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Regelwerk, Biotechnologie
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QSKH-RL - Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 136 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 135a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser

Vom 15. August 2006
(BAnz Nr. 178 vom 20.09.2006 S. 6361; 19.12.2006 (2007) S. 637; 10.05.2007 S.6825; 22.11.2007 (2008) S. 86; 19.06.2008 S. 2852; 19.02.2009 S. 1271; 18.06.2009 S. 3265; 12.11.2009 S. 4578; 17.12.2009 (2010) S.830 10 ; 20.05.2010 S. 2708 10a; 21.10.2010 (2011) S. 282 11; 20.10.2011 (2012) S. 402 12; 20.09.2012 B2 12a; 20.11.2012 B4 12b; 05.11.2013 B1; 13.01.2014 B2; 19.11.2014 B1; 30.12.2014 B5; 06.08.2015 B2; 25.10.2016 B1; 06.12.2017 B1; 14.12.2017 B3; 26.04.2018 B2; 20.09.2018 B3 18; 25.02.2019 B1 19; 31.05.2019 B1 19a; 01.01.2021 aufgehoben 21)



A. Allgemeines

§ 1 Zweck und Rechtsgrundlage der Richtlinie 10 11

(1) Zweck der Richtlinie ist insbesondere:

  1. die Umsetzung der verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 136 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V,
  2. die Gewährleistung eines transparenten Verfahrens bei der Vorbereitung, Entwicklung, Durchführung einschließlich der Auswertung und Bewertung von Qualitätssicherungsdaten sowie der Beschlussfassung über Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Behandlung im Krankenhaus,
  3. die Umsetzung der Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin (§ 10 Transplantationsgesetz (TPG) i. V. m. der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Organtransplantation gemäß § 16 TPG "Anforderungen an die im Zusammenhang mit einer Organentnahme und -übertragung erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung"),
  4. die Sicherstellung der Zusammenführung von Qualitätssicherungsdaten auf der Bundesebene für Auswertungen,
  5. die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bundes-, Landes- und örtlicher Ebene,
  6. Krankenhäusern mit einem nach Standorten differenzierten Versorgungsauftrag eine standortbezogene Qualitätssicherung zu ermöglichen.

Das Erfassungsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.

(2) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt gem. § 136 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 SGB V unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), der Bundesärztekammer (BÄK) sowie der Berufsorganisationen der Pflegeberufe grundsätzlich einheitlich für alle Patientinnen und Patienten durch Richtlinien Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser.

(3) Die einzelnen Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sind in den Anlagen festgelegt und für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser unmittelbar verbindlich. Die Verträge nach § 112 Abs. 1 SGB V können ergänzende Regelungen zur Qualitätssicherung enthalten.

§ 2 Ziele der Qualitätssicherung 10

Orientiert am Nutzen für die Patientinnen und Patienten verfolgen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Krankenhausleistungen insbesondere folgende Ziele:

  1. Durch Erkenntnisse über Qualitätsdefizite Leistungsbereiche systematisch zu identifizieren, für die Qualitätsverbesserungen erforderlich sind.
  2. Unterstützung zur systematischen, kontinuierlichen und berufsgruppenübergreifenden einrichtungsinternen Qualitätssicherung (internes Qualitätsmanagement) zu geben.
  3. Vergleichbarkeit von Behandlungsergebnissen, insbesondere durch die Entwicklung von Indikatoren, herzustellen.
  4. Durch signifikante, valide und vergleichbare Erkenntnisse, insbesondere zu folgenden Aspekten, die Qualität von Krankenhausleistungen zu sichern und zu verbessern:

B. Maßnahmen der Externen stationären Qualitätssicherung

§ 3 Krankenhausinterne Kommunikation 10

(1) Maßnahmen zur Qualitätssicherung können nur dann eine positive Wirkung entfalten, wenn sie von allen Beteiligten im Krankenhaus gemeinsam gewollt und unterstützt werden. Zu den gewünschten positiven Auswirkungen der Qualitätssicherung gehört auch die intensive Krankenhausinterne Kommunikation zwischen allen Beteiligten anhand der Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahme.

(2) Zum Erreichen der intensiven Kommunikation ist die leitende Ärztin oder der leitende Arzt der Fachabteilung verpflichtet, die Ergebnisse, Vergleiche und Bewertungen, die ihr oder ihm aus der Qualitätssicherung zugeleitet werden, mit allen Mitgliedern der Leitung und den unmittelbar am Behandlungsprozess beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anhand der Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahme durchzusprechen, kritisch zu analysieren und ggf. notwendige Konsequenzen festzulegen.

(3) Über diese Gespräche selbst sowie über mögliche Schlussfolgerungen ist von den Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmern in geeigneter Weise ein Nachweis zu führen.

§ 4 Einbezogene Leistungen 10 11 18

(1) Zur Sicherung der Qualität von Krankenhausleistungen sind nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser verpflichtet, definierte Leistungsbereiche gemäß den Anlagen 1 bis 3 zu dokumentieren. Das Erfassungsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr. Dabei hat die Dokumentation bei nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern mit einem nach Standorten differenzierten Versorgungsauftrag standortbezogen zu erfolgen. Die Darstellung der Inhalte der einbezogenen Leistungen steht als Auslöser (Ein- und/oder Ausschlusskriterien sowie die dazu gehörigen Spezifikationen, die auch die EDV-technischen Vorgaben zur Datenprüfung und zur Risikostatistik enthalten) zur Verfügung und wird durch den G-BA beschlossen. Die einbezogenen Leistungen werden regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Sie werden in der jeweils geltenden Fassung durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) auf seiner Homepage im Internet öffentlich bekanntgemacht.

(2) Über die spezifische Darstellung der Inhalte der einbezogenen Leistungen gemäß den Anlagen 1 bis 3 sind die zu dokumentierenden Datensätze definiert. Hierbei kann sich ein Datensatz aus einem Basisdatensatz oder aus einem Basisdatensatz und ggf. mehreren Teildatensätzen zusammensetzen.

§ 5 Indirekte und direkte Verfahren 11

(1) Indirekte Verfahren sind Qualitätssicherungsmaßnahmen in Leistungsbereichen unter Einbeziehung der Landesebene.

(2) Direkte Verfahren sind Qualitätssicherungsmaßnahmen in Leistungsbereichen, bei denen insbesondere wegen geringer Fallzahlen und/oder geringer Anzahl von Standorten, an denen die jeweilige Leistung erbracht wird, ein bundesweites Management geboten ist. Die Zuordnung der Leistungsbereiche ist in der Anlage 1 dargelegt.

(3) Für die Leistungsbereiche Herzschrittmacherversorgung, Hüftendoprothesenversorgung und Knieendoprothesenversorgung, Implantierbare Defibrillatoren sowie Perinatalmedizin der Anlage 1 gelten abweichend von den §§ 6 bis 8 die Regelungen der Anlage 3.

§ 6 Datenfluss beim indirekten Verfahren 10 11 12 18

(1) Die erhobenen Datensätze des jeweils vorhergehenden Quartals sind bis zum 15. Mai, 15. August, 15. November und 28. Februar von allen Krankenhäusern standortbezogen in elektronischer Form gemäß dem bundeseinheitlich vorgegebenen XML-Datenexportformat der von der Landesebene beauftragten Stelle zur Verfügung zu stellen. Korrigierende Datenlieferungen, einschließlich Stornierungen, Neu- und erstmalige Lieferungen von Datensätzen, sowie Änderungen von Datensätzen sind für Daten aller Quartale möglich bis zum 28. Februar des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres. Die von der Landesebene beauftragte Stelle überprüft die Datensätze auf Vollständigkeit und anhand der vorgegebenen Kriterien auf Plausibilität. Die geprüften Datensätze werden ohne eine Leistungserbringerpseudonymisierung an das IQTIG weitergeleitet. Die Leistungserbringerpseudonymisierung erfolgt durch das IQTIG gemäß § 19 Absatz 3. Das IQTIG stellt den auf Landesebene beauftragten Stellen die Leistungserbringerpseudonyme zur Verfügung. Die von der Landesebene beauftragte Stelle informiert die Krankenhäuser über die entsprechende Weiterleitung der Datensätze an das IQTIG.

(2) Soweit die Weiterleitung gemäß Absatz 1 nicht in einer durch den Unterausschuss Qualitätssicherung festgesetzten, angemessenen Frist erfolgt, leitet der Unterausschuss Qualitätssicherung die Anwendung der Regelungen des § 7 Abs. 1 und 2 ein. Der Landesebene ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

(3) Das IQTIG stellt den von der Landesebene beauftragten Stellen auf Anforderung die jeweiligen Datensätze zur Verfügung, um dort bei Bedarf die Durchführung vollständiger eigener Auswertungen zu ermöglichen.

§ 7 Datenfluss beim direkten Verfahren 10

(1) Die erhobenen Datensätze des jeweils vorhergehenden Quartals sind bis zum 15. Mai, 15. August, 15. November und 28. Februar von allen Krankenhäusern standortbezogen in elektronischer Form gemäß dem bundeseinheitlich vorgegebenen XML-Datenexportformat dem IQTIG zur Verfügung zu stellen. Korrigierende Datenlieferungen, einschließlich Stornierungen, Neu- und erstmalige Lieferungen von Datensätzen, sowie Änderungen von Datensätzen sind für Daten aller Quartale möglich bis zum 28. Februar des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres.

(2) Soweit die Lieferung der Datensätze gemäß Absatz 1 in einer durch das IQTIG vorgegebenen angemessenen Frist nicht erfolgt, gelten die Datensätze als nicht dokumentiert und es greifen die Regelungen des § 24.

§ 8 Erstellung und Übersendung von Auswertungen 10

(1) Die von Krankenhäusern in den Leistungsbereichen mit einer bundesweiten Dokumentationspflicht für die externe stationäre Qualitätssicherung nach § 136 SGB V übermittelten Daten sind mindestens einmal jährlich standortbezogen statistisch auszuwerten und zu aussagekräftigen Übersichten, mit deren Hilfe sich das einsendende Krankenhaus für alle seine Standorte mit den Standorten weiterer Krankenhäuser vergleichen kann, zusammenzustellen. Angaben, die einen Rückschluss auf die Identität von weiteren teilnehmenden Krankenhäusern oder deren Standorte ermöglichen, sind zu unterlassen. Die Qualitätsindikatoren sind nach bundesweit einheitlichen Rechenvorschriften, die von dem IQTIG veröffentlicht werden, auszuwerten. Die Rechenvorschriften sollen bis spätestens 28. Februar des Jahres vorliegen, welches der Datenerhebung im Krankenhaus folgt.

(2) Allen Krankenhäusern, die nach dieser Richtlinie Daten geliefert haben, sind standortbezogene statistische Auswertungen für die betreffenden Leistungsbereiche zu übersenden. Zuständig ist bei direkten Verfahren das IQTIG und bei indirekten Verfahren die auf Landesebene beauftragte Stelle. Die Daten des einsendenden Krankenhauses sind standortbezogen in der Übersicht zu kennzeichnen. Die Übersendung der Auswertungen soll spätestens bis zum 15. Juni des Jahres erfolgen, welches der Datenerhebung im Krankenhaus folgt.

§ 9 Datenvalidierung 10 11 12 12b

(1) Die von den Krankenhäusern nach Maßgabe dieser Richtlinie zu dokumentierenden Qualitätssicherungsdaten sind auf ihre Validität zu prüfen (Datenvalidierungsverfahren). Das Datenvalidierungsverfahren findet standortbezogen jährlich statt und umfasst

  1. eine Statistische Basisprüfung (Vollzähligkeits-, Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung),
  2. einen gezielten Datenabgleich, in dem die Übereinstimmung der
    Qualitätssicherungsdokumentation mit der Patientenakte wegen konkreter Anhaltspunkte auf Dokumentationsmängel überprüft wird und
  3. ein Stichprobenverfahren mit Datenabgleich, in dem die Übereinstimmung der Qualitätssicherungsdokumentation mit der Patientenakte überprüft wird.

(2) Die Statistische Basisprüfung ist bei allen definierten Leistungsbereichen (gemäß den Anlagen 1 und 3) für festgelegte Auffälligkeitskriterien durchzuführen. Die in der Statistischen Basisprüfung anzuwendenden Auffälligkeitskriterien werden jährlich durch den Unterausschuss Qualitätssicherung nach Vorschlag des IQTIG festgelegt. Sie sind bundesweit einheitlich anzuwenden. Ausgewählte Auffälligkeitskriterien der in den Vorjahren in die Datenvalidierung einbezogenen Leistungsbereiche werden weitergeführt sowie gegebenenfalls weiterentwickelt und in die Statistische Basisprüfung einbezogen.

(3) Der gezielte Datenabgleich wird bei Krankenhausstandorten durchgeführt, die bezüglich ihrer Dokumentationsqualität eine oder mehrere der folgenden Auffälligkeiten aufweisen:

  1. wenn bei einem Krankenhausstandort im Vorjahr im Datenabgleich Dokumentationsfehler in besonderer Häufigkeit oder Relevanz festgestellt wurden,
  2. bei wiederholten rechnerischen Auffälligkeiten in der Statistischen Basisprüfung oder
  3. bei festgestellter Nicht-Dokumentation eines Sentinel Events im Vorjahr.

Die Kriterien und die Prüfmethodik zur Bestimmung von Häufigkeit und Relevanz von Dokumentationsfehlern nach Satz 1 Nummer 1 oder von wiederholten rechnerischen Auffälligkeiten nach Satz 1 Nummer 2 werden durch den Unterausschuss Qualitätssicherung nach Vorschlag des IQTIG festgelegt. Der Datenabgleich kann darüber hinaus bei weiteren Auffälligkeiten bezüglich der Dokumentationsqualität erfolgen. Das IQTIG identifiziert bei dem Datenabgleich nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 die zu prüfenden Krankenhausstandorte und legt die abzugleichenden Fälle und zu prüfenden Datenfelder fest und teilt diese bei indirekten Verfahren bis zum 15. April des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres den auf Landesebene beauftragten Stellen mit. Das IQTIG legt bei dem Datenabgleich nach Satz 3 für die direkten Verfahren und die auf Landesebene beauftragten Stellen legen für die indirekten Verfahren die zu prüfenden Krankenhausstandorte und die abzugleichenden Fälle und zu prüfenden Datenfelder fest.

(4) Das Stichprobenverfahren mit Datenabgleich ist in der Regel bei drei Leistungsbereichen für ausgewählte Datenfelder durchzuführen. Die Leistungsbereiche sind vom Unterausschuss Qualitätssicherung nach Vorschlag des IQTIG festzulegen. Dabei sollten innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren alle Leistungsbereiche mindestens einmal geprüft worden sein. Die abzugleichenden Datenfelder umfassen mindestens diejenigen Datenfelder, die für die Berechnung der Qualitätsindikatoren (in der Regel einschließlich der Risikoadjustierung) im jeweiligen Leistungsbereich verwendet werden. Sie werden vom IQTIG vorgeschlagen und vom Unterausschuss Qualitätssicherung beschlossen. Dem Stichprobenverfahren mit Datenabgleich sind im indirekten Verfahren pro Bundesland und pro Leistungsbereich jeweils fünf Prozent aller Krankenhausstandorte zu unterwerfen. Standorte mit weniger als vier Fällen in dem betroffenen Leistungsbereich werden hiervon ausgenommen. Dem Stichprobenverfahren mit Datenabgleich sind im direkten Verfahren pro Leistungsbereich mindestens fünf Prozent der Standorte zu unterwerfen. Hierbei sind je Leistungsbereich mindestens vier Standorte und insgesamt mindestens 40 Fälle in das Stichprobenverfahren einzubeziehen. Das IQTIG ermittelt bis zum 15. April des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres mittels eines zu dokumentierenden Zufallsverfahrens für jeden einzelnen ausgewählten Leistungsbereich die Standorte,

  1. bei denen das Stichprobenverfahren mit Datenabgleich durchgeführt wird sowie
  2. für jeden zu prüfenden Krankenhausstandort 20 Prüffälle

und teilt diese für indirekte Verfahren unverzüglich der jeweils auf Landesebene beauftragten Stelle mit. Liegt die Fallzahl des Standorts in dem jeweiligen Leistungsbereich unter 20, entfällt eine Auswahl des IQTIG nach Satz 10 und es sind alle Fälle einzubeziehen.

(5) Zum Abgleich der Qualitätssicherungsdaten führen die auf Landesebene beauftragten Stellen für die indirekten Verfahren bzw. das IQTIG für die direkten Verfahren mittels Einsicht in die Patientenakte eine Zweiterhebung von Qualitätssicherungsdaten für die Prüffälle nach Absatz 3 und Absatz 4 durch und vergleichen die Ergebnisse mit den zuvor vom Krankenhaus für diesen Standort übermittelten Daten. In Leistungsbereichen mit planungsrelevanten Qualitätsindikatoren ist für die Durchführung und Koordination der Datenvalidierung außerdem die Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) zu beachten. Bei Stichprobenprüfungen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 sowie beim gezielten Datenabgleich nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 3 kann das nach § 14 verantwortliche Gremium, als die nach § 275a Absatz 3 SGB V vom G-BA hierfür bestimmte Stelle, den MDK mit dem Datenabgleich eines Krankenhausstandortes gemäß § 275a Absatz 2 Nummer 2 SGB V beauftragen. In allen Fällen, in denen eine direkte Einsicht in Patientenakten aus Gründen des im jeweiligen Bundesland geltenden Datenschutzrechts oder aus Gründen des für das jeweilige Krankenhaus im jeweiligen Bundesland geltenden Datenschutzrechts nicht zulässig ist, muss das nach § 14 verantwortliche Gremium, als die nach § 275a Absatz 3 SGB V vom G-BA hierfür bestimmte Stelle, den MDK mit dem Datenabgleich eines Krankenhausstandortes gemäß § 275a Absatz 2 Nummer 2 SGB V beauftragen. In diesen Fällen kann das nach § 14 verantwortliche Gremium die Beauftragung des MDK an das IQTIG oder an die auf Landesebene beauftragte Stelle delegieren. Die auf Landesebene beauftragten Stellen und das IQTIG informieren den MDK des jeweiligen Bundeslandes bis zum 30. Juni des dem Jahr der Prüfung vorangehenden Jahres, ob er grundsätzlich mit diesbezüglichen Prüfungen beauftragt wird. Für das Betreten des Krankenhauses durch Personen, die die Prüfungen durchführen, ist das vorherige Einverständnis des Krankenhauses einzuholen. Satz 7 gilt nicht für Prüfungen, die durch den MDK erfolgen.

(6) Die Prüfung und die Dokumentation des Abgleichs der übermittelten Qualitätssicherungsdaten mit der Dokumentation in der jeweiligen Patientenakte für den gezielten Datenabgleich nach Absatz 3 und für das Stichprobenverfahren mit Datenabgleich nach Absatz 4 erfolgt vor Ort soweit möglich nach einheitlichen Vorgaben anhand standardisierter Programme oder Dokumente in elektronischer oder Papierform, die vom IQTIG entwickelt und zur Verfügung gestellt werden. Sofern der MDK mit der Prüfung beauftragt wird, übermitteln bei indirekten Verfahren die auf Landesebene beauftragten Stellen bzw. bei direkten Verfahren das IQTIG diesem gleichzeitig mit der Beauftragung die zu prüfenden Krankenhausstandorte, die Vorgangsnummern der zu prüfenden Fälle, die jeweiligen von den Leistungserbringern übermittelten Datensätze und ggf. weitere erforderliche Informationen in elektronischer Form. Die Prüfungen sind durch den MDK innerhalb von zwölf Wochen abzuschließen. Den Krankenhäusern werden die Vorgangsnummern der zu prüfenden Fälle spätestens 14 Tage vor dem Prüftermin durch die mit der Prüfung beauftragte Institution mitgeteilt. Die Krankenhäuser stellen der mit der Prüfung beauftragten Institution über den gesamten Prüfzeitraum vor Ort die vollständige Patientendokumentation der anhand der übermittelten Vorgangsnummern identifizierten Behandlungsfälle zur Verfügung. Nicht verfügbare Patientenakten sind zu dokumentieren und die Nicht-Verfügbarkeit ist vom Krankenhaus zu begründen. Die Prüfungen im Rahmen des Datenabgleichs sind in dem Jahr, in dem die Validierung stattfindet, bis zum 31. Oktober abzuschließen. Der Prüfbericht wird zum Abschluss der Überprüfung von der mit der Prüfung beauftragten Institution erstellt und den Krankenhäusern sowie dem IQTIG bei direkten Verfahren und den jeweiligen auf Landesebene beauftragten Stellen bei indirekten Verfahren - sofern diese nicht selbst die Prüfung durchführen - unverzüglich zur Verfügung gestellt. Das Format des bundeseinheitlichen Prüfberichts wird vom IQTIG vorgegeben.

(7) Ist ein Standort nach Durchführung der Statistischen Basisprüfung gemäß Absatz 2 auffällig oder werden bei der Auswertung des Datenabgleichs nach Absatz 3 und Absatz 4 standortbezogene Auffälligkeiten festgestellt, so sind die Regelungen zum Strukturierten Dialog nach § 11 bis § 14 anzuwenden. Der Unterausschuss Qualitätssicherung wird auf Vorschlag des IQTIG Kriterien für das Vorliegen von erheblichen Dokumentationsmängeln festlegen. Bei Nachweis von erheblichen Dokumentationsmängeln gelten die Regelungen nach § 13 Absatz 3 Satz 2.

(8) Berichte zu den Ergebnissen des Datenvalidierungsverfahrens sind von den auf Landesebene beauftragten Stellen und dem IQTIG im Rahmen der Berichtspflicht nach § 15 vorzulegen. Im Bericht nach § 15 Absatz 2 werden die Ergebnisse des Datenvalidierungsverfahrens nach einheitlichen Kriterien, die das IQTIG vorschlägt und der Unterausschuss Qualitätssicherung festlegt, bewertet und kategorisiert. Die Ergebnisse werden anonymisiert auf Standortebene auch leistungsbereichsbezogen und gegebenenfalls leistungsbereichsübergreifend in diesem Bericht zusammengefasst und im Längsschnitt über drei Jahre dargestellt.

(9) Für die Veröffentlichung der Ergebnisse nach den Vorschlägen des IQTIG in dem Qualitätsbericht nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V gelten die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser.

(10) Für die Datenvalidierung bis einschließlich für das Erfassungsjahr 2017 ist § 9 in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung der Richtlinie anzuwenden. Der durch Anhaltspunkte begründete gezielte Datenabgleich nach Absatz 3 Satz 1 wird ab dem Erfassungsjahr 2018 durchgeführt. Für Maßnahmen nach § 13 Absatz 3 Satz 2 sind keine Informationen des Erfassungsjahres 2017 zugrunde zu legen.

§ 10 Erkennung von rechnerischen Auffälligkeiten in den Krankenhäusern 10 12 18

(1) Die Identifizierung von rechnerischen Auffälligkeiten erfolgt grundsätzlich für alle Qualitätsindikatoren, für die ein Referenzbereich von dem IQTIG definiert ist. Der Referenzbereich unterscheidet auffällige von unauffälligen Ergebnissen. Ergebnisse innerhalb der Referenzbereiche sind als unauffällige Versorgungsqualität zu werten. Referenzbereiche können entweder durch einen festen Wert definiert (fixer Referenzbereich) oder durch die Verteilung der Ergebnisse aller Standorte festgelegt sein (Perzentil-Referenzbereich). Eine rechnerische Auffälligkeit ist definiert als Abweichung in einem Qualitätsindikator von diesem Referenzbereich. Bei der Feststellung der rechnerischen Auffälligkeit werden Vertrauensbereiche und die Fallzahlen nicht berücksichtigt.

(2) Es besteht der Grundsatz, dass rechnerische Auffälligkeiten zu Maßnahmen nach § 11 Absatz 2 Satz 1 führen müssen. Abweichungen von diesem Grundsatz sind im Bericht nach § 15 darzustellen und zu begründen. Insbesondere in folgenden Fällen kann trotz Vorliegen einer rechnerischen Auffälligkeit von der allgemeinen Verpflichtung zur Durchführung des Strukturierten Dialogs abgesehen werden:

Der Verzicht auf Maßnahmen bei rechnerischen Auffälligkeiten, die sich nur durch einen Fall pro Qualitätsindikator pro Standort ergeben, muss nicht begründet werden. Bei Sentinel-Event Indikatoren ist in jedem Fall eine Aufforderung zur Stellungnahme nach § 11 erforderlich.

§ 11 Einleitung des Strukturierten Dialogs 11 18

(1) Der Strukturierte Dialog ist eine Maßnahme, bei der unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten auffällige Ergebnisse der Krankenhäuser im Dialog mit dem Krankenhaus bewertet und erforderlichenfalls weitere geeignete Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und -förderung unter Beachtung der Richtlinie gemäß § 137 Absatz 1 SGB V eingeleitet werden. Er besteht aus einem Stellungnahmeverfahren und einer Prüfung nach § 12 sowie dem Abschluss nach § 13.

(2) Ist ein Krankenhaus nach § 9 Absatz 7 oder § 10 auffällig, ist es unter Beachtung der hierfür vom IQTIG empfohlenen und vom G-BA beschlossenen Konzepte unter Beschreibung des Sachverhalts und Bezeichnung des betroffenen Standorts auf die Auffälligkeit hinzuweisen oder zur Stellungnahme innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist aufzufordern. Bei Wiederholung desselben oder eines ähnlichen Sachverhalts ist zumindest eine Stellungnahme anzufordern.

§ 12 Prüfung 10 12b

(1) Nach Eingang der Stellungnahmen werden diese dahingehend geprüft, ob die im überprüften Jahr dokumentierten Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität erbracht und valide dokumentiert wurden. Verbleiben auch nach Berücksichtigung der Stellungnahme Zweifel, wird eine Besprechung nach Absatz 2, eine Begehung nach Absatz 3 oder eine Zielvereinbarung auf schriftlichem Weg veranlasst. Die Bewertung im Strukturierten Dialog bezieht sich auf die erbrachte Qualität im überprüften Jahr und wird dem Stellungnehmenden mitgeteilt.

(2) Eine Besprechung dient der Aufklärung von Zweifeln und der erforderlichen, ggf. vom Krankenhaus erbetenen, Beratung. Sie ist mit der oder dem im betroffenen Leistungsbereich Verantwortlichen oder den diese vertretenden, zur Entscheidung berechtigten Personen zu führen. Der gemeinsam erkannte Verbesserungsbedarf ist in einer Zielvereinbarung schriftlich niederzulegen. Sofern konkrete Maßnahmen festgelegt werden, ist für deren Umsetzung eine angemessene Frist zu vereinbaren.

(3) Mit Einverständnis des Krankenhauses können mögliche Qualitätsmängel auch vor Ort geprüft werden (Begehung). Dabei ist die Prüfung auf Unterlagen und Räumlichkeiten zu beschränken, die für die Ausräumung von Zweifeln eingesehen werden müssen; insbesondere dürfen personenbezogene Daten nur eingesehen werden, soweit diese zur Dokumentation der zu prüfenden Leistungen angelegt wurden und die Qualität der Behandlung im Einzelfall zu beurteilen ist. Der Begehung soll eine Besprechung nach Absatz 2 angeschlossen werden.

§ 13 Abschluss des Strukturierten Dialogs 10 18

(1) Der Strukturierte Dialog wird durch einen Hinweis nach § 11 Absatz 2 Satz 1, durch eine Mitteilung nach § 12 Absatz 1 Satz 3 oder eine Zielvereinbarung nach § 12 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 3 abgeschlossen. Liegen neue Erkenntnisse vor, kann er erneut eröffnet werden.

(2) Der Strukturierte Dialog soll für die im strukturierten Qualitätsbericht der Krankenhäuser zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren bis zum 31. Oktober des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres und für die übrigen Indikatoren bis zum Ende des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein. Abweichende Verlängerungen sind in dem Bericht nach § 15 zu begründen.

(3) Verweigert ein Krankenhaus ohne berechtigten Grund Stellungnahmen, Besprechungen, Begehungen oder den Abschluss einer erforderlichen Zielvereinbarung oder erfüllt es die Verpflichtungen der Zielvereinbarung ohne nachvollziehbare Gründe nicht fristgerecht oder bei dringendem Verdacht auf besonders schwerwiegende Qualitätsverstöße , ist das Krankenhaus mit Darstellung des Sachverhaltes einschließlich des betroffenen Standorts bei direkten Verfahren dem Unterausschuss Qualitätssicherung und bei indirekten Verfahren dem Lenkungsgremium auf Landesebene zu benennen. Dies gilt auch bei erheblichen Dokumentationsmängeln gemäß § 9 Absatz 7 Satz 3. Zwischen Bundes- und Landesebene kann zur Koordination einer einheitlichen Vorgehensweise ein Informationsaustausch erfolgen. Das nach § 14 verantwortliche Gremium entscheidet über das weitere Vorgehen, u. a. auch über die Veröffentlichung der Informationen.

(4) Die Maßnahmen nach Absatz 3 sind im Bericht nach § 15 darzustellen. Sofern keine dieser Maßnahmen zur Anwendung kommt, ist dies im Bericht zu begründen und darzulegen, welche alternativen Maßnahmen ergriffen wurden.

(5) Über die möglichen Vorgehensweisen nach Absatz 3 ist das betroffene Krankenhaus im Rahmen des Strukturierten Dialogs rechtzeitig schriftlich zu informieren.

§ 14 Verantwortliches Gremium 10 12b 18

(1) Für die Gesamtverantwortung der Verfahren und Maßnahmen nach den §§ 8 bis 13 ist auf Landesebene ein verantwortliches Gremium (z.B. Lenkungsgremium) zu bestimmen. Auf Bundesebene trägt diese der Unterausschuss Qualitätssicherung.

(2) Zur inhaltlichen Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen werden Expertenkommissionen (insbesondere Fachgruppen, Arbeitsgruppen) einbezogen.

(3) Die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen (§ 140f Abs. 1 und 2) erhalten in dem verantwortlichen Gremium nach Absatz 1 und in Expertenkommissionen nach Absatz 2 ein Mitberatungsrecht. Hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten gelten § 140f Abs. 1, 2, 5 und 6 SGB V entsprechend.

§ 15 Berichtspflichten zum Strukturierten Dialog und dem Datenvalidierungsverfahren 10 11 12 12b 18

(1) Das IQTIG und die auf Landesebene beauftragten Stellen haben unter Beachtung der hierfür vom IQTIG empfohlenen und vom G-BA beschlossenen Konzepte über den Strukturierten Dialog und das Datenvalidierungsverfahren bis zum 15. März des auf den Beginn des Strukturierten Dialogs folgenden Jahres zu berichten. Dieser Bericht der auf Landesebene beauftragten Stellen wird nach bundeseinheitlichen Vorgaben als Datenbank erstellt und ihr Inhalt elektronisch, in maschinenlesbarer Form an das IQTIG übersendet. Die zu übersendende Datenbank enthält standortbezogen alle Ergebnisse der bundeseinheitlich definierten und auf der Landesebene berechneten Qualitätsindikatoren und Auffälligkeitskriterien; dies umfasst neben den rechnerisch auffälligen Ergebnissen auch alle Ergebnisse zu als unauffällig bewerteten Qualitätsindikatoren. Die Spezifikation für die Übersendung nach Satz 2 wird auf der Homepage des IQTIG bis zum 30. Juni bekanntgegeben.

(2) Das IQTIG fasst die Berichte nach Absatz 1 zusammen und erstellt bis zum 15. Mai des auf den Beginn des Strukturierten Dialogs folgenden Jahres einen Abschlussbericht über die Ergebnisse des Strukturierten Dialogs sowie des Datenvalidierungsverfahrens und veröffentlicht diese nach Freigabe durch den Unterausschuss Qualitätssicherung auf seiner Homepage. Informationen über Anpassungsbedarf von bundeseinheitlich festgelegten Referenzwerten und Qualitätsindikatoren werden unabhängig von den Berichten nach Absatz 1 kontinuierlich an das IQTIG kommuniziert.

(3) Das IQTIG und die auf Landesebene beauftragten Stellen berichten darüber hinaus in einer zusammenfassenden Textform an den Unterausschuss Qualitätssicherung bis zum 15. März des auf den Beginn des Strukturierten Dialogs folgenden Jahres.

(4) Die Berichte nach den Absätzen 1 bis 3 werden den nach § 14 verantwortlichen Gremien zur Verfügung gestellt.

C. Zuständigkeiten

§ 16 Zusammenarbeit Bundes- und Landesebene 10

(1) Die Landes- und die Bundesebene sind Kooperationspartner bei der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Krankenhausleistungen. Die Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen setzt eine enge Zusammenarbeit aller an der Qualitätssicherung Beteiligten voraus. In diesem Sinne strebt die Bundesebene mit der Landesebene einen wechselseitigen Rückkopplungsmechanismus über die Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen an. Hierzu gehört auch die Meldung systembezogener konkreter Veränderungswünsche der Landesebene an den Unterausschuss Qualitätssicherung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sollen für jedes Bundesland funktionsfähige Strukturen (z.B. Lenkungsgremium, Arbeitsgruppen, Geschäftsstelle als Qualitätsbüro oder Projektgeschäftsstelle) unter Nutzung vorhandener Institutionen vorgehalten werden. Es können länderübergreifende Strukturen gebildet werden.

(2) Auf Landesebene sollen insbesondere folgende Aufgaben für indirekte Verfahren (§ 5 Abs. 1) wahrgenommen werden:

  1. Umsetzung der verpflichtenden Qualitätssicherungsmaßnahmen nach dieser Richtlinie.
  2. Schaffung und Aufrechterhaltung einer Informations- und Beratungsplattform für die an den Qualitätssicherungsmaßnahmen beteiligten Krankenhäuser und sonstigen Institutionen nach Absatz 1.
  3. Annahme der Datensätze aus den Krankenhäusern und Weiterleitung der zu Zwecken der Qualitätssicherung vorgegebenen Datensätze an das IQTIG.
  4. Durchführung von Landesauswertungen. Die Landesebene kann diesbezüglich das IQTIG gesondert beauftragen. Zur Vermeidung von Doppelauswertungen sollte grundsätzlich eine Abstimmung zwischen Bundes- und Landesebene erfolgen.
  5. Analyse der Ergebnisse statistischer Auswertungen und deren Bewertung.
  6. Identifizierung qualitätsrelevanter Probleme und Fragestellungen.
  7. Beobachtung und Analyse der Entwicklung der Auswertungsergebnisse, z.B. auch im Hinblick auf gegebenenfalls vereinbarte Ziele.
  8. Rückkopplung der Bundesauswertung und der Ergebnisse der Qualitätsarbeit an alle Beteiligten, insbesondere an die Krankenhäuser und die Mitglieder im Lenkungsgremium im Bundesland.
  9. Durchführung des Datenvalidierungsverfahrens nach § 9.
  10. Durchführung des Strukturierten Dialogs nach § 10 bis § 15.

(3) Der Unterausschuss Qualitätssicherung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

(4) Werden wesentliche Regelungen der vorliegenden Richtlinie auf Landesebene nicht umgesetzt, so kann der Unterausschuss Qualitätssicherung das IQTIG mit der Übernahme von Aufgaben der Landesebene beauftragen, bis die Strukturen auf der Landesebene eine zuverlässige Umsetzung der Richtlinie wieder gewährleisten. Der Landesebene ist vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

§ 17 Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)

(1) Das Nähere zur Zusammenarbeit mit dem IQTIG bestimmt sich nach dem Kapitel 1 Abschnitt 4 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses.

(2) Das IQTIG berichtet dem Gemeinsamen Bundesausschuss über die Umsetzung der Beschlüsse zu Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.

§ 18 Fachgruppen 10 11

(1) Die mit der Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen beauftragte Stelle setzt für die direkten und indirekten Verfahren Fachgruppen ein. Diese sind dem Unterausschuss Qualitätssicherung bekannt zu geben. In begründeten Fällen kann der Unterausschuss diese beanstanden. In die Fachgruppen entsenden der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die PKV gemeinsam, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie die BÄK und der Deutsche Pflegerat (DPR) je bis zu zwei Vertreter (Ärzte bzw. Experten der Pflege); an den Sitzungen der Fachgruppe können bis zu zwei der nach § 140f Abs. 2 SGB V benannten sachverständigen Personen teilnehmen. Die medizinischwissenschaftlichen Fachgesellschaften werden von der BÄK gebeten, eine weitere Ärztin oder einen weiteren Arzt in die jeweilige Fachgruppe zu entsenden. Die Mitglieder der Fachgruppe sollen fachkundig sein und über Kenntnisse auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung verfügen. Zeitlich befristet können weitere Ärztinnen oder Ärzte oder andere Sachverständige für spezielle, z.B. methodische Fragestellungen beratend hinzugezogen werden.

(2) Die Fachgruppen haben insbesondere folgende Aufgaben:

(3) Die Benennung der Mitglieder erfolgt für die Dauer von drei Jahren. Eine Wiederbenennung der berufenen Mitglieder ist nach Ablauf der drei Jahre möglich. Vertretungslösungen werden aus Gründen der Kontinuität grundsätzlich nicht vorgesehen.

§ 19 Datenschutz und Schweigepflicht 10 11 12 18

(1) Bei der Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen sind die Bestimmungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz einzuhalten. Zu erfassende Daten von Personen, die in der ärztlichen/pflegerischen Versorgung tätig werden, oder von Patientinnen oder Patienten dürfen nur von den dafür verantwortlichen Personen und Stellen erhoben und dokumentiert werden. Dies gilt nicht für die patientenidentifizierenden Daten in den Leistungsbereichen nach § 5 Abs. 3. Personenbezogene Angaben oder nur auf einzelne Standorte bezogene Angaben dürfen an unbefugte Dritte nicht weitergegeben werden. Alle vom Umgang mit den Daten zur Qualitätssicherung betroffenen Stellen und Personen sind auf ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit und vertraulichen Behandlung der Daten hinzuweisen und entsprechend zu belehren. Auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses übermittelt das IQTIG oder die auf Landesebene beauftragte Stelle die für Rechenmodelle zur Festlegung von Schwellenwerten für Mindestmengen nach § 136b Absatz 1 Nummer 2 SGB V gemäß Beschluss erforderlichen Daten an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.

(2) Das IQTIG und die auf Landesebene beauftragten Stellen haben die datenschutzrechtlich einwandfreie Durchführung der Erfassung, Speicherung, Auswertung und Weiterleitung der Daten sicherzustellen. Auswertungsstellen auf der Bundesebene und auf der Landesebene unterstehen nicht der Weisung einzelner oder mehrerer Mitglieder der Lenkungsgremien oder einzelner Personen in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses oder seiner Untergliederungen.

(3) Das IQTIG und die auf Landesebene beauftragten Stellen haben sicherzustellen, dass Entscheidungen über und die Durchführung von Maßnahmen nach den §§ 11 bis 13 auf Grundlage von in Bezug auf die Identität der Leistungserbringer pseudonymisierten Daten erfolgen. Dies gilt auch für die Wahrnehmung weiterer Aufgaben der Fach- und Arbeitsgruppen auf Bundes- und Landesebene gemäß § 14 Absatz 2 und § 18. In Fällen begründeter Erforderlichkeit besteht die Möglichkeit der De-Pseudonymisierung.

(4) In den verantwortlichen Gremien nach § 14 Absatz 1 dürfen Leistungserbringer erst dann gemäß § 13 Absatz 3 identifiziert werden, wenn die vereinbarten Rückkopplungs- und Beratungsmechanismen nach den §§ 8 bis 12 durchgeführt wurden. Dies gilt gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 und 2 nicht bei dringendem Verdacht auf besonders schwerwiegende Qualitätsverstöße oder bei erheblichen Dokumentationsmängeln. Die verantwortlichen Gremien nach § 14 Absatz 1 beziehungsweise einzelne Mitglieder dürfen den Fach- und Arbeitsgruppen und dem MDK keine Zielaufträge in der Art erteilen, dass Kenntnisse, die sich aus der Einsicht in Patientenakten ergeben, den verantwortlichen Gremien nach § 14 Absatz 1 oder einzelnen Mitgliedern personenbezogen und nicht pseudonymisiert zugänglich gemacht werden.

(5) Im Gemeinsamen Bundesausschuss und in seinen Untergliederungen dürfen einzelne Standorte bei indirekten Qualitätssicherungsmaßnahmen nicht identifiziert werden. Abweichendes gilt bei direkten Qualitätssicherungsmaßnahmen oder wenn auf Landesebene die notwendigen Strukturen nicht vorgehalten werden und bei Anwendung von § 13 Abs. 3.

D. Finanzierung

§ 20 Leistungsvergütung 10

Die Finanzierung der Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt ausschließlich über die Leistungsvergütungen. Diese Aufgabe kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Institutionen der Qualitätssicherung auf Landesebene erfüllt werden. Regelungen zur Finanzierung von ergänzenden Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V bleiben hiervon unberührt.

§ 21 Qualitätssicherungszuschläge 10 10

(1) Die beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 136 Abs. 1 SGB V werden über einen Zuschlag auf jeden abgerechneten vollstationären Krankenhausfall finanziert. Der Zuschlag ist gesondert in der Rechnung des Krankenhauses auszuweisen. Hinsichtlich der Rechnungslegung und des Einzugs gelten die Regelungen in den Verträgen nach § 112 SGB V bzw. der jeweiligen Vereinbarungen der Vertragsparteien nach § 11 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) i. V. m. § 18 Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).

(2) Der Zuschlag unterliegt nicht der Begrenzung der Pflegesätze durch den Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Er geht nicht in den Gesamtbetrag nach § 6 Bundespflegesatzverordnung (BPflV), das Erlösbudget nach § 4 KHEntgG und die Erlössumme nach § 6 Abs. 3 KHEntgG ein und wird bei der Ermittlung der entsprechenden Erlösausgleiche nicht berücksichtigt.

(3) Der Zuschlag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, für die jeweils gesonderte Beträge vereinbart werden:

  1. Zuschlagsanteil Krankenhaus (für die interne Dokumentation im Krankenhaus)
  2. Zuschlagsanteil Land (für die Aufwendungen auf Landesebene).

(4) Die Höhe des Zuschlagsanteils Land wird auf Landesebene vereinbart. Bei deren Festlegung sind die Aufgaben auf Landesebene zu berücksichtigen.

(5) Soweit auf Landesebene keine Geschäftsstelle die Aufgaben der Landesebene wahrnimmt, werden sie von einer vom G-BA bestimmten Stelle übernommen. Diese erhält eine angemessene Finanzierung.

(6) Die nach dem KHG, KHEntgG und der BPflV zuständigen Vertragsparteien vereinbaren die Höhe der Zuschlagsanteile Krankenhaus und veröffentlichen diese in geeigneter Weise.

§ 22 Zahlung 10 10

(1) Die Qualitätssicherungszuschläge nach § 21 Abs. 3 werden mit jedem vollstationären Krankenhausfall vom Krankenhaus zusätzlich in Rechnung gestellt und von den entsprechenden Kostenträgern bezahlt. Maßgeblich für die Zuschlagserhebung und die Zuschlagshöhe ist der Aufnahmetag.

(2) Das Krankenhaus

Ist eine von der Landesebene beauftragte Stelle nicht eingerichtet, führt das Krankenhaus den Zuschlagsanteil Land für die Übernahme von Aufgaben der Landesebene gemäß § 21 Abs. 5 an den G-BA ab, der diesen zur Finanzierung der entsprechenden Aufgaben einsetzt. Für das Krankenhaus ergeben sich die abzuführenden Beträge für das Jahr aus den für das laufende Jahr vereinbarten vollstationären Krankenhausfällen multipliziert mit dem jeweiligen Zuschlagsanteil Land gemäß § 21 Absatz 3. Bei Fehlen einer Vereinbarung für das laufende Jahr werden die letzten Vereinbarungszahlen aus Vorjahren als Berechnungsgrundlage herangezogen.

(3) Das Krankenhaus übermittelt der von der Landesebene beauftragten Stelle die Zahl der jeweils vereinbarten vollstationären Krankenhausfälle.

(4) Das Krankenhaus überweist jeweils bis zum 15. April und bis zum 15. Oktober eines Jahres die Hälfte der nach Absatz 3 abzuführenden Zuschlagssumme eines Jahres an die empfangende Stelle.

§ 23 Nachweise 10 11 12 18 19

(1) In den Verhandlungen nach § 11 KHEntgG für das Folgejahr ist von den Krankenhäusern die erfolgte Abführung des Zuschlagsanteils Land nachzuweisen.

(2) Das Krankenhaus erstellt bezogen auf jeden Leistungsbereich eine krankenhaus- und standortbezogene Aufstellung, aus der die Zahl der zu dokumentierenden Datensätze (Soll) hervorgeht. Die Aufstellung ist bei der Herzschrittmacherversorgung separat auf

  1. Herzschrittmacher-Implantation,
  2. Herzschrittmacher-Aggregatwechsel,
  3. Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation;

bei der Knieendoprothesenversorgung auf

  1. Knieendoprothesen-Erstimplantation einschließlich unikondylärer Schlittenprothesen,
  2. Knieendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel

bei der Hüftendoprothesenversorgung auf

  1. Hüftendoprothesen-Erstimplantation einschließlich endoprothetische Versorgung Femurfraktur,
  2. Hüftendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel

bei den Implantierbaren Defibrillatoren separat auf

  1. Implantierbare Defibrillatoren - Implantation,
  2. Implantierbare Defibrillatoren - Aggregatwechsel,
  3. Implantierbare Defibrillatoren-Revision/Systemwechsel/Explantation

sowie bei der Perinatalmedizin separat auf

  1. Geburtshilfe,
  2. Neonatologie zu beziehen.

Diese Aufstellung wird gemäß dem bundeseinheitlich vorgegebenen Format in elektronischer Form und als Ausdruck der von der Landesebene beauftragten Stelle übermittelt. Das Krankenhaus legt die Zahlen der zu dokumentierenden Datensätze mit einer Erklärung zur Richtigkeit der übermittelten Daten (Konformitätserklärung) vor, die von einer oder einem Vertretungsberechtigten des Krankenhauses zu unterzeichnen ist.

(3) Das Krankenhaus übermittelt die Aufstellung und Konformitätserklärung nach Absatz 2 sowie gemäß Spezifikation des IQTIG vorgegebene Risikostatistiken bis zum 15. Februar des der Datenerhebung nachfolgenden Jahres. Die übermittelten Aufstellungen in elektronischer Form werden von der auf Landesebene beauftragten Stelle an das IQTIG übermittelt. Die auf Landesebene beauftragte Stelle nimmt die Übermittlung der ihr vorliegenden Aufstellungen in elektronischer Form einschließlich Risikostatistiken unverzüglich nach dem in Satz 1 genannten Stichtag sowie nach Ablauf einer ggf. erfolgten Fristsetzung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 10 vor. Bei Bedarf übersendet die auf Landesebene beauftragte Stelle dem IQTIG ebenso eine Kopie der Aufstellung als Ausdruck mit der Konformitätserklärung als pdf-Dokument. Die auf Landesebene beauftragte Stelle informiert das IQTIG über das Nichtvorliegen einer Konformitätserklärung.

(4) Die von der Landesebene beauftragte Stelle erteilt dem Krankenhaus bis zum 30. April des der Datenerhebung nachfolgenden Jahres eine standortbezogene Bescheinigung über die im abgelaufenen Kalenderjahr vollständig dokumentierten Datensätze (Ist) gemäß § 4 dieser Richtlinie. In dieser Bescheinigung ist zu vermerken, ob das Krankenhaus seinen Berichtspflichten sowie seiner Pflicht zur Abgabe einer Konformitätserklärung nach Absatz 2 fristgerecht nachgekommen ist. Das Krankenhaus legt diese Bescheinigung den Vertragsparteien der örtlichen Pflegesatzverhandlungen zusammen mit den tatsächlichen Zahlen der zu dokumentierenden Datensätze (Soll) vor.

(5) Für direkte Verfahren übermittelt das IQTIG den auf Landesebene beauftragten Stellen die für die Ausstellung der Bescheinigung erforderlichen Angaben. Die an das Krankenhaus übermittelte Bescheinigung nach Absatz 4 ist zeitgleich dem IQTIG zu übersenden.

§ 24 Qualitätssicherungsabschläge und Ausgleiche 10 10 12 12b 18 19 19a

(1) Für nicht dokumentierte aber dokumentationspflichtige Datensätze sind gemäß § 137 SGB V vom Krankenhaus Qualitätssicherungsabschläge nach § 8 Absatz 4 KHEntgG oder § 8 Absatz 4 BPflV zu zahlen. Die Dokumentationsrate [dokumentierte Datensätze (Ist)/zu dokumentierende Datensätze (Soll)] wird für jeden Leistungsbereich des Krankenhauses gesondert berechnet. Die Dokumentationsrate wird bei der Herzschrittmacherversorgung für

  1. Herzschrittmacher-Implantation,
  2. Herzschrittmacher-Aggregatwechsel,
  3. Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation;

bei der Knieendoprothesenversorgung für

  1. Knieendoprothesen-Erstimplantation einschließlich unikondylärer Schlittenprothesen,
  2. Knieendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel

und bei der Hüftendoprothesenversorgung für

  1. Hüftendoprothesen-Erstimplantation einschließlich endoprothetische Versorgung Femurfraktur,
  2. Hüftendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel

bei den Implantierbaren Defibrillatoren für

  1. Implantierbare Defibrillatoren - Implantation,
  2. Implantierbare Defibrillatoren - Aggregatwechsel,
  3. Implantierbare Defibrillatoren - Revision/Systemwechsel/Explantation

sowie bei der Perinatalmedizin für

  1. Geburtshilfe,
  2. Neonatologie

krankenhausbezogen gesondert berechnet. Bei einer Dokumentationsrate eines Leistungsbereiches von unter 100 Prozent wird ein Abschlag für jeden nicht dokumentierten Datensatz in Höhe von 150,00 Euro festgelegt; es sei denn, das Krankenhaus weist nach, dass die Unterschreitung unverschuldet ist. Lag ab dem Erfassungsjahr 2015 die Dokumentationsrate des jeweiligen Leistungsbereiches bereits im Vorjahr unter 95 Prozent, erhöht sich der Abschlag für jeden nicht dokumentierten Datensatz auf 300,00 Euro. Lag ab dem Erfassungsjahr 2019 die Dokumentationsrate des jeweiligen Leistungsbereiches bereits im Vorjahr unter 100 Prozent, erhöht sich der Abschlag für jeden nicht dokumentierten Datensatz auf 300,00 Euro. Bei einer Dokumentationsrate der Leistungsbereiche der Transplantationen (Leistungsbereiche Herztransplantation und Herzunterstützungssysteme, Lebertransplantation, Leberlebendspende, Nierentransplantation, Nierenlebendspende, Lungen- und Herz-Lungen-Transplantation und Pankreas- und Pankreas-Nieren-Transplantation nach Anlage 1) von unter 100 Prozent wird ein Abschlag für jeden nicht dokumentierten Datensatz in Höhe von 2.500,00 Euro festgelegt; es sei denn, das Krankenhaus weist nach, dass die Unterschreitung unverschuldet ist. Lag ab dem Erfassungsjahr 2015 die Dokumentationsrate der jeweiligen Leistungsbereiche der Transplantationen bereits im Vorjahr unter 100 Prozent, erhöht sich der Abschlag für jeden nicht dokumentierten Datensatz auf 5.000,00 Euro. Die herzchirurgischen Leistungsbereiche Aortenklappenchirurgie, isoliert, Kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie und Koronarchirurgie, isoliert sowie die Leistungsbereiche Nierentransplantation und Pankreas- und Pankreas-Nieren-Transplantation nach Anlage 1 werden als jeweils ein Leistungsbereich gezählt. Erfüllt ein Krankenhaus seine Pflicht zur Abgabe der Konformitätserklärung nach § 23 Abs. 2 nicht fristgerecht, ist es von der auf Landesebene beauftragten Stelle unverzüglich unter Setzung einer zweiwöchigen Lieferfrist zu ermahnen. Sind die Pflichten auch nach Ablauf dieser zweiten Frist nicht erfüllt, ergeht ein Abschlag von 6.000,00 Euro. Der Abschlag nach Satz 4 und 5 bleibt dadurch unberührt. Die Krankenhäuser sind auf die Möglichkeit von Abschlägen hinzuweisen.

(2) Sofern sich das Krankenhaus bei Unterdokumentation auf Unverschulden beruft, ist dies vom Krankenhaus zu begründen. Das Krankenhaus holt hierzu eine Einschätzung der auf Landesebene beauftragten Stelle (bei indirekten Verfahren) bzw. des IQTIG (bei direkten Verfahren) ein. Hierzu übermittelt es seine Begründung bis zum 31. Mai des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres den auf Landesebene beauftragten Stellen bzw. dem IQTIG. Die auf Landesebene beauftragte Stelle (bei indirekten Verfahren) bzw. das IQTIG (bei direkten Verfahren) geben eine Einschätzung hinsichtlich der vorgebrachten Gründe ab und teilen diese schriftlich innerhalb von sechs Wochen dem Krankenhaus zur Weiterleitung an die Vertragsparteien der örtlichen Pflegesatzverhandlungen mit. Die auf Landesebene beauftragten Stellen übermitteln dem IQTIG bis zum 31. Oktober des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres eine Auflistung der Begründungen der Krankenhäuser und ihrer Einschätzung in anonymisierter Form. Das IQTIG veröffentlicht bis zum 31. Dezember des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres eine retrospektive anonymisierte Fallsammlung der Begründungen und Einschätzungen zu den direkten und indirekten Verfahren. Abweichend von Satz 3 hat das Krankenhaus für das Erfassungsjahr 2018 seine Begründung bis zum 30. Juni 2019 den auf Landesebene beauftragten Stellen bzw. dem IQTIG zu übermitteln.

(3) Der nach Absatz 1 ermittelte gesamte Ausgleichs- und Abschlagsbetrag wird spätestens im nächstmöglichen Vereinbarungszeitraum verrechnet.

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Einbezogene Leistungen im Erfassungsjahr 2019Anlage 1 10a 11 12 12a 18

Im Erfassungsjahr 2019 sind folgende Leistungsbereiche verpflichtend zu dokumentieren:

LeistungsbereichVerfahren
direktindirekt
Ambulant erworbene Pneumoniex
Gynäkologische Operationen (ohne Hysterektomien)x
Herzschrittmacherversorgung (Herzschrittmacher-Implantation, Herzschrittmacher-Aggregatwechsel, Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation)x
Hüftendoprothesenversorgung (Hüftendoprothesen-Erstimplantation einschließlich endoprothetische Versorgung Femurfraktur, Hüftendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel)x
Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgungx
Implantierbare Defibrillatoren (Implantierbare Defibrillatoren - Implantation, Implantierbare Defibrillatoren - Aggregatwechsel, Implantierbare Defibrillatoren - Revision/Systemwechsel/Explantation)x
Karotis-Revaskularisationx
Knieendoprothesenversorgung (Knieendoprothesen-Erstimplantation einschließlich unikondylärer Schlittenprothesen, Knieendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel)x
Mammachirurgiex
Perinatalmedizin (Perinatalmedizin - Geburtshilfe, Perinatalmedizin - Neonatologie)x
Pflege: Dekubitusprophylaxex
Aortenklappenchirurgie, isoliertx
Herztransplantation und Herzunterstützungssystemex
Kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgiex
Koronarchirurgie, isoliertx
Leberlebendspendex
Lebertransplantationx
Lungen- und Herz-Lungen-Transplantationx
Nierenlebendspendex
Nierentransplantationx
Pankreas- und Pankreas-Nieren-Transplantationx

Die spezifische Darstellung der einbezogenen Leistungen ist definiert durch die Listen der Ein- und/oder Ausschlusskriterien in der Spezifikation für QS-Filter-Software. Die spezifische Darstellung der Dokumentationsinhalte ist definiert durch die Anforderungen der Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware. Diese werden durch den G-BA beschlossen und in der jeweils geltenden Fassung durch das IQTIG auf seiner Internetseite im Internet öffentlich bekannt gemacht.

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Erforderlichkeit der Daten (Übersicht über die Exportfelder1 und ihre Verwendungszwecke)Anhang zu Anlage 1

Der Anhang zu Anlage 1 stellt die erforderlichen Daten für die Maßnahmen der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern dar.

Leistungsbereich ambulant erworbene Pneumonie

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10aufnehmender StandortXXX
11Betriebsstätten-NummerX
12FachabteilungX
13Geburtsjahr2XXX
14GeschlechtXX
15Quartal des Aufnahmetages3XX
16Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren4XXX
17Aufnahme aus stationärer PflegeeinrichtungXX
18Aufnahme aus anderem Krankenhaus oder aus externer stationärer RehabilitationseinrichtungXX
19chronische BettlägerigkeitXX
20bei Aufnahme invasive maschinelle Beatmung, d. h. Beatmung mit endotrachealer Intubation oder mit TrachealkanüleXXX
21Desorientierung: Besteht zum Zeitpunkt der Auf- nahme eine Bewusstseinstrübung (z.B. Somnolenz) oder ein Verlust der Orientierung zu Zeit, Ort oder Person? [Aufnahme]XX
22
  • spontane Atemfrequenz
  • spontane Atemfrequenz nicht bestimmt [Aufnahme]
XX
23Blutdruck systolischXX
24Blutdruck diastolischXX
25Zeitpunkt der ersten Blutgasanalyse oder PulsoxymetrieXX
26initiale antimikrobielle TherapieXX
27Beginn der MobilisationXX
28maschinelle BeatmungXX
29Wurde in der Patientenakte dokumentiert, dass während des Krankenhausaufenthalts eine palliative Therapiezielsetzung festgelegt wurde?XXX
30Abstand Aufnahmedatum bis Dokumentation der palliativen Therapiezielsetzung in der Patientenakte5X
31Abstand Dokumentation der palliativen Therapiezielsetzung in der Patientenakte bis Entlassungsdatum6X
32Quartal des Entlassungstages7X
33Wochentag 1 bis 78X
34Verweildauer im Krankenhaus in Tagen9XXX
35Entlassungsdiagnose(n)10X
36EntlassungsgrundXXX
37Desorientierung: Besteht vor der Entlassung eine Bewusstseinstrübung (z.B. Somnolenz) oder ein Verlust der Orientierung zu Zeit, Ort oder Person?XX
38stabile orale und/oder enterale NahrungsaufnahmeXX
39spontane Atemfrequenz [ Untersuchung von klinischen Stabilitätskriterien vor Entlassung]XX
40HerzfrequenzXX
41TemperaturXX
42SauerstoffsättigungXX
43Blutdruck systolisch [ Untersuchung von klinischen Stabilitätskriterien vor Entlassung]XX
1) Die Exportfelder werden aus den Informationen berechnet, die in der Benutzeroberfläche der QS-Dokumentationssoftware erfasst werden. Es existiert lediglich ein Datenfeld, für das keine Informationen exportiert werden: Es handelt sich um die einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten. Diese Information verbleibt beim Leistungserbringer und dient der Identifikation der Fälle im Rahmen der qualitätssichernden Maßnahmen.

2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

3) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

5) In der Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus" und "Datum des Eintrags in der Patientenakte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

6) In der Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder "Datum des Eintrags in der Patientenakte" und "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

8) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

Leistungsbereich Gynäkologische Operationen (ohne Hysterektomien)


Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [ Basis]X
2Vorgangsnummer [ Basis]XX
3Versionsnummer [ Basis]X
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10behandelnder Standort (OPS)XXX
11Betriebsstätten-NummerX
12FachabteilungX
13Geburtsjahr1X
14Aufnahmedatum KrankenhausXXX
15Quartal des Aufnahmetages2X
16Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren3XXX
17Aufnahmediagnose(n)4X
18Entlassungsdatum KrankenhausX
19Verweildauer im Krankenhaus in Tagen5XX
20Quartal des Entlassungstages6X
21Wochentag 1 bis 77X
22Entlassungsdiagnose(n)8XXX
23EntlassungsgrundXX
24Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [ Operation]X
25Vorgangsnummer [ Operation]XX
26Versionsnummer [ Operation]X
27Wievielter gynäkologischer Eingriff während dieses Aufenthaltes?XX
28Eingriff im Rahmen der Zusatzerhebung Leiomyom des Uterus9XXX
29Einstufung nach ASA-KlassifikationXX
30Voroperation im OP-GebietXX
31Perioperative Antibiotikaprophylaxe10XX
32OP-DatumX
33postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen11X
34Quartal der Operation12X
35Operation13XXXX
36Ist das kontralaterale Ovar postoperativ noch vorhanden?X
37intraoperative KomplikationenXX
38
  • Blase
  • Harnleiter
  • Urethra
  • Darm
  • Gefäß-/Nervenläsion
  • Lagerungsschaden
  • andere Organverletzungen
  • - andere intraoperative Komplikationen
XX
39postoperative HistologieXXX
40führender BefundXXX
41pTX
42pNX
43MX
44GX
45assistierte BlasenentleerungXX
46
  • wiederholte Einmalkatheterisierung
  • transurethraler Dauerkatheter
  • suprapubischer Dauerkatheter
XX
47Dauer der assistierten BlasenentleerungXX
1) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

3) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

4) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

5) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

8) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

9) Diese Angabe ist nur im Bundesland Hessen verpflichtend zu dokumentieren.

10) Diese Angabe ist nur im Bundesland Hessen verpflichtend zu dokumentieren.

11) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

13) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

Leistungsbereich Herzschrittmacherversorgung - Herzschrittmacher-Implantation1


Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2XXX
9GKV-Versichertenstatus3XX
10eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4XXX
11Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.X
12InstitutionskennzeichenXXX
13entlassender StandortXXXX
14behandelnder Standort (OPS)XXX
15Betriebsstätten-NummerX
16FachabteilungX
17Geburtsjahr5XX
18GeschlechtXX
19
  • Körpergröße
  • - Körpergröße unbekannt
XX
20
  • Körpergewicht bei Aufnahme
  • Körpergewicht unbekannt
XX
21Quartal des Aufnahmetages6XXX
22Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren7XX
23Einstufung nach ASA-KlassifikationXX
24führendes SymptomXX
25HerzinsuffizienzXX
26führende Indikation zur SchrittmacherimplantationXXX
27ÄtiologieXX
28Persistenz der BradykardieXX
29erwarteter Anteil ventrikulärer StimulationXX
30Diabetes mellitusX
31Nierenfunktion/Serum KreatininX
32VorhofrhythmusXX
33AV-BlockXX
34intraventrikuläre LeitungsstörungenXX
35QRS-KomplexX
36Pausen außerhalb von SchlafphasenXX
37Zusammenhang zwischen Symptomatik und Bradykardie/PausenXX
38Spontanfrequenz außerhalb von SchlafphasenXX
39
  • Ejektionsfraktion
  • EF nicht bekannt
XX
40AV-KnotendiagnostikXX
41neurokardiogene DiagnostikXX
42chronotrope Inkompetenz bei Erkrankung des SinusknotensXX
43konservative Therapie ineffektiv/unzureichendXX
44OP-DatumXXX
45Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8XX
46Quartal der Operation9XX
47Operation10XXX
48
  • Vena cephalica
  • Vena subclavia
  • andere
XX
49Dauer des EingriffsXX
50
  • Dosis-Flächen-Produkt
  • Dosis-Flächen-Produkt nicht bekannt
  • keine Durchleuchtung durchgeführt
XX
51SystemXXX
52
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen [System; Vorhof]
XX
53
  • P-Wellen-Amplitude
  • P-Wellen-Amplitude nicht gemessen
XX
54
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen [System; Rechtsventrikuläre Sonde]
XX
55
  • R-Amplitude
  • R-Amplitude nicht gemessen
XX
56Linksventrikuläre Sonde aktiv?X
57Position: Dimension 1XX
58Position: Dimension 2XX
59
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen [System; Linksventrikuläre Sonde]
XX
60peri- bzw. postoperative Komplikation(en)XX
61
  • kardiopulmonale Reanimation
  • interventionspflichtiger Pneumothorax
  • interventionspflichtiger Hämatothorax
  • interventionspflichtiger Perikarderguss
  • interventionspflichtiges Taschenhämatom
  • Sonden- bzw. Systemdislokation
  • Sonden- bzw. Systemdysfunktion
  • postoperative Wundinfektion
  • interventionspflichtige Komplikation(en) an der Punktionsstelle
  • sonstige interventionspflichtige Komplikation
XX
62
  • Sondendislokation im Vorhof
  • Sonden- bzw. Systemdislokation im Ventrikel
X
63
  • Sondendysfunktion im Vorhof
  • Sonden- bzw. Systemdysfunktion im Ventrikel
X
64Quartal des Entlassungstages11XX
65Wochentag 1 bis 712XX
66Verweildauer im Krankenhaus in Tagen13XX
67EntlassungsgrundXX
68Entlassungsdiagnose(n)14X
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.

2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert.

4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert.

5) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

Leistungsbereich Herzschrittmacherversorgung - Herzschrittmacher-Aggregatwechsel1

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2XXX
9GKV-Versichertenstatus3XX
10eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4XXX
11Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.X
12InstitutionskennzeichenXXX
13entlassender StandortXXXX
14behandelnder Standort (OPS)XXX
15Betriebsstätten-NummerX
16FachabteilungX
17Geburtsjahr5XX
18GeschlechtXX
19Quartal des Aufnahmetages6XX
20Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren7XX
21Einstufung nach ASA-KlassifikationX
22Indikation zum AggregatwechselXX
23Ort der letzten Schrittmacher-OP vor diesem EingriffXX
24OP-DatumXXX
25Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8XX
26Quartal der Operation9XX
27Operation10XX
28Dauer des EingriffsXX
29SystemXXX
30
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen [System; Vorhof]
XX
31
  • P-Wellen-Amplitude
  • P-Wellen-Amplitude nicht gemessen
XX
32
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen [System; Rechtsventrikuläre Sonde]
XX
33
  • R-Amplitude
  • R-Amplitude nicht gemessen
XX
34
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen [System; Linksventrikuläre Sonde]
XX
35peri- bzw. postoperative Komplikation(en)XX
36
  • kardiopulmonale Reanimation
  • interventionspflichtiges Taschenhämatom
  • postoperative Wundinfektion
  • sonstige interventionspflichtige Komplikation
XX
37Quartal des Entlassungstages11XX
38Wochentag 1 bis 712XX
39Verweildauer im Krankenhaus in Tagen13XX
40EntlassungsgrundXX
41Entlassungsdiagnose(n)14X
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.

2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert.

4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert.

5) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

Leistungsbereich Herzschrittmacherversorgung - Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation1

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2XXX
9GKV-Versichertenstatus3XX
10eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4XXX
11Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.X
12InstitutionskennzeichenXXX
13entlassender StandortXXXX
14behandelnder Standort (OPS)XXX
15Betriebsstätten-NummerX
16FachabteilungX
17Geburtsjahr5XXX
18GeschlechtXXX
19Quartal des Aufnahmetages6XX
20Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren7XX
21Einstufung nach ASA-KlassifikationXX
22Indikation zum Eingriff am AggregatXX
23TaschenproblemXX
24SondenproblemXXX
25Indikation zur Revision/Explantation der VorhofsondeXX
26Indikation zur Revision/Explantation der rechtsventrikulären SondeXX
27Indikation zur Revision/Explantation der linksventrikulären SondeXX
28OP-DatumXXX
29Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8XX
30Quartal der Operation9XX
31Ort der letzten Schrittmacher-OP vor diesem EingriffXX
32Operation10XXX
33Postoperativ funktionell aktives SM-System vorhandenXX
34aktives System (nach dem Eingriff)XXX
35Art des Vorgehens [postoperativ funktionell aktives SM-System vorhanden; Schrittmacher-Aggregat]XXX
36Art des Vorgehens [postoperativ funktionell aktives SM-System vorhanden; System; Vorhof]XXX
37
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen

[postoperativ funktionell aktives SM-System vorhanden; System; Vorhof]

XX
38
  • P-Wellen-Amplitude
  • P-Wellen-Amplitude nicht gemessen
XX
39Art des Vorgehens [postoperativ funktionell aktives SM-System vorhanden; System; rechtsventrikuläre Sonde]XXX
40
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen

[postoperativ funktionell aktives SM-System vorhanden; System; rechtsventrikuläre Sonde]

XX
41
  • R-Amplitude
  • R-Amplitude nicht gemessen
XX
42Art des Vorgehens [postoperativ funktionell aktives SM-System vorhanden; System; linksventrikuläre Sonde]XXX
43
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen

[postoperativ funktionell aktives SM-System vorhanden; System; linksventrikuläre Sonde]

XX
44explantiertes SystemXX
45peri- bzw. postoperative Komplikation(en)XX
46
  • kardiopulmonale Reanimation
  • interventionspflichtiger Pneumothorax
  • interventionspflichtiger Hämatothorax
  • interventionspflichtiger Perikarderguss
  • interventionspflichtiges Taschenhämatom
  • Sondendislokation
  • Sondendysfunktion
  • postoperative Wundinfektion
  • sonstige interventionspflichtige Komplikation
XX
47
  • Sondendislokation im Vorhof
  • Sondendislokation im Ventrikel
XX
48
  • Sondendysfunktion im Vorhof
  • Sondendysfunktion im Ventrikel
XX
49Quartal des Entlassungstages11XX
50Wochentag 1 bis 712XX
51Verweildauer im Krankenhaus in Tagen13XX
52EntlassungsgrundXX
53Entlassungsdiagnose(n)14X
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.

2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert.

4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert.

5) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

Leistungsbereich Hüftendoprothesenversorgung (Hüftendoprothesen-Erstimplantation einschließlich endoprothetische Versorgung Femurfraktur, Hüftendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel)1

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis]X
2Vorgangsnummer [Basis]XX
3Versionsnummer [Basis]X
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2XXX
9GKV-Versichertenstatus3XX
10eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4XXX
11Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.X
12InstitutionskennzeichenXXX
13entlassender StandortXXXX
14behandelnder Standort (OPS)XXX
15Betriebsstätten-NummerX
16FachabteilungX
17Quartal des Aufnahmetages5XXX
18Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren6XXX
19Aufnahmeuhrzeit KrankenhausXX
20AufnahmegrundXX
21Geburtsjahr7XXX
22GeschlechtXXX
23Gehstrecke (bei Aufnahme oder vor der Fraktur)XX
24Gehhilfen (bei Aufnahme oder vor der Fraktur)XX
25Liegt bei dem Patienten bei Aufnahme ein Pflegegrad vor?XX
26Gab es allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen?XX
27
  • Pneumonie
  • behandlungsbedürftige kardiovaskuläre Komplikation(en)
  • tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
  • Lungenembolie
  • katheterassoziierte Harnwegsinfektion
  • Schlaganfall
  • akute gastrointestinale Blutung
  • akute Niereninsuffizienz
  • sonstige allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen
XX
28Ist eine systematische Erfassung der individuellen Sturzrisikofaktoren des Patienten erfolgt?XX
29Wurden multimodale individuelle Maßnahmen zur Sturzprophylaxe ergriffen?XXX
30Wurde das passive Bewegungsausmaß mit der Neutral-Null-Methode bei Entlassung bestimmt? [Basis]XXX
31Extension/Flexion 1 bei EntlassungXX
32Extension/Flexion 2 bei EntlassungXX
33Extension/Flexion 3 bei EntlassungXX
34Gehstrecke bei EntlassungXX
35Gehhilfen bei EntlassungXX
36Quartal des Entlassungstages8XX
37Wochentag 1 bis 79XX
38Verweildauer im Krankenhaus in Tagen10XX
39EntlassungsgrundXXX
40Entlassungsdiagnose(n)11XX
41geriatrische frührehabilitative KomplexbehandlungXX
42Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Prozedur]X
43Vorgangsnummer [Prozedur]XX
44Versionsnummer [Prozedur]X
45Wievielter operativer Eingriff während dieses Aufenthaltes?X
46zu operierende SeiteXXX
47Einstufung nach ASA-KlassifikationXX
48WundkontaminationsklassifikationXX
49Art des EingriffsXX
50Datum des EingriffsXX
51postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen12XX
52Quartal der Operation13XX
53präoperative Verweildauer in Minuten14XXX
54Beginn des EingriffsXX
55Dauer des EingriffsX
56Prozedur(en)15XX
57Gab es spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen?XX
58
  • primäre Implantatfehllage
  • sekundäre Implantatdislokation
  • offene und geschlossene reponierte Endoprothesen-(sub-)luxation
  • OP- oder interventionsbedürftige/s Nachblutung/ Wundhämatom
  • OP- oder interventionsbedürftige Gefäßläsion
  • bei Entlassung persistierender motorischer Nervenschaden
  • periprothetische Fraktur
  • reoperationspflichtige Wunddehiszenz
  • reoperationspflichtige sekundäre Nekrose der Wundränder
  • sonstige spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen
XX
59postoperative WundinfektionXXX
60WundinfektionstiefeXX
61ungeplante Folge-OP aufgrund von KomplikationenXX
62Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Hüftgelenknahe Femurfraktur]X
63Vorgangsnummer [Hüftgelenknahe Femurfraktur]XX
64Versionsnummer [Hüftgelenknahe Femurfraktur]X
65Wert des eindeutigen Bogenfeldes des Mutterteildatensatzes [Hüftgelenknahe Femurfraktur]X
66Wievielte endoprothetische Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur während dieses Aufenthaltes?X
67Wurde eine Voroperation am Hüftgelenk oder hüft- gelenknah durchgeführt? [Hüftgelenknahe Femurfraktur]XX
68vorbestehende KoxarthroseXX
69FrakturereignisXXX
70Datum der Fraktur (nur bei Frakturen während des stationären Krankenhausaufenthaltes)XX
71Zeitpunkt der FrakturX
72FrakturlokalisationXXX
73hüftgelenknahe Femurfraktur - Einteilung nach GardenXX
74Patient wurde mit antithrombotischer Dauertherapie aufgenommenXXX
75
  • Vitamin-K-Antagonisten
  • Thrombozytenaggregationshemmer
  • DOAK/NOAK
  • sonstige
XX
76Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation]X
77Vorgangsnummer [Elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation]XX
78Versionsnummer [Elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation]X
79Wert des eindeutigen Bogenfeldes des Mutterteil- datensatzes [Elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation]X
80Wievielte elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation während dieses Aufenthaltes?X
81Wurde eine Voroperation am Hüftgelenk oder hüft- gelenknah durchgeführt? [Elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation]XX
82Erstimplantation Endoprothese: Indikation "mechanisches Versagen durch Pseudarthrose oder Cut out" liegt vorXX
83Schmerzen [Elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation]XX
84Wurde das passive Bewegungsausmaß mit der Neu- tral-Null-Methode bestimmt? [Elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation]XXX
85Extension/Flexion 1XX
86Extension/Flexion 2XX
87Extension/Flexion 3XX
88Ab-/Adduktion 1XX
89Ab-/Adduktion 2XX
90Ab-/Adduktion 3XX
91Außen-/Innenrotation 1XX
92Außen-/Innenrotation 2XX
93Außen-/Innenrotation 3XX
94OsteophytenXX
95GelenkspaltXX
96SkleroseXX
97DeformierungXX
98Liegt eine Erkrankung aus dem rheumatischen Formenkreis mit Manifestation am betroffenen Gelenk vor?XXX
99erosive Gelenkzerstörung (Schweregrad nach Larsen- Dale-Eek)XX
100Liegt eine atraumatische Femurkopfnekrose als Indikation vor?XX
101atraumatische Femurkopfnekrose nach ARCO-KlassifikationXX
102Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Wechsel]X
103Vorgangsnummer [Wechsel]XX
104Versionsnummer [Wechsel]X
105Wert des eindeutigen Bogenfeldes des Mutterteildatensatzes [Wechsel]X
106Wievielte Wechsel-Operation während dieses Aufenthaltes?X
107Schmerzen vor der ProthesenexplantationXX
108positive Entzündungszeichen im Labor vor der Prothesenexplantation (BSG, CRP, Leukozyten)XX
109mikrobiologische Untersuchung vor der ProthesenexplantationXX
110Liegen spezifische röntgenologische/klinische Befunde vor der Prothesenexplantation vor?XXX
111
  • Implantatbruch
  • Implantatabrieb/-verschleiß
  • Implantatfehllage der Pfanne
  • Implantatfehllage des Schafts
  • Lockerung der Pfannenkomponente
  • Lockerung der Schaftkomponente
  • periprothetische Fraktur
  • Endoprothesen-(sub-)luxation
  • Knochendefekt Pfanne
  • Knochendefekt des Femurs (ab distal des trochanter minors)
  • Gelenkpfannenentzündung mit Defekt des Knorpels (Cotyloiditis) z.B. nach Duokopfprothesenimplantation
  • periartikuläre Ossifikation
XX
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.

2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert.

4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert.

5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

6) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

8) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

11) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

12) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Datum des Eingriffs" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

13) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum des Eingriffs" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

14) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus", "Aufnahmezeitpunkt Krankenhaus", "Datum des Eingriffs", "Beginn des Eingriffs", "Datum der Fraktur (nur bei Frakturen während des akutstationären Aufenthaltes)" und "Zeitpunkt der Fraktur" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

15) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

Leistungsbereich Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10behandelnder Standort (OPS)XXX
11Betriebsstätten-NummerX
12FachabteilungX
13Quartal des Aufnahmetages1XXX
14Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren2XXX
15Aufnahmeuhrzeit KrankenhausXX
16Geburtsjahr3XXX
17GeschlechtXX
18Wurde bereits vor dem Datum des Eingriffs eine Osteosynthese am Hüftgelenk oder hüftgelenknah durchgeführt?XXX
19Vorbestehende KoxarthroseXX
20FrakturereignisXX
21Datum der Fraktur (nur bei Frakturen während des stationären Krankenhausaufenthaltes)XXX
22Zeitpunkt der FrakturXX
23FrakturlokalisationXXX
24Hüftgelenknahe Femurfraktur - Einteilung nach GardenXX
25Patient wurde mit antithrombotischer Dauertherapie aufgenommenXXX
26
  • Vitamin-K-Antagonisten
  • Thrombozytenaggregationshemmer
  • DOAK/NOAK
  • sonstige
XX
27Gehstrecke (bei Aufnahme oder vor der Fraktur)XX
28Gehhilfen (bei Aufnahme oder vor der Fraktur)XX
29Liegt bei dem Patienten bei Aufnahme ein Pflegegrad vor?XX
30Einstufung nach ASA-KlassifikationXX
31WundkontaminationsklassifikationXX
32postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen4XXX
33Quartal der Operation5XXX
34präoperative Verweildauer in Minuten6XXX
35Beginn des EingriffsXX
36Dauer des EingriffsX
37Prozedur(en)7XX
38OperationsverfahrenXX
39Gab es spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen?XX
40
  • primäre Implantatfehllage
  • sekundäre Implantatdislokation
  • OP- oder interventionsbedürftige/s Wundhämatom/Nachblutung
  • OP- oder interventionsbedürftige Gefäßläsion
  • bei Entlassung persistierender motorischer Nervenschaden
  • Fraktur
  • reoperationspflichtige Wunddehiszenz
  • reoperationspflichtige sekundäre Nekrose der Wundränder
  • sonstige spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen
XX
41postoperative WundinfektionXXX
42WundinfektionstiefeX
43ungeplante Folge-OP aufgrund von KomplikationenXX
44Gab es allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen?XX
45
  • Pneumonie
  • behandlungsbedürftige kardiovaskuläre Komplikation(en)
  • tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
  • Lungenembolie
  • katheterassoziierte Harnwegsinfektion
  • Schlaganfall
  • akute gastrointestinale Blutung
  • akute Niereninsuffizienz
  • sonstige allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen
XX
46Ist eine systematische Erfassung der individuellen Sturzrisikofaktoren des Patienten erfolgt?XX
47Wurden multimodale, individuelle Maßnahmen zur Sturzprophylaxe ergriffen?XX
48Gehstrecke bei EntlassungXX
49Gehhilfen bei EntlassungXX
50Quartal des Entlassungstages8XX
51Wochentag 1 bis 79XX
52Verweildauer im Krankenhaus in Tagen10XX
53EntlassungsgrundXXX
54Entlassungsdiagnose(n)11XXX
55geriatrische frührehabilitative KomplexbehandlungXX
1) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

2) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

4) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Datum des Eingriffs" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum des Eingriffs" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

6) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus", "Aufnahmezeitpunkt Krankenhaus", "Datum des Eingriffs", "Beginn des Eingriffs", "Datum der Fraktur (nur bei Frakturen während des akutstationären Aufenthaltes)" und "Zeitpunkt der Fraktur" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

7) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

8) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

11) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

Leistungsbereich Implantierbare Defibrillatoren - Implantation1

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2XXX
9GKV-Versichertenstatus3XX
10eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4XXX
11Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.X
12InstitutionskennzeichenXXX
13entlassender StandortXXXX
14behandelnder Standort (OPS)XXX
15Betriebsstätten-NummerX
16FachabteilungX
17Geburtsjahr5XX
18GeschlechtX
19
  • Körpergröße
  • Körpergröße unbekannt
XX
20
  • Körpergewicht bei Aufnahme
  • Körpergewicht unbekannt
XX
21Quartal des Aufnahmetages6XXX
22Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren7XX
23HerzinsuffizienzXX
24Einstufung nach ASA-KlassifikationXX
25
  • linksventrikuläre Ejektionsfraktion
  • LVEF nicht bekannt
XX
26Diabetes mellitusXX
27Nierenfunktion/Serum KreatininXX
28Besteht eine Lebenserwartung von mehr als einem Jahr bei gutem funktionellen Status des Patienten?XX
29indikationsbegründendes klinisches EreignisXXX
30führende klinische Symptomatik (der Arrhythmie)XX
31KHKXXX
32Abstand Myokardinfarkt-Implantation ICDXX
33indikationsbegründendes klinisches Ereignis innerhalb von 48 h nach InfarktbeginnXX
34HerzerkrankungXXX
35spontanes Brugada-Typ-1-EKGXX
36Wie hoch ist das Risiko für einen plötzlichen Herztod innerhalb der nächsten 5 Jahre (berechnet mit dem HCM-Risiko-SCD-Rechner)?XX
37Risiko für plötzlichen Herztod (mit HCM-Risiko-SCD- Rechner) nicht berechnetXX
38WPW-SyndromXX
39reversible oder sicher vermeidbare Ursachen der KammertachykardieXX
40behandelbare idiopathische KammertachykardieXX
41Kammertachykardie induzierbarXX
42Kammerflimmern induzierbarXX
43medikamentöse Herzinsuffizienztherapie (zum Zeitpunkt der Diagnosestellung)XXX
44
  • Betablocker und/oder Ivabradin
  • AT-Rezeptor-Blocker/ACE-Hemmer/Angiotensin Rezeptor-Neprilysin-Inhibitoren (ARNI)
  • Diuretika
  • Aldosteronantagonisten
XX
45voraussichtliche atriale StimulationsbedürftigkeitXX
46erwarteter Anteil ventrikulärer StimulationXX
47VorhofrhythmusXX
48AV-BlockXX
49intraventrikuläre LeitungsstörungenXX
50QRS-KomplexXX
51Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8XX
52Quartal der Operation9XX
53Operation10XXX
54
  • Vena cephalica
  • Vena subclavia
  • andere
XX
55Dauer des EingriffsXX
56
  • Dosis-Flächen-Produkt
  • Dosis-Flächen-Produkt nicht bekannt
  • keine Durchleuchtung durchgeführt
XX
57SystemXXX
58AggregatpositionXX
59
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen [System; Vorhofsonde]
XX
60
  • P-Wellen-Amplitude
  • P-Wellen-Amplitude nicht gemessen
XX
61Zahl der verwendeten VentrikelsondenXX
62
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen [System; rechtsventrikuläre Sonde]
XX
63
  • R-Amplitude
  • R-Amplitude nicht gemessen
XX
64Linksventrikuläre Sonde aktiv?XX
65Position: Dimension 1XX
66Position: Dimension 2XX
67
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen

[System; linksventrikuläre Sonde]

XX
68peri- bzw. postoperative Komplikation(en)XX
69
  • kardiopulmonale Reanimation
  • interventionspflichtiger Pneumothorax
  • interventionspflichtiger Hämatothorax
  • interventionspflichtiger Perikarderguss
  • interventionspflichtiges Taschenhämatom
  • revisionsbedürftige Sondendislokation
  • revisionsbedürftige Sondendysfunktion
  • postoperative Wundinfektion
  • sonstige interventionspflichtige Komplikation
XX
70
  • Sondendislokation der Vorhofsonde
  • Sondendislokation der rechtsventrikulären Sonde
  • Sondendislokation der linksventrikulären Sonde
  • Sondendislokation einer weiteren Ventrikelsonde
  • Sondendislokation der anderen Defibrillationssonde(n)
X
71
  • Sondendysfunktion der Vorhofsonde
  • Sondendysfunktion der rechtsventrikulären Sonde
  • Sondendysfunktion der linksventrikulären Sonde
  • Sondendysfunktion einer weiteren Ventrikelsonde
  • Sondendysfunktion der anderen Defibrillationssonde(n)
X
72Quartal des Entlassungstages11XX
73Wochentag 1 bis 712XX
74Verweildauer im Krankenhaus in Tagen13XX
75EntlassungsgrundXX
76Entlassungsdiagnose(n)14X
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.

2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert.

4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert.

5) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

Leistungsbereich Implantierbare Defibrillatoren - Aggregatwechsel1

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2XXX
9GKV-Versichertenstatus3XX
10eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4XXX
11Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.X
12InstitutionskennzeichenXXX
13entlassender StandortXXXX
14behandelnder Standort (OPS)XXX
15Betriebsstätten-NummerX
16FachabteilungX
17Geburtsjahr5X
18GeschlechtX
19Quartal des Aufnahmetages6XX
20Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren7X
21Einstufung nach ASA-KlassifikationX
22Indikation zum AggregatwechselXX
23Ort der letzten ICD-(oder Schrittmacher-)OP vor diesem EingriffXX
24Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8XX
25Quartal der Operation9XXX
26Operation10XX
27Dauer des EingriffsXX
28SystemXXX
29
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen [System; Vorhof]
XX
30
  • P-Wellen-Amplitude
  • P-Wellen-Amplitude nicht gemessen
XX
31
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen [System; rechtsventrikuläre Sonde]
XX
32
  • R-Amplitude
  • R-Amplitude nicht gemessen
XX
33
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen [System; linksventrikuläre Sonde]
XX
34peri- bzw. postoperative Komplikation(en)XX
35
  • kardiopulmonale Reanimation
  • interventionspflichtiges Taschenhämatom
  • postoperative Wundinfektion
  • sonstige interventionspflichtige Komplikation
XX
36Quartal des Entlassungstages11XX
37Wochentag 1 bis 712XX
38Verweildauer im Krankenhaus in Tagen13XX
39EntlassungsgrundXX
40Entlassungsdiagnose(n)14X
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.

2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert.

4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "Besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert.

5) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

Leistungsbereich Implantierbare Defibrillatoren - Revision/Systemwechsel/Explantation1

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2XXX
9GKV-Versichertenstatus3XX
10eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4XXX
11Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.X
12InstitutionskennzeichenXXX
13entlassender StandortXXXX
14behandelnder Standort (OPS)XXX
15Betriebsstätten-NummerX
16FachabteilungX
17Geburtsjahr5XX
18GeschlechtX
19Quartal des Aufnahmetages6XXX
20Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren7XX
21Einstufung nach ASA-KlassifikationXX
22Indikation zum Eingriff am AggregatXX
23TaschenproblemXX
24SondenproblemXX
25postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8XX
26Quartal der Operation9XXX
27Ort der letzten ICD-(oder Schrittmacher-)OP vor diesem EingriffX
28Operation10XXX
29aktives System (nach dem Eingriff)XXX
30Art des Vorgehens [ICD-Aggregat]XXX
31AggregatpositionXX
32explantiertes SystemXX
33
  • Aggregat: Jahr der Implantation
  • Jahr der Implantation nicht bekannt
XX
34Art des Vorgehens [Vorhof]XXX
35Problem [Vorhof; Art des Vorgehens]XX
36Zeitabstand zur Implantation der revidierten, explantierten bzw. stillgelegten VorhofsondeXX
37
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen [Vorhof; Art des Vorgehens]
XX
38
  • P-Wellen-Amplitude
  • P-Wellen-Amplitude nicht gemessen
XX
39Art des Vorgehens [Erste Ventrikelsonde/Defibrillationssonde]XXX
40Problem [Erste Ventrikelsonde/Defibrillationssonde; Art des Vorgehens]XX
41Zeitabstand zur Implantation der revidierten, explantierten bzw. stillgelegten ersten Ventrikelsonde/DefibrillationssondeXX
42Position [Erste Ventrikelsonde/Defibrillationssonde; Art des Vorgehens]XX
43
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen

[Erste Ventrikelsonde/Defibrillationssonde; Art des Vorgehens]

XX
44
  • R-Amplitude
  • R-Amplitude nicht gemessen

[Erste Ventrikelsonde/Defibrillationssonde; Art des Vorgehens]

XX
45Art des Vorgehens [Zweite Ventrikelsonde]XXX
46Problem [Zweite Ventrikelsonde; Art des Vorgehens]XX
47Zeitabstand zur Implantation der revidierten, explantierten bzw. stillgelegten zweiten VentrikelsondeXX
48Position [Zweite Ventrikelsonde; Art des Vorgehens]XX
49
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen

[Zweite Ventrikelsonde; Art des Vorgehens]

XX
50
  • R-Amplitude
  • R-Amplitude nicht gemessen

[Zweite Ventrikelsonde; Art des Vorgehens; Position]

XX
51Art des Vorgehens [Dritte Ventrikelsonde]XXX
52Problem [Dritte Ventrikelsonde; Art des Vorgehens]XX
53Zeitabstand zur Implantation der revidierten, explantierten bzw. stillgelegten dritten VentrikelsondeXX
54Position [Dritte Ventrikelsonde; Art des Vorgehens]XX
55
  • Reizschwelle
  • Reizschwelle nicht gemessen

[Dritte Ventrikelsonde; Art des Vorgehens]

XX
56
  • R-Amplitude
  • R-Amplitude nicht gemessen

[Dritte Ventrikelsonde; Art des Vorgehens; Position]

XX
57Art des Vorgehens [Andere Defibrillationssonde(n)]XXX
58Problem [Andere Defibrillationssonde(n); Art des Vorgehens]XX
59Zeitabstand zur Implantation der revidierten, explantierten bzw. stillgelegten anderen Defibrillationssonde(n)XX
60peri- bzw. postoperative Komplikation(en)XX
61
  • kardiopulmonale Reanimation
  • interventionspflichtiger Pneumothorax
  • interventionspflichtiger Hämatothorax
  • interventionspflichtiger Perikarderguss
  • interventionspflichtiges Taschenhämatom
  • revisionsbedürftige Sondendislokation
  • revisionsbedürftige Sondendysfunktion
  • postoperative Wundinfektion
  • sonstige interventionspflichtige Komplikation
XX
62
  • Sondendislokation der Vorhofsonde
  • Sondendislokation der ersten Ventrikelsonde/Defibrillationssonde
  • Sondendislokation der zweiten Ventrikelsonde
  • Sondendislokation der dritten Ventrikelsonde
  • Sondendislokation der anderen Defibrillationssonde(n)
XX
63
  • Sondendysfunktion der Vorhofsonde
  • Sondendysfunktion der ersten Ventrikelsonde/Defibrillationssonde
  • Sondendysfunktion der zweiten Ventrikelsonde
  • Sondendysfunktion der dritten Ventrikelsonde
  • Sondendysfunktion der anderen Defibrillationssonde(n)
XX
64Quartal des Entlassungstages11XX
65Wochentag 1 bis 712XX
66Verweildauer im Krankenhaus in Tagen13XX
67EntlassungsgrundXX
68Entlassungsdiagnose(n)14X
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.

2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert.

4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert.

5) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

Leistungsbereich Karotis-Revaskularisation

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis]X
2Vorgangsnummer [Basis]XX
3Versionsnummer [Basis]X
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10behandelnder Standort (OPS)XXX
11Betriebsstätten-NummerX
12FachabteilungX
13Geburtsjahr1XX
14GeschlechtX
15Quartal des Aufnahmetages2XXX
16Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren3XX
17Lag vor der Prozedur ein Schlaganfall vor?XX
18Karotisläsion rechtsXXX
19symptomatische Karotisläsion rechts (elektiv)XXX
20
  • Zeitraum letztes Ereignis, das auf die Stenose an der rechten Karotis zurückzuführen ist, bis zum ersten Eingriff an dieser Seite während dieses Aufenthaltes
  • Es wurde kein Eingriff an der rechten Karotis vorgenommen.
XX
21symptomatische Karotisläsion rechts (Notfall)XX
22Karotisläsion linksXXX
23symptomatische Karotisläsion links (elektiv)XXX
24
  • Zeitraum letztes Ereignis, das auf die Stenose an der linken Karotis zurückzuführen ist, bis zum ersten Eingriff an dieser Seite während dieses Aufenthaltes
  • Es wurde kein Eingriff an der linken Karotis vorgenommen.
XX
25symptomatische Karotisläsion links (Notfall)XX
26Schweregrad der Behinderung (bei Aufnahme)XX
27Stenosegrad rechts (nach NASCET-Kriterien)XX
28Stenosegrad links (nach NASCET-Kriterien)XX
29sonstige Karotisläsionen der rechten SeiteXX
30
  • exulzerierende Plaques mit thrombotischer Auflagerung
  • Aneurysma
  • symptomatisches Coiling
  • Mehretagenläsion
  • sonstige

[sonstige Karotisläsionen der rechten Seite]

XX
31sonstige Karotisläsionen der linken SeiteXX
32
  • exulzerierende Plaques mit thrombotischer Auflagerung
  • Aneurysma
  • symptomatisches Coiling
  • Mehretagenläsion
  • sonstige

[sonstige Karotisläsionen der linken Seite]

XX
33Veränderung des Schweregrades der Behinderung bis zum (ersten) Eingriff?XXX
34Schweregrad der Behinderung (unmittelbar vor dem Eingriff)XX
35Quartal des Entlassungstages4X
36Wochentag 1 bis 75X
37Verweildauer im Krankenhaus in Tagen6XX
38Entlassungsdiagnose(n)7X
39EntlassungsgrundXXX
40Tod im Zusammenhang mit der dokumentierten Karotis-Revaskularisation oder der zugrunde liegenden ErkrankungX
41Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Prozedur]X
42Vorgangsnummer [Prozedur]XX
43Versionsnummer [Prozedur]X
44Wievielte Prozedur während dieses Aufenthaltes?XX
45Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8XX
46Quartal der Operation9X
47
  • Einstufung nach ASA-Klassifikation (vor dem Eingriff)
  • Eingriff ohne Narkose erfolgt
XX
48IndikationXXX
49Art der KomplikationX
50therapierte SeiteXXX
51Wievielte Prozedur während dieses Aufenthaltes an dieser Seite?X
52Prozedur(en)10XX
53Art des EingriffsXX
54Handelt es sich um einen Erst- oder Rezidiveingriff an der gleichen Karotis?XX
55Wurde eine präprozedurale fachneurologische Untersuchung von einem Facharzt für Neurologie durchgeführt?X
56Erfolgte der Eingriff unter Gabe von Thrombozytenaggregationshemmern?XX
57
  • ASS
  • Clopidogrel
  • sonstige ADP-Rezeptorantagonisten
  • GP-IIb/IIIa-Rezeptorantagonisten
  • sonstige
X
58Erfolgte ein Simultaneingriff am arteriellen Gefäßsystem?XX
59Wurde eine postprozedurale fachneurologische Un- tersuchung von einem Facharzt für Neurologie durchgeführt?X
60neu aufgetretenes neurologisches DefizitXX
61Schweregrad des neurologischen DefizitsXX
1) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

3) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

4) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

6) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

7) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Datum des Eingriffs" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum des Eingriffs" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

Leistungsbereich Knieendoprothesenversorgung (Knieendoprothesen-Erstimplantation einschließlich unikondylärer Schlittenprothesen, Knieendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel)1

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis]X
2Vorgangsnummer [Basis]XX
3Versionsnummer [Basis]X
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2XX
9GKV-Versichertenstatus3XX
10eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4XXX
11Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.X
12InstitutionskennzeichenXXX
13entlassender StandortXXXX
14behandelnder Standort (OPS)XXX
15Betriebsstätten-NummerX
16FachabteilungX
17Quartal des Aufnahmetages5XXX
18Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren6XXX
19AufnahmegrundXX
20Geburtsjahr7XXX
21GeschlechtXX
22GehstreckeXX
23GehhilfenXX
24Gab es allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen?XX
25
  • Pneumonie
  • behandlungsbedürftige kardiovaskuläre Komplikation(en)
  • tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
  • Lungenembolie
  • katheterassoziierte Harnwegsinfektion
  • Schlaganfall
  • akute gastrointestinale Blutung
  • akute Niereninsuffizienz
  • sonstige allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen
XX
26Wurde das aktive Bewegungsausmaß mit der Neutral-Null-Methode bei Entlassung bestimmt?XXX
27Extension/Flexion 1 bei EntlassungXX
28Extension/Flexion 2 bei EntlassungXX
29Extension/Flexion 3 bei EntlassungXX
30Gehstrecke bei EntlassungXX
31Gehhilfen bei EntlassungXX
32Quartal des Entlassungstages8XX
33Wochentag 1 bis 79XX
34Verweildauer im Krankenhaus in Tagen10XXX
35EntlassungsgrundXXX
36Entlassungsdiagnose(n)11XXX
37geriatrische frührehabilitative KomplexbehandlungXX
38Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Prozedur]X
39Vorgangsnummer [Prozedur]XX
40Versionsnummer [Prozedur]X
41Wievielter knieendoprothetischer Eingriff während dieses Aufenthaltes?XX
42zu operierende SeiteXXX
43Liegt eine Gonarthrose vor?XX
44Liegen Fehlstellungen des Knies vor?XX
45Einstufung nach ASA-KlassifikationXX
46WundkontaminationsklassifikationXX
47Art des EingriffsXXX
48Datum des EingriffsXX
49postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen12XXX
50Quartal der Operation13XXX
51Dauer des EingriffsX
52Prozedur(en)14XX
53Gab es spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen?XX
54
  • primäre Implantatfehllage
  • sekundäre Implantatdislokation
  • postoperative Luxation des künstlichen Gelenkes - Patellafehlstellung
  • OP- oder interventionsbedürftige/s Nachblutung/ Wundhämatom
  • OP- oder interventionsbedürftige Gefäßläsion
  • bei Entlassung persistierender, motorischer Nervenschaden
  • periprothetische Fraktur
  • reoperationspflichtige Wunddehiszenz
  • reoperationspflichtige sekundäre Nekrose der Wundränder
  • postoperative mechanische Komplikation des künstlichen Gelenkes
  • Ruptur der Quadrizepssehne/Ligamentum patellae
  • Fraktur der Patella
  • sonstige spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen
XX
55postoperative WundinfektionXXX
56WundinfektionstiefeXX
57ungeplante Folge-OP aufgrund von KomplikationenXX
58Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Knieendoprothesen-Erstimplantation]X
59Vorgangsnummer [Knieendoprothesen-Erstimplantation]XX
60Versionsnummer [Knieendoprothesen-Erstimplantation]X
61Wert des eindeutigen Bogenfeldes des Mutterteildatensatzes [Knieendoprothesen-Erstimplantation]X
62Wievielte Knieendoprothesen-Erstimplantation während dieses Aufenthaltes?X
63Wurde eine Voroperation am Kniegelenk oder kniegelenknah durchgeführt?XX
64SchmerzenXX
65OsteophytenXX
66GelenkspaltXX
67SkleroseXX
68DeformierungXX
69Wurde die Implantation einer unikondylären Schlittenprothese durchgeführt?XXX
70Sind die übrigen Gelenkkompartimente intakt?XX
71Liegt eine Erkrankung aus dem rheumatischen Formenkreis mit Manifestation am betroffenen Gelenk vor?XXX
72erosive Gelenkzerstörung (Schweregrad nach Larsen- Dale-Eek)XX
73Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Wechsel bzw. Komponentenwechsel]X
74Vorgangsnummer [Wechsel bzw. Komponentenwechsel]XX
75Versionsnummer [Wechsel bzw. Komponentenwechsel]X
76Wert des eindeutigen Bogenfeldes des Mutterteildatensatzes [Wechsel bzw. Komponentenwechsel]X
77Wievielte Wechsel-Operation während dieses Aufenthaltes?X
78Schmerzen vor der ProthesenexplantationXX
79positive Entzündungszeichen im Labor vor der Prothesenexplantation (BSG, CRP, Leukozyten)XX
80mikrobiologische Untersuchung vor der ProthesenexplantationXX
81Liegen spezifische röntgenologische/klinische Befunde vor der Prothesenexplantation vor?XXX
82
  • Implantatbruch
  • Implantatfehllage/Malrotation
  • Implantatwanderung
  • Lockerung der Femur-Komponente
  • Lockerung der Tibia-Komponente
  • Lockerung der Patella-Komponente
  • Knochendefekt Femur
  • Knochendefekt Tibia
  • periprothetische Fraktur [Liegen spezifische röntgenologische/klinische Befunde vor?]
  • Endoprothesen(sub)luxation
  • Instabilität des Gelenks
  • bei Schlittenprothese oder Teilersatzprothese:
  • Zunahme der Arthrose
  • Patellanekrose
  • Patellaluxation
  • Patellaschmerz
XX
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.

2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert.

4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert.

5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

6) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

8) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

11) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

12) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Datum des Eingriffs" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

13) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum des Eingriffs" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

Leistungsbereich Mammachirurgie

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis]X
2Vorgangsnummer [Basis]XX
3Versionsnummer [Basis]X
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10behandelnder Standort (OPS)XXX
11Betriebsstätten-NummerX
12FachabteilungX
13Geburtsjahr1X
14GeschlechtXX
15Aufnahmedatum KrankenhausXXX
16Quartal des Aufnahmetages2X
17Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren3XX
18Aufnahmediagnose(n)4X
19postoperative Therapieplanung in interdisziplinärer TumorkonferenzX
20Entlassungsdatum KrankenhausXXX
21Verweildauer im Krankenhaus in Tagen5XXX
22Quartal des Entlassungstages6X
23Wochentag 1 bis 77XXX
24Entlassungsdiagnose(n)8XX
25EntlassungsgrundXX
26Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Brust]X
27Vorgangsnummer [Brust]XX
28Versionsnummer [Brust]X
29betroffene Brust/SeiteXX
30Erkrankung an dieser BrustXXX
31Aufnahme zum ersten offenen Eingriff an Brust oder Axilla wegen Primärerkrankung an dieser BrustXXX
32Operativer Ersteingriff an dieser Brust in Ihrer Einrichtung durchgeführt?XX
33tastbarer MammabefundXX
34Diagnosestellung im Rahmen des Mammographie-Screening-ProgrammsXX
35Prätherapeutische histologische Diagnosesicherung durch Stanz- oder VakuumbiopsieXX
36HistologieXX
37maligne Neoplasie [Histologie]XX
38Datum (Ausgang bei Pathologie) des letzten prätherapeutischen histologischen BefundesXX
39Abstand zwischen Aufnahmedatum und Datum (Ausgang bei Pathologie) des letzten prätherapeutischen histologischen Befundes in Tagen9XX
40Quartal (Ausgang Pathologie) des prätherapeutischen histologischen Befundes10X
41prätherapeutische Therapieplanung in interdisziplinärer TumorkonferenzX
42erhaltene präoperative tumorspezifische TherapieXXX
43Histologie unter Berücksichtigung der VorbefundeXXX
44maligne Neoplasie [Histologie unter Berücksichtigung der Vorbefunde]XXX
45primäroperative Therapie abgeschlossenXXX
46weitere TherapieempfehlungXX
47pTXX
48pNXX
49GradingX
50GesamttumorgrößeX
51Grading (WHO)XX
52immunhistochemischer HormonrezeptorstatusXX
53HER2-StatusXX
54histologisch gesicherte MultizentrizitätXX
55R0-ResektionXXX
56geringster Abstand des Tumors (invasiver und nichtinvasiver Anteil) zum ResektionsrandXX
57Anzahl der zur Erlangung von R0 notwendigen NachoperationenXX
58Wie viele Nachoperationen an der betroffenen Brust zur Erlangung R0 wurden davon in Ihrer Einrichtung durchgeführt?XX
59brusterhaltende Therapie (BET)XX
60Entfernung unmarkierter axillärer Lymphknoten bei diesem oder vorausgegangenem Aufenthalt durchgeführtXX
61Sentinel-Lymphknoten-Biopsie bei diesem oder vorausgegangenem Aufenthalt durchgeführtXXX
62Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Operation]X
63Vorgangsnummer [Operation]XX
64Versionsnummer [Operation]X
65Wert des eindeutigen Bogenfeldes des Mutterteildatensatzes [Operation]X
66Wievielter mammachirurgischer Eingriff während dieses Aufenthaltes?XX
67präoperative Draht-Markierung gesteuert durch bildgebende VerfahrenXXX
68intraoperative Präparateradiographie oder -sonographieXX
69OP-DatumXXX
70postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen11XXX
71Quartal der Operation12X
72Operation13XXX
73Sentinel-Lymphknoten-Biopsie bei diesem Eingriff durchgeführtXX
1) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

3) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

4) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

5) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

8) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

9) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus" und "Datum (Ausgang Pathologie) des prätherapeutischen histologischen Befundes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

10) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum (Ausgang Pathologie) des prätherapeutischen histologischen Befundes" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

11) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

13) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

Leistungsbereich Perinatalmedizin - Geburtshilfe1

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Mutter]X
2Vorgangsnummer [Mutter]XX
3Versionsnummer [Mutter]X
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2XX
9GKV-Versichertenstatus3XX
10
  • Nachname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes bei GKV-Versicherten4
  • Nachname der Mutter liegt nicht vor
XXX
11
  • Vorname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes bei GKV-Versicherten5
  • Vorname der Mutter liegt nicht vor
XXX
12InstitutionskennzeichenXXX
13entlassender StandortXXXX
14
  • entbindender Standort
  • diagnostizierender Standort (ICD)
XXX
15Betriebsstätten-NummerX
16FachabteilungXX
17GeburtsnummerXX
18Anzahl MehrlingeXX
19VersorgungsstufeXXX
20Geburtsjahr6XX
21Aufnahmedatum KrankenhausXXX
22Quartal des Aufnahmetages7XXX
23Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren8XX
24AufnahmeuhrzeitXXX
25Mutter wurde zuverlegt?X
26Aufnahmediagnose Mutter9XX
27Aufnahmediagnose Mutter kombiniert mit10X
285-stellige PLZ des WohnortesX
29Postleitzahl 4-stelligX
30Postleitzahl 3-stelligX
31Anzahl vorausgegangener SchwangerschaftenXXX
32Anzahl LebendgeburtenXX
33Anzahl TotgeburtenXX
34Schwangere während SS einem Arzt/Belegarzt der Geburtsklinik vorgestelltXX
35Befunde im Mutterpass vorhandenXX
36Befunde im Mutterpass11XXX
37Indikation für stationären Aufenthalt12X
38Gesamtanzahl Vorsorge-UntersuchungXX
39Vortest zum Gestationsdiabetes durchgeführtXXX
40Vortest auffälligXX
41Diagnosetest zum Gestationsdiabetes durchgeführtXXX
42Diagnosetest auffälligXX
43Körpergewicht bei ErstuntersuchungXX
44letztes Gewicht vor GeburtXX
45KörpergrößeXX
46berechneter, gegebenenfalls korrigierter GeburtsterminXXX
47Tragzeit nach klinischem BefundXX
48AufnahmeartXX
49Muttermundsweite bei AufnahmeXX
50Antenatale KortikosteroidtherapieXX
51Aufnahme-CTGXX
52GeburtsrisikenXX
53Geburtsrisiko13XX
54Medikamentöse ZervixreifungXX
55GeburtseinleitungXX
56Wehenmittel s.p.XX
57EpisiotomieXX
58DammrissXX
59Blutung > 1000 mlX
60Hysterektomie/LaparotomieXX
61SepsisXX
62Fieber im Wochenbett > 38 °C > 2 TageXX
63Anämie Hb < 10 g/dlXX
64allgemeine behandlungsbedürftige postpartale KomplikationenXXX
65
  • Pneumonie
  • kardiovaskuläre Komplikation(en)
  • tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
  • Lungenembolie
  • Harnwegsinfektion
  • Wundinfektion/Abszessbildung
  • Wundhämatom/Nachblutung
  • sonstige Komplikation
X
66Entlassungs-/Verlegungsdiagnose Mutter14X
67weitere kombinierte Entlassungs-/Verlegungsdiagnose Mutter15XXX
68Entlassungsgrund MutterXXX
69Entlassungsdatum MutterXXX
70Quartal des Entlassungstages16XXX
71Wochentag 1 bis 717XXX
72Verweildauer im Krankenhaus in Tagen18XXX
73Tod der Mutter im Zusammenhang mit der GeburtXX
74Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Kind]X
75Vorgangsnummer [Kind]XX
76Versionsnummer [Kind]X
77laufende Nummer des MehrlingsX
78CTG-KontrolleXXX
79
  • externes CTG
  • internes CTG
XX
80Blutgasanalyse FetalblutXXX
81Base Excess der FetalblutanalyseXX
82pH-Wert der FetalblutanalyseXX
83LageXX
84Geburtsdauer ab Beginn regelmäßiger WehenXX
85EntbindungsmodusXXX
86Indikation zur operativen Entbindung19XX
87Kaiserschnitt-Entbindung unter Antibiotika (Mutter)XX
88NotsektioXXX
89Hauptindikation bei NotsektioXX
90E-E-Zeit bei NotsektioXX
91HebammeXX
92Facharzt für Frauenheilkunde und GeburtshilfeXX
93Assistent in Facharzt-WeiterbildungXX
94Pädiater bei Kindsgeburt anwesendXX
95Pädiater nach Kindsgeburt eingetroffenXX
96Geburtsdatum des KindesXXX
97Geburtsdatum des Kindes bei GKV-Versicherten20XXX
98Abstand Geburtsdatum - Errechneter Termin in Tagen21XXX
99postpartale Verweildauer der Mutter (in Tagen)22XXX
100Quartal des Geburtstages des Kindes23XXX
101Uhrzeit der GeburtXX
102Geschlecht des KindesXX
103APGAR [nach 1 min]XX
104APGAR [nach 5 min]XX
105APGAR [nach 10 min]XX
106Gewicht des KindesXX
107Kopfumfang des KindesXX
108Blutgasanalyse NabelschnurarterieXX
109Base Excess Blutgasanalyse NabelschnurarterieXXX
110pH-Wert Blutgasanalyse NabelschnurarterieXX
111VolumensubstitutionXX
112PufferungXX
113MaskenbeatmungXX
114O2-AnreicherungXX
115Fehlbildung vorhandenXX
116Diagnose Morbidität des Kindes24XX
117TotgeburtXXX
118Tod vor Klinikaufnahme bei TotgeburtXX
119Todeszeitpunkt bei TotgeburtXX
120Kind in Kinderklinik verlegtXX
121Entlassungsquartal Kind25XXX
122Entlassungswochentag Kind (Wochentag 1 bis 7)26XXX
123postpartale Verweildauer des Kindes (in Tagen)27XXX
124Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik KindXXX
125Entlassungs-/Verlegungsuhrzeit aus der Geburtsklinik KindX
126Entlassungs-/Verlegungsdiagnose aus der Geburtsklinik Kind28XX
127Entlassungsgrund aus der Geburtsklinik KindXXX
128
  • Verlegung in ein ausländisches Krankenhaus
  • Institutionskennzeichen des aufnehmenden Krankenhauses
XX
129Standort des aufnehmenden KrankenhausesX
130Tod des lebendgeborenen Kindes innerhalb der ersten 7 TageXX
131Todesursache des lebendgeborenen Kindes29XX
132Abstand Todesdatum - Geburtsdatum (in Tagen)30XX
133Datum des Todes - lebendgeborenes KindXX
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.

2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert.

4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "Nachname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

5) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "Vorname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

6) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum der Schwangeren" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

8) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

9) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

11) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

12) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

13) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

14) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

15) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

16) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Mutter" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

17) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Mutter" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

18) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Mutter" und "Aufnahmedatum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

19) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

20) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

21) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum des Kindes" und "Berechneter, gegebenenfalls korrigierter Geburtstermin" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

22) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Mutter" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

23) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum des Kindes" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

24) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

25) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

26) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

27) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

28) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

29) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

30) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum des Todes - lebendgeborenes Kind" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

Leistungsbereich Perinatalmedizin - Neonatologie1

1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8Ersatzfeld Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte2XX
9GKV-Versichertenstatus3XX
10eGK-Versichertennummer bei GKV-Versicherten4XXX
11Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.X
12
  • Nachname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes bei GKV-Versicherten5
  • Nachname der Mutter liegt nicht vor
XXX
13
  • Vorname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes bei GKV-Versicherten6
  • Vorname der Mutter liegt nicht vor
XXX
14InstitutionskennzeichenXXX
15entlassender StandortXXXX
16aufnehmender StandortXXX
17Betriebsstätten-NummerX
18FachabteilungX
19GeschlechtXX
20MehrlingsgeburtXX
21Anzahl MehrlingeXX
22laufende Nummer des MehrlingsXXX
23berechneter, gegebenenfalls korrigierter GeburtsterminXX
24Abstand Geburtsdatum - Errechneter Termin in Tagen7XX
25Geburtsjahr [berechneter, gegebenenfalls korrigierter Geburtstermin]8XX
26endgültig (postnatal) bestimmtes Gestationsalter (komplette Wochen)XX
27endgültig (postnatal) bestimmtes Gestationsalter (plus zusätzliche Tage)XX
28Geburtsdatum des KindesXXX
29Geburtsdatum des Kindes bei GKV-Versicherten9XXX
30Lebenstage des Kindes bei Entlassung aus dem Krankenhaus (in Tagen)10XX
31Alter bei Aufnahme in Stunden11XX
32Geburtsjahr [Geburtsdatum des Kindes]12XXX
33Uhrzeit der GeburtXXX
34Gewicht des Kindes bei GeburtXXX
35Wo wurde das Kind geboren?XXX
36Transport zur NeonatologieX
37primäre palliative Therapie (ab Geburt)XXX
38Grund für die primär palliative Therapie13XX
39Lebenstage des Kindes bei Aufnahme in das Krankenhaus (in Tagen)14XXX
40Aufnahmedatum (ins Krankenhaus)XXX
41Monat des Aufnahmetages15XX
42Uhrzeit (Aufnahme ins Krankenhaus)XXX
43Lebenstage des Kindes bei Aufnahme in die pädiatrische Abteilung16XXX
44Aufnahmedatum in pädiatrische AbteilungXXX
45Uhrzeit (Aufnahme in pädiatrische Abteilung)XXX
46Aufnahme ins Krankenhaus vonXXX
47
  • Aufnahme aus ausländischem Krankenhaus
  • Institutionskennzeichen des externen Krankenhauses
XX
48entlassender Standort des externen KrankenhausesXXX
49Gewicht bei AufnahmeXXX
50
  • Kopfumfang bei Aufnahme
  • Kopfumfang bei Aufnahme nicht bekannt
XX
51
  • Körpertemperatur bei Aufnahme
  • Körpertemperatur bei Aufnahme nicht bekannt
XX
52FehlbildungenXXX
53Art der Fehlbildung17XX
54Schädelsonogramm durchgeführt/vorhandenXXX
55Intraventrikuläre (IVH) oder periventrikuläre (PVH) HämorrhagieXXX
56Status bei Aufnahme [Intraventrikuläre (IVH) oder periventrikuläre (PVH) Hämorrhagie]XX
57Zystische periventrikuläre Leukomalazie (PVL)XXX
58Status bei Aufnahme [Zystische periventrikuläre Leukomalazie (PVL)]XX
59ophthalmologische Untersuchung durchgeführt/vorhandenXXX
60Datum der UntersuchungXX
61Frühgeborenen-Retinopathie (ROP)XXX
62ROP-Status bei AufnahmeXX
63Sauerstoffzufuhr jeglicher Art nach Aufnahme (von mehr als 30 Minuten)XX
64Beginn [Sauerstoffzufuhr jeglicher Art nach Aufnahme (von mehr als 30 Minuten)]XX
65Lebenstage des Kindes bei Beginn der Sauerstoffgabe (in Tagen)18XX
66endgültige BeendigungXX
67Lebenstage des Kindes bei Ende der Sauerstoffgabe (in Tagen)19XX
68Beatmung (von mehr als 30 Minuten) durchgeführtXXX
69Beginn [Beatmung (von mehr als 30 Minuten) durchgeführt]XXX
70Lebenstage des Kindes bei Beginn der Beatmung und Geburt (in Tagen)20XXX
71endgültige Beendigung der intratrachealen BeatmungXXX
72Lebenstage des Kindes bei Beendigung der Beatmung und Geburt (in Tagen)21XXX
73endgültige Beendigung jeglicher AtemhilfeXXX
74Lebenstage des Kindes bei Beendigung der Beatmung inklusive CPAP (in Tagen)22XXX
75PneumothoraxXXX
76Status bei Aufnahme [Pneumothorax]XX
77Bronchopulmonale Dysplasie (BPD)XX
78perinatale Hypoxie/Ischämie (Asphyxie)XXX
79HIE (Hypoxisch ischämische Enzephalopathie)XX
80Sepsis/SIRSXX
81Datum des Sepsis-/SIRS-BeginnsXX
82PneumonieXXX
83Abstand zwischen Aufnahmedatum und Pneumonie-Beginn23XX
84nekrotisierende Enterokolitis (NEK) (Stadium II oder III)X
85Status bei Aufnahme [Nekrotisierende Enterokolitis (NEK) (Stadium II oder III)]XX
86Neugeborenen-HörscreeningXX
87Operation(en) und Prozeduren während des aktuellen stationären AufenthaltesXX
88
  • OP oder Therapie einer ROP (Frühgeborenenretinopathie)
  • OP oder Therapie einer NEK (nekrotisierende Enterokolitis)
  • Indikation(en) zu(r) Operation(en) (außer ROP und NEK)24
XX
89Entlassungsdatum Krankenhaus/TodesdatumXX
90Verweildauer im Krankenhaus in Tagen25XXX
91Monat des Entlassungstages26XXX
92Entlassungsuhrzeit/TodeszeitpunktXX
93Körpergewicht bei EntlassungXX
94
  • Kopfumfang bei Entlassung
  • Kopfumfang bei Entlassung nicht bekannt
XX
95Entlassung/Verlegung mit zusätzlichem SauerstoffbedarfXX
96EntlassungsgrundXXXX
97Verlegung in ein ausländisches KrankenhausXX
98Institutionskennzeichen des KrankenhausesX
99Standort des aufnehmenden KrankenhausesX
100ObduktionXX
101TodesursacheXX
102weitere (Entlassungs-)Diagnose(n)27XXX
1) Die für diesen Leistungsbereich für die Auswertung nach Anlage 1 erforderlichen Daten sind auch für die Auswertung gemäß Anlage 3 erforderlich und werden für beide Verfahren exportiert.

2) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird nicht exportiert.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Besonderer Personenkreis" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der "Besondere Personenkreis" wird nicht exportiert.

4) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "eGK-Versichertennummer" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert.

5) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "Nachname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert.

6) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "Versichertenart", "besonderer Personenkreis" und "Vorname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" und die Datenfelder zum Versichertenstatus werden nicht exportiert.

7) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum des Kindes" und "berechneter, gegebenenfalls korrigierter Geburtstermin" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

8) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "berechneter, gegebenenfalls korrigierter Geburtstermin" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte", "besonderer Personenkreis" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum des Kindes", "Uhrzeit der Geburt", "Aufnahmedatum (ins Krankenhaus)" und "Uhrzeit (Aufnahme ins Krankenhaus)" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

11) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum", "Uhrzeit der Geburt", "Aufnahmedatum" und "Aufnahmeuhrzeit" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

12) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

13) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

14) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum (ins Krankenhaus)" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

15) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum (ins Krankenhaus)" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

16) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum in pädiatrische Fachabteilung" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

17) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

18) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Beginn" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

19) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "endgültige Beendigung" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

20) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Beginn" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

21) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "endgültige Beendigung der intratrachealen Beatmung" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

22) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "endgültige Beendigung jeglicher Atemhilfe" und "Geburtsdatum des Kindes" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

23) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum (ins Krankenhaus)" und "Datum des Pneumonie-Beginns" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

24) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

25) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus/Todesdatum" und "Aufnahmedatum (ins Krankenhaus)" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

26) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus/Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

27) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

Leistungsbereich Pflege: Dekubitusprophylaxe

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis]X
2Vorgangsnummer [Basis]XX
3Versionsnummer [Basis]X
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8*InstitutionskennzeichenXXX
9*entlassender StandortXXXX
10Betriebsstätten-NummerX
11FachabteilungX
12*Geburtsjahr1XX
13*GeschlechtXX
14Monat des Aufnahmetages2XXX
15Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren3XX
16AufnahmegrundX
17Monat des Entlassungstages4XXX
18Wochentag 1 bis 75X
19Verweildauer im Krankenhaus in Tagen6X
20Verweildauer im Krankenhaus in StundenX
21EntlassungsgrundX
22*Diabetes Mellitus Typ 1 oder 2XX
23*sonstiger Diabetes MellitusXX
24*eingeschränkte MobilitätXX
25*InfektionXX
26*Demenz und VigilanzstörungXX
27*InkontinenzXX
28*Untergewicht oder MangelernährungXX
29*AdipositasXX
30*weitere schwere ErkrankungenXX
31*Dauer der BeatmungXX
32Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Dekubitus]X
33Vorgangsnummer [Dekubitus]XX
34Versionsnummer [Dekubitus]X
35Wievielter Dekubitus?X
36*Gradeinteilung und Lokalisation des DekubitusXXX
37*SeitenlokalisationXX
38War der Dekubitus bei der Aufnahme vorhanden? ("Present on Admission")XX
39War der Dekubitus bei der Entlassung vorhanden? ("Present on Discharge")XX
* Information wird in anonymisierter, aggregierter Form für die gesamte Zielpopulation des Leistungsbereiches (also auch für Patienten ohne Dekubitus) in der Risikostatistik erfasst.

1) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

3) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

4) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

6) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

Leistungsbereich Aortenklappenchirurgie, isoliert und kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie und Koronarchirurgie, isoliert (gemeinsame Dokumentation)

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis]X
2Vorgangsnummer [Basis]XX
3Versionsnummer [Basis]X
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10behandelnder Standort (OPS)XXX
11Betriebsstätten-NummerX
12FachabteilungX
13Quartal des Aufnahmetages1XXX
14Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren2XXX
15Geburtsjahr3XXX
16GeschlechtXX
17
  • Körpergröße
  • Körpergröße unbekannt
XX
18
  • Körpergewicht bei Aufnahme
  • Körpergewicht unbekannt
XX
19klinischer Schweregrad der Herzinsuffizienz (NYHA-Klassifikation)XX
20Angina PectorisXX
21Infarkt(e)XX
22kardiogener Schock/DekompensationXX
23Reanimation [Anamnese/Befund]XX
24Patient wird beatmetXX
25pulmonale HypertonieXX
26Herzrhythmus bei AufnahmeXX
27Patient ist Schrittmacher/Defi-TrägerX
28Einstufung nach ASA-KlassifikationXX
29LVEFXX
30KoronarangiographiebefundXX
31signifikante HauptstammstenoseXX
32PCIX
33AnzahlXX
34akute Infektion(en)4XX
35Diabetes mellitusXX
36arterielle GefäßerkrankungXXX
37periphere AVKXX
38Arteria CarotisXX
39AortenaneurysmaX
40sonstige arterielle Gefäßerkrankung(en)XX
41Lungenerkrankung(en)XX
42neurologische Erkrankung(en)XXX
43Schweregrad der BehinderungXX
44präoperative NierenersatztherapieXXX
45
  • Kreatininwert i. S. in mg/dl
  • Kreatininwert i. S. in µmol/l
XX
46MediastinitisXX
47zerebrales/zerebrovaskuläres Ereignis bis zur EntlassungXX
48Dauer des zerebrovaskulären EreignissesXX
49Schweregrad eines neurologischen Defizits bei EntlassungXX
50arterielle GefäßkomplikationXX
51
  • Gefäßruptur
  • Dissektion
  • Blutung
  • Hämatom
  • Ischämie
XX
52Patient trägt Schrittmacher/DefibrillatorX
53Entlassungsdiagnose(n)5XX
54Quartal des Entlassungstages6XXX
55Wochentag 1 bis 77XXX
56Verweildauer im Krankenhaus in Tagen8XXX
57EntlassungsgrundXX
58Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Operation]X
59Vorgangsnummer [Operation]XX
60Versionsnummer [Operation]X
61Wievielter Eingriff während dieses Aufenthaltes?XX
62Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen9XXX
63Quartal der Operation10XXX
64Operation11XXX
65KoronarchirurgieXXX
66AortenklappenchirurgieXXX
67DringlichkeitXX
68Nitrate (präoperativ)XX
69Troponin positiv (präoperativ)X
70Inotrope (präoperativ)XX
71(präoperativ) mechanische KreislaufunterstützungXX
72WundkontaminationsklassifikationXX
73ZugangX
74OP-ZeitXX
75Anzahl der GraftsXX
76
  • ITA links
  • sonstige Grafts
XX
77StenoseX
78InsuffizienzX
79intraprozedurale KomplikationenXX
80
  • Device-Fehlpositionierung
  • Koronarostienverschluss
  • Aortendissektion
  • Annulus-Ruptur
  • Perikardtamponade
  • LV-Dekompensation
  • Hirnembolie
  • Aortenregurgitation > = 2. Grades
  • Rhythmusstörungen
  • Device-Embolisation
  • vaskuläre Komplikationen
XX
81
  • Alter
  • Frailty
  • Hochrisiko
  • Prognoselimitierende Zweiterkrankung
  • Patientenwunsch
  • Porzellan-Aorta
  • Malignom (nicht kurativ behandelt)
  • sonstige
XX
82DurchleuchtungszeitXX
83
  • Dosis-Flächen-Produkt
  • Dosis-Flächen-Produkt nicht bekannt
XX
84KontrastmittelmengeX
85KonversionX
86Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Followup]X
87Vorgangsnummer [Followup]XX
88Versionsnummer [Followup]X
89Abstand Erhebungsdatum des Followup und Ent- lassungsdatum in Tagen12XX
90Quartal des Followup Erhebungsdatum13XX
91Status des Patienten am 30. postoperativen TagXX
92Abstand Todesdatum - Entlassungsdatum (in Tagen)14XX
93Quartal des Todesdatums15XX
1) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

2) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

4) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

5) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

10) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

11) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

12) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Erhebungsdatum" und "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

13) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Erhebungsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

14) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Todesdatum" und "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

15) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

Leistungsbereich Herztransplantation und Herzunterstützungssysteme

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis]X
2Vorgangsnummer [Basis]XX
3Versionsnummer [Basis]X
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10behandelnder Standort (OPS)XXX
11Betriebsstätten-NummerX
12Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren1XX
13Monat des Aufnahmetages2XX
14Aufnahmedatum KrankenhausXX
15FachabteilungXX
16Geburtsjahr3XX
17Geschlecht [Empfänger]XX
18Körpergröße [Empfänger]XX
19Körpergewicht bei AufnahmeXX
20GrunderkrankungXX
21Diabetes mellitusXX
22Hepatitis BXX
23Hepatitis CXX
24Blutgruppe [Empfänger]XX
25Rhesusfaktor [Empfänger]X
26Wurden vor der stationären Aufnahme thorakale Operationen am Patienten durchgeführt?XX
27
  • Herztransplantation
  • Assist Device/TAH
  • Koronarchirurgie
  • Klappenchirurgie
  • Korrektur angeborener Vitien
  • sonstige
XXX
28
  • Anzahl aller Voroperationen am Herzen
  • Anzahl aller Voroperationen unbekannt
XX
29Abstand zwischen Aufnahmedatum und Voroperation in Tagen4X
30Monat der Voroperation5X
31Datum der letzten thorakalen VoroperationX
32Abstand zwischen Geburtsdatum und letzter thorakaler Voroperation6X
33Wurde während des stationären Aufenthaltes eine Herztransplantation durchgeführt?X
34Wurde während des stationären Aufenthaltes ein Herzunterstützungssystem/Kunstherz implantiert?X
35Befand sich der Patient vor oder während des stationären Aufenthaltes auf der Warteliste für eine Herztransplantation?X
36Empfänger IDXXXX
37Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?X
38Wochentag 1 bis 77XXX
39Verweildauer im Krankenhaus in Tagen8XXX
40Monat des Entlassungstages9XXX
41Entlassungsdatum KrankenhausXXX
42Entlassungsdiagnose(n)10X
43EntlassungsgrundXXX
44Todesursache(n) akutX
45Wurde der Patient mit einem Herzunterstützungssystem/Kunstherzen entlassen, das während des stationären Aufenthaltes implantiert wurde?X
46Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Implantation Herzunterstützungssystem/Kunstherz]X
47Vorgangsnummer [Implantation Herzunterstützungssystem/Kunstherz]XX
48Versionsnummer [Implantation Herzunterstützungssystem/Kunstherz]X
49Wievielte Implantation während dieses Aufenthaltes?X
50durchgeführter EingriffX
51ZielstellungXX
52Lag bei dem Patienten zum Zeitpunkt des Eingriffs eine akute Herzinsuffizienz vor?XX
53geplante Einsatzdauer des Herzunterstützungssystems > 7 TageXX
54Einstufung nach ASA-KlassifikationX
55INTERMACS Profile-Level 1 bis 7XX
56klinischer Schweregrad der Herzinsuffizienz (NYHA-Klassifikation)XX
57linksventrikuläre Ejektionsfraktion > 35 %XX
586 Minuten Gehtest: Distanz > = 500 MeterXX
59maximale Sauerstoffaufnahme > 20 ml O2/min/kg KörpergewichtXX
60stationäre Aufnahme bei Linksherzdekompensation unter Herzinsuffizienzmedikation in den letzten 12 MonatenXX
61OP-Datum [Implantation Herzunterstützungssystem/ Kunstherz]XXX
62Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen11XXX
63Monat der Operation (VAD/TAH)12XXX
64Operation [Implantation Herzunterstützungssystem/ Kunstherz]XX
65Typ des PumpsystemsX
66Lage des Herzunterstützungssystems/KunstherzensX
67Art des UnterstützungssystemsXXXX
68Abbruch der ImplantationX
69SepsisXX
70neurologische DysfunktionXX
71Fehlfunktion des HerzunterstützungssystemsXX
72RechtsherzversagenX
73Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Transplantation]X
74Vorgangsnummer [Transplantation]XX
75Versionsnummer [Transplantation]X
76Wievielte Transplantation während dieses Aufenthaltes?X
77PRAXX
78DringlichkeitXX
79CAS (Cardiac Allocation Score)XX
80aktuelle mechanische KreislaufunterstützungXX
81Abstand zwischen Beginn der aktuellen mechani- schen Kreislaufunterstützung und Aufnahmedatum in Tagen13X
82Monat des Beginns der aktuellen mechanischen Kreislaufunterstützung14X
83Beginn der aktuellen mechanischen KreislaufunterstützungX
84Lungengefäßwiderstand WertXX
85BeatmungXX
86
  • Kreatininwert i. S. in mg/dl
  • Kreatininwert i. S. in µmol/l
XX
87InduktionstherapieX
88Cyclosporin [Immunsuppression initial]X
89Tacrolimus [Immunsuppression initial]X
90Azathioprin [Immunsuppression initial]X
91Mycophenolat [Immunsuppression initial]X
92Steroide [Immunsuppression initial]X
93m-ToR-Inhibitor [Immunsuppression initial]X
94andere [Immunsuppression initial]XX
95Spender IDXXXX
96SpenderalterXX
97Geschlecht [Spender]XX
98Körpergröße [Spender]X
99KörpergewichtXX
100Blutgruppe [Spender]XX
101Rhesusfaktor [Spender]X
102TodesursacheX
103VasopressortherapieXX
104CK-WertXX
105CK-MB-WertXX
106HerzstillstandXX
107hypotensive PeriodeXX
108Koronarangiographie erfolgtX
109Organqualität zum Zeitpunkt der EntnahmeX
110Einsatz eines exvivo PerfusionssystemsXX
111Kategorie des SpenderorgansXX
112Datum des Eintritts des irreversiblen HirnfunktionsausfallsX
113Datum der OrganentnahmeXX
114Hämatokrit (Hk)XX
115Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen [Transplantation]15XXX
116Monat der Operation16XXX
117OP-Datum [Transplantation]XXX
118Operation [Transplantation]17XX
119Abbruch der TransplantationX
120Organqualität zum Zeitpunkt der TransplantationX
121kalte IschämiezeitXX
122Cyclosporin [Postoperativer Verlauf]X
123Tacrolimus [Postoperativer Verlauf]X
124Azathioprin [Postoperativer Verlauf]X
125Mycophenolat [Postoperativer Verlauf]X
126Steroide [Postoperativer Verlauf]X
127m-ToR-Inhibitor [Postoperativer Verlauf]X
128andere [Postoperativer Verlauf]X
129Anzahl der behandelten AbstoßungsreaktionenXX
130Anzahl der behandelten Abstoßungsreaktionen unbekanntXXX

Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren) betrifft Herztransplantation

1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXX
10Betriebsstätten-NummerX
11FachabteilungX
12Empfänger IDXXXX
13Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?X
14Geburtsjahr18XX
15GeschlechtXX
16Monat der letzten Transplantation19X
17Datum der letzten TransplantationX
18Datum der Followup-ErhebungXX
19Abstand Erhebungsdatum des Followup und Datum der letzten Transplantation in Tagen20XX
20Monat des Followup Erhebungsdatum21X
21Art der Followup-ErhebungX
22Followup: Jahr(e) nach TransplantationX
23behandelte Abstoßungsreaktionen seit dem letzten Jahres-FollowupXXX
24Anzahl der behandelten Abstoßungsepisoden seit dem letzten Jahres-FollowupXX
25Patient verstorbenXXX
26Abstand zwischen Todesdatum und Datum der letzten Transplantation22XX
27Monat des Todesdatums23XX
28TodesdatumXX
29Todesursache(n) im VerlaufX
30CyclosporinX
31TacrolimusX
32AzathioprinX
33MycophenolatX
34SteroideX
35m-ToR-InhibitorX
36andereXX
1) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

4) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus" und "Datum der letzten thorakalen Voroperation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten thorakalen Voroperation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

6) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der letzten thorakalen Voroperation" und "Geburtsdatum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

11) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Beginn der aktuellen mechanischen Kreislaufunterstützung" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

14) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Beginn der aktuellen mechanischen Kreislaufunterstützung" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

15) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

16) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

17) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

18) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

19) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Transplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

20) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der Followup-Erhebung" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

21) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Followup-Erhebung" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

22) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Todesdatum" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

23) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

Leistungsbereich Kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie

Siehe Leistungsbereich Aortenklappenchirugie, isoliert (gemeinsame Dokumentation)

Leistungsbereich Koronarchirurgie, isoliert

Siehe Leistungsbereich Aortenklappenchirurgie, isoliert (gemeinsame Dokumentation)

Leistungsbereich Leberlebendspende

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10behandelnder Standort (OPS)XXX
11Betriebsstätten-NummerX
12Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren1X
13Monat des Aufnahmetages2XX
14Aufnahmedatum KrankenhausXX
15FachabteilungX
16Spender IDXXXX
17Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?X
18Geburtsjahr3XX
19GeschlechtXX
20KörpergrößeXX
21Körpergewicht bei AufnahmeXX
22postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen4XXX
23Monat der Operation5XXX
24OP-DatumXXX
25Operation6XX
26
  • Segment I
  • Segment II
  • Segment III
  • Segment IV
  • Segment V
  • Segment VI
  • Segment VII
  • Segment VIII
X
27Gewicht entnommene LeberX
28Komplikation nach Clavien-Dindo-KlassifikationXXX
29
  • Blutung
  • Gallenwegskomplikation
  • sekundäre Wundheilung
  • Ileus
  • akutes Leberversagen
  • Thrombose
  • Lungenembolie
  • Pneumonie
  • sonstige Komplikationen
XX
30Lebertransplantation beim Leberlebendspender erforderlichXXX
31DominotransplantationXX
32Wochentag 1 bis 77XXX
33Verweildauer im Krankenhaus in Tagen8XXX
34Monat des Entlassungstages9XXX
35Entlassungsdatum KrankenhausXXX
36Entlassungsdiagnose(n)10X
37EntlassungsgrundXX

Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren)

1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10Betriebsstätten-NummerX
11FachabteilungX
12Spender IDXXXX
13Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?X
14Geburtsjahr11XX
15GeschlechtXX
16Monat der Lebendspende12X
17Datum der LeberlebendspendeX
18Abstand Erhebungsdatum des Follow-up und Datum der Lebendspende in Tagen13XX
19Monat des Follow-up Erhebungsdatum14X
20Datum der Follow-up-ErhebungX
21Art der Follow-up-ErhebungX
22Follow-up: Jahr(e) nach LebendspendeX
23Spender verstorbenXX
24Monat des Todesdatums15X
25TodesdatumX
26Abstand zwischen Todesdatum und Datum der Lebendspende16X
27
  • Bilirubin i. S. in mg/dl
  • Bilirubin i. S. in µmol/l
  • Bilirubin i. S. unbekannt
X
28
  • Gamma-GT
  • - Gamma-GT unbekannt
X
29
  • Komplikation nach Clavien-Dindo-Klassifikation
  • unbekannt, ob Komplikation vorliegt
XX
30
  • Gallenwegskomplikation
  • Narbenhernie
  • leberbezogene Komplikationen
  • intraabdominelle Komplikationen
  • - sonstige eingriffsspezifische Komplikationen
X
31Lebertransplantation des Lebendspenders erforderlichXX
32Abstand zwischen Datum der letzten Transplantation des Spenders und dem Datum der Lebendspende (in Tagen)17XX
33Monat der letzten Transplantation des Spenders18XX
34Datum der letzten TransplantationXX
1) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

4) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

6) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

11) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Leberlebendspende" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der Follow-up-Erhebung" und "Datum der Leberlebendspende" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

14) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Follow-up-Erhebung" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

15) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

16) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Todesdatum" und "Datum der Leberlebendspende" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

17) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der letzten Transplantation" und "Datum der Leberlebendspende" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

18) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Transplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

Leistungsbereich Lebertransplantation

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis]X
2Vorgangsnummer [Basis]XX
3Versionsnummer [Basis]X
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10behandelnder Standort (OPS)XXX
11Betriebsstätten-NummerX
12Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren1XX
13Monat des Aufnahmetages2XX
14Aufnahmedatum KrankenhausXXX
15FachabteilungX
16Empfänger IDXX
17Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?X
18Geburtsjahr3XX
19GeschlechtXX
20KörpergrößeXX
21Körpergewicht bei AufnahmeXX
22Wochentag 1 bis 74XXX
23Verweildauer im Krankenhaus in Tagen5XXX
24Monat des Entlassungstages6XXX
25Entlassungsdatum KrankenhausXXX
26Entlassungsdiagnose(n)7X
27Entlassungsdiagnose nach ELTRX
28EntlassungsgrundXXX
29TodesursacheX
30Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Transplantation]X
31Vorgangsnummer [Transplantation]XX
32Versionsnummer [Transplantation]X
33Wievielte Transplantation während dieses Aufenthaltes?X
34ZentrumsangebotXX
35Dringlichkeit der Transplantation gemäß Medical Urgency Code ET-StatusXX
36
  • Bilirubin i. S. in mg/dl
  • Bilirubin i. S. in µmol/l
X
37
  • Kreatininwert i. S. in mg/dl
  • Kreatininwert i. S. in µmol/l
X
38INR (International Normalized Ratio)X
39Dialyse- oder HämofiltrationsverfahrenX
40exceptional MELD zugewiesenXXX
41exceptional MELDXX
42Begründung für exceptional MELDXXX
43standard exceptionXX
44SpendertypXX
45SpenderalterXX
46Indikation zur LebertransplantationXX
47Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8XXX
48Monat der Operation9XXX
49OP-DatumXXX
50Operation10XX
51Abbruch der TransplantationX
52SpenderorganX
53kalte Ischämiezeit (Stunden)XX
54kalte Ischämiezeit (zusätzliche Minuten)XX

Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren)

1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10Betriebsstätten-NummerX
11FachabteilungX
12Empfänger IDXXXX
13Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?X
14Geburtsjahr11XX
15GeschlechtXX
16Monat der letzten Transplantation12X
17Datum der letzten TransplantationX
18Abstand Erhebungsdatum des Follow-up und Datum der letzten Transplantation in Tagen13X
19Monat des Follow-up Erhebungsdatum14X
20Datum der Follow-up-ErhebungX
21Art der Follow-up-ErhebungX
22Follow-up: Jahr(e) nach TransplantationX
23Patient verstorbenXX
24Abstand zwischen Todesdatum und Datum der letzten Transplantation in Tagen15X
25Monat des Todesdatums16X
26TodesdatumX
27TodesursacheX
28HCC vor TransplantationXXX
29HCC-RezidivXX
1) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

4) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

5) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

11) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Transplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der Follow-up-Erhebung" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

14) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Follow-up-Erhebung" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

15) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Todesdatum" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

16) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

Leistungsbereich Lungen- und Herz-Lungen-Transplantation

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis]X
2Vorgangsnummer [Basis]XX
3Versionsnummer [Basis]X
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10behandelnder Standort (OPS)XXX
11Betriebsstätten-NummerX
12Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren1XX
13Monat des Aufnahmetages2XX
14Aufnahmedatum KrankenhausXX
15FachabteilungX
16Empfänger IDXXXX
17Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?X
18Geburtsjahr3X
19GeschlechtX
20KörpergrößeXX
21Körpergewicht bei AufnahmeXX
22GrunderkrankungXX
23Blutgruppe [Basisdaten Empfänger]XX
24Cyclosporin [Immunsuppression bei Entlassung]X
25Tacrolimus [Immunsuppression bei Entlassung]X
26Azathioprin [Immunsuppression bei Entlassung]X
27Mycophenolat [Immunsuppression bei Entlassung]X
28Steroide [Immunsuppression bei Entlassung]X
29m-ToR-Inhibitor [Immunsuppression bei Entlassung]X
30andere [Immunsuppression bei Entlassung]XX
31Patient bei Entlassung tracheotomiertXXX
32
  • FEV1 (prädiktiver Wert in %)
  • FEV1-Messung nicht möglich
XX
33Wochentag 1 bis 74XXX
34Verweildauer im Krankenhaus in Tagen5XXX
35Monat des Entlassungstages6XXX
36Entlassungsdatum KrankenhausXXX
37Entlassungsdiagnose(n)7X
38EntlassungsgrundXXX
39Todesursache(n) akutX
40Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Transplantation]X
41Vorgangsnummer [Transplantation]XX
42Versionsnummer [Transplantation]X
43Wievielte Transplantation während dieses Aufenthaltes?X
44DringlichkeitXX
45LAS (Lung Allocation Score)XX
46thorakale VoroperationXX
47Beatmung präoperativXX
48InduktionstherapieX
49Cyclosporin [Immunsuppression initial]X
50Tacrolimus [Immunsuppression initial]X
51Azathioprin [Immunsuppression initial]X
52Mycophenolat [Immunsuppression initial]X
53Steroide [Immunsuppression initial]X
54m-ToR-Inhibitor [Immunsuppression initial]X
55andere [Immunsuppression initial]XX
56Art der SpendeXXX
57Spender IDXXXX
58SpenderalterXX
59Blutgruppe [Spenderdaten]XX
60BeatmungsdauerXX
61Organqualität zum Zeitpunkt der EntnahmeX
62Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen8XXX
63Monat der Operation9XXX
64Datum der TransplantationXXX
65Operation10XX
66Abbruch der TransplantationX
67RetransplantationXX
68Monat der letzten Transplantation11X
69Abstand zwischen Aufnahmedatum Krankenhaus und Datum der letzten Transplantation in Tagen12X
70Datum der letzten TransplantationX
71TransplantationsartXXX
72simultane OperationenXX
73Ischämiezeit (rechte Lunge)XX
74Ischämiezeit (linke Lunge)XX

Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren)

1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10Betriebsstätten-NummerX
11FachabteilungX
12Empfänger IDXXXX
13Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?X
14Geburtsjahr13XX
15GeschlechtXX
16Monat der letzten Transplantation14X
17Datum der letzten TransplantationX
18Abstand Erhebungsdatum des Follow-up und Datum der letzten Transplantation in Tagen15X
19Monat des Follow-up Erhebungsdatum16X
20Datum der Follow-up-ErhebungX
21Art der Follow-up-ErhebungX
22Follow-up: Jahr(e) nach TransplantationX
23Patient verstorbenXX
24Abstand zwischen Todesdatum und Datum der letzten Transplantation in Tagen17X
25Monat des Todesdatums18X
26TodesdatumX
27Todesursache(n) im VerlaufX
28FEV 1 (höchster Wert)XX
29FEV 1 (aktueller Wert)XX
30CyclosporinX
31TacrolimusX
32AzathioprinX
33MycophenolatX
34SteroideX
35m-ToR-InhibitorX
36andereXX
1) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

4) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

5) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Datum der Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Transplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Transplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

12) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

13) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

14) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Transplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

15) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der Follow-up-Erhebung" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

16) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Follow-up-Erhebung" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

17) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Todesdatum" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

18) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

Leistungsbereich Nierenlebendspende

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10behandelnder Standort (OPS)XXX
11Betriebsstätten-NummerX
12Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren1XX
13Monat des Aufnahmetages2XXX
14Aufnahmedatum KrankenhausXXX
15FachabteilungX
16Spender IDXXXX
17Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?X
18Geburtsjahr3XX
19GeschlechtXX
20KörpergrößeXX
21Körpergewicht bei AufnahmeXX
22arterielle Hypertonie präoperativX
23
  • Kreatininwert i. S. in mg/dl [Anamnese]
  • Kreatininwert i. S. in µmol/l [Anamnese]
XX
24Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen4XXX
25Monat der Operation5XXX
26OP-DatumXXX
27Operation6XX
28Dauer des EingriffsX
29behandlungsbedürftige (schwere) intra- oder post- operative Komplikation(en)XXX
30
  • Blutung
  • Reoperation erforderlich
  • sonstige Komplikationen
XX
31Spender bei Entlassung dialysepflichtig?XXX
32
  • Kreatininwert i. S. in mg/dl
  • Kreatininwert i. S. in µmol/l

[Spender bei Entlassung dialysepflichtig?]

XX
33Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U.XXX
34Albumin i. U. > = 30 mg/lXXX
35- Albumin i. U.XX
36arterielle HypertonieX
37Wochentag 1 bis 77XXX
38Verweildauer im Krankenhaus in Tagen8XXX
39Monat des Entlassungstages9XXX
40Entlassungsdatum KrankenhausXXX
41Entlassungsdiagnose(n)10X
42EntlassungsgrundXXX
43TodesursacheX

Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren)

1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10Betriebsstätten-NummerX
11FachabteilungX
12Spender IDXXXX
13Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?X
14Geburtsjahr11X
15GeschlechtXX
16Monat der Lebendspende12X
17Datum der NierenlebendspendeX
18Abstand Erhebungsdatum des Follow-up und Datum der Lebendspende in Tagen13XX
19Monat des Follow-up Erhebungsdatum14X
20Datum der Follow-up-ErhebungX
21Art der Follow-up-ErhebungX
22Follow-up: Jahr(e) nach LebendspendeXX
23Spender verstorbenXX
24Monat des Todesdatums15XX
25TodesdatumXX
26Abstand zwischen Todesdatum und Datum der Lebendspende16XX
27Spender dialysepflichtig?XXX
28
  • Kreatininwert i. S. in mg/dl
  • Kreatininwert i. S. in µmol/l
  • Kreatininwert i. S. unbekannt
XX
29Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U.XXX
30Albumin i. U. > = 30 mg/lXXX
31
  • Albumin i. U.
XX
32arterielle HypertonieXX
1) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

4) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

5) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

6) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

7) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

8) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

9) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

10) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

11) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

12) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Nierenlebendspende" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

13) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der Follow-up-Erhebung" und "Datum der Nierenlebendspende" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

14) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Follow-up-Erhebung" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

15) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

16) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Todesdatum" und "Datum der Nierenlebendspende" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

Leistungsbereich Nierentransplantation und Pankreas- und Pankreas-Nieren-Transplantation (gemeinsame Dokumentation)

Lfd. Nr.Exportfeld (Bezeichnung)1234
Daten für
die Fallidentifikation
Datenfelder
für die
Indikatorberechnung
Datenfelder
für die
Basisauswertung
Technische und anwendungsbezogene Gründe
1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Basis]X
2Vorgangsnummer [Basis]XX
3Versionsnummer [Basis]X
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10behandelnder Standort (OPS)XXX
11Betriebsstätten-NummerX
12Patientenalter am Aufnahmetag in Jahren1XX
13Monat des Aufnahmetages2XX
14Aufnahmedatum KrankenhausXX
15FachabteilungX
16Empfänger IDXXXX
17Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?X
18Geburtsjahr3XX
19Geschlecht [Basisdaten Empfänger]XX
20KörpergrößeXX
21Körpergewicht bei AufnahmeXX
22zugrunde liegende NierenerkrankungXX
23Diabetes mellitusX
24Dauer des DiabetesXX
25NierenersatztherapieXX
26Monat des Beginns der Nierenersatztherapie in Tagen4XX
27Abstand zwischen Beginn der Nierenersatztherapie und Aufnahmedatum in Tagen5XX
28Beginn der NierenersatztherapieXX
29Blutgruppe [Empfängerdaten]XX
30
  • Kreatininwert i.S. in mg/dl
  • Kreatininwert i.S. in µmol/l
XX
31Patient bei Entlassung insulinfrei?XX
32Wochentag 1 bis 76XXX
33Verweildauer im Krankenhaus in Tagen7XXX
34Monat des Entlassungstages8XXX
35Entlassungsdatum KrankenhausXXX
36Entlassungsdiagnose(n)9X
37EntlassungsgrundXXX
38Todesursache [Entlassung Empfänger]X
39Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) [Transplantation]X
40Vorgangsnummer [Transplantation]XX
41Versionsnummer [Transplantation]X
42Wievielte Transplantation während dieses Aufenthaltes?X
43durchgeführte TransplantationXXX
44Einzel- oder DoppeltransplantationXX
45Spende kompatibelXX
46SpendertypXXX
47Spender IDXXXX
48SpenderalterXX
49Geschlecht [Spenderdaten]XX
50Blutgruppe [Spenderdaten]XX
51
  • Kreatinin i. S. in mg/dl
  • Kreatinin i. S. in µmol/l
XX
52Todesursache [Spenderdaten]XX
53Postoperative Verweildauer: Differenz in Tagen10XXX
54Monat der Operation11XX
55OP-DatumXX
56Operation12XX
57Abbruch der TransplantationX
58Retransplantation NiereX
59Wievielte Nierentransplantation?X
60Monat der letzten Transplantation13X
61Abstand zwischen Aufnahmedatum Krankenhaus und Datum der letzten Transplantation in Tagen14XX
62Datum der letzten NierentransplantationX
63Retransplantation PankreasX
64Wievielte Pankreastransplantation?X
65Abstand zwischen Aufnahmedatum Krankenhaus und Datum der letzten Pankreastransplantation in Tagen15XXX
66Monat der letzten Pankreastransplantation16XXX
67Datum der letzten PankreastransplantationXXX
68funktionierendes Nierentransplantat bei EntlassungXX
69Postoperative Funktionsaufnahme des TransplantatsXX
70Anzahl postoperativer intermittierender Dialysen bis FunktionsaufnahmeXXX
71Dauer der postoperativen kontinuierlichen Dialysen bis zur FunktionsaufnahmeXX
72behandlungsbedürftige (schwere) intra- oder post- operative Komplikation(en)XXX
73
  • Blutung
  • Reoperation erforderlich
  • sonstige Komplikation
XX
74Relaparotomie erforderlichXX
75Ursache für die RelaparotomieX
76Entnahme des Pankreastransplantats erforderlichXXX
77Ursache für die Entnahme des PankreastransplantatsXX
78akute behandlungsbedürftige Rejektion NiereXX
79akute behandlungsbedürftige Rejektion PankreasX

Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren)

1Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode)X
2VorgangsnummerXX
3VersionsnummerX
4Stornierung eines Datensatzes (inklusive aller Teildatensätze)X
5ModulbezeichnungX
6Teildatensatz oder BogenX
7DokumentationsabschlussdatumX
8InstitutionskennzeichenXXX
9entlassender StandortXXXX
10Betriebsstätten-NummerX
11FachabteilungX
12Empfänger IDXXXX
13Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?X
14Geburtsjahr17XX
15GeschlechtXX
16durchgeführte TransplantationXXX
17Monat der letzten Transplantation18X
18Datum der letzten TransplantationX
19Abstand Erhebungsdatum des Follow-up und Datum der letzten Transplantation in Tagen19XX
20Monat des Follow-up Erhebungsdatum20X
21Datum der Follow-up-ErhebungX
22Art der Follow-up-ErhebungX
23Follow-up: Jahr(e) nach TransplantationXX
24Patient verstorbenXX
25Abstand zwischen Todesdatum und Datum der letzten Transplantation21XX
26Monat des Todesdatums22X
27TodesdatumX
28TodesursacheX
29Transplantatversagen NiereXX
30Abstand zwischen Datum des Transplantatversagens und Datum der letzten Transplantation in Tagen23X
31Monat des Transplantatversagens24X
32Datum Transplantatversagen NiereX
33Ursache Transplantatversagen NiereX
34
  • Kreatininwert i. S. in mg/dl
  • Kreatininwert i. S. in µmol/l
  • Kreatininwert i. S. unbekannt
XX
35akute behandlungsbedürftige Rejektion NiereXX
36Datum der akuten behandlungsbedürftigen Rejektion NiereX
37Patient bei Follow-up-Untersuchung insulinfrei?XXX
38Abstand zwischen Beginn der Insulinpflicht nach Transplantatversagen und Datum der letzten Transplantation in Tagen25XX
39Monat des Beginns der Insulinpflicht nach Transplantatversagen26XX
40Beginn der InsulintherapieXX
41Ursache des Transplantatversagens PankreasX
42Entnahme des Pankreastransplantats erforderlichXX
1) In der QS-Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Geburtsdatum" und "Aufnahmedatum (stationär)" die notwendigen Informationen erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

2) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

3) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

4) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Beginn der Nierenersatztherapie" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

5) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Beginn der Nierenersatztherapie" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

6) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

7) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "Aufnahmedatum Krankenhaus" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

8) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Entlassungsdatum Krankenhaus" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

9) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

10) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Entlassungsdatum Krankenhaus" und "OP-Datum" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

11) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "OP-Datum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

12) Bei diesem Datenfeld handelt es sich um ein Listenfeld, das die Dokumentation mehrerer Angaben ermöglicht. Jede Angabe wird separat exportiert.

13) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Nierentransplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

14) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus" und "Datum der letzten Nierentransplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

15) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Aufnahmedatum Krankenhaus" und "Datum der letzten Pankreastransplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

16) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Pankreastransplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

17) In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Geburtsdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das "Geburtsdatum" wird nicht exportiert.

18) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der letzten Transplantation" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

19) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum der Follow-up-Erhebung" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

20) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum der Follow-up-Erhebung" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

21) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Todesdatum" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

22) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Todesdatum" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

23) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Datum Transplantatversagen Niere" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

24) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Datum Transplantatversagen Niere" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

25) In der Dokumentationssoftware werden über die Datenfelder "Beginn der Insulintherapie" und "Datum der letzten Transplantation" die notwendigen Informationen erfasst, aus denen dieses Exportfeld berechnet wird.

26) In der Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld "Beginn der Insulintherapie" die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.

Leistungsbereich Pankreas- und Pankreas-Nieren-Transplantation

Siehe Leistungsbereich Nierentransplantation (gemeinsame Dokumentation)

.

[unbesetzt]Anlage 2 11 12 12b

.

Verfahren mit Follow-upAnlage 3 12 18

§ 1 Geltungsbereich 18

Die folgenden Regelungen gelten für die Leistungsbereiche Herzschrittmacherversorgung (Herzschrittmacher-Implantation, Herzschrittmacher-Aggregatwechsel, Herzschrittmacher Revision/-Systemwechsel/-Explantation), Hüftendoprothesenversorgung (Hüftendoprothesen-Erstimplantation einschließlich endoprothetische Versorgung Femurfraktur, Hüftendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel), Implantierbare Defibrillatoren (Implantierbare Defibrillatoren - Implantation, Implantierbare Defibrillatoren - Aggregatwechsel, Implantierbare Defibrillatoren - Revision/Systemwechsel/Explantation), Knieendoprothesenversorgung (Knieendoprothesen-Erstimplantation einschließlich unikondylärer Schlittenprothesen, Knieendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel) sowie Perinatalmedizin (Geburtshilfe, Neonatologie) der Anlage 1.

§ 2 Zweck

sDie Regelungen sollen ermöglichen, dass sowohl eine Follow-up-Auswertung nach den Vorgaben dieser Anlage als auch die Auswertung nach den Vorgaben der Richtlinie (§ 8) auf der Grundlage eines gemeinsamen Datenerhebungsvorgangs durchgeführt werden können. Das Follow-up-Verfahren soll Auswertungen von Daten verschiedener Zeitpunkte (z.B. Erstimplantation und Revision) ermöglichen, um weitergehende Aussagen zur Ergebnisqualität treffen zu können. Dieses Verfahren erfolgt derzeit nur für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten. Nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten werden nicht in das Follow-up-Verfahren einbezogen. Nur für die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Patientinnen und Patienten wird die Krankenversichertennummer nach § 290 SGB V als patientenidentifizierendes Merkmal zur Pseudonymerstellung erhoben. Für die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Patientinnen und Patienten wird kein patientenidentifizierendes Merkmal zur Pseudonymerstellung erhoben, da sie nicht in das Follow-up-Verfahren einbezogen werden. Anonyme Daten-Auswertungen erfolgen für alle Patientinnen und Patienten nach den Vorgaben der Richtlinie.

§ 3 Datenverwendung 18

(1) In den Follow-up-Verfahren werden die Daten eines gegebenenfalls notwendigen Folgeeingriffes mit den Daten der jeweiligen Erstimplantation beziehungsweise des vorangegangenen Folgeeingriffes verknüpft beziehungsweise die Daten der geburtshilflichen Versorgung mit den Daten der gegebenenfalls notwendigen neonatologischen Versorgung. In dem Follow-up-Verfahren Herzschrittmacherversorgung erfolgt die Verknüpfung in einem Zeitraum von bis zu acht Jahren, in dem Follow-up-Verfahren der Implantierbaren Defibrillatoren von bis zu sechs Jahren und in den Follow-up-Verfahren Hüft- und Knieendoprothesenversorgung von bis zu fünf Jahren (jeweils bezogen auf den Abstand zwischen Erstimplantation und Folgeeingriff). Im Follow-up-Verfahren Perinatalmedizin werden geburtshilfliche mit neonatologischen Dokumentationen bis zu einem Alter der Kinder von 120 Tagen bei Aufnahme des Kindes im Krankenhaus verknüpft.

(2) Die Daten werden zum einen einer Auswertung nach den Regelungen der Richtlinie zugeführt und, sofern es sich um Daten von in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Patientinnen und Patienten handelt, zudem unter Nutzung eines Patientenpseudonymisierungsverfahrens einer Auswertung von Follow-up nach den Regelungen dieser Anlage.

(3) Für Daten der Leistungsbereiche nach § 1 gilt abweichend von den Regelungen in §§ 6 und 7 der Richtlinie und unabhängig von der Verwendung für Auswertungen nach den Regelungen der Richtlinie oder für Auswertungen nach den Regelungen dieser Anlage (Follow-up) der folgende Datenfluss:

Die in den Krankenhäusern standortbezogen dokumentierten Daten werden der auf Landesebene beauftragten Stelle unverzüglich zur Verfügung gestellt und von dort über die Vertrauensstelle an das IQTIG weitergeleitet.

§ 4 Aufgaben im Krankenhaus 18

(1) Die Krankenhäuser erfassen standortbezogen für alle Patientinnen und Patienten die nach der Richtlinie (Anlage 1) erforderlichen Daten der Leistungsbereiche nach § 1.

(2) Zur Ermöglichung der Zusammenführung von Einzelereignissen zu verschiedenen Zeitpunkten für die Follow-up-Auswertung erfassen die Krankenhäuser zusätzlich für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten als patientenidentifizierendes Datum für die Leistungsbereiche Herzschrittmacherversorgung, Implantierbare Defibrillatoren, Hüftendoprothesenversorgung und Knieendoprothesenversorgung die Krankenversichertennummer nach § 290 SGB V.

Für den Leistungsbereich Perinatalmedizin werden als patientenidentifizierende Daten erfasst:

In der Neonatologie wird darüber hinaus auch die

als patientenidentifizierendes Datum erfasst.

(3) Die nach den Absätzen 1 und 2 zu erfassenden Daten sind Bestandteil der jeweils im Juni des Vorjahres zu veröffentlichenden Spezifikation zur Dokumentation, die auch die EDV-technischen Vorgaben zur Datenprüfung enthält.

(4) Die patientenidentifizierenden Daten nach Absatz 2 sind von den Krankenhäusern so zu verschlüsseln, dass nur die Vertrauensstelle sie lesen kann. Dazu verwenden die Krankenhäuser einen öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle.

(5) Die Krankenhäuser übermitteln standortbezogen unverzüglich gemäß dem bundeseinheitlich vorgegebenen XML-Datenexportformat die auf der Grundlage der Spezifikation erfassten und geprüften sowie nach Absatz 4 verschlüsselten Daten an die auf Landesebene beauftragte Stelle.

§ 5 Aufgaben der auf Landesebene beauftragten Stelle 18

(1) Die auf Landesebene beauftragte Stelle überprüft die Qualitätssicherungsdaten auf Vollständigkeit und anhand der vorgegebenen Kriterien auf Plausibilität.

(2) Die auf Landesebene beauftragte Stelle verschlüsselt die von ihr geprüften Qualitätssicherungsdaten sowie die Ergebnisse der Prüfung nach Absatz 1 mit dem öffentlichen Schlüssel des IQTIG und übermittelt diese zusammen mit den weiteren, von den Krankenhäusern verschlüsselt und für sie nicht einsehbar gelieferten Daten in einem bundeseinheitlich vorgegebenen Datenexportformat unverzüglich an die Vertrauensstelle.

(3) Es gelten § 6 Absatz 2 sowie § 7 der Richtlinie entsprechend.

§ 6 Aufgaben der Vertrauensstelle

(1) Die Vertrauensstelle entschlüsselt die patientenidentifizierenden Daten mittels des nur ihr bekannten privaten Schlüssels und erzeugt daraus jeweils für die Verfahren nach § 1 ein Patientenpseudonym. Für den Leistungsbereich Perinatalmedizin (Geburtshilfe und Neonatologie) werden für die Mutter abweichend für die Erfassungsjahre 2018 und 2019 zwei Pseudonyme erstellt. Hierbei hat sie die jeweils aktuellen Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu berücksichtigen.

(2) Die Vertrauensstelle kann und darf nur die patientenidentifizierenden Datenfelder entschlüsseln.

(3) Die Vertrauensstelle übermittelt neben dem Patientenpseudonym nach Absatz 1 alle von der auf Landesebene beauftragten Stelle verschlüsselt erhaltenen Daten - mit Ausnahme der verschlüsselten, patientenidentifizierenden Daten - weiter an das IQTIG.

§ 7 Aufgaben des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) 18

(1) Das IQTIG nimmt die Daten von der Vertrauensstelle entgegen. Das IQTIG ersetzt die Angabe des Standorts durch ein eindeutiges Leistungserbringerpseudonym und stellt den auf Landesebene beauftragten Stellen die Leistungserbringerpseudonyme zur Verfügung.

(2) Zur Follow-up-Auswertung werden die Daten entsprechend des jeweiligen Auswertungskonzeptes anhand der Patientenpseudonyme zusammengeführt. Die zusammengeführten Datensätze sind ohne Patientenpseudonym den auf Landesebene beauftragten Stellen auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

(3) Daten und Datensätze mit Patientenpseudonym, sind nach Ablauf des Beobachtungszeitraums nach § 3 Absatz 1 zu anonymisieren.

§ 8 Auswertung der Daten nach § 4 Absatz 1

Die Auswertung der Daten nach § 4 Absatz 1 (Daten ohne Nutzung eines Patientenpseudonymisierungsverfahrens nach der Richtlinie und Anlage 1) sowie die Übersendung von diesbezüglichen Auswertungen richtet sich nach § 8 der Richtlinie.

§ 9 Auswertung der nach § 7 Absatz 2 zusammengeführten Daten (Follow-up-Verfahren)

(1) Die anhand des patientenidentifizierenden Datums (§ 4 Abs. 2) nach § 7 Absatz 2 zusammengeführten Daten werden von dem IQTIG ausgewertet. Die statistische Auswertung erfolgt jeweils in Abhängigkeit von den zeitlichen Vorgaben der jeweiligen Leistungsbereiche, für Leistungsbereiche, die keine gesonderten zeitlichen Auswertungsrhythmen vorsehen, mindestens einmal jährlich. Die standortbezogene Auswertung beinhaltet die Berechnung von Qualitätsindikatoren nach bundesweit einheitlichen Rechenvorschriften. Diese sind von dem IQTIG bis spätestens zum 28. Februar eines Jahres den Berechtigten auf Landes- und Bundesebene zur Verfügung zu stellen.

(2) Für Follow-up-Verfahren betreffend indirekte Verfahren nach § 5 Absatz 1 der Richtlinie stellt das IQTIG den auf Landesebene beauftragten Stellen die standortbezogenen Follow-up-Auswertungen unverzüglich zur Verfügung. Das IQTIG hält die der Auswertung zugrundeliegenden geprüften einschließlich der nach § 7 Absatz 2 zusammengeführten Daten ohne Patientenpseudonym zur Gewährung von Nutzungsmöglichkeiten der das eigene Land betreffenden Daten durch die jeweils auf Landesebene beauftragten Stellen vor. Dabei ist eine Zuordnung der Datensätze zu dem Standort eines Krankenhauses vorzunehmen, welches das das Follow-up-Verfahren auslösende Ereignis vorgenommen hat.

(3) Die Übersendung der Auswertungen richtet sich nach § 8 Absatz 2 der Richtlinie mit der Maßgabe, dass die Auswertungen an das Krankenhaus zu adressieren sind, an dessen Standort das das Follow-up-Verfahren auslösende Ereignis vorgenommen wurde.

§ 10 Weiteres Verfahren

(1) Das weitere Verfahren auf Grundlage der Auswertungen nach § 8 (Auswertungen ohne Patientenpseudonym der Leistungsbereiche nach Anlage 1) richtet sich nach §§ 9 bis 13 der Richtlinie.

(2) Das weitere Verfahren auf der Grundlage der Auswertungen nach § 9 (Follow-up-Verfahren) richtet sich nach §§ 10 bis 13 der Richtlinie. Die auf Landesebene beauftragten Stellen führen auf der Grundlage der Auswertungen nach § 9 Absatz 2 Satz 1 die Rückmeldungen an die Krankenhäuser gemäß § 8 Absatz 2 der Richtlinie und den Strukturierten Dialog gemäß §§ 10 bis 13 der Richtlinie durch.

§ 11 Anforderungen an die auf Landesebene beauftragten Stellen

Die auf Landesebene beauftragten Stellen müssen insbesondere die Einhaltung des Datenschutzes nach § 299 SGB V gewährleisten.

§ 12 Anforderungen an die Vertrauensstelle

Die Vertrauensstelle ist eine vom G-BA beauftragte Organisation, welche die patientenidentifizierenden Daten pseudonymisiert. Sie muss den Anforderungen nach § 299 Absatz 2 SGB V genügen. Sie hat die zu pseudonymisierenden, patientenidentifizierenden Daten nach erfolgter Pseudonymisierung und Weiterleitung des Pseudonyms zu löschen. Eine Reidentifikation von Patientinnen oder Patienten anhand des Patientenpseudonyms ist auszuschließen.

§ 13 Qualifizierte Patienteninformation

Die Krankenhäuser sind verpflichtet, ihre in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Patientinnen und Patienten etwa anhand der vom Gemeinsamen Bundesausschuss zur Verfügung gestellten Merkblätter in verständlicher Weise über Zweck und Inhalt des sie betreffenden Qualitätssicherungsverfahrens zu informieren. Dies umfasst eine Information über die zu erhebenden Daten, die erhebenden und verarbeitenden Stellen sowie die Verwendung der Daten und den weiteren Umgang mit ihnen. Patientinnen und Patienten erhalten auch Hinweise auf patientenrelevante Informationsquellen unter Berücksichtigung von Empfehlungen der maßgeblichen Organisation nach § 140f SGB V.

§ 14 Begründung der Vollerhebung

(1) In den Leistungsbereichen der Anlage 1 dieser Richtlinie werden die Daten aller Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern erfasst, die von einer entsprechenden Behandlung/Prozedur betroffen sind. Die Regelungen der Anlage 3 erfolgen zusätzlich zu den bestehenden Regelungen dieser Richtlinie. Sie ergänzen die weiterhin durchgeführten Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung. Aus methodischen Gründen ist daher eine Veränderung des Datenerhebungsmodells - hier der Vollerhebung - im Rahmen der Follow-up-Verfahren nicht zulässig.

(2) Da der Zeitpunkt einer Folgeleistung sowie die Einrichtung, in der eine Folgeleistung
durchgeführt wird, nicht vorhersehbar ist, kann nur durch eine Vollerhebung aller Patientinnen und Patienten in den jeweiligen Leistungsbereichen gewährleistet werden, dass die personenbezogene Zusammenführung der Erstleistung mit der Folgeleistung möglich ist. Die Verfahren werden weiterhin als Vollerhebung durchgeführt entsprechend § 299 Absatz 1 Satz 5 SGB V. 3Eine Vollerhebung ist notwendig, da davon ausgegangen werden muss, dass die Follow-up-Ereignisse selten sind und von einer Stichprobe nicht für alle Standorte aussagekräftig erfasst werden können. Nur eine Vollerhebung der Folgeleistung ermöglicht die im Follow-up beabsichtigte längsschnittliche Betrachtung der Patientinnen und Patienten.

.

Anhang1 18
(zur Anlage 3)

Der vorliegende Anhang zu Anlage 3 enthält die follow-up-spezifischen Auswertungskriterien für die Leistungsbereiche der Anlage 3.

Follow-up-VerfahrenFollow-up-Indikatoren
Herzschrittmacherversorgung

(Herzschrittmacher- Aggregatwechsel,

Herzschrittmacher-Implantation,

Herzschrittmacher-Revision/ -Systemwechsel/-Explantation)

1Hardwareprobleme (Aggregat und/oder Sonde) als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb von 8 Jahren
2Infektion oder Aggregatperforation als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb eines Jahres
3Prozedurassoziierte Probleme (Sonden- bzw. Taschenprobleme) als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb eines Jahres
4Laufzeit des alten Herzschrittmacher-Aggregats unter 4 Jahren bei Ein- und Zweikammersystemen
Implantierbare Defibrillatoren

(Implantierbare Defibrillatoren- Implantation,

Implantierbare Defibrillatoren - Aggregatwechsel,

Implantierbare Defibrillatoren - Revision/Systemwechsel/Explantation)

1Hardwareprobleme (Aggregat und/oder Sonde) als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb von 6 Jahren
2Prozedurassoziierte Probleme (Sonden- bzw. Taschenprobleme) als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb eines Jahres
3Infektion als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb eines Jahres
Hüftendoprothesenversorgung

(Hüftendoprothesen-Erstimplantation, Hüftendoprothesen Wechsel und -Komponentenwechsel, Hüftgelenknahe Femurfraktur - endoprothetische Versorgung)

1Hüftendoprothesen-Wechsel bzw. -Komponentenwechsel im Verlauf
Knieendoprothesenversorgung

(Knieendoprothesen-Erstimplantation einschließlich unikondylärer Schlittenprothesen, Knieendoprothesen-Wechsel und -Komponentenwechsel)

1Knieendoprothesen-Wechsel bzw. -Komponentenwechsel im Verlauf
Perinatalmedizin (Geburtshilfe, Neonatologie)
  1. Outcome des Neugeborenen als Qualitätsindikator für die Geburtshilfe bzw. vorbehandelnde Klinik: (Mit Follow-up nach Verlegung in weiterbehandelnde neonatologische Klinik)
    • (Frühe) Neonatale Mortalität
    • Hypoxisch ischämische Enzephalopathie
    • Sepsis innerhalb von 72 Stunden
  1. Outcome des Neugeborenen als Qualitätsindikatorfür die weiterbehandelnde neonatologische Klinik: (Adjustiert nach geburtshilflichen Risiken auch bei zuverlegten Kindern)
    • (Neonatale) Sterblichkeit von Risiko-Lebendgeburten
    • Intra- und periventrikuläre Hirnblutung
    • Nekrotisierende Enterokolitis (NEK) mit Operation bei sehr kleinen Frühgeborenen
    • Zystische periventrikuläre Leukomalazie (PVL) bei sehr kleinen Frühgeborenen
    • Bronchopulmonale Dysplasie (BPD) bei sehr kleinen Frühgeborenen
    • Höhergradige Frühgeborenenretinopathie (ROP) bei sehr kleinen Frühgeborenen
    • Qualitätsindex der Frühgeborenenversorgung
    • Kinder mit nosokomialen Infektionen pro 1.000 Behandlungstage
    • Pneumothorax bei Kindern unter oder nach Beatmung
  1. Einrichtungsübergreifende Betrachtung
    • Temperatur bei Aufnahme

.

(aufgehoben)Anhang 2 18
(zur Anlage 3)

*) Red. Anm.: Die QSKH-RL ist seit 01.01.2021 nicht mehr in Kraft. Alle bis 2020 in der QSKH-RL verbliebenen Qualitätssicherungsverfahren wurden zum 01.01.2021 in die DeQS-RL überführt und wird von uns nicht dargestellt.

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