |
| X | X | ||
23 | Blutdruck systolisch | X | X | ||
24 | Blutdruck diastolisch | X | X | ||
25 | Zeitpunkt der ersten Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie | X | X | ||
26 | initiale antimikrobielle Therapie | X | X | ||
27 | Beginn der Mobilisation | X | X | ||
28 | maschinelle Beatmung | X | X | ||
29 | Wurde in der Patientenakte dokumentiert, dass während des Krankenhausaufenthalts eine palliative Therapiezielsetzung festgelegt wurde? | X | X | X | |
30 | Abstand Aufnahmedatum bis Dokumentation der palliativen Therapiezielsetzung in der Patientenakte5 | X | |||
31 | Abstand Dokumentation der palliativen Therapiezielsetzung in der Patientenakte bis Entlassungsdatum6 | X | |||
32 | Quartal des Entlassungstages7 | X | |||
33 | Wochentag 1 bis 78 | X | |||
34 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen9 | X | X | X | |
35 | Entlassungsdiagnose(n)10 | X | |||
36 | Entlassungsgrund | X | X | X | |
37 | Desorientierung: Besteht vor der Entlassung eine Bewusstseinstrübung (z.B. Somnolenz) oder ein Verlust der Orientierung zu Zeit, Ort oder Person? | X | X | ||
38 | stabile orale und/oder enterale Nahrungsaufnahme | X | X | ||
39 | spontane Atemfrequenz [ Untersuchung von klinischen Stabilitätskriterien vor Entlassung] | X | X | ||
40 | Herzfrequenz | X | X | ||
41 | Temperatur | X | X | ||
42 | Sauerstoffsättigung | X | X | ||
43 | Blutdruck systolisch [ Untersuchung von klinischen Stabilitätskriterien vor Entlassung] | X | X | ||
1) Die Exportfelder werden aus den Informationen berechnet, die in der Benutzeroberfläche der QS-Dokumentationssoftware erfasst werden.
Es existiert lediglich ein Datenfeld, für das keine Informationen exportiert werden:
Es handelt sich um die einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten.
Diese Information verbleibt beim Leistungserbringer und dient der Identifikation der Fälle im Rahmen der qualitätssichernden Maßnahmen.
2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 3) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 5) In der Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus" und "Datum des Eintrags in der Patientenakte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 6) In der Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder "Datum des Eintrags in der Patientenakte" und "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 8) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. |
Leistungsbereich Gynäkologische Operationen (ohne Hysterektomien)
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [ Basis] | X | |||
2 | Vorgangsnummer [ Basis] | X | X | ||
3 | Versionsnummer [ Basis] | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
11 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
12 | Fachabteilung | X | |||
13 | Geburtsjahr1 | X | |||
14 | Aufnahmedatum Krankenhaus | X | X | X | |
15 | Quartal des Aufnahmetages2 | X | |||
16 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren3 | X | X | X | |
17 | Aufnahmediagnose(n)4 | X | |||
18 | Entlassungsdatum Krankenhaus | X | |||
19 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen5 | X | X | ||
20 | Quartal des Entlassungstages6 | X | |||
21 | Wochentag 1 bis 77 | X | |||
22 | Entlassungsdiagnose(n)8 | X | X | X | |
23 | Entlassungsgrund | X | X | ||
24 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [ Operation] | X | |||
25 | Vorgangsnummer [ Operation] | X | X | ||
26 | Versionsnummer [ Operation] | X | |||
27 | Wievielter gynäkologischer Eingriff während dieses Aufenthaltes? | X | X | ||
28 | Eingriff im Rahmen der Zusatzerhebung Leiomyom des Uterus9 | X | X | X | |
29 | Einstufung nach ASA-Klassifikation | X | X | ||
30 | Voroperation im OP-Gebiet | X | X | ||
31 | Perioperative Antibiotikaprophylaxe10 | X | X | ||
32 | OP-Datum | X | |||
33 | postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen11 | X | |||
34 | Quartal der Operation12 | X | |||
35 | Operation13 | X | X | X | X |
36 | Ist das kontralaterale Ovar postoperativ noch vorhanden? | X | |||
37 | intraoperative Komplikationen | X | X | ||
38 |
| X | X | ||
39 | postoperative Histologie | X | X | X | |
40 | führender Befund | X | X | X | |
41 | pT | X | |||
42 | pN | X | |||
43 | M | X | |||
44 | G | X | |||
45 | assistierte Blasenentleerung | X | X | ||
46 |
| X | X | ||
47 | Dauer der assistierten Blasenentleerung | X | X | ||
1) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.
2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 3) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 4) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 5) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 8) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 9) Diese Angabe ist nur im Bundesland Hessen verpflichtend zu dokumentieren. 10) Diese Angabe ist nur im Bundesland Hessen verpflichtend zu dokumentieren. 11) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 13) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. |
Leistungsbereich Herzschrittmacherversorgung - Herzschrittmacher-Implantation1
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2 | X | X | X | |
9 | GKV-Versichertenstatus3 | X | X | ||
10 | eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4 | X | X | X | |
11 | Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer. | X | |||
12 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
13 | entlassender Standort | X | X | X | X |
14 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
15 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
16 | Fachabteilung | X | |||
17 | Geburtsjahr5 | X | X | ||
18 | Geschlecht | X | X | ||
19 |
| X | X | ||
20 |
| X | X | ||
21 | Quartal des Aufnahmetages6 | X | X | X | |
22 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren7 | X | X | ||
23 | Einstufung nach ASA-Klassifikation | X | X | ||
24 | führendes Symptom | X | X | ||
25 | Herzinsuffizienz | X | X | ||
26 | führende Indikation zur Schrittmacherimplantation | X | X | X | |
27 | Ätiologie | X | X | ||
28 | Persistenz der Bradykardie | X | X | ||
29 | erwarteter Anteil ventrikulärer Stimulation | X | X | ||
30 | Diabetes mellitus | X | |||
31 | Nierenfunktion/Serum Kreatinin | X | |||
32 | Vorhofrhythmus | X | X | ||
33 | AV-Block | X | X | ||
34 | intraventrikuläre Leitungsstörungen | X | X | ||
35 | QRS-Komplex | X | |||
36 | Pausen außerhalb von Schlafphasen | X | X | ||
37 | Zusammenhang zwischen Symptomatik und Bradykardie/Pausen | X | X | ||
38 | Spontanfrequenz außerhalb von Schlafphasen | X | X | ||
39 |
| X | X | ||
40 | AV-Knotendiagnostik | X | X | ||
41 | neurokardiogene Diagnostik | X | X | ||
42 | chronotrope Inkompetenz bei Erkrankung des Sinusknotens | X | X | ||
43 | konservative Therapie ineffektiv/unzureichend | X | X | ||
44 | OP-Datum | X | X | X | |
45 | Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8 | X | X | ||
46 | Quartal der Operation9 | X | X | ||
47 | Operation10 | X | X | X | |
48 |
| X | X | ||
49 | Dauer des Eingriffs | X | X | ||
50 |
| X | X | ||
51 | System | X | X | X | |
52 |
| X | X | ||
53 |
| X | X | ||
54 |
| X | X | ||
55 |
| X | X | ||
56 | Linksventrikuläre Sonde aktiv? | X | |||
57 | Position: Dimension 1 | X | X | ||
58 | Position: Dimension 2 | X | X | ||
59 |
| X | X | ||
60 | peri- bzw. postoperative Komplikation(en) | X | X | ||
61 |
| X | X | ||
62 |
| X | |||
63 |
| X | |||
64 | Quartal des Entlassungstages11 | X | X | ||
65 | Wochentag 1 bis 712 | X | X | ||
66 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen13 | X | X | ||
67 | Entlassungsgrund | X | X | ||
68 | Entlassungsdiagnose(n)14 | X | |||
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.
2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert. 4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert. 5) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. |
Leistungsbereich Herzschrittmacherversorgung - Herzschrittmacher-Aggregatwechsel1
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2 | X | X | X | |
9 | GKV-Versichertenstatus3 | X | X | ||
10 | eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4 | X | X | X | |
11 | Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer. | X | |||
12 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
13 | entlassender Standort | X | X | X | X |
14 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
15 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
16 | Fachabteilung | X | |||
17 | Geburtsjahr5 | X | X | ||
18 | Geschlecht | X | X | ||
19 | Quartal des Aufnahmetages6 | X | X | ||
20 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren7 | X | X | ||
21 | Einstufung nach ASA-Klassifikation | X | |||
22 | Indikation zum Aggregatwechsel | X | X | ||
23 | Ort der letzten Schrittmacher-OP vor diesem Eingriff | X | X | ||
24 | OP-Datum | X | X | X | |
25 | Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8 | X | X | ||
26 | Quartal der Operation9 | X | X | ||
27 | Operation10 | X | X | ||
28 | Dauer des Eingriffs | X | X | ||
29 | System | X | X | X | |
30 |
| X | X | ||
31 |
| X | X | ||
32 |
| X | X | ||
33 |
| X | X | ||
34 |
| X | X | ||
35 | peri- bzw. postoperative Komplikation(en) | X | X | ||
36 |
| X | X | ||
37 | Quartal des Entlassungstages11 | X | X | ||
38 | Wochentag 1 bis 712 | X | X | ||
39 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen13 | X | X | ||
40 | Entlassungsgrund | X | X | ||
41 | Entlassungsdiagnose(n)14 | X | |||
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.
2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert. 4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert. 5) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. |
Leistungsbereich Herzschrittmacherversorgung - Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation1
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2 | X | X | X | |
9 | GKV-Versichertenstatus3 | X | X | ||
10 | eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4 | X | X | X | |
11 | Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer. | X | |||
12 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
13 | entlassender Standort | X | X | X | X |
14 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
15 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
16 | Fachabteilung | X | |||
17 | Geburtsjahr5 | X | X | X | |
18 | Geschlecht | X | X | X | |
19 | Quartal des Aufnahmetages6 | X | X | ||
20 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren7 | X | X | ||
21 | Einstufung nach ASA-Klassifikation | X | X | ||
22 | Indikation zum Eingriff am Aggregat | X | X | ||
23 | Taschenproblem | X | X | ||
24 | Sondenproblem | X | X | X | |
25 | Indikation zur Revision/Explantation der Vorhofsonde | X | X | ||
26 | Indikation zur Revision/Explantation der rechtsventrikulären Sonde | X | X | ||
27 | Indikation zur Revision/Explantation der linksventrikulären Sonde | X | X | ||
28 | OP-Datum | X | X | X | |
29 | Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8 | X | X | ||
30 | Quartal der Operation9 | X | X | ||
31 | Ort der letzten Schrittmacher-OP vor diesem Eingriff | X | X | ||
32 | Operation10 | X | X | X | |
33 | Postoperativ funktionell aktives SM-System vorhanden | X | X | ||
34 | aktives System (nach dem Eingriff) | X | X | X | |
35 | Art des Vorgehens [postoperativ funktionell aktives SM-System vorhanden; Schrittmacher-Aggregat] | X | X | X | |
36 | Art des Vorgehens [postoperativ funktionell aktives SM-System vorhanden; System; Vorhof] | X | X | X | |
37 |
[postoperativ funktionell aktives SM-System vorhanden; System; Vorhof] | X | X | ||
38 |
| X | X | ||
39 | Art des Vorgehens [postoperativ funktionell aktives SM-System vorhanden; System; rechtsventrikuläre Sonde] | X | X | X | |
40 |
[postoperativ funktionell aktives SM-System vorhanden; System; rechtsventrikuläre Sonde] | X | X | ||
41 |
| X | X | ||
42 | Art des Vorgehens [postoperativ funktionell aktives SM-System vorhanden; System; linksventrikuläre Sonde] | X | X | X | |
43 |
[postoperativ funktionell aktives SM-System vorhanden; System; linksventrikuläre Sonde] | X | X | ||
44 | explantiertes System | X | X | ||
45 | peri- bzw. postoperative Komplikation(en) | X | X | ||
46 |
| X | X | ||
47 |
| X | X | ||
48 |
| X | X | ||
49 | Quartal des Entlassungstages11 | X | X | ||
50 | Wochentag 1 bis 712 | X | X | ||
51 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen13 | X | X | ||
52 | Entlassungsgrund | X | X | ||
53 | Entlassungsdiagnose(n)14 | X | |||
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.
2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert. 4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert. 5) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. |
Leistungsbereich Hüftendoprothesenversorgung (Hüftendoprothesen-Erstimplantation einschließlich endoprothetische Versorgung Femurfraktur, Hüftendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel)1
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis] | X | |||
2 | Vorgangsnummer [Basis] | X | X | ||
3 | Versionsnummer [Basis] | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2 | X | X | X | |
9 | GKV-Versichertenstatus3 | X | X | ||
10 | eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4 | X | X | X | |
11 | Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer. | X | |||
12 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
13 | entlassender Standort | X | X | X | X |
14 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
15 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
16 | Fachabteilung | X | |||
17 | Quartal des Aufnahmetages5 | X | X | X | |
18 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren6 | X | X | X | |
19 | Aufnahmeuhrzeit Krankenhaus | X | X | ||
20 | Aufnahmegrund | X | X | ||
21 | Geburtsjahr7 | X | X | X | |
22 | Geschlecht | X | X | X | |
23 | Gehstrecke (bei Aufnahme oder vor der Fraktur) | X | X | ||
24 | Gehhilfen (bei Aufnahme oder vor der Fraktur) | X | X | ||
25 | Liegt bei dem Patienten bei Aufnahme ein Pflegegrad vor? | X | X | ||
26 | Gab es allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen? | X | X | ||
27 |
| X | X | ||
28 | Ist eine systematische Erfassung der individuellen Sturzrisikofaktoren des Patienten erfolgt? | X | X | ||
29 | Wurden multimodale individuelle Maßnahmen zur Sturzprophylaxe ergriffen? | X | X | X | |
30 | Wurde das passive Bewegungsausmaß mit der Neutral-Null-Methode bei Entlassung bestimmt? [Basis] | X | X | X | |
31 | Extension/Flexion 1 bei Entlassung | X | X | ||
32 | Extension/Flexion 2 bei Entlassung | X | X | ||
33 | Extension/Flexion 3 bei Entlassung | X | X | ||
34 | Gehstrecke bei Entlassung | X | X | ||
35 | Gehhilfen bei Entlassung | X | X | ||
36 | Quartal des Entlassungstages8 | X | X | ||
37 | Wochentag 1 bis 79 | X | X | ||
38 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen10 | X | X | ||
39 | Entlassungsgrund | X | X | X | |
40 | Entlassungsdiagnose(n)11 | X | X | ||
41 | geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung | X | X | ||
42 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Prozedur] | X | |||
43 | Vorgangsnummer [Prozedur] | X | X | ||
44 | Versionsnummer [Prozedur] | X | |||
45 | Wievielter operativer Eingriff während dieses Aufenthaltes? | X | |||
46 | zu operierende Seite | X | X | X | |
47 | Einstufung nach ASA-Klassifikation | X | X | ||
48 | Wundkontaminationsklassifikation | X | X | ||
49 | Art des Eingriffs | X | X | ||
50 | Datum des Eingriffs | X | X | ||
51 | postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen12 | X | X | ||
52 | Quartal der Operation13 | X | X | ||
53 | präoperative Verweildauer in Minuten14 | X | X | X | |
54 | Beginn des Eingriffs | X | X | ||
55 | Dauer des Eingriffs | X | |||
56 | Prozedur(en)15 | X | X | ||
57 | Gab es spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen? | X | X | ||
58 |
| X | X | ||
59 | postoperative Wundinfektion | X | X | X | |
60 | Wundinfektionstiefe | X | X | ||
61 | ungeplante Folge-OP aufgrund von Komplikationen | X | X | ||
62 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Hüftgelenknahe Femurfraktur] | X | |||
63 | Vorgangsnummer [Hüftgelenknahe Femurfraktur] | X | X | ||
64 | Versionsnummer [Hüftgelenknahe Femurfraktur] | X | |||
65 | Wert des eindeutigen Bogenfeldes des Mutterteildatensatzes [Hüftgelenknahe Femurfraktur] | X | |||
66 | Wievielte endoprothetische Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur während dieses Aufenthaltes? | X | |||
67 | Wurde eine Voroperation am Hüftgelenk oder hüft- gelenknah durchgeführt? [Hüftgelenknahe Femurfraktur] | X | X | ||
68 | vorbestehende Koxarthrose | X | X | ||
69 | Frakturereignis | X | X | X | |
70 | Datum der Fraktur (nur bei Frakturen während des stationären Krankenhausaufenthaltes) | X | X | ||
71 | Zeitpunkt der Fraktur | X | |||
72 | Frakturlokalisation | X | X | X | |
73 | hüftgelenknahe Femurfraktur - Einteilung nach Garden | X | X | ||
74 | Patient wurde mit antithrombotischer Dauertherapie aufgenommen | X | X | X | |
75 |
| X | X | ||
76 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation] | X | |||
77 | Vorgangsnummer [Elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation] | X | X | ||
78 | Versionsnummer [Elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation] | X | |||
79 | Wert des eindeutigen Bogenfeldes des Mutterteil- datensatzes [Elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation] | X | |||
80 | Wievielte elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation während dieses Aufenthaltes? | X | |||
81 | Wurde eine Voroperation am Hüftgelenk oder hüft- gelenknah durchgeführt? [Elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation] | X | X | ||
82 | Erstimplantation Endoprothese: Indikation "mechanisches Versagen durch Pseudarthrose oder Cut out" liegt vor | X | X | ||
83 | Schmerzen [Elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation] | X | X | ||
84 | Wurde das passive Bewegungsausmaß mit der Neu- tral-Null-Methode bestimmt? [Elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation] | X | X | X | |
85 | Extension/Flexion 1 | X | X | ||
86 | Extension/Flexion 2 | X | X | ||
87 | Extension/Flexion 3 | X | X | ||
88 | Ab-/Adduktion 1 | X | X | ||
89 | Ab-/Adduktion 2 | X | X | ||
90 | Ab-/Adduktion 3 | X | X | ||
91 | Außen-/Innenrotation 1 | X | X | ||
92 | Außen-/Innenrotation 2 | X | X | ||
93 | Außen-/Innenrotation 3 | X | X | ||
94 | Osteophyten | X | X | ||
95 | Gelenkspalt | X | X | ||
96 | Sklerose | X | X | ||
97 | Deformierung | X | X | ||
98 | Liegt eine Erkrankung aus dem rheumatischen Formenkreis mit Manifestation am betroffenen Gelenk vor? | X | X | X | |
99 | erosive Gelenkzerstörung (Schweregrad nach Larsen- Dale-Eek) | X | X | ||
100 | Liegt eine atraumatische Femurkopfnekrose als Indikation vor? | X | X | ||
101 | atraumatische Femurkopfnekrose nach ARCO-Klassifikation | X | X | ||
102 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Wechsel] | X | |||
103 | Vorgangsnummer [Wechsel] | X | X | ||
104 | Versionsnummer [Wechsel] | X | |||
105 | Wert des eindeutigen Bogenfeldes des Mutterteildatensatzes [Wechsel] | X | |||
106 | Wievielte Wechsel-Operation während dieses Aufenthaltes? | X | |||
107 | Schmerzen vor der Prothesenexplantation | X | X | ||
108 | positive Entzündungszeichen im Labor vor der Prothesenexplantation (BSG, CRP, Leukozyten) | X | X | ||
109 | mikrobiologische Untersuchung vor der Prothesenexplantation | X | X | ||
110 | Liegen spezifische röntgenologische/klinische Befunde vor der Prothesenexplantation vor? | X | X | X | |
111 |
| X | X | ||
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.
2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert. 4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert. 5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 6) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 8) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 11) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 12) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Datum des Eingriffs" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 13) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum des Eingriffs" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 14) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus", "Aufnahmezeitpunkt Krankenhaus", "Datum des Eingriffs", "Beginn des Eingriffs", "Datum der Fraktur (nur bei Frakturen während des akutstationären Aufenthaltes)" und "Zeitpunkt der Fraktur" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 15) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. |
Leistungsbereich Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
11 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
12 | Fachabteilung | X | |||
13 | Quartal des Aufnahmetages1 | X | X | X | |
14 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren2 | X | X | X | |
15 | Aufnahmeuhrzeit Krankenhaus | X | X | ||
16 | Geburtsjahr3 | X | X | X | |
17 | Geschlecht | X | X | ||
18 | Wurde bereits vor dem Datum des Eingriffs eine Osteosynthese am Hüftgelenk oder hüftgelenknah durchgeführt? | X | X | X | |
19 | Vorbestehende Koxarthrose | X | X | ||
20 | Frakturereignis | X | X | ||
21 | Datum der Fraktur (nur bei Frakturen während des stationären Krankenhausaufenthaltes) | X | X | X | |
22 | Zeitpunkt der Fraktur | X | X | ||
23 | Frakturlokalisation | X | X | X | |
24 | Hüftgelenknahe Femurfraktur - Einteilung nach Garden | X | X | ||
25 | Patient wurde mit antithrombotischer Dauertherapie aufgenommen | X | X | X | |
26 |
| X | X | ||
27 | Gehstrecke (bei Aufnahme oder vor der Fraktur) | X | X | ||
28 | Gehhilfen (bei Aufnahme oder vor der Fraktur) | X | X | ||
29 | Liegt bei dem Patienten bei Aufnahme ein Pflegegrad vor? | X | X | ||
30 | Einstufung nach ASA-Klassifikation | X | X | ||
31 | Wundkontaminationsklassifikation | X | X | ||
32 | postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen4 | X | X | X | |
33 | Quartal der Operation5 | X | X | X | |
34 | präoperative Verweildauer in Minuten6 | X | X | X | |
35 | Beginn des Eingriffs | X | X | ||
36 | Dauer des Eingriffs | X | |||
37 | Prozedur(en)7 | X | X | ||
38 | Operationsverfahren | X | X | ||
39 | Gab es spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen? | X | X | ||
40 |
| X | X | ||
41 | postoperative Wundinfektion | X | X | X | |
42 | Wundinfektionstiefe | X | |||
43 | ungeplante Folge-OP aufgrund von Komplikationen | X | X | ||
44 | Gab es allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen? | X | X | ||
45 |
| X | X | ||
46 | Ist eine systematische Erfassung der individuellen Sturzrisikofaktoren des Patienten erfolgt? | X | X | ||
47 | Wurden multimodale, individuelle Maßnahmen zur Sturzprophylaxe ergriffen? | X | X | ||
48 | Gehstrecke bei Entlassung | X | X | ||
49 | Gehhilfen bei Entlassung | X | X | ||
50 | Quartal des Entlassungstages8 | X | X | ||
51 | Wochentag 1 bis 79 | X | X | ||
52 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen10 | X | X | ||
53 | Entlassungsgrund | X | X | X | |
54 | Entlassungsdiagnose(n)11 | X | X | X | |
55 | geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung | X | X | ||
1) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
2) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 4) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Datum des Eingriffs" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum des Eingriffs" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 6) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus", "Aufnahmezeitpunkt Krankenhaus", "Datum des Eingriffs", "Beginn des Eingriffs", "Datum der Fraktur (nur bei Frakturen während des akutstationären Aufenthaltes)" und "Zeitpunkt der Fraktur" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 7) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 8) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 11) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. |
Leistungsbereich Implantierbare Defibrillatoren - Implantation1
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2 | X | X | X | |
9 | GKV-Versichertenstatus3 | X | X | ||
10 | eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4 | X | X | X | |
11 | Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer. | X | |||
12 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
13 | entlassender Standort | X | X | X | X |
14 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
15 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
16 | Fachabteilung | X | |||
17 | Geburtsjahr5 | X | X | ||
18 | Geschlecht | X | |||
19 |
| X | X | ||
20 |
| X | X | ||
21 | Quartal des Aufnahmetages6 | X | X | X | |
22 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren7 | X | X | ||
23 | Herzinsuffizienz | X | X | ||
24 | Einstufung nach ASA-Klassifikation | X | X | ||
25 |
| X | X | ||
26 | Diabetes mellitus | X | X | ||
27 | Nierenfunktion/Serum Kreatinin | X | X | ||
28 | Besteht eine Lebenserwartung von mehr als einem Jahr bei gutem funktionellen Status des Patienten? | X | X | ||
29 | indikationsbegründendes klinisches Ereignis | X | X | X | |
30 | führende klinische Symptomatik (der Arrhythmie) | X | X | ||
31 | KHK | X | X | X | |
32 | Abstand Myokardinfarkt-Implantation ICD | X | X | ||
33 | indikationsbegründendes klinisches Ereignis innerhalb von 48 h nach Infarktbeginn | X | X | ||
34 | Herzerkrankung | X | X | X | |
35 | spontanes Brugada-Typ-1-EKG | X | X | ||
36 | Wie hoch ist das Risiko für einen plötzlichen Herztod innerhalb der nächsten 5 Jahre (berechnet mit dem HCM-Risiko-SCD-Rechner)? | X | X | ||
37 | Risiko für plötzlichen Herztod (mit HCM-Risiko-SCD- Rechner) nicht berechnet | X | X | ||
38 | WPW-Syndrom | X | X | ||
39 | reversible oder sicher vermeidbare Ursachen der Kammertachykardie | X | X | ||
40 | behandelbare idiopathische Kammertachykardie | X | X | ||
41 | Kammertachykardie induzierbar | X | X | ||
42 | Kammerflimmern induzierbar | X | X | ||
43 | medikamentöse Herzinsuffizienztherapie (zum Zeitpunkt der Diagnosestellung) | X | X | X | |
44 |
| X | X | ||
45 | voraussichtliche atriale Stimulationsbedürftigkeit | X | X | ||
46 | erwarteter Anteil ventrikulärer Stimulation | X | X | ||
47 | Vorhofrhythmus | X | X | ||
48 | AV-Block | X | X | ||
49 | intraventrikuläre Leitungsstörungen | X | X | ||
50 | QRS-Komplex | X | X | ||
51 | Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8 | X | X | ||
52 | Quartal der Operation9 | X | X | ||
53 | Operation10 | X | X | X | |
54 |
| X | X | ||
55 | Dauer des Eingriffs | X | X | ||
56 |
| X | X | ||
57 | System | X | X | X | |
58 | Aggregatposition | X | X | ||
59 |
| X | X | ||
60 |
| X | X | ||
61 | Zahl der verwendeten Ventrikelsonden | X | X | ||
62 |
| X | X | ||
63 |
| X | X | ||
64 | Linksventrikuläre Sonde aktiv? | X | X | ||
65 | Position: Dimension 1 | X | X | ||
66 | Position: Dimension 2 | X | X | ||
67 |
[System; linksventrikuläre Sonde] | X | X | ||
68 | peri- bzw. postoperative Komplikation(en) | X | X | ||
69 |
| X | X | ||
70 |
| X | |||
71 |
| X | |||
72 | Quartal des Entlassungstages11 | X | X | ||
73 | Wochentag 1 bis 712 | X | X | ||
74 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen13 | X | X | ||
75 | Entlassungsgrund | X | X | ||
76 | Entlassungsdiagnose(n)14 | X | |||
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.
2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert. 4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert. 5) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. |
Leistungsbereich Implantierbare Defibrillatoren - Aggregatwechsel1
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2 | X | X | X | |
9 | GKV-Versichertenstatus3 | X | X | ||
10 | eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4 | X | X | X | |
11 | Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer. | X | |||
12 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
13 | entlassender Standort | X | X | X | X |
14 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
15 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
16 | Fachabteilung | X | |||
17 | Geburtsjahr5 | X | |||
18 | Geschlecht | X | |||
19 | Quartal des Aufnahmetages6 | X | X | ||
20 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren7 | X | |||
21 | Einstufung nach ASA-Klassifikation | X | |||
22 | Indikation zum Aggregatwechsel | X | X | ||
23 | Ort der letzten ICD-(oder Schrittmacher-)OP vor diesem Eingriff | X | X | ||
24 | Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8 | X | X | ||
25 | Quartal der Operation9 | X | X | X | |
26 | Operation10 | X | X | ||
27 | Dauer des Eingriffs | X | X | ||
28 | System | X | X | X | |
29 |
| X | X | ||
30 |
| X | X | ||
31 |
| X | X | ||
32 |
| X | X | ||
33 |
| X | X | ||
34 | peri- bzw. postoperative Komplikation(en) | X | X | ||
35 |
| X | X | ||
36 | Quartal des Entlassungstages11 | X | X | ||
37 | Wochentag 1 bis 712 | X | X | ||
38 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen13 | X | X | ||
39 | Entlassungsgrund | X | X | ||
40 | Entlassungsdiagnose(n)14 | X | |||
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.
2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert. 4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "Besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert. 5) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. |
Leistungsbereich Implantierbare Defibrillatoren - Revision/Systemwechsel/Explantation1
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2 | X | X | X | |
9 | GKV-Versichertenstatus3 | X | X | ||
10 | eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4 | X | X | X | |
11 | Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer. | X | |||
12 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
13 | entlassender Standort | X | X | X | X |
14 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
15 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
16 | Fachabteilung | X | |||
17 | Geburtsjahr5 | X | X | ||
18 | Geschlecht | X | |||
19 | Quartal des Aufnahmetages6 | X | X | X | |
20 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren7 | X | X | ||
21 | Einstufung nach ASA-Klassifikation | X | X | ||
22 | Indikation zum Eingriff am Aggregat | X | X | ||
23 | Taschenproblem | X | X | ||
24 | Sondenproblem | X | X | ||
25 | postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8 | X | X | ||
26 | Quartal der Operation9 | X | X | X | |
27 | Ort der letzten ICD-(oder Schrittmacher-)OP vor diesem Eingriff | X | |||
28 | Operation10 | X | X | X | |
29 | aktives System (nach dem Eingriff) | X | X | X | |
30 | Art des Vorgehens [ICD-Aggregat] | X | X | X | |
31 | Aggregatposition | X | X | ||
32 | explantiertes System | X | X | ||
33 |
| X | X | ||
34 | Art des Vorgehens [Vorhof] | X | X | X | |
35 | Problem [Vorhof; Art des Vorgehens] | X | X | ||
36 | Zeitabstand zur Implantation der revidierten, explantierten bzw. stillgelegten Vorhofsonde | X | X | ||
37 |
| X | X | ||
38 |
| X | X | ||
39 | Art des Vorgehens [Erste Ventrikelsonde/Defibrillationssonde] | X | X | X | |
40 | Problem [Erste Ventrikelsonde/Defibrillationssonde; Art des Vorgehens] | X | X | ||
41 | Zeitabstand zur Implantation der revidierten, explantierten bzw. stillgelegten ersten Ventrikelsonde/Defibrillationssonde | X | X | ||
42 | Position [Erste Ventrikelsonde/Defibrillationssonde; Art des Vorgehens] | X | X | ||
43 |
[Erste Ventrikelsonde/Defibrillationssonde; Art des Vorgehens] | X | X | ||
44 |
[Erste Ventrikelsonde/Defibrillationssonde; Art des Vorgehens] | X | X | ||
45 | Art des Vorgehens [Zweite Ventrikelsonde] | X | X | X | |
46 | Problem [Zweite Ventrikelsonde; Art des Vorgehens] | X | X | ||
47 | Zeitabstand zur Implantation der revidierten, explantierten bzw. stillgelegten zweiten Ventrikelsonde | X | X | ||
48 | Position [Zweite Ventrikelsonde; Art des Vorgehens] | X | X | ||
49 |
[Zweite Ventrikelsonde; Art des Vorgehens] | X | X | ||
50 |
[Zweite Ventrikelsonde; Art des Vorgehens; Position] | X | X | ||
51 | Art des Vorgehens [Dritte Ventrikelsonde] | X | X | X | |
52 | Problem [Dritte Ventrikelsonde; Art des Vorgehens] | X | X | ||
53 | Zeitabstand zur Implantation der revidierten, explantierten bzw. stillgelegten dritten Ventrikelsonde | X | X | ||
54 | Position [Dritte Ventrikelsonde; Art des Vorgehens] | X | X | ||
55 |
[Dritte Ventrikelsonde; Art des Vorgehens] | X | X | ||
56 |
[Dritte Ventrikelsonde; Art des Vorgehens; Position] | X | X | ||
57 | Art des Vorgehens [Andere Defibrillationssonde(n)] | X | X | X | |
58 | Problem [Andere Defibrillationssonde(n); Art des Vorgehens] | X | X | ||
59 | Zeitabstand zur Implantation der revidierten, explantierten bzw. stillgelegten anderen Defibrillationssonde(n) | X | X | ||
60 | peri- bzw. postoperative Komplikation(en) | X | X | ||
61 |
| X | X | ||
62 |
| X | X | ||
63 |
| X | X | ||
64 | Quartal des Entlassungstages11 | X | X | ||
65 | Wochentag 1 bis 712 | X | X | ||
66 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen13 | X | X | ||
67 | Entlassungsgrund | X | X | ||
68 | Entlassungsdiagnose(n)14 | X | |||
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.
2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert. 4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert. 5) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. |
Leistungsbereich Karotis-Revaskularisation
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis] | X | |||
2 | Vorgangsnummer [Basis] | X | X | ||
3 | Versionsnummer [Basis] | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
11 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
12 | Fachabteilung | X | |||
13 | Geburtsjahr1 | X | X | ||
14 | Geschlecht | X | |||
15 | Quartal des Aufnahmetages2 | X | X | X | |
16 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren3 | X | X | ||
17 | Lag vor der Prozedur ein Schlaganfall vor? | X | X | ||
18 | Karotisläsion rechts | X | X | X | |
19 | symptomatische Karotisläsion rechts (elektiv) | X | X | X | |
20 |
| X | X | ||
21 | symptomatische Karotisläsion rechts (Notfall) | X | X | ||
22 | Karotisläsion links | X | X | X | |
23 | symptomatische Karotisläsion links (elektiv) | X | X | X | |
24 |
| X | X | ||
25 | symptomatische Karotisläsion links (Notfall) | X | X | ||
26 | Schweregrad der Behinderung (bei Aufnahme) | X | X | ||
27 | Stenosegrad rechts (nach NASCET-Kriterien) | X | X | ||
28 | Stenosegrad links (nach NASCET-Kriterien) | X | X | ||
29 | sonstige Karotisläsionen der rechten Seite | X | X | ||
30 |
[sonstige Karotisläsionen der rechten Seite] | X | X | ||
31 | sonstige Karotisläsionen der linken Seite | X | X | ||
32 |
[sonstige Karotisläsionen der linken Seite] | X | X | ||
33 | Veränderung des Schweregrades der Behinderung bis zum (ersten) Eingriff? | X | X | X | |
34 | Schweregrad der Behinderung (unmittelbar vor dem Eingriff) | X | X | ||
35 | Quartal des Entlassungstages4 | X | |||
36 | Wochentag 1 bis 75 | X | |||
37 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen6 | X | X | ||
38 | Entlassungsdiagnose(n)7 | X | |||
39 | Entlassungsgrund | X | X | X | |
40 | Tod im Zusammenhang mit der dokumentierten Karotis-Revaskularisation oder der zugrunde liegenden Erkrankung | X | |||
41 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Prozedur] | X | |||
42 | Vorgangsnummer [Prozedur] | X | X | ||
43 | Versionsnummer [Prozedur] | X | |||
44 | Wievielte Prozedur während dieses Aufenthaltes? | X | X | ||
45 | Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8 | X | X | ||
46 | Quartal der Operation9 | X | |||
47 |
| X | X | ||
48 | Indikation | X | X | X | |
49 | Art der Komplikation | X | |||
50 | therapierte Seite | X | X | X | |
51 | Wievielte Prozedur während dieses Aufenthaltes an dieser Seite? | X | |||
52 | Prozedur(en)10 | X | X | ||
53 | Art des Eingriffs | X | X | ||
54 | Handelt es sich um einen Erst- oder Rezidiveingriff an der gleichen Karotis? | X | X | ||
55 | Wurde eine präprozedurale fachneurologische Untersuchung von einem Facharzt für Neurologie durchgeführt? | X | |||
56 | Erfolgte der Eingriff unter Gabe von Thrombozytenaggregationshemmern? | X | X | ||
57 |
| X | |||
58 | Erfolgte ein Simultaneingriff am arteriellen Gefäßsystem? | X | X | ||
59 | Wurde eine postprozedurale fachneurologische Un- tersuchung von einem Facharzt für Neurologie durchgeführt? | X | |||
60 | neu aufgetretenes neurologisches Defizit | X | X | ||
61 | Schweregrad des neurologischen Defizits | X | X | ||
1) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.
2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 3) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 4) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 6) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 7) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Datum des Eingriffs" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum des Eingriffs" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. |
Leistungsbereich Knieendoprothesenversorgung (Knieendoprothesen-Erstimplantation einschließlich unikondylärer Schlittenprothesen, Knieendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel)1
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis] | X | |||
2 | Vorgangsnummer [Basis] | X | X | ||
3 | Versionsnummer [Basis] | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2 | X | X | ||
9 | GKV-Versichertenstatus3 | X | X | ||
10 | eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4 | X | X | X | |
11 | Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer. | X | |||
12 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
13 | entlassender Standort | X | X | X | X |
14 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
15 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
16 | Fachabteilung | X | |||
17 | Quartal des Aufnahmetages5 | X | X | X | |
18 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren6 | X | X | X | |
19 | Aufnahmegrund | X | X | ||
20 | Geburtsjahr7 | X | X | X | |
21 | Geschlecht | X | X | ||
22 | Gehstrecke | X | X | ||
23 | Gehhilfen | X | X | ||
24 | Gab es allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen? | X | X | ||
25 |
| X | X | ||
26 | Wurde das aktive Bewegungsausmaß mit der Neutral-Null-Methode bei Entlassung bestimmt? | X | X | X | |
27 | Extension/Flexion 1 bei Entlassung | X | X | ||
28 | Extension/Flexion 2 bei Entlassung | X | X | ||
29 | Extension/Flexion 3 bei Entlassung | X | X | ||
30 | Gehstrecke bei Entlassung | X | X | ||
31 | Gehhilfen bei Entlassung | X | X | ||
32 | Quartal des Entlassungstages8 | X | X | ||
33 | Wochentag 1 bis 79 | X | X | ||
34 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen10 | X | X | X | |
35 | Entlassungsgrund | X | X | X | |
36 | Entlassungsdiagnose(n)11 | X | X | X | |
37 | geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung | X | X | ||
38 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Prozedur] | X | |||
39 | Vorgangsnummer [Prozedur] | X | X | ||
40 | Versionsnummer [Prozedur] | X | |||
41 | Wievielter knieendoprothetischer Eingriff während dieses Aufenthaltes? | X | X | ||
42 | zu operierende Seite | X | X | X | |
43 | Liegt eine Gonarthrose vor? | X | X | ||
44 | Liegen Fehlstellungen des Knies vor? | X | X | ||
45 | Einstufung nach ASA-Klassifikation | X | X | ||
46 | Wundkontaminationsklassifikation | X | X | ||
47 | Art des Eingriffs | X | X | X | |
48 | Datum des Eingriffs | X | X | ||
49 | postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen12 | X | X | X | |
50 | Quartal der Operation13 | X | X | X | |
51 | Dauer des Eingriffs | X | |||
52 | Prozedur(en)14 | X | X | ||
53 | Gab es spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen? | X | X | ||
54 |
| X | X | ||
55 | postoperative Wundinfektion | X | X | X | |
56 | Wundinfektionstiefe | X | X | ||
57 | ungeplante Folge-OP aufgrund von Komplikationen | X | X | ||
58 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Knieendoprothesen-Erstimplantation] | X | |||
59 | Vorgangsnummer [Knieendoprothesen-Erstimplantation] | X | X | ||
60 | Versionsnummer [Knieendoprothesen-Erstimplantation] | X | |||
61 | Wert des eindeutigen Bogenfeldes des Mutterteildatensatzes [Knieendoprothesen-Erstimplantation] | X | |||
62 | Wievielte Knieendoprothesen-Erstimplantation während dieses Aufenthaltes? | X | |||
63 | Wurde eine Voroperation am Kniegelenk oder kniegelenknah durchgeführt? | X | X | ||
64 | Schmerzen | X | X | ||
65 | Osteophyten | X | X | ||
66 | Gelenkspalt | X | X | ||
67 | Sklerose | X | X | ||
68 | Deformierung | X | X | ||
69 | Wurde die Implantation einer unikondylären Schlittenprothese durchgeführt? | X | X | X | |
70 | Sind die übrigen Gelenkkompartimente intakt? | X | X | ||
71 | Liegt eine Erkrankung aus dem rheumatischen Formenkreis mit Manifestation am betroffenen Gelenk vor? | X | X | X | |
72 | erosive Gelenkzerstörung (Schweregrad nach Larsen- Dale-Eek) | X | X | ||
73 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Wechsel bzw. Komponentenwechsel] | X | |||
74 | Vorgangsnummer [Wechsel bzw. Komponentenwechsel] | X | X | ||
75 | Versionsnummer [Wechsel bzw. Komponentenwechsel] | X | |||
76 | Wert des eindeutigen Bogenfeldes des Mutterteildatensatzes [Wechsel bzw. Komponentenwechsel] | X | |||
77 | Wievielte Wechsel-Operation während dieses Aufenthaltes? | X | |||
78 | Schmerzen vor der Prothesenexplantation | X | X | ||
79 | positive Entzündungszeichen im Labor vor der Prothesenexplantation (BSG, CRP, Leukozyten) | X | X | ||
80 | mikrobiologische Untersuchung vor der Prothesenexplantation | X | X | ||
81 | Liegen spezifische röntgenologische/klinische Befunde vor der Prothesenexplantation vor? | X | X | X | |
82 |
| X | X | ||
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.
2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert. 4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert. 5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 6) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 8) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 11) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 12) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Datum des Eingriffs" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 13) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum des Eingriffs" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. |
Leistungsbereich Mammachirurgie
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis] | X | |||
2 | Vorgangsnummer [Basis] | X | X | ||
3 | Versionsnummer [Basis] | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
11 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
12 | Fachabteilung | X | |||
13 | Geburtsjahr1 | X | |||
14 | Geschlecht | X | X | ||
15 | Aufnahmedatum Krankenhaus | X | X | X | |
16 | Quartal des Aufnahmetages2 | X | |||
17 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren3 | X | X | ||
18 | Aufnahmediagnose(n)4 | X | |||
19 | postoperative Therapieplanung in interdisziplinärer Tumorkonferenz | X | |||
20 | Entlassungsdatum Krankenhaus | X | X | X | |
21 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen5 | X | X | X | |
22 | Quartal des Entlassungstages6 | X | |||
23 | Wochentag 1 bis 77 | X | X | X | |
24 | Entlassungsdiagnose(n)8 | X | X | ||
25 | Entlassungsgrund | X | X | ||
26 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Brust] | X | |||
27 | Vorgangsnummer [Brust] | X | X | ||
28 | Versionsnummer [Brust] | X | |||
29 | betroffene Brust/Seite | X | X | ||
30 | Erkrankung an dieser Brust | X | X | X | |
31 | Aufnahme zum ersten offenen Eingriff an Brust oder Axilla wegen Primärerkrankung an dieser Brust | X | X | X | |
32 | Operativer Ersteingriff an dieser Brust in Ihrer Einrichtung durchgeführt? | X | X | ||
33 | tastbarer Mammabefund | X | X | ||
34 | Diagnosestellung im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms | X | X | ||
35 | Prätherapeutische histologische Diagnosesicherung durch Stanz- oder Vakuumbiopsie | X | X | ||
36 | Histologie | X | X | ||
37 | maligne Neoplasie [Histologie] | X | X | ||
38 | Datum (Ausgang bei Pathologie) des letzten prätherapeutischen histologischen Befundes | X | X | ||
39 | Abstand zwischen Aufnahmedatum und Datum (Ausgang bei Pathologie) des letzten prätherapeutischen histologischen Befundes in Tagen9 | X | X | ||
40 | Quartal (Ausgang Pathologie) des prätherapeutischen histologischen Befundes10 | X | |||
41 | prätherapeutische Therapieplanung in interdisziplinärer Tumorkonferenz | X | |||
42 | erhaltene präoperative tumorspezifische Therapie | X | X | X | |
43 | Histologie unter Berücksichtigung der Vorbefunde | X | X | X | |
44 | maligne Neoplasie [Histologie unter Berücksichtigung der Vorbefunde] | X | X | X | |
45 | primäroperative Therapie abgeschlossen | X | X | X | |
46 | weitere Therapieempfehlung | X | X | ||
47 | pT | X | X | ||
48 | pN | X | X | ||
49 | Grading | X | |||
50 | Gesamttumorgröße | X | |||
51 | Grading (WHO) | X | X | ||
52 | immunhistochemischer Hormonrezeptorstatus | X | X | ||
53 | HER2-Status | X | X | ||
54 | histologisch gesicherte Multizentrizität | X | X | ||
55 | R0-Resektion | X | X | X | |
56 | geringster Abstand des Tumors (invasiver und nichtinvasiver Anteil) zum Resektionsrand | X | X | ||
57 | Anzahl der zur Erlangung von R0 notwendigen Nachoperationen | X | X | ||
58 | Wie viele Nachoperationen an der betroffenen Brust zur Erlangung R0 wurden davon in Ihrer Einrichtung durchgeführt? | X | X | ||
59 | brusterhaltende Therapie (BET) | X | X | ||
60 | Entfernung unmarkierter axillärer Lymphknoten bei diesem oder vorausgegangenem Aufenthalt durchgeführt | X | X | ||
61 | Sentinel-Lymphknoten-Biopsie bei diesem oder vorausgegangenem Aufenthalt durchgeführt | X | X | X | |
62 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Operation] | X | |||
63 | Vorgangsnummer [Operation] | X | X | ||
64 | Versionsnummer [Operation] | X | |||
65 | Wert des eindeutigen Bogenfeldes des Mutterteildatensatzes [Operation] | X | |||
66 | Wievielter mammachirurgischer Eingriff während dieses Aufenthaltes? | X | X | ||
67 | präoperative Draht-Markierung gesteuert durch bildgebende Verfahren | X | X | X | |
68 | intraoperative Präparateradiographie oder -sonographie | X | X | ||
69 | OP-Datum | X | X | X | |
70 | postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen11 | X | X | X | |
71 | Quartal der Operation12 | X | |||
72 | Operation13 | X | X | X | |
73 | Sentinel-Lymphknoten-Biopsie bei diesem Eingriff durchgeführt | X | X | ||
1) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.
2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 3) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 4) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 5) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 8) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 9) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus" und "Datum (Ausgang Pathologie) des prätherapeutischen histologischen Befundes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 10) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum (Ausgang Pathologie) des prätherapeutischen histologischen Befundes" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 11) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 13) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. |
Leistungsbereich Perinatalmedizin - Geburtshilfe1
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Mutter] | X | |||
2 | Vorgangsnummer [Mutter] | X | X | ||
3 | Versionsnummer [Mutter] | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2 | X | X | ||
9 | GKV-Versichertenstatus3 | X | X | ||
10 |
| X | X | X | |
11 |
| X | X | X | |
12 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
13 | entlassender Standort | X | X | X | X |
14 |
| X | X | X | |
15 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
16 | Fachabteilung | X | X | ||
17 | Geburtsnummer | X | X | ||
18 | Anzahl Mehrlinge | X | X | ||
19 | Versorgungsstufe | X | X | X | |
20 | Geburtsjahr6 | X | X | ||
21 | Aufnahmedatum Krankenhaus | X | X | X | |
22 | Quartal des Aufnahmetages7 | X | X | X | |
23 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren8 | X | X | ||
24 | Aufnahmeuhrzeit | X | X | X | |
25 | Mutter wurde zuverlegt? | X | |||
26 | Aufnahmediagnose Mutter9 | X | X | ||
27 | Aufnahmediagnose Mutter kombiniert mit10 | X | |||
28 | 5-stellige PLZ des Wohnortes | X | |||
29 | Postleitzahl 4-stellig | X | |||
30 | Postleitzahl 3-stellig | X | |||
31 | Anzahl vorausgegangener Schwangerschaften | X | X | X | |
32 | Anzahl Lebendgeburten | X | X | ||
33 | Anzahl Totgeburten | X | X | ||
34 | Schwangere während SS einem Arzt/Belegarzt der Geburtsklinik vorgestellt | X | X | ||
35 | Befunde im Mutterpass vorhanden | X | X | ||
36 | Befunde im Mutterpass11 | X | X | X | |
37 | Indikation für stationären Aufenthalt12 | X | |||
38 | Gesamtanzahl Vorsorge-Untersuchung | X | X | ||
39 | Vortest zum Gestationsdiabetes durchgeführt | X | X | X | |
40 | Vortest auffällig | X | X | ||
41 | Diagnosetest zum Gestationsdiabetes durchgeführt | X | X | X | |
42 | Diagnosetest auffällig | X | X | ||
43 | Körpergewicht bei Erstuntersuchung | X | X | ||
44 | letztes Gewicht vor Geburt | X | X | ||
45 | Körpergröße | X | X | ||
46 | berechneter, gegebenenfalls korrigierter Geburtstermin | X | X | X | |
47 | Tragzeit nach klinischem Befund | X | X | ||
48 | Aufnahmeart | X | X | ||
49 | Muttermundsweite bei Aufnahme | X | X | ||
50 | Antenatale Kortikosteroidtherapie | X | X | ||
51 | Aufnahme-CTG | X | X | ||
52 | Geburtsrisiken | X | X | ||
53 | Geburtsrisiko13 | X | X | ||
54 | Medikamentöse Zervixreifung | X | X | ||
55 | Geburtseinleitung | X | X | ||
56 | Wehenmittel s.p. | X | X | ||
57 | Episiotomie | X | X | ||
58 | Dammriss | X | X | ||
59 | Blutung > 1000 ml | X | |||
60 | Hysterektomie/Laparotomie | X | X | ||
61 | Sepsis | X | X | ||
62 | Fieber im Wochenbett > 38 °C > 2 Tage | X | X | ||
63 | Anämie Hb < 10 g/dl | X | X | ||
64 | allgemeine behandlungsbedürftige postpartale Komplikationen | X | X | X | |
65 |
| X | |||
66 | Entlassungs-/Verlegungsdiagnose Mutter14 | X | |||
67 | weitere kombinierte Entlassungs-/Verlegungsdiagnose Mutter15 | X | X | X | |
68 | Entlassungsgrund Mutter | X | X | X | |
69 | Entlassungsdatum Mutter | X | X | X | |
70 | Quartal des Entlassungstages16 | X | X | X | |
71 | Wochentag 1 bis 717 | X | X | X | |
72 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen18 | X | X | X | |
73 | Tod der Mutter im Zusammenhang mit der Geburt | X | X | ||
74 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Kind] | X | |||
75 | Vorgangsnummer [Kind] | X | X | ||
76 | Versionsnummer [Kind] | X | |||
77 | laufende Nummer des Mehrlings | X | |||
78 | CTG-Kontrolle | X | X | X | |
79 |
| X | X | ||
80 | Blutgasanalyse Fetalblut | X | X | X | |
81 | Base Excess der Fetalblutanalyse | X | X | ||
82 | pH-Wert der Fetalblutanalyse | X | X | ||
83 | Lage | X | X | ||
84 | Geburtsdauer ab Beginn regelmäßiger Wehen | X | X | ||
85 | Entbindungsmodus | X | X | X | |
86 | Indikation zur operativen Entbindung19 | X | X | ||
87 | Kaiserschnitt-Entbindung unter Antibiotika (Mutter) | X | X | ||
88 | Notsektio | X | X | X | |
89 | Hauptindikation bei Notsektio | X | X | ||
90 | E-E-Zeit bei Notsektio | X | X | ||
91 | Hebamme | X | X | ||
92 | Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe | X | X | ||
93 | Assistent in Facharzt-Weiterbildung | X | X | ||
94 | Pädiater bei Kindsgeburt anwesend | X | X | ||
95 | Pädiater nach Kindsgeburt eingetroffen | X | X | ||
96 | Geburtsdatum des Kindes | X | X | X | |
97 | Geburtsdatum des Kindes bei GKV-Versicherten20 | X | X | X | |
98 | Abstand Geburtsdatum - Errechneter Termin in Tagen21 | X | X | X | |
99 | postpartale Verweildauer der Mutter (in Tagen)22 | X | X | X | |
100 | Quartal des Geburtstages des Kindes23 | X | X | X | |
101 | Uhrzeit der Geburt | X | X | ||
102 | Geschlecht des Kindes | X | X | ||
103 | APGAR [nach 1 min] | X | X | ||
104 | APGAR [nach 5 min] | X | X | ||
105 | APGAR [nach 10 min] | X | X | ||
106 | Gewicht des Kindes | X | X | ||
107 | Kopfumfang des Kindes | X | X | ||
108 | Blutgasanalyse Nabelschnurarterie | X | X | ||
109 | Base Excess Blutgasanalyse Nabelschnurarterie | X | X | X | |
110 | pH-Wert Blutgasanalyse Nabelschnurarterie | X | X | ||
111 | Volumensubstitution | X | X | ||
112 | Pufferung | X | X | ||
113 | Maskenbeatmung | X | X | ||
114 | O2-Anreicherung | X | X | ||
115 | Fehlbildung vorhanden | X | X | ||
116 | Diagnose Morbidität des Kindes24 | X | X | ||
117 | Totgeburt | X | X | X | |
118 | Tod vor Klinikaufnahme bei Totgeburt | X | X | ||
119 | Todeszeitpunkt bei Totgeburt | X | X | ||
120 | Kind in Kinderklinik verlegt | X | X | ||
121 | Entlassungsquartal Kind25 | X | X | X | |
122 | Entlassungswochentag Kind (Wochentag 1 bis 7)26 | X | X | X | |
123 | postpartale Verweildauer des Kindes (in Tagen)27 | X | X | X | |
124 | Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind | X | X | X | |
125 | Entlassungs-/Verlegungsuhrzeit aus der Geburtsklinik Kind | X | |||
126 | Entlassungs-/Verlegungsdiagnose aus der Geburtsklinik Kind28 | X | X | ||
127 | Entlassungsgrund aus der Geburtsklinik Kind | X | X | X | |
128 |
| X | X | ||
129 | Standort des aufnehmenden Krankenhauses | X | |||
130 | Tod des lebendgeborenen Kindes innerhalb der ersten 7 Tage | X | X | ||
131 | Todesursache des lebendgeborenen Kindes29 | X | X | ||
132 | Abstand Todesdatum - Geburtsdatum (in Tagen)30 | X | X | ||
133 | Datum des Todes - lebendgeborenes Kind | X | X | ||
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.
2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert. 4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "Nachname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 5) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "Vorname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 6) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum der Schwangeren" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 8) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 9) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 11) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 12) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 13) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 15) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 16) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Mutter" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 17) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Mutter" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 18) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Mutter" und "Aufnahmedatum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 19) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 20) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 21) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum des Kindes" und "Berechneter, gegebenenfalls korrigierter Geburtstermin" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 22) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Mutter" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 23) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum des Kindes" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 24) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 25) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 26) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 27) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 28) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 29) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 30) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum des Todes - lebendgeborenes Kind" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. |
Leistungsbereich Perinatalmedizin - Neonatologie1
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2 | X | X | ||
9 | GKV-Versichertenstatus3 | X | X | ||
10 | eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4 | X | X | X | |
11 | Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer. | X | |||
12 |
| X | X | X | |
13 |
| X | X | X | |
14 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
15 | entlassender Standort | X | X | X | X |
16 | aufnehmender Standort | X | X | X | |
17 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
18 | Fachabteilung | X | |||
19 | Geschlecht | X | X | ||
20 | Mehrlingsgeburt | X | X | ||
21 | Anzahl Mehrlinge | X | X | ||
22 | laufende Nummer des Mehrlings | X | X | X | |
23 | berechneter, gegebenenfalls korrigierter Geburtstermin | X | X | ||
24 | Abstand Geburtsdatum - Errechneter Termin in Tagen7 | X | X | ||
25 | Geburtsjahr [berechneter, gegebenenfalls korrigierter Geburtstermin]8 | X | X | ||
26 | endgültig (postnatal) bestimmtes Gestationsalter (komplette Wochen) | X | X | ||
27 | endgültig (postnatal) bestimmtes Gestationsalter (plus zusätzliche Tage) | X | X | ||
28 | Geburtsdatum des Kindes | X | X | X | |
29 | Geburtsdatum des Kindes bei GKV-Versicherten9 | X | X | X | |
30 | Lebenstage des Kindes bei Entlassung aus dem Krankenhaus (in Tagen)10 | X | X | ||
31 | Alter bei Aufnahme in Stunden11 | X | X | ||
32 | Geburtsjahr [Geburtsdatum des Kindes]12 | X | X | X | |
33 | Uhrzeit der Geburt | X | X | X | |
34 | Gewicht des Kindes bei Geburt | X | X | X | |
35 | Wo wurde das Kind geboren? | X | X | X | |
36 | Transport zur Neonatologie | X | |||
37 | primäre palliative Therapie (ab Geburt) | X | X | X | |
38 | Grund für die primär palliative Therapie13 | X | X | ||
39 | Lebenstage des Kindes bei Aufnahme in das Krankenhaus (in Tagen)14 | X | X | X | |
40 | Aufnahmedatum (ins Krankenhaus) | X | X | X | |
41 | Monat des Aufnahmetages15 | X | X | ||
42 | Uhrzeit (Aufnahme ins Krankenhaus) | X | X | X | |
43 | Lebenstage des Kindes bei Aufnahme in die pädiatrische Abteilung16 | X | X | X | |
44 | Aufnahmedatum in pädiatrische Abteilung | X | X | X | |
45 | Uhrzeit (Aufnahme in pädiatrische Abteilung) | X | X | X | |
46 | Aufnahme ins Krankenhaus von | X | X | X | |
47 |
| X | X | ||
48 | entlassender Standort des externen Krankenhauses | X | X | X | |
49 | Gewicht bei Aufnahme | X | X | X | |
50 |
| X | X | ||
51 |
| X | X | ||
52 | Fehlbildungen | X | X | X | |
53 | Art der Fehlbildung17 | X | X | ||
54 | Schädelsonogramm durchgeführt/vorhanden | X | X | X | |
55 | Intraventrikuläre (IVH) oder periventrikuläre (PVH) Hämorrhagie | X | X | X | |
56 | Status bei Aufnahme [Intraventrikuläre (IVH) oder periventrikuläre (PVH) Hämorrhagie] | X | X | ||
57 | Zystische periventrikuläre Leukomalazie (PVL) | X | X | X | |
58 | Status bei Aufnahme [Zystische periventrikuläre Leukomalazie (PVL)] | X | X | ||
59 | ophthalmologische Untersuchung durchgeführt/vorhanden | X | X | X | |
60 | Datum der Untersuchung | X | X | ||
61 | Frühgeborenen-Retinopathie (ROP) | X | X | X | |
62 | ROP-Status bei Aufnahme | X | X | ||
63 | Sauerstoffzufuhr jeglicher Art nach Aufnahme (von mehr als 30 Minuten) | X | X | ||
64 | Beginn [Sauerstoffzufuhr jeglicher Art nach Aufnahme (von mehr als 30 Minuten)] | X | X | ||
65 | Lebenstage des Kindes bei Beginn der Sauerstoffgabe (in Tagen)18 | X | X | ||
66 | endgültige Beendigung | X | X | ||
67 | Lebenstage des Kindes bei Ende der Sauerstoffgabe (in Tagen)19 | X | X | ||
68 | Beatmung (von mehr als 30 Minuten) durchgeführt | X | X | X | |
69 | Beginn [Beatmung (von mehr als 30 Minuten) durchgeführt] | X | X | X | |
70 | Lebenstage des Kindes bei Beginn der Beatmung und Geburt (in Tagen)20 | X | X | X | |
71 | endgültige Beendigung der intratrachealen Beatmung | X | X | X | |
72 | Lebenstage des Kindes bei Beendigung der Beatmung und Geburt (in Tagen)21 | X | X | X | |
73 | endgültige Beendigung jeglicher Atemhilfe | X | X | X | |
74 | Lebenstage des Kindes bei Beendigung der Beatmung inklusive CPAP (in Tagen)22 | X | X | X | |
75 | Pneumothorax | X | X | X | |
76 | Status bei Aufnahme [Pneumothorax] | X | X | ||
77 | Bronchopulmonale Dysplasie (BPD) | X | X | ||
78 | perinatale Hypoxie/Ischämie (Asphyxie) | X | X | X | |
79 | HIE (Hypoxisch ischämische Enzephalopathie) | X | X | ||
80 | Sepsis/SIRS | X | X | ||
81 | Datum des Sepsis-/SIRS-Beginns | X | X | ||
82 | Pneumonie | X | X | X | |
83 | Abstand zwischen Aufnahmedatum und Pneumonie-Beginn23 | X | X | ||
84 | nekrotisierende Enterokolitis (NEK) (Stadium II oder III) | X | |||
85 | Status bei Aufnahme [Nekrotisierende Enterokolitis (NEK) (Stadium II oder III)] | X | X | ||
86 | Neugeborenen-Hörscreening | X | X | ||
87 | Operation(en) und Prozeduren während des aktuellen stationären Aufenthaltes | X | X | ||
88 |
| X | X | ||
89 | Entlassungsdatum Krankenhaus/Todesdatum | X | X | ||
90 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen25 | X | X | X | |
91 | Monat des Entlassungstages26 | X | X | X | |
92 | Entlassungsuhrzeit/Todeszeitpunkt | X | X | ||
93 | Körpergewicht bei Entlassung | X | X | ||
94 |
| X | X | ||
95 | Entlassung/Verlegung mit zusätzlichem Sauerstoffbedarf | X | X | ||
96 | Entlassungsgrund | X | X | X | X |
97 | Verlegung in ein ausländisches Krankenhaus | X | X | ||
98 | Institutionskennzeichen des Krankenhauses | X | |||
99 | Standort des aufnehmenden Krankenhauses | X | |||
100 | Obduktion | X | X | ||
101 | Todesursache | X | X | ||
102 | weitere (Entlassungs-)Diagnose(n)27 | X | X | X | |
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.
2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert. 4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert. 5) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "Nachname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert. 6) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "Versichertenart", "besonderer Personenkreis" und "Vorname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert. 7) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum des Kindes" und "berechneter, gegebenenfalls korrigierter Geburtstermin" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 8) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "berechneter, gegebenenfalls korrigierter Geburtstermin" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum des Kindes", "Uhrzeit der Geburt", "Aufnahmedatum (ins Krankenhaus)" und "Uhrzeit (Aufnahme ins Krankenhaus)" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 11) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum", "Uhrzeit der Geburt", "Aufnahmedatum" und "Aufnahmeuhrzeit" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 12) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 13) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 14) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum (ins Krankenhaus)" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 15) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum (ins Krankenhaus)" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 16) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum in pädiatrische Fachabteilung" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 17) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 18) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Beginn" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 19) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "endgültige Beendigung" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 20) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Beginn" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 21) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "endgültige Beendigung der intratrachealen Beatmung" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 22) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "endgültige Beendigung jeglicher Atemhilfe" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 23) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum (ins Krankenhaus)" und "Datum des Pneumonie-Beginns" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 24) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 25) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus/Todesdatum" und "Aufnahmedatum (ins Krankenhaus)" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 26) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus/Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 27) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. |
Leistungsbereich Pflege: Dekubitusprophylaxe
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis] | X | |||
2 | Vorgangsnummer [Basis] | X | X | ||
3 | Versionsnummer [Basis] | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8* | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9* | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
11 | Fachabteilung | X | |||
12* | Geburtsjahr1 | X | X | ||
13* | Geschlecht | X | X | ||
14 | Monat des Aufnahmetages2 | X | X | X | |
15 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren3 | X | X | ||
16 | Aufnahmegrund | X | |||
17 | Monat des Entlassungstages4 | X | X | X | |
18 | Wochentag 1 bis 75 | X | |||
19 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen6 | X | |||
20 | Verweildauer im Krankenhaus in Stunden | X | |||
21 | Entlassungsgrund | X | |||
22* | Diabetes Mellitus Typ 1 oder 2 | X | X | ||
23* | sonstiger Diabetes Mellitus | X | X | ||
24* | eingeschränkte Mobilität | X | X | ||
25* | Infektion | X | X | ||
26* | Demenz und Vigilanzstörung | X | X | ||
27* | Inkontinenz | X | X | ||
28* | Untergewicht oder Mangelernährung | X | X | ||
29* | Adipositas | X | X | ||
30* | weitere schwere Erkrankungen | X | X | ||
31* | Dauer der Beatmung | X | X | ||
32 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Dekubitus] | X | |||
33 | Vorgangsnummer [Dekubitus] | X | X | ||
34 | Versionsnummer [Dekubitus] | X | |||
35 | Wievielter Dekubitus? | X | |||
36* | Gradeinteilung und Lokalisation des Dekubitus | X | X | X | |
37* | Seitenlokalisation | X | X | ||
38 | War der Dekubitus bei der Aufnahme vorhanden? ("Present on Admission") | X | X | ||
39 | War der Dekubitus bei der Entlassung vorhanden? ("Present on Discharge") | X | X | ||
* Information wird in anonymisierter, aggregierter Form für die gesamte Zielpopulation des Leistungsbereiches (also auch für Patienten ohne Dekubitus) in der Risikostatistik erfasst.
1) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 3) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 4) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 6) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. |
Leistungsbereich Aortenklappenchirurgie, isoliert und kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie und Koronarchirurgie, isoliert (gemeinsame Dokumentation)
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis] | X | |||
2 | Vorgangsnummer [Basis] | X | X | ||
3 | Versionsnummer [Basis] | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
11 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
12 | Fachabteilung | X | |||
13 | Quartal des Aufnahmetages1 | X | X | X | |
14 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren2 | X | X | X | |
15 | Geburtsjahr3 | X | X | X | |
16 | Geschlecht | X | X | ||
17 |
| X | X | ||
18 |
| X | X | ||
19 | klinischer Schweregrad der Herzinsuffizienz (NYHA-Klassifikation) | X | X | ||
20 | Angina Pectoris | X | X | ||
21 | Infarkt(e) | X | X | ||
22 | kardiogener Schock/Dekompensation | X | X | ||
23 | Reanimation [Anamnese/Befund] | X | X | ||
24 | Patient wird beatmet | X | X | ||
25 | pulmonale Hypertonie | X | X | ||
26 | Herzrhythmus bei Aufnahme | X | X | ||
27 | Patient ist Schrittmacher/Defi-Träger | X | |||
28 | Einstufung nach ASA-Klassifikation | X | X | ||
29 | LVEF | X | X | ||
30 | Koronarangiographiebefund | X | X | ||
31 | signifikante Hauptstammstenose | X | X | ||
32 | PCI | X | |||
33 | Anzahl | X | X | ||
34 | akute Infektion(en)4 | X | X | ||
35 | Diabetes mellitus | X | X | ||
36 | arterielle Gefäßerkrankung | X | X | X | |
37 | periphere AVK | X | X | ||
38 | Arteria Carotis | X | X | ||
39 | Aortenaneurysma | X | |||
40 | sonstige arterielle Gefäßerkrankung(en) | X | X | ||
41 | Lungenerkrankung(en) | X | X | ||
42 | neurologische Erkrankung(en) | X | X | X | |
43 | Schweregrad der Behinderung | X | X | ||
44 | präoperative Nierenersatztherapie | X | X | X | |
45 |
| X | X | ||
46 | Mediastinitis | X | X | ||
47 | zerebrales/zerebrovaskuläres Ereignis bis zur Entlassung | X | X | ||
48 | Dauer des zerebrovaskulären Ereignisses | X | X | ||
49 | Schweregrad eines neurologischen Defizits bei Entlassung | X | X | ||
50 | arterielle Gefäßkomplikation | X | X | ||
51 |
| X | X | ||
52 | Patient trägt Schrittmacher/Defibrillator | X | |||
53 | Entlassungsdiagnose(n)5 | X | X | ||
54 | Quartal des Entlassungstages6 | X | X | X | |
55 | Wochentag 1 bis 77 | X | X | X | |
56 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen8 | X | X | X | |
57 | Entlassungsgrund | X | X | ||
58 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Operation] | X | |||
59 | Vorgangsnummer [Operation] | X | X | ||
60 | Versionsnummer [Operation] | X | |||
61 | Wievielter Eingriff während dieses Aufenthaltes? | X | X | ||
62 | Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen9 | X | X | X | |
63 | Quartal der Operation10 | X | X | X | |
64 | Operation11 | X | X | X | |
65 | Koronarchirurgie | X | X | X | |
66 | Aortenklappenchirurgie | X | X | X | |
67 | Dringlichkeit | X | X | ||
68 | Nitrate (präoperativ) | X | X | ||
69 | Troponin positiv (präoperativ) | X | |||
70 | Inotrope (präoperativ) | X | X | ||
71 | (präoperativ) mechanische Kreislaufunterstützung | X | X | ||
72 | Wundkontaminationsklassifikation | X | X | ||
73 | Zugang | X | |||
74 | OP-Zeit | X | X | ||
75 | Anzahl der Grafts | X | X | ||
76 |
| X | X | ||
77 | Stenose | X | |||
78 | Insuffizienz | X | |||
79 | intraprozedurale Komplikationen | X | X | ||
80 |
| X | X | ||
81 |
| X | X | ||
82 | Durchleuchtungszeit | X | X | ||
83 |
| X | X | ||
84 | Kontrastmittelmenge | X | |||
85 | Konversion | X | |||
86 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Followup] | X | |||
87 | Vorgangsnummer [Followup] | X | X | ||
88 | Versionsnummer [Followup] | X | |||
89 | Abstand Erhebungsdatum des Followup und Ent- lassungsdatum in Tagen12 | X | X | ||
90 | Quartal des Followup Erhebungsdatum13 | X | X | ||
91 | Status des Patienten am 30. postoperativen Tag | X | X | ||
92 | Abstand Todesdatum - Entlassungsdatum (in Tagen)14 | X | X | ||
93 | Quartal des Todesdatums15 | X | X | ||
1) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
2) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 4) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 5) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 10) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 11) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 12) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Erhebungsdatum" und "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 13) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Erhebungsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 14) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Todesdatum" und "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 15) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. |
Leistungsbereich Herztransplantation und Herzunterstützungssysteme
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis] | X | |||
2 | Vorgangsnummer [Basis] | X | X | ||
3 | Versionsnummer [Basis] | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
11 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
12 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren1 | X | X | ||
13 | Monat des Aufnahmetages2 | X | X | ||
14 | Aufnahmedatum Krankenhaus | X | X | ||
15 | Fachabteilung | X | X | ||
16 | Geburtsjahr3 | X | X | ||
17 | Geschlecht [Empfänger] | X | X | ||
18 | Körpergröße [Empfänger] | X | X | ||
19 | Körpergewicht bei Aufnahme | X | X | ||
20 | Grunderkrankung | X | X | ||
21 | Diabetes mellitus | X | X | ||
22 | Hepatitis B | X | X | ||
23 | Hepatitis C | X | X | ||
24 | Blutgruppe [Empfänger] | X | X | ||
25 | Rhesusfaktor [Empfänger] | X | |||
26 | Wurden vor der stationären Aufnahme thorakale Operationen am Patienten durchgeführt? | X | X | ||
27 |
| X | X | X | |
28 |
| X | X | ||
29 | Abstand zwischen Aufnahmedatum und Voroperation in Tagen4 | X | |||
30 | Monat der Voroperation5 | X | |||
31 | Datum der letzten thorakalen Voroperation | X | |||
32 | Abstand zwischen Geburtsdatum und letzter thorakaler Voroperation6 | X | |||
33 | Wurde während des stationären Aufenthaltes eine Herztransplantation durchgeführt? | X | |||
34 | Wurde während des stationären Aufenthaltes ein Herzunterstützungssystem/Kunstherz implantiert? | X | |||
35 | Befand sich der Patient vor oder während des stationären Aufenthaltes auf der Warteliste für eine Herztransplantation? | X | |||
36 | Empfänger ID | X | X | X | X |
37 | Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor? | X | |||
38 | Wochentag 1 bis 77 | X | X | X | |
39 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen8 | X | X | X | |
40 | Monat des Entlassungstages9 | X | X | X | |
41 | Entlassungsdatum Krankenhaus | X | X | X | |
42 | Entlassungsdiagnose(n)10 | X | |||
43 | Entlassungsgrund | X | X | X | |
44 | Todesursache(n) akut | X | |||
45 | Wurde der Patient mit einem Herzunterstützungssystem/Kunstherzen entlassen, das während des stationären Aufenthaltes implantiert wurde? | X | |||
46 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Implantation Herzunterstützungssystem/Kunstherz] | X | |||
47 | Vorgangsnummer [Implantation Herzunterstützungssystem/Kunstherz] | X | X | ||
48 | Versionsnummer [Implantation Herzunterstützungssystem/Kunstherz] | X | |||
49 | Wievielte Implantation während dieses Aufenthaltes? | X | |||
50 | durchgeführter Eingriff | X | |||
51 | Zielstellung | X | X | ||
52 | Lag bei dem Patienten zum Zeitpunkt des Eingriffs eine akute Herzinsuffizienz vor? | X | X | ||
53 | geplante Einsatzdauer des Herzunterstützungssystems > 7 Tage | X | X | ||
54 | Einstufung nach ASA-Klassifikation | X | |||
55 | INTERMACS Profile-Level 1 bis 7 | X | X | ||
56 | klinischer Schweregrad der Herzinsuffizienz (NYHA-Klassifikation) | X | X | ||
57 | linksventrikuläre Ejektionsfraktion > 35 % | X | X | ||
58 | 6 Minuten Gehtest: Distanz > = 500 Meter | X | X | ||
59 | maximale Sauerstoffaufnahme > 20 ml O2/min/kg Körpergewicht | X | X | ||
60 | stationäre Aufnahme bei Linksherzdekompensation unter Herzinsuffizienzmedikation in den letzten 12 Monaten | X | X | ||
61 | OP-Datum [Implantation Herzunterstützungssystem/ Kunstherz] | X | X | X | |
62 | Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen11 | X | X | X | |
63 | Monat der Operation (VAD/TAH)12 | X | X | X | |
64 | Operation [Implantation Herzunterstützungssystem/ Kunstherz] | X | X | ||
65 | Typ des Pumpsystems | X | |||
66 | Lage des Herzunterstützungssystems/Kunstherzens | X | |||
67 | Art des Unterstützungssystems | X | X | X | X |
68 | Abbruch der Implantation | X | |||
69 | Sepsis | X | X | ||
70 | neurologische Dysfunktion | X | X | ||
71 | Fehlfunktion des Herzunterstützungssystems | X | X | ||
72 | Rechtsherzversagen | X | |||
73 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Transplantation] | X | |||
74 | Vorgangsnummer [Transplantation] | X | X | ||
75 | Versionsnummer [Transplantation] | X | |||
76 | Wievielte Transplantation während dieses Aufenthaltes? | X | |||
77 | PRA | X | X | ||
78 | Dringlichkeit | X | X | ||
79 | CAS (Cardiac Allocation Score) | X | X | ||
80 | aktuelle mechanische Kreislaufunterstützung | X | X | ||
81 | Abstand zwischen Beginn der aktuellen mechani- schen Kreislaufunterstützung und Aufnahmedatum in Tagen13 | X | |||
82 | Monat des Beginns der aktuellen mechanischen Kreislaufunterstützung14 | X | |||
83 | Beginn der aktuellen mechanischen Kreislaufunterstützung | X | |||
84 | Lungengefäßwiderstand Wert | X | X | ||
85 | Beatmung | X | X | ||
86 |
| X | X | ||
87 | Induktionstherapie | X | |||
88 | Cyclosporin [Immunsuppression initial] | X | |||
89 | Tacrolimus [Immunsuppression initial] | X | |||
90 | Azathioprin [Immunsuppression initial] | X | |||
91 | Mycophenolat [Immunsuppression initial] | X | |||
92 | Steroide [Immunsuppression initial] | X | |||
93 | m-ToR-Inhibitor [Immunsuppression initial] | X | |||
94 | andere [Immunsuppression initial] | X | X | ||
95 | Spender ID | X | X | X | X |
96 | Spenderalter | X | X | ||
97 | Geschlecht [Spender] | X | X | ||
98 | Körpergröße [Spender] | X | |||
99 | Körpergewicht | X | X | ||
100 | Blutgruppe [Spender] | X | X | ||
101 | Rhesusfaktor [Spender] | X | |||
102 | Todesursache | X | |||
103 | Vasopressortherapie | X | X | ||
104 | CK-Wert | X | X | ||
105 | CK-MB-Wert | X | X | ||
106 | Herzstillstand | X | X | ||
107 | hypotensive Periode | X | X | ||
108 | Koronarangiographie erfolgt | X | |||
109 | Organqualität zum Zeitpunkt der Entnahme | X | |||
110 | Einsatz eines exvivo Perfusionssystems | X | X | ||
111 | Kategorie des Spenderorgans | X | X | ||
112 | Datum des Eintritts des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls | X | |||
113 | Datum der Organentnahme | X | X | ||
114 | Hämatokrit (Hk) | X | X | ||
115 | Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen [Transplantation]15 | X | X | X | |
116 | Monat der Operation16 | X | X | X | |
117 | OP-Datum [Transplantation] | X | X | X | |
118 | Operation [Transplantation]17 | X | X | ||
119 | Abbruch der Transplantation | X | |||
120 | Organqualität zum Zeitpunkt der Transplantation | X | |||
121 | kalte Ischämiezeit | X | X | ||
122 | Cyclosporin [Postoperativer Verlauf] | X | |||
123 | Tacrolimus [Postoperativer Verlauf] | X | |||
124 | Azathioprin [Postoperativer Verlauf] | X | |||
125 | Mycophenolat [Postoperativer Verlauf] | X | |||
126 | Steroide [Postoperativer Verlauf] | X | |||
127 | m-ToR-Inhibitor [Postoperativer Verlauf] | X | |||
128 | andere [Postoperativer Verlauf] | X | |||
129 | Anzahl der behandelten Abstoßungsreaktionen | X | X | ||
130 | Anzahl der behandelten Abstoßungsreaktionen unbekannt | X | X | X |
Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren) betrifft Herztransplantation
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | |
10 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
11 | Fachabteilung | X | |||
12 | Empfänger ID | X | X | X | X |
13 | Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor? | X | |||
14 | Geburtsjahr18 | X | X | ||
15 | Geschlecht | X | X | ||
16 | Monat der letzten Transplantation19 | X | |||
17 | Datum der letzten Transplantation | X | |||
18 | Datum der Followup-Erhebung | X | X | ||
19 | Abstand Erhebungsdatum des Followup und Datum der letzten Transplantation in Tagen20 | X | X | ||
20 | Monat des Followup Erhebungsdatum21 | X | |||
21 | Art der Followup-Erhebung | X | |||
22 | Followup: Jahr(e) nach Transplantation | X | |||
23 | behandelte Abstoßungsreaktionen seit dem letzten Jahres-Followup | X | X | X | |
24 | Anzahl der behandelten Abstoßungsepisoden seit dem letzten Jahres-Followup | X | X | ||
25 | Patient verstorben | X | X | X | |
26 | Abstand zwischen Todesdatum und Datum der letzten Transplantation22 | X | X | ||
27 | Monat des Todesdatums23 | X | X | ||
28 | Todesdatum | X | X | ||
29 | Todesursache(n) im Verlauf | X | |||
30 | Cyclosporin | X | |||
31 | Tacrolimus | X | |||
32 | Azathioprin | X | |||
33 | Mycophenolat | X | |||
34 | Steroide | X | |||
35 | m-ToR-Inhibitor | X | |||
36 | andere | X | X | ||
1) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 4) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus" und "Datum der letzten thorakalen Voroperation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten thorakalen Voroperation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 6) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der letzten thorakalen Voroperation" und "Geburtsdatum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 11) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Beginn der aktuellen mechanischen Kreislaufunterstützung" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 14) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Beginn der aktuellen mechanischen Kreislaufunterstützung" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 15) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 16) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 17) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 18) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 19) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Transplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 20) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der Followup-Erhebung" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 21) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Followup-Erhebung" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 22) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Todesdatum" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 23) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. |
Leistungsbereich Kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie
Siehe Leistungsbereich Aortenklappenchirugie, isoliert (gemeinsame Dokumentation)
Leistungsbereich Koronarchirurgie, isoliert
Siehe Leistungsbereich Aortenklappenchirurgie, isoliert (gemeinsame Dokumentation)
Leistungsbereich Leberlebendspende
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
11 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
12 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren1 | X | |||
13 | Monat des Aufnahmetages2 | X | X | ||
14 | Aufnahmedatum Krankenhaus | X | X | ||
15 | Fachabteilung | X | |||
16 | Spender ID | X | X | X | X |
17 | Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor? | X | |||
18 | Geburtsjahr3 | X | X | ||
19 | Geschlecht | X | X | ||
20 | Körpergröße | X | X | ||
21 | Körpergewicht bei Aufnahme | X | X | ||
22 | postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen4 | X | X | X | |
23 | Monat der Operation5 | X | X | X | |
24 | OP-Datum | X | X | X | |
25 | Operation6 | X | X | ||
26 |
| X | |||
27 | Gewicht entnommene Leber | X | |||
28 | Komplikation nach Clavien-Dindo-Klassifikation | X | X | X | |
29 |
| X | X | ||
30 | Lebertransplantation beim Leberlebendspender erforderlich | X | X | X | |
31 | Dominotransplantation | X | X | ||
32 | Wochentag 1 bis 77 | X | X | X | |
33 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen8 | X | X | X | |
34 | Monat des Entlassungstages9 | X | X | X | |
35 | Entlassungsdatum Krankenhaus | X | X | X | |
36 | Entlassungsdiagnose(n)10 | X | |||
37 | Entlassungsgrund | X | X |
Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren)
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
11 | Fachabteilung | X | |||
12 | Spender ID | X | X | X | X |
13 | Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor? | X | |||
14 | Geburtsjahr11 | X | X | ||
15 | Geschlecht | X | X | ||
16 | Monat der Lebendspende12 | X | |||
17 | Datum der Leberlebendspende | X | |||
18 | Abstand Erhebungsdatum des Follow-up und Datum der Lebendspende in Tagen13 | X | X | ||
19 | Monat des Follow-up Erhebungsdatum14 | X | |||
20 | Datum der Follow-up-Erhebung | X | |||
21 | Art der Follow-up-Erhebung | X | |||
22 | Follow-up: Jahr(e) nach Lebendspende | X | |||
23 | Spender verstorben | X | X | ||
24 | Monat des Todesdatums15 | X | |||
25 | Todesdatum | X | |||
26 | Abstand zwischen Todesdatum und Datum der Lebendspende16 | X | |||
27 |
| X | |||
28 |
| X | |||
29 |
| X | X | ||
30 |
| X | |||
31 | Lebertransplantation des Lebendspenders erforderlich | X | X | ||
32 | Abstand zwischen Datum der letzten Transplantation des Spenders und dem Datum der Lebendspende (in Tagen)17 | X | X | ||
33 | Monat der letzten Transplantation des Spenders18 | X | X | ||
34 | Datum der letzten Transplantation | X | X | ||
1) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 4) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 6) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 11) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Leberlebendspende" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der Follow-up-Erhebung" und "Datum der Leberlebendspende" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 14) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Follow-up-Erhebung" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 15) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 16) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Todesdatum" und "Datum der Leberlebendspende" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 17) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der letzten Transplantation" und "Datum der Leberlebendspende" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 18) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Transplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. |
Leistungsbereich Lebertransplantation
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis] | X | |||
2 | Vorgangsnummer [Basis] | X | X | ||
3 | Versionsnummer [Basis] | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
11 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
12 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren1 | X | X | ||
13 | Monat des Aufnahmetages2 | X | X | ||
14 | Aufnahmedatum Krankenhaus | X | X | X | |
15 | Fachabteilung | X | |||
16 | Empfänger ID | X | X | ||
17 | Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor? | X | |||
18 | Geburtsjahr3 | X | X | ||
19 | Geschlecht | X | X | ||
20 | Körpergröße | X | X | ||
21 | Körpergewicht bei Aufnahme | X | X | ||
22 | Wochentag 1 bis 74 | X | X | X | |
23 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen5 | X | X | X | |
24 | Monat des Entlassungstages6 | X | X | X | |
25 | Entlassungsdatum Krankenhaus | X | X | X | |
26 | Entlassungsdiagnose(n)7 | X | |||
27 | Entlassungsdiagnose nach ELTR | X | |||
28 | Entlassungsgrund | X | X | X | |
29 | Todesursache | X | |||
30 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Transplantation] | X | |||
31 | Vorgangsnummer [Transplantation] | X | X | ||
32 | Versionsnummer [Transplantation] | X | |||
33 | Wievielte Transplantation während dieses Aufenthaltes? | X | |||
34 | Zentrumsangebot | X | X | ||
35 | Dringlichkeit der Transplantation gemäß Medical Urgency Code ET-Status | X | X | ||
36 |
| X | |||
37 |
| X | |||
38 | INR (International Normalized Ratio) | X | |||
39 | Dialyse- oder Hämofiltrationsverfahren | X | |||
40 | exceptional MELD zugewiesen | X | X | X | |
41 | exceptional MELD | X | X | ||
42 | Begründung für exceptional MELD | X | X | X | |
43 | standard exception | X | X | ||
44 | Spendertyp | X | X | ||
45 | Spenderalter | X | X | ||
46 | Indikation zur Lebertransplantation | X | X | ||
47 | Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8 | X | X | X | |
48 | Monat der Operation9 | X | X | X | |
49 | OP-Datum | X | X | X | |
50 | Operation10 | X | X | ||
51 | Abbruch der Transplantation | X | |||
52 | Spenderorgan | X | |||
53 | kalte Ischämiezeit (Stunden) | X | X | ||
54 | kalte Ischämiezeit (zusätzliche Minuten) | X | X |
Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren)
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
11 | Fachabteilung | X | |||
12 | Empfänger ID | X | X | X | X |
13 | Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor? | X | |||
14 | Geburtsjahr11 | X | X | ||
15 | Geschlecht | X | X | ||
16 | Monat der letzten Transplantation12 | X | |||
17 | Datum der letzten Transplantation | X | |||
18 | Abstand Erhebungsdatum des Follow-up und Datum der letzten Transplantation in Tagen13 | X | |||
19 | Monat des Follow-up Erhebungsdatum14 | X | |||
20 | Datum der Follow-up-Erhebung | X | |||
21 | Art der Follow-up-Erhebung | X | |||
22 | Follow-up: Jahr(e) nach Transplantation | X | |||
23 | Patient verstorben | X | X | ||
24 | Abstand zwischen Todesdatum und Datum der letzten Transplantation in Tagen15 | X | |||
25 | Monat des Todesdatums16 | X | |||
26 | Todesdatum | X | |||
27 | Todesursache | X | |||
28 | HCC vor Transplantation | X | X | X | |
29 | HCC-Rezidiv | X | X | ||
1) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 4) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 5) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 11) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Transplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der Follow-up-Erhebung" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 14) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Follow-up-Erhebung" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 15) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Todesdatum" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 16) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. |
Leistungsbereich Lungen- und Herz-Lungen-Transplantation
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis] | X | |||
2 | Vorgangsnummer [Basis] | X | X | ||
3 | Versionsnummer [Basis] | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
11 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
12 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren1 | X | X | ||
13 | Monat des Aufnahmetages2 | X | X | ||
14 | Aufnahmedatum Krankenhaus | X | X | ||
15 | Fachabteilung | X | |||
16 | Empfänger ID | X | X | X | X |
17 | Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor? | X | |||
18 | Geburtsjahr3 | X | |||
19 | Geschlecht | X | |||
20 | Körpergröße | X | X | ||
21 | Körpergewicht bei Aufnahme | X | X | ||
22 | Grunderkrankung | X | X | ||
23 | Blutgruppe [Basisdaten Empfänger] | X | X | ||
24 | Cyclosporin [Immunsuppression bei Entlassung] | X | |||
25 | Tacrolimus [Immunsuppression bei Entlassung] | X | |||
26 | Azathioprin [Immunsuppression bei Entlassung] | X | |||
27 | Mycophenolat [Immunsuppression bei Entlassung] | X | |||
28 | Steroide [Immunsuppression bei Entlassung] | X | |||
29 | m-ToR-Inhibitor [Immunsuppression bei Entlassung] | X | |||
30 | andere [Immunsuppression bei Entlassung] | X | X | ||
31 | Patient bei Entlassung tracheotomiert | X | X | X | |
32 |
| X | X | ||
33 | Wochentag 1 bis 74 | X | X | X | |
34 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen5 | X | X | X | |
35 | Monat des Entlassungstages6 | X | X | X | |
36 | Entlassungsdatum Krankenhaus | X | X | X | |
37 | Entlassungsdiagnose(n)7 | X | |||
38 | Entlassungsgrund | X | X | X | |
39 | Todesursache(n) akut | X | |||
40 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Transplantation] | X | |||
41 | Vorgangsnummer [Transplantation] | X | X | ||
42 | Versionsnummer [Transplantation] | X | |||
43 | Wievielte Transplantation während dieses Aufenthaltes? | X | |||
44 | Dringlichkeit | X | X | ||
45 | LAS (Lung Allocation Score) | X | X | ||
46 | thorakale Voroperation | X | X | ||
47 | Beatmung präoperativ | X | X | ||
48 | Induktionstherapie | X | |||
49 | Cyclosporin [Immunsuppression initial] | X | |||
50 | Tacrolimus [Immunsuppression initial] | X | |||
51 | Azathioprin [Immunsuppression initial] | X | |||
52 | Mycophenolat [Immunsuppression initial] | X | |||
53 | Steroide [Immunsuppression initial] | X | |||
54 | m-ToR-Inhibitor [Immunsuppression initial] | X | |||
55 | andere [Immunsuppression initial] | X | X | ||
56 | Art der Spende | X | X | X | |
57 | Spender ID | X | X | X | X |
58 | Spenderalter | X | X | ||
59 | Blutgruppe [Spenderdaten] | X | X | ||
60 | Beatmungsdauer | X | X | ||
61 | Organqualität zum Zeitpunkt der Entnahme | X | |||
62 | Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8 | X | X | X | |
63 | Monat der Operation9 | X | X | X | |
64 | Datum der Transplantation | X | X | X | |
65 | Operation10 | X | X | ||
66 | Abbruch der Transplantation | X | |||
67 | Retransplantation | X | X | ||
68 | Monat der letzten Transplantation11 | X | |||
69 | Abstand zwischen Aufnahmedatum Krankenhaus und Datum der letzten Transplantation in Tagen12 | X | |||
70 | Datum der letzten Transplantation | X | |||
71 | Transplantationsart | X | X | X | |
72 | simultane Operationen | X | X | ||
73 | Ischämiezeit (rechte Lunge) | X | X | ||
74 | Ischämiezeit (linke Lunge) | X | X |
Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren)
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
11 | Fachabteilung | X | |||
12 | Empfänger ID | X | X | X | X |
13 | Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor? | X | |||
14 | Geburtsjahr13 | X | X | ||
15 | Geschlecht | X | X | ||
16 | Monat der letzten Transplantation14 | X | |||
17 | Datum der letzten Transplantation | X | |||
18 | Abstand Erhebungsdatum des Follow-up und Datum der letzten Transplantation in Tagen15 | X | |||
19 | Monat des Follow-up Erhebungsdatum16 | X | |||
20 | Datum der Follow-up-Erhebung | X | |||
21 | Art der Follow-up-Erhebung | X | |||
22 | Follow-up: Jahr(e) nach Transplantation | X | |||
23 | Patient verstorben | X | X | ||
24 | Abstand zwischen Todesdatum und Datum der letzten Transplantation in Tagen17 | X | |||
25 | Monat des Todesdatums18 | X | |||
26 | Todesdatum | X | |||
27 | Todesursache(n) im Verlauf | X | |||
28 | FEV 1 (höchster Wert) | X | X | ||
29 | FEV 1 (aktueller Wert) | X | X | ||
30 | Cyclosporin | X | |||
31 | Tacrolimus | X | |||
32 | Azathioprin | X | |||
33 | Mycophenolat | X | |||
34 | Steroide | X | |||
35 | m-ToR-Inhibitor | X | |||
36 | andere | X | X | ||
1) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 4) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 5) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Datum der Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Transplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Transplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 12) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 13) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 14) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Transplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 15) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der Follow-up-Erhebung" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 16) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Follow-up-Erhebung" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 17) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Todesdatum" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 18) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. |
Leistungsbereich Nierenlebendspende
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
11 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
12 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren1 | X | X | ||
13 | Monat des Aufnahmetages2 | X | X | X | |
14 | Aufnahmedatum Krankenhaus | X | X | X | |
15 | Fachabteilung | X | |||
16 | Spender ID | X | X | X | X |
17 | Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor? | X | |||
18 | Geburtsjahr3 | X | X | ||
19 | Geschlecht | X | X | ||
20 | Körpergröße | X | X | ||
21 | Körpergewicht bei Aufnahme | X | X | ||
22 | arterielle Hypertonie präoperativ | X | |||
23 |
| X | X | ||
24 | Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen4 | X | X | X | |
25 | Monat der Operation5 | X | X | X | |
26 | OP-Datum | X | X | X | |
27 | Operation6 | X | X | ||
28 | Dauer des Eingriffs | X | |||
29 | behandlungsbedürftige (schwere) intra- oder post- operative Komplikation(en) | X | X | X | |
30 |
| X | X | ||
31 | Spender bei Entlassung dialysepflichtig? | X | X | X | |
32 |
[Spender bei Entlassung dialysepflichtig?] | X | X | ||
33 | Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U. | X | X | X | |
34 | Albumin i. U. > = 30 mg/l | X | X | X | |
35 | - Albumin i. U. | X | X | ||
36 | arterielle Hypertonie | X | |||
37 | Wochentag 1 bis 77 | X | X | X | |
38 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen8 | X | X | X | |
39 | Monat des Entlassungstages9 | X | X | X | |
40 | Entlassungsdatum Krankenhaus | X | X | X | |
41 | Entlassungsdiagnose(n)10 | X | |||
42 | Entlassungsgrund | X | X | X | |
43 | Todesursache | X |
Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren)
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
11 | Fachabteilung | X | |||
12 | Spender ID | X | X | X | X |
13 | Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor? | X | |||
14 | Geburtsjahr11 | X | |||
15 | Geschlecht | X | X | ||
16 | Monat der Lebendspende12 | X | |||
17 | Datum der Nierenlebendspende | X | |||
18 | Abstand Erhebungsdatum des Follow-up und Datum der Lebendspende in Tagen13 | X | X | ||
19 | Monat des Follow-up Erhebungsdatum14 | X | |||
20 | Datum der Follow-up-Erhebung | X | |||
21 | Art der Follow-up-Erhebung | X | |||
22 | Follow-up: Jahr(e) nach Lebendspende | X | X | ||
23 | Spender verstorben | X | X | ||
24 | Monat des Todesdatums15 | X | X | ||
25 | Todesdatum | X | X | ||
26 | Abstand zwischen Todesdatum und Datum der Lebendspende16 | X | X | ||
27 | Spender dialysepflichtig? | X | X | X | |
28 |
| X | X | ||
29 | Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U. | X | X | X | |
30 | Albumin i. U. > = 30 mg/l | X | X | X | |
31 |
| X | X | ||
32 | arterielle Hypertonie | X | X | ||
1) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 4) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 6) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 11) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Nierenlebendspende" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der Follow-up-Erhebung" und "Datum der Nierenlebendspende" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 14) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Follow-up-Erhebung" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 15) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 16) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Todesdatum" und "Datum der Nierenlebendspende" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. |
Leistungsbereich Nierentransplantation und Pankreas- und Pankreas-Nieren-Transplantation (gemeinsame Dokumentation)
Lfd. Nr. | Exportfeld (Bezeichnung) | 1 | 2 | 3 | 4 |
Daten für die Fallidentifikation | Datenfelder für die Indikatorberechnung | Datenfelder für die Basisauswertung | Technische und anwendungsbezogene Gründe | ||
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis] | X | |||
2 | Vorgangsnummer [Basis] | X | X | ||
3 | Versionsnummer [Basis] | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | behandelnder Standort (OPS) | X | X | X | |
11 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
12 | Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren1 | X | X | ||
13 | Monat des Aufnahmetages2 | X | X | ||
14 | Aufnahmedatum Krankenhaus | X | X | ||
15 | Fachabteilung | X | |||
16 | Empfänger ID | X | X | X | X |
17 | Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor? | X | |||
18 | Geburtsjahr3 | X | X | ||
19 | Geschlecht [Basisdaten Empfänger] | X | X | ||
20 | Körpergröße | X | X | ||
21 | Körpergewicht bei Aufnahme | X | X | ||
22 | zugrunde liegende Nierenerkrankung | X | X | ||
23 | Diabetes mellitus | X | |||
24 | Dauer des Diabetes | X | X | ||
25 | Nierenersatztherapie | X | X | ||
26 | Monat des Beginns der Nierenersatztherapie in Tagen4 | X | X | ||
27 | Abstand zwischen Beginn der Nierenersatztherapie und Aufnahmedatum in Tagen5 | X | X | ||
28 | Beginn der Nierenersatztherapie | X | X | ||
29 | Blutgruppe [Empfängerdaten] | X | X | ||
30 |
| X | X | ||
31 | Patient bei Entlassung insulinfrei? | X | X | ||
32 | Wochentag 1 bis 76 | X | X | X | |
33 | Verweildauer im Krankenhaus in Tagen7 | X | X | X | |
34 | Monat des Entlassungstages8 | X | X | X | |
35 | Entlassungsdatum Krankenhaus | X | X | X | |
36 | Entlassungsdiagnose(n)9 | X | |||
37 | Entlassungsgrund | X | X | X | |
38 | Todesursache [Entlassung Empfänger] | X | |||
39 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Transplantation] | X | |||
40 | Vorgangsnummer [Transplantation] | X | X | ||
41 | Versionsnummer [Transplantation] | X | |||
42 | Wievielte Transplantation während dieses Aufenthaltes? | X | |||
43 | durchgeführte Transplantation | X | X | X | |
44 | Einzel- oder Doppeltransplantation | X | X | ||
45 | Spende kompatibel | X | X | ||
46 | Spendertyp | X | X | X | |
47 | Spender ID | X | X | X | X |
48 | Spenderalter | X | X | ||
49 | Geschlecht [Spenderdaten] | X | X | ||
50 | Blutgruppe [Spenderdaten] | X | X | ||
51 |
| X | X | ||
52 | Todesursache [Spenderdaten] | X | X | ||
53 | Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen10 | X | X | X | |
54 | Monat der Operation11 | X | X | ||
55 | OP-Datum | X | X | ||
56 | Operation12 | X | X | ||
57 | Abbruch der Transplantation | X | |||
58 | Retransplantation Niere | X | |||
59 | Wievielte Nierentransplantation? | X | |||
60 | Monat der letzten Transplantation13 | X | |||
61 | Abstand zwischen Aufnahmedatum Krankenhaus und Datum der letzten Transplantation in Tagen14 | X | X | ||
62 | Datum der letzten Nierentransplantation | X | |||
63 | Retransplantation Pankreas | X | |||
64 | Wievielte Pankreastransplantation? | X | |||
65 | Abstand zwischen Aufnahmedatum Krankenhaus und Datum der letzten Pankreastransplantation in Tagen15 | X | X | X | |
66 | Monat der letzten Pankreastransplantation16 | X | X | X | |
67 | Datum der letzten Pankreastransplantation | X | X | X | |
68 | funktionierendes Nierentransplantat bei Entlassung | X | X | ||
69 | Postoperative Funktionsaufnahme des Transplantats | X | X | ||
70 | Anzahl postoperativer intermittierender Dialysen bis Funktionsaufnahme | X | X | X | |
71 | Dauer der postoperativen kontinuierlichen Dialysen bis zur Funktionsaufnahme | X | X | ||
72 | behandlungsbedürftige (schwere) intra- oder post- operative Komplikation(en) | X | X | X | |
73 |
| X | X | ||
74 | Relaparotomie erforderlich | X | X | ||
75 | Ursache für die Relaparotomie | X | |||
76 | Entnahme des Pankreastransplantats erforderlich | X | X | X | |
77 | Ursache für die Entnahme des Pankreastransplantats | X | X | ||
78 | akute behandlungsbedürftige Rejektion Niere | X | X | ||
79 | akute behandlungsbedürftige Rejektion Pankreas | X |
Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren)
1 | Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) | X | |||
2 | Vorgangsnummer | X | X | ||
3 | Versionsnummer | X | |||
4 | Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze) | X | |||
5 | Modulbezeichnung | X | |||
6 | Teildatensatz oder Bogen | X | |||
7 | Dokumentationsabschlussdatum | X | |||
8 | Institutionskennzeichen | X | X | X | |
9 | entlassender Standort | X | X | X | X |
10 | Betriebsstätten-Nummer | X | |||
11 | Fachabteilung | X | |||
12 | Empfänger ID | X | X | X | X |
13 | Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor? | X | |||
14 | Geburtsjahr17 | X | X | ||
15 | Geschlecht | X | X | ||
16 | durchgeführte Transplantation | X | X | X | |
17 | Monat der letzten Transplantation18 | X | |||
18 | Datum der letzten Transplantation | X | |||
19 | Abstand Erhebungsdatum des Follow-up und Datum der letzten Transplantation in Tagen19 | X | X | ||
20 | Monat des Follow-up Erhebungsdatum20 | X | |||
21 | Datum der Follow-up-Erhebung | X | |||
22 | Art der Follow-up-Erhebung | X | |||
23 | Follow-up: Jahr(e) nach Transplantation | X | X | ||
24 | Patient verstorben | X | X | ||
25 | Abstand zwischen Todesdatum und Datum der letzten Transplantation21 | X | X | ||
26 | Monat des Todesdatums22 | X | |||
27 | Todesdatum | X | |||
28 | Todesursache | X | |||
29 | Transplantatversagen Niere | X | X | ||
30 | Abstand zwischen Datum des Transplantatversagens und Datum der letzten Transplantation in Tagen23 | X | |||
31 | Monat des Transplantatversagens24 | X | |||
32 | Datum Transplantatversagen Niere | X | |||
33 | Ursache Transplantatversagen Niere | X | |||
34 |
| X | X | ||
35 | akute behandlungsbedürftige Rejektion Niere | X | X | ||
36 | Datum der akuten behandlungsbedürftigen Rejektion Niere | X | |||
37 | Patient bei Follow-up-Untersuchung insulinfrei? | X | X | X | |
38 | Abstand zwischen Beginn der Insulinpflicht nach Transplantatversagen und Datum der letzten Transplantation in Tagen25 | X | X | ||
39 | Monat des Beginns der Insulinpflicht nach Transplantatversagen26 | X | X | ||
40 | Beginn der Insulintherapie | X | X | ||
41 | Ursache des Transplantatversagens Pankreas | X | |||
42 | Entnahme des Pankreastransplantats erforderlich | X | X | ||
1) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 4) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Beginn der Nierenersatztherapie" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 5) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Beginn der Nierenersatztherapie" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 7) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 8) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 9) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 10) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 12) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert. 13) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Nierentransplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 14) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus" und "Datum der letzten Nierentransplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 15) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus" und "Datum der letzten Pankreastransplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 16) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Pankreastransplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 17) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert. 18) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Transplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 19) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der Follow-up-Erhebung" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 20) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Follow-up-Erhebung" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 21) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Todesdatum" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 22) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 23) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum Transplantatversagen Niere" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 24) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum Transplantatversagen Niere" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. 25) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Beginn der Insulintherapie" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird. 26) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Beginn der Insulintherapie" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. |
Leistungsbereich Pankreas- und Pankreas-Nieren-Transplantation
Siehe Leistungsbereich Nierentransplantation (gemeinsame Dokumentation)
[unbesetzt] | Anlage 2 11 12 12b |
Verfahren mit Follow-up | Anlage 3 12 18 |
Die folgenden Regelungen gelten für die Leistungsbereiche Herzschrittmacherversorgung (Herzschrittmacher-Implantation, Herzschrittmacher-Aggregatwechsel, Herzschrittmacher Revision/-Systemwechsel/-Explantation), Hüftendoprothesenversorgung (Hüftendoprothesen-Erstimplantation einschließlich endoprothetische Versorgung Femurfraktur, Hüftendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel), Implantierbare Defibrillatoren (Implantierbare Defibrillatoren - Implantation, Implantierbare Defibrillatoren - Aggregatwechsel, Implantierbare Defibrillatoren - Revision/Systemwechsel/Explantation), Knieendoprothesenversorgung (Knieendoprothesen-Erstimplantation einschließlich unikondylärer Schlittenprothesen, Knieendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel) sowie Perinatalmedizin (Geburtshilfe, Neonatologie) der Anlage 1.
§ 2 Zweck
sDie Regelungen sollen ermöglichen, dass sowohl eine Follow-up-Auswertung nach den Vorgaben dieser Anlage als auch die Auswertung nach den Vorgaben der Richtlinie (§ 8) auf der Grundlage eines gemeinsamen Datenerhebungsvorgangs durchgeführt werden können. Das Follow-up-Verfahren soll Auswertungen von Daten verschiedener Zeitpunkte (z.B. Erstimplantation und Revision) ermöglichen, um weitergehende Aussagen zur Ergebnisqualität treffen zu können. Dieses Verfahren erfolgt derzeit nur für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten. Nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten werden nicht in das Follow-up-Verfahren einbezogen. Nur für die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Patientinnen und Patienten wird die Krankenversichertennummer nach § 290 SGB V als patientenidentifizierendes Merkmal zur Pseudonymerstellung erhoben. Für die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Patientinnen und Patienten wird kein patientenidentifizierendes Merkmal zur Pseudonymerstellung erhoben, da sie nicht in das Follow-up-Verfahren einbezogen werden. Anonyme Daten-Auswertungen erfolgen für alle Patientinnen und Patienten nach den Vorgaben der Richtlinie.
(1) In den Follow-up-Verfahren werden die Daten eines gegebenenfalls notwendigen Folgeeingriffes mit den Daten der jeweiligen Erstimplantation beziehungsweise des vorangegangenen Folgeeingriffes verknüpft beziehungsweise die Daten der geburtshilflichen Versorgung mit den Daten der gegebenenfalls notwendigen neonatologischen Versorgung. In dem Follow-up-Verfahren Herzschrittmacherversorgung erfolgt die Verknüpfung in einem Zeitraum von bis zu acht Jahren, in dem Follow-up-Verfahren der Implantierbaren Defibrillatoren von bis zu sechs Jahren und in den Follow-up-Verfahren Hüft- und Knieendoprothesenversorgung von bis zu fünf Jahren (jeweils bezogen auf den Abstand zwischen Erstimplantation und Folgeeingriff). Im Follow-up-Verfahren Perinatalmedizin werden geburtshilfliche mit neonatologischen Dokumentationen bis zu einem Alter der Kinder von 120 Tagen bei Aufnahme des Kindes im Krankenhaus verknüpft.
(2) Die Daten werden zum einen einer Auswertung nach den Regelungen der Richtlinie zugeführt und, sofern es sich um Daten von in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Patientinnen und Patienten handelt, zudem unter Nutzung eines Patientenpseudonymisierungsverfahrens einer Auswertung von Follow-up nach den Regelungen dieser Anlage.
(3) Für Daten der Leistungsbereiche nach § 1 gilt abweichend von den Regelungen in §§ 6 und 7 der Richtlinie und unabhängig von der Verwendung für Auswertungen nach den Regelungen der Richtlinie oder für Auswertungen nach den Regelungen dieser Anlage (Follow-up) der folgende Datenfluss:
Die in den Krankenhäusern standortbezogen dokumentierten Daten werden der auf Landesebene beauftragten Stelle unverzüglich zur Verfügung gestellt und von dort über die Vertrauensstelle an das IQTIG weitergeleitet.
§ 4 Aufgaben im Krankenhaus 18
(1) Die Krankenhäuser erfassen standortbezogen für alle Patientinnen und Patienten die nach der Richtlinie (Anlage 1) erforderlichen Daten der Leistungsbereiche nach § 1.
(2) Zur Ermöglichung der Zusammenführung von Einzelereignissen zu verschiedenen Zeitpunkten für die Follow-up-Auswertung erfassen die Krankenhäuser zusätzlich für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten als patientenidentifizierendes Datum für die Leistungsbereiche Herzschrittmacherversorgung, Implantierbare Defibrillatoren, Hüftendoprothesenversorgung und Knieendoprothesenversorgung die Krankenversichertennummer nach § 290 SGB V.
Für den Leistungsbereich Perinatalmedizin werden als patientenidentifizierende Daten erfasst:
In der Neonatologie wird darüber hinaus auch die
als patientenidentifizierendes Datum erfasst.
(3) Die nach den Absätzen 1 und 2 zu erfassenden Daten sind Bestandteil der jeweils im Juni des Vorjahres zu veröffentlichenden Spezifikation zur Dokumentation, die auch die EDV-technischen Vorgaben zur Datenprüfung enthält.
(4) Die patientenidentifizierenden Daten nach Absatz 2 sind von den Krankenhäusern so zu verschlüsseln, dass nur die Vertrauensstelle sie lesen kann. Dazu verwenden die Krankenhäuser einen öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle.
(5) Die Krankenhäuser übermitteln standortbezogen unverzüglich gemäß dem bundeseinheitlich vorgegebenen XML-Datenexportformat die auf der Grundlage der Spezifikation erfassten und geprüften sowie nach Absatz 4 verschlüsselten Daten an die auf Landesebene beauftragte Stelle.
§ 5 Aufgaben der auf Landesebene beauftragten Stelle 18
(1) Die auf Landesebene beauftragte Stelle überprüft die Qualitätssicherungsdaten auf Vollständigkeit und anhand der vorgegebenen Kriterien auf Plausibilität.
(2) Die auf Landesebene beauftragte Stelle verschlüsselt die von ihr geprüften Qualitätssicherungsdaten sowie die Ergebnisse der Prüfung nach Absatz 1 mit dem öffentlichen Schlüssel des IQTIG und übermittelt diese zusammen mit den weiteren, von den Krankenhäusern verschlüsselt und für sie nicht einsehbar gelieferten Daten in einem bundeseinheitlich vorgegebenen Datenexportformat unverzüglich an die Vertrauensstelle.
(3) Es gelten § 6 Absatz 2 sowie § 7 der Richtlinie entsprechend.
§ 6 Aufgaben der Vertrauensstelle
(1) Die Vertrauensstelle entschlüsselt die patientenidentifizierenden Daten mittels des nur ihr bekannten privaten Schlüssels und erzeugt daraus jeweils für die Verfahren nach § 1 ein Patientenpseudonym. Für den Leistungsbereich Perinatalmedizin (Geburtshilfe und Neonatologie) werden für die Mutter abweichend für die Erfassungsjahre 2018 und 2019 zwei Pseudonyme erstellt. Hierbei hat sie die jeweils aktuellen Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu berücksichtigen.
(2) Die Vertrauensstelle kann und darf nur die patientenidentifizierenden Datenfelder entschlüsseln.
(3) Die Vertrauensstelle übermittelt neben dem Patientenpseudonym nach Absatz 1 alle von der auf Landesebene beauftragten Stelle verschlüsselt erhaltenen Daten - mit Ausnahme der verschlüsselten, patientenidentifizierenden Daten - weiter an das IQTIG.
§ 7 Aufgaben des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) 18
(1) Das IQTIG nimmt die Daten von der Vertrauensstelle entgegen. Das IQTIG ersetzt die Angabe des Standorts durch ein eindeutiges Leistungserbringerpseudonym und stellt den auf Landesebene beauftragten Stellen die Leistungserbringerpseudonyme zur Verfügung.
(2) Zur Follow-up-Auswertung werden die Daten entsprechend des jeweiligen Auswertungskonzeptes anhand der Patientenpseudonyme zusammengeführt. Die zusammengeführten Datensätze sind ohne Patientenpseudonym den auf Landesebene beauftragten Stellen auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
(3) Daten und Datensätze mit Patientenpseudonym, sind nach Ablauf des Beobachtungszeitraums nach § 3 Absatz 1 zu anonymisieren.
§ 8 Auswertung der Daten nach § 4 Absatz 1
Die Auswertung der Daten nach § 4 Absatz 1 (Daten ohne Nutzung eines Patientenpseudonymisierungsverfahrens nach der Richtlinie und Anlage 1) sowie die Übersendung von diesbezüglichen Auswertungen richtet sich nach § 8 der Richtlinie.
§ 9 Auswertung der nach § 7 Absatz 2 zusammengeführten Daten (Follow-up-Verfahren)
(1) Die anhand des patientenidentifizierenden Datums (§ 4 Abs. 2) nach § 7 Absatz 2 zusammengeführten Daten werden von dem IQTIG ausgewertet. Die statistische Auswertung erfolgt jeweils in Abhängigkeit von den zeitlichen Vorgaben der jeweiligen Leistungsbereiche, für Leistungsbereiche, die keine gesonderten zeitlichen Auswertungsrhythmen vorsehen, mindestens einmal jährlich. Die standortbezogene Auswertung beinhaltet die Berechnung von Qualitätsindikatoren nach bundesweit einheitlichen Rechenvorschriften. Diese sind von dem IQTIG bis spätestens zum 28. Februar eines Jahres den Berechtigten auf Landes- und Bundesebene zur Verfügung zu stellen.
(2) Für Follow-up-Verfahren betreffend indirekte Verfahren nach § 5 Absatz 1 der Richtlinie stellt das IQTIG den auf Landesebene beauftragten Stellen die standortbezogenen Follow-up-Auswertungen unverzüglich zur Verfügung. Das IQTIG hält die der Auswertung zugrundeliegenden geprüften einschließlich der nach § 7 Absatz 2 zusammengeführten Daten ohne Patientenpseudonym zur Gewährung von Nutzungsmöglichkeiten der das eigene Land betreffenden Daten durch die jeweils auf Landesebene beauftragten Stellen vor. Dabei ist eine Zuordnung der Datensätze zu dem Standort eines Krankenhauses vorzunehmen, welches das das Follow-up-Verfahren auslösende Ereignis vorgenommen hat.
(3) Die Übersendung der Auswertungen richtet sich nach § 8 Absatz 2 der Richtlinie mit der Maßgabe, dass die Auswertungen an das Krankenhaus zu adressieren sind, an dessen Standort das das Follow-up-Verfahren auslösende Ereignis vorgenommen wurde.
§ 10 Weiteres Verfahren
(1) Das weitere Verfahren auf Grundlage der Auswertungen nach § 8 (Auswertungen ohne Patientenpseudonym der Leistungsbereiche nach Anlage 1) richtet sich nach §§ 9 bis 13 der Richtlinie.
(2) Das weitere Verfahren auf der Grundlage der Auswertungen nach § 9 (Follow-up-Verfahren) richtet sich nach §§ 10 bis 13 der Richtlinie. Die auf Landesebene beauftragten Stellen führen auf der Grundlage der Auswertungen nach § 9 Absatz 2 Satz 1 die Rückmeldungen an die Krankenhäuser gemäß § 8 Absatz 2 der Richtlinie und den Strukturierten Dialog gemäß §§ 10 bis 13 der Richtlinie durch.
§ 11 Anforderungen an die auf Landesebene beauftragten Stellen
Die auf Landesebene beauftragten Stellen müssen insbesondere die Einhaltung des Datenschutzes nach § 299 SGB V gewährleisten.
§ 12 Anforderungen an die Vertrauensstelle
Die Vertrauensstelle ist eine vom G-BA beauftragte Organisation, welche die patientenidentifizierenden Daten pseudonymisiert. Sie muss den Anforderungen nach § 299 Absatz 2 SGB V genügen. Sie hat die zu pseudonymisierenden, patientenidentifizierenden Daten nach erfolgter Pseudonymisierung und Weiterleitung des Pseudonyms zu löschen. Eine Reidentifikation von Patientinnen oder Patienten anhand des Patientenpseudonyms ist auszuschließen.
§ 13 Qualifizierte Patienteninformation
Die Krankenhäuser sind verpflichtet, ihre in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Patientinnen und Patienten etwa anhand der vom Gemeinsamen Bundesausschuss zur Verfügung gestellten Merkblätter in verständlicher Weise über Zweck und Inhalt des sie betreffenden Qualitätssicherungsverfahrens zu informieren. Dies umfasst eine Information über die zu erhebenden Daten, die erhebenden und verarbeitenden Stellen sowie die Verwendung der Daten und den weiteren Umgang mit ihnen. Patientinnen und Patienten erhalten auch Hinweise auf patientenrelevante Informationsquellen unter Berücksichtigung von Empfehlungen der maßgeblichen Organisation nach § 140f SGB V.
§ 14 Begründung der Vollerhebung
(1) In den Leistungsbereichen der Anlage 1 dieser Richtlinie werden die Daten aller Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern erfasst, die von einer entsprechenden Behandlung/Prozedur betroffen sind. Die Regelungen der Anlage 3 erfolgen zusätzlich zu den bestehenden Regelungen dieser Richtlinie. Sie ergänzen die weiterhin durchgeführten Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung. Aus methodischen Gründen ist daher eine Veränderung des Datenerhebungsmodells - hier der Vollerhebung - im Rahmen der Follow-up-Verfahren nicht zulässig.
(2) Da der Zeitpunkt einer Folgeleistung sowie die Einrichtung, in der eine Folgeleistung
durchgeführt wird, nicht vorhersehbar ist, kann nur durch eine Vollerhebung aller Patientinnen und Patienten in den jeweiligen Leistungsbereichen gewährleistet werden, dass die personenbezogene Zusammenführung der Erstleistung mit der Folgeleistung möglich ist. Die Verfahren werden weiterhin als Vollerhebung durchgeführt entsprechend § 299 Absatz 1 Satz 5 SGB V. 3Eine Vollerhebung ist notwendig, da davon ausgegangen werden muss, dass die Follow-up-Ereignisse selten sind und von einer Stichprobe nicht für alle Standorte aussagekräftig erfasst werden können.
Nur eine Vollerhebung der Folgeleistung ermöglicht die im Follow-up beabsichtigte längsschnittliche Betrachtung der Patientinnen und Patienten.
Anhang1 18 (zur Anlage 3) |
Der vorliegende Anhang zu Anlage 3 enthält die follow-up-spezifischen Auswertungskriterien für die Leistungsbereiche der Anlage 3.
Follow-up-Verfahren | Follow-up-Indikatoren | |
Herzschrittmacherversorgung
(Herzschrittmacher- Aggregatwechsel, Herzschrittmacher-Implantation, Herzschrittmacher-Revision/ -Systemwechsel/-Explantation) | 1 | Hardwareprobleme (Aggregat und/oder Sonde) als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb von 8 Jahren |
2 | Infektion oder Aggregatperforation als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb eines Jahres | |
3 | Prozedurassoziierte Probleme (Sonden- bzw. Taschenprobleme) als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb eines Jahres | |
4 | Laufzeit des alten Herzschrittmacher-Aggregats unter 4 Jahren bei Ein- und Zweikammersystemen | |
Implantierbare Defibrillatoren
(Implantierbare Defibrillatoren- Implantation, Implantierbare Defibrillatoren - Aggregatwechsel, Implantierbare Defibrillatoren - Revision/Systemwechsel/Explantation) | 1 | Hardwareprobleme (Aggregat und/oder Sonde) als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb von 6 Jahren |
2 | Prozedurassoziierte Probleme (Sonden- bzw. Taschenprobleme) als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb eines Jahres | |
3 | Infektion als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb eines Jahres | |
Hüftendoprothesenversorgung
(Hüftendoprothesen-Erstimplantation, Hüftendoprothesen Wechsel und -Komponentenwechsel, Hüftgelenknahe Femurfraktur - endoprothetische Versorgung) | 1 | Hüftendoprothesen-Wechsel bzw. -Komponentenwechsel im Verlauf |
Knieendoprothesenversorgung
(Knieendoprothesen-Erstimplantation einschließlich unikondylärer Schlittenprothesen, Knieendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel) | 1 | Knieendoprothesen-Wechsel bzw. -Komponentenwechsel im Verlauf |
Perinatalmedizin (Geburtshilfe, Neonatologie) |
| |
| ||
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(aufgehoben) | Anhang 2 18 (zur Anlage 3) |
*) Red. Anm.: Die QSKH-RL ist seit 01.01.2021 nicht mehr in Kraft. Alle bis 2020 in der QSKH-RL verbliebenen Qualitätssicherungsverfahren wurden zum 01.01.2021 in die DeQS-RL überführt und wird von uns nicht dargestellt.
ENDE |