Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Frame öffnen

Kapitel R.12: System der Verwendungsdeskriptoren
Version: 2
*
- Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung -

Fassung März 2010



Vorwort

In den vorliegenden Leitlinien werden die nach REACH erforderlichen Informationen über Stoffeigenschaften, Exposition, Verwendungen, Risikomanagementmaßnahmen und die Stoffsicherheitsbeurteilung beschrieben. Das vorliegende Dokument gehört zu einer Reihe von Leitlinien, die allen Beteiligten helfen sollen, ihre Verpflichtungen nach der REACH-Verordnung zu erfüllen. Sie enthalten ausführliche Anleitungen zu einer Reihe von grundlegenden REACH-Verfahren sowie zu einigen spezifischen wissenschaftlichen und/oder technischen Methoden, die von Industrie und Behörden im Rahmen von REACH anzuwenden sind.

Die Leitlinien wurden in den REACH-Umsetzungsprojekten (RIP) unter Federführung der Dienststellen der Europäischen Kommission und mit Beteiligung aller Akteure - Mitgliedstaaten, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen - erarbeitet und zur Diskussion gestellt. Nach Annahme durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten wurden die Leitlinien der ECHA zur Veröffentlichung und weiteren Betreuung übergeben. Aktualisierungen der Leitlinien werden von der ECHA erarbeitet und anschließend in einem Anhörungsverfahren unter Einbeziehung aller Akteure - Mitgliedstaaten, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen - vorgestellt. Zu Einzelheiten über das Anhörungsverfahren siehe:

http://echa.europa.eu/doc/FINAL_MB_30_2007_Consultation_procedure_on_guidance.pdf

Sie finden diese Leitlinien auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur

http://echa.europa.eu/reachde.asp

Neue Leitlinien und aktualisierte Fassungen bestehender Leitlinien sollen ebenfalls auf dieser Website veröffentlicht werden.

Der vorliegende Text stützt sich auf die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 1.

Dokumenthistorie

VersionAnmerkungDatum
Version 1Erste AusgabeMai 2008
Version 1.1
  • Die Verfahrenskategorien (PROC) für die Verarbeitung von Metallen und anderen Mineralien wurden in das PROCNummerierungssystem aufgenommen.
  • SU 10 wurde leicht umformuliert.
  • "PC 39, Körperpflegeprodukte" wurden hinzugefügt.
  • Zellstoff wurde in SU 6 hinzugefügt, und die Unterteilung der Bereiche wurde durch "sonstige" Produktions- oder Dienstleistungsbereiche erweitert (0-1 für "sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit chemischen Stoffen" und 0-2 für "sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten, nicht im Zusammenhang mit chemischen Stoffen").
  • Das Nummerierungssystem der Erzeugniskategorien wurde technisch gestrafft.
  • - Alles "Sonstige" wurde vom Ende der Auswahlliste an den Anfang umgestellt.
Juli 2008
Version 1.2- Berichtigung der Nummerierung von PROC 22 in Anhang R.12-3

- Umgruppierung von Kameras und Videokameras von AC 9 nach AC 3-4 in Anhang R.12-4.

- Anpassung des Nummerierungssystems in Anhang R.12-4 an die Kategoriestruktur.

Oktober 2008
Version 2
  • Klarere und konsistentere Gestaltung der Einführung in Bezug auf den Zweck des Verwendungsdeskriptorsystems.
  • Herstellung expliziterer Verweise auf Artikel 37 (der nachgeschaltete Anwender teilt dem Lieferanten eine Verwendung mit) und IUCLID, Abschnitt 3.5, in Abschnitt R.12.1.
  • Aufnahme von Klarstellungen und Definitionen in R.12.2.
  • Straffung der Terminologie zu "chemischen Produkten" (= Stoffe als solche und in Gemischen) und Erzeugnissen.
  • Getrocknete/gehärtete Gemische sind durch
    Erzeugniskategorien abgedeckt, da sie eine definierte Form und Oberfläche aufweisen.
  • Aufnahme von aktualisierten Beispielen zur praktischen Anwendung des Deskriptorsystems: Siehe Abschnitt R.12.4 und R.12.5. .
  • Einführung einer neuen Tabelle R.12-1 zur besseren Erläuterung der Beziehung zwischen Verwendungsbeschreibung und Expositionsabschätzungen der Stufe 1.
  • Ergänzung eines kurzen Absatzes in Abschnitt 12.2.1 zu den verschiedenen Akteuren im Lebenszyklus eines Stoffes.
  • Angleichung der Struktur von Abschnitt 12.3.1 bis 12.3.5. Aufnahme von drei Unterabschnitten: Definition und Geltungsbereich des
  • Deskriptors; Anleitung für die Zuordnung zu einer geeigneten
    Kategorie; Verknüpfung mit Beurteilung der Stufe 1.
  • Teilung der Verwendungssektor-Deskriptorenliste in zwei Arten von Informationen: Hauptanwendergruppen im Lebenszyklus eines Stoffes als Hauptdeskriptor (SU 3, 21, 22) und Endverwendungssektor (alle Einträge) als Ergänzungsdeskriptor, siehe Anhang R.12-1 .
  • Klarere Unterscheidung der beiden Funktionen der Produktkategorie (PC) in Abschnitt R.12.3.2:
    i) Beschreibung der Gemische formulierenden Sektoren nach Art des Gemischs und
    ii) Arten von Verbraucherprodukten, die mit der ECETOC Targeted Risk Assessment (TRA) für Verbraucher bewertet werden können (siehe Anhang R.12-2.2).
  • Klarere Unterscheidung der beiden Funktionen der Erzeugniskategorie (AC) in Abschnitt 12.3.5:
    i) Art des Erzeugnisses
    bezogen auf die Nutzungsdauer und das nachfolgende Abfallstadium des Stoffes (Handhabung des Erzeugnisses durch Arbeitnehmer und/oder Verbraucher) und
    ii) Arten von Verbrauchererzeugnissen, die mit der TRA bewertet werden können. Siehe Anhang R.12-5.1 und R.12-5.3.
  • Aufnahme einer Liste von Produkt-Unterkategorien, auf die in der ECETOC Targeted Risk Assessment (TRA) für Verbraucher eingegangen wird, siehe Anhang R.12-2.2 und Anhang R.12-5.3, Erläuterung der Verknüpfung zwischen Verwendungsbeschreibung und Expositionsabschätzungen der Stufe 1 in Abschnitt R.12.3.2 und R.12.3.5 .
  • Entfernung des Verweises auf den industriellen oder gewerblichen Bereich aus den meisten Verfahrenskategorien. Diese Wahl kann in
    der Expositionsabschätzung selbst getroffen werden. Auf Ebene der Verwendungsbeschreibung geben SU 3 bzw. SU 22 an, ob eine Verwendung in einem industriellen oder nichtindustriellen Bereich zu erwarten ist.
  • Aufnahme von Beispielen für die Verarbeitung von Erzeugnissen durch Arbeitnehmer in Abschnitt R.12.3.5. Umgruppierung der AC-Liste, damit konsistente Verknüpfungen zum TARIC-System hergestellt werden können. Entfernung definitiver Unterkategorien
    aus der AC-Liste, so dass es dem Registranten und dem nachgeschalteten Anwender überlassen bleibt, den für die Beschreibung des Nutzungsdauerstadiums eines Stoffes erforderlichen Genauigkeitsgrad zu definieren. Die früheren Unterkategorien wurden in Beispiele umgewandelt, die veranschaulichen, welche Art von Erzeugnissen mit den
    allgemeinen Kategorien abgedeckt sein kann.
  • Einführung der Umweltfreisetzungskategorie (ERC) als zusätzlichen Deskriptor (siehe Abschnitt R.12.3.4). Erläuterung der Rolle von SPERCs in diesem Kontext.
  • Einführung einer neuen Kategorie ERC 12 für die Verarbeitung von Erzeugnissen mit abrasiven Techniken durch Arbeitnehmer im industriellen Bereich. Erweiterung von ERC 10b/11 b, so dass diese auch das Entfernen von Stoffen von Erzeugnisoberflächen abdecken.
  • Aufnahme einer Liste von Stofffunktionskategorien (für Abschnitt 1.2 des erweiterten Sicherheitsdatenblatts (eSDB) und die Meldung in IUCLID) in Anhang R.12-6. Der Zweck dieser Liste ist in einem kurzen Absatz in Abschnitt R.12.3.6 erläutert.
  • Einführung eines neuen Abschnitts R.12.5 in Abschnitt 3.5 mit einer Erläuterung, wie das Deskriptorsystem
    i) die Kartierung von Verwendungen als Ausgangspunkt für die Stoffsicherheitsbeurteilung,
    ii) die Erstellung von Titeln für Expositionsszenarien und
    iii) die Berichterstattung zu identifizierten Verwendungen in IUCLID unterstützen kann.
  • Verfeinerungen in den Auswahllisten.
  • In die SU-Liste wurden
    i) wissenschaftliche Forschung und
    ii) Strom-, Dampf-, Gas-, Wasserversorgung und Abwasserbehandlung aufgenommen.
  • Füllstoffe und Spachtelmassen wurden von PC 9 in PC 9b ausgegliedert.
  • Fingerfarbe wurde von PC 9 in PC 9c ausgegliedert.
  • Es wurde klargestellt, dass sich PC14 auf Stoffe bezieht, die mit Metalloberflächen reagieren.
  • Autopflegeprodukte (PC6), Künstlerbedarf (PC5), Produkte für Rasen und Garten (PC22) wurden entfernt, da sie weitgehend andere Kategorien duplizieren.
  • PC10 wurde entfernt, da dies bereits unter "Sonstige"
    abgedeckt ist.
  • Es wurde klargestellt, dass sich PC20 auf Verarbeitungshilfsstoffe bezieht, die in der chemischen Industrie verwendet werden.
  • In PC 26 und PC 34 wurden Bleichmittel und sonstige Verarbeitungshilfsstoffe aufgenommen.
  • In PROC 21 bis 25 wurden Metalle und andere Mineralien erfasst plus Anpassung und Beschreibung.
  • PROC 8 wurde in PROC 8a und 8b aufgeteilt.
  • Mit PROC 26 sowie 27a und 27b wurden PROCs für Verfahren eingeführt, die insbesondere für die Metallindustrie relevant sind.
  • AC12 wurde aus der AC-Liste entfernt, da diese AC zu größeren Inkonsistenzen mit der materialbasierten Kategorisierung führt und Kompatibilitätsprobleme mit dem TARIC-System verursacht.
  • Redaktionelle Anpassung des Textes an die oben aufgeführten Änderungen.
März 2010

Hinweise zur Umsetzung der Aktualisierungen

Die meisten Aktualisierungen in diesen Leitlinien sind erläuternder Natur. Daneben wurde eine Reihe von Änderungen an den Auswahllisten vorgenommen, die die verschiedenen Deskriptorelemente beinhalten.

Anhang R.12.7 bietet eine Kurzanleitung zur Unterstützung von Unternehmen, die Verwendungsdaten auf Grundlage der Verwendungsdeskriptor-Auswahllisten in früheren Versionen der aktuellen Leitlinien gesammelt haben. Für jede Auswahlliste wird erläutert, wie die bereits gesammelten Daten in eine Form umgewandelt werden können, die

  1. zu den Auswahllisten der neuen Version 2 der Leitlinien (unverändert seit 9.11.09) und
  2. zu den Einträgen der zugehörigen TRA-Verbraucherexpositionsabschätzungen passt.

Die neue Deskriptorenliste für die Umwelt (Umweltfreisetzungskategorien) gab es in Version 1 der Leitlinien noch nicht, folglich müssen diese Daten in jeder Verwendungsbeschreibung, die vor Sommer 2009 durchgeführt wurde, ergänzt werden.

Konvention für das Zitieren der REACH-Verordnung

Wenn im vorliegenden Dokument die REACH-Verordnung wörtlich zitiert wird, ist der betreffende Text kursiv in Anführungszeichen gesetzt.

Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen

Siehe Kapitel R.20.

Wegweiser

Die folgende Abbildung zeigt die Position des Kapitels R.12 innerhalb der Leitlinien.

R.12 System der Verwendungsdeskriptoren

R.12.1 Zweck dieses Moduls

Gemäß REACH muss jeder Hersteller und Importeur von Stoffen, die eine Expositionsbeurteilung erfordern, Expositionsszenarien (ES) entwickeln, bewerten und kommunizieren, die den gesamten Lebenszyklus des betreffenden Stoffes umfassen. Dazu muss er sämtliche Verwendungen dieses Stoffes kartieren. Eine solche Kartierung der Verwendungen innerhalb eines Marktsegments kann oftmals für mehrere Stoffe wiederverwendet oder sogar von mehreren Herstellern/Importeuren gemeinsam erstellt werden. Deshalb ist es wichtig, die Kartierung der Verwendungen zu standardisieren und ihre Verknüpfung mit Expositionsszenarien zu ermöglichen.

Die Expositionsszenarien werden mit dem erweiterten Sicherheitsdatenblatt (eSDB) an die Lieferketten kommuniziert. Für nachgeschaltete Anwender ist es von grundlegender Bedeutung, standardisierte Kurztitel von Expositionsszenarien (die den Geltungsbereich und die Anwendbarkeit eines ES kennzeichnen sollen) für die einschlägigen Anwendungen der Stoffe in ihrem Sektor zu erhalten - anstelle eines breiten Spektrums verschiedener Szenarien von verschiedenen Lieferanten.

Deshalb wird mit diesen Leitlinien ein System von Verwendungsdeskriptoren zur standardisierten Beschreibung der Verwendung von Stoffen bereitgestellt. Dies erleichtert:

Die Verwendungsdeskriptoren helfen den Lieferanten und Anwendern, strukturiert miteinander zu kommunizieren. Anhand der Kurztitel sollte der nachgeschaltete Anwender schnell feststellen können, ob ein erhaltenes Expositionsszenario seine Verwendungen abdeckt. Umgekehrt können auch die Verwendungsdeskriptoren dem nachgeschalteten Anwender helfen, eine Verwendung, die er dem Lieferanten mitteilen möchte, strukturiert zu beschreiben (siehe Artikel 37 Absatz 2).

Hinweis: Für die Erstellung geeigneter Expositionsszenarien wird der Registrant häufig mehr Informationen zu den Verwendungsbedingungen als nur eine Liste der Verwendungsdeskriptoren benötigen.

Jeder Registrant ist zudem verpflichtet, eine kurze allgemeine Beschreibung aller identifizierten Verwendungen in sein technisches Dossier (siehe IUCLID, Abschnitt 3.5) 2 und in Abschnitt 2 des Stoffsicherheitsberichts aufzunehmen. Es wird empfohlen, die kurze allgemeine Verwendungsbeschreibung auf das Deskriptorsystem in diesen Leitlinien zu stützen und in Abschnitt 3.5 von IUCLID auf die im Stoffsicherheitsbericht enthaltenen Expositionsszenarien (sofern relevant) zu verweisen. Dies soll gewährleisten, dass die Beschreibung der identifizierten Verwendungen sowie der Titel und Inhalt der Expositionsszenarien miteinander konsistent sind. Hinweis: Diese Konsistenz zwischen der kurzen allgemeinen Beschreibung der identifizierten Verwendungen und den Kurztiteln des Expositionsszenarios im Stoffsicherheitsbericht ist als gesetzliches Erfordernis in Anhang I Abschnitt 5.1.1 der REACH-Verordnung festgelegt.

Einige Verwendungsdeskriptoren geben expositionsbezogene Verwendungsmerkmale wieder. Somit können sie als Eingabeparameter für manche der vorhandenen Softwarewerkzeuge für eine Expositionsabschätzung verwendet werden.

Dieses Kapitel soll die Grundlagen und die Anwendung des Deskriptorsystems ausführlich erläutern. Die Auswahllisten mit den Kategorien zur kurzen Verwendungsbeschreibung sind in Anhang R.12-1 bis R.12-6 enthalten.

R.12.2. Das System der Verwendungsdeskriptoren

R.12.2.1 Beschreibung des Systems

Während des Lebenszyklus eines Stoffes spielen sieben Hauptgruppen von Akteuren eine Rolle: Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen (einschließlich Metallen und Mineralien), Unternehmen, die Chemikalien mischen und vermengen, um Gemische herzustellen (Formulierer), Händler 3, Endverbraucher in der Industrie, Endverbraucher in sonstigen Gewerben sowie Verbraucher. Auf den Import und Vertrieb wird in diesen Leitlinien nicht näher eingegangen.

Das System der Verwendungsdeskriptoren stützt sich auf fünf separate Deskriptorenlisten, die in Verbindung miteinander eine kurze Verwendungsbeschreibung oder den Titel eines Expositionsszenarios bilden:

Beachten Sie bitte auch: Um eine marktweite Harmonisierung zu erreichen, sollte die Zahl der Kategorien in den 5 Deskriptorenlisten begrenzt gehalten werden. Branchenverbände oder auch einzelne Registranten sind sicher gut beraten, nur dann zusätzliche Kategorien zu definieren, wenn die vorhandenen tatsächlich nicht für eine Kurzbeschreibung einer Verfahrens-, Produkt- oder Sektorart passen. Sollten weitere relevante Details einer Tätigkeit zu beschreiben sein, können diese auch in dem Expositionsszenario selbst berücksichtigt werden.

R.12.2.2 Verknüpfung mit Softwarewerkzeugen zur Expositionsabschätzung

Zusätzlich zu ihrer beschreibenden Funktion unterstützen einige der Deskriptorenlisten die Identifizierung des geeigneten Eintrags für die Expositionsabschätzung in eines der verfügbaren Softwarewerkzeuge zur Expositionsabschätzung der Stufe 1 (siehe Leitlinien, Kapitel D, Abschnitt D.5) 6. Tabelle R.12-1 enthält einen Überblick über die verschiedenen Elemente des Verwendungsdeskriptorsystems und ihre Beziehung zu den Einträgen für die Expositionsabschätzungen der Stufe 1.

Tabelle R.12-1: Verwendungsbeschreibung und Expositionsabschätzungen der Stufe 1

 Name der
Deskriptorenliste
Beschriebener Aspekt der VerwendungMit den Einträgen eines der
verfügbaren Softwarewerkzeuge
zur Expositionsabschätzung der
Stufe 1 übereinstimmende
Kategorien
SUVerwendungssektor- KategorieDrei Hauptanwendergruppen (die ersten Zeilen in Anhang R.12-1), für alle Verwendungen des Stoffes relevant.Targeted Risk Assessment (TRA) für berufsbedingte Exposition
Verwendungssektoren in Industrie und Dienstleistungsbereich 
PCProduktkategorie 7Art des chemischen Produkts, in dem der Stoff zur Endverwendung geliefert wird. Diese Kategorien können auch zur Beschreibung der Marktsegmente (formulierenden Sektoren) verwendet werden, die der Hersteller potenziell mit seinem Stoff beliefert. 
Verbraucherproduktkategorien, für die eine Expositionsabschätzung der Stufe 1 erstellt werden kann.TRA für Verbraucherexposition, für ausgewählte Produktarten
PROCVerfahrenskategorieAnwendungstechniken oder Verfahrensarten, definiert aus Sicht des ArbeitsschutzesTRA für berufsbedingte Exposition
ERCUmweltfreisetzungskategorieAllgemeine Verwendungsbedingungen, definiert aus Sicht des Umweltschutzes, für alle Verwendungen des Stoffes und die nachfolgende Nutzungsdauer in Erzeugnissen relevantUmweltfreisetzungskategorien (ERC)
ACErzeugniskategorieErzeugnisarten in nachfolgender Nutzungsdauer und Abfallstadium, potenziell für Verbraucher, Arbeitnehmer und Umweltexposition relevant. 
Verbrauchererzeugnisarten, für die Expositionsabschätzungen der Stufe 1 erstellt werden können.TRA für Verbraucherexposition, für ausgewählte Erzeugnisarten
Bitte beachten: Wenn eine bestimmte Verwendungsbeschreibungskategorie als Eintrag in ein Softwarewerkzeug zur Expositionsabschätzung der Stufe 1 (z.B. PROCs für die berufsbedingte Expositionsabschätzung) dient, hängt die Expositionsabschätzung noch von weiteren Parametern ab, die nicht in der Kategoriebeschreibung wiedergegeben werden (z.B. Verfügbarkeit einer örtlichen Entlüftung, Konzentration des Stoffes, Verwendungsdauer, Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PPE)). Deshalb kann sich eine PROC auf mehrere Expositionsszenarien und die zugehörigen Expositionsabschätzungen beziehen. Das Gleiche gilt für Verbraucher-Gemisch/Erzeugniskategorien und die Umweltfreisetzungskategorien.

R.12.3. Definition der fünf Deskriptorenlisten

R.12.3.1 Verwendungssektor [SU]

Definition und Geltungsbereich

Anhang R.12-1 enthält eine Liste der Verwendungssektoren. Die drei Hauptanwendergruppen sind als Hauptdeskriptoren am Tabellenanfang aufgeführt. Sie repräsentieren den Genauigkeitsgrad, der von einem Registranten bei der Beschreibung des Verwendungssektors mindestens erwartet wird, und sind für den Sachverständigen wichtig, da sie beim Lenken der Expositionsbeurteilung (z.B. Auswahl der geeigneten Softwarewerkzeuge) helfen. Entsprechend diesen Hauptgruppen wird die Berichterstattung zu Verwendungen in IUCLID und im Stoffsicherheitsbericht strukturiert.

Anhang R.12-1 enthält zudem eine Auswahl von international harmonisierten Kategorien auf der Basis der NACE-Klassifikation (Nomenclature générale des Activités économiques dans les Communautés Européennes) zum Klassifizieren von Industrie- und Dienstleistungszweigen. Diese Kategorien sollen einem Hersteller/Importeur (M/I) helfen, seinen Markt über seine Direktkunden in den formulierenden Sektoren hinaus zu kartieren 8. Eine solche Karte kann bei der Ausarbeitung geeigneter Expositionsszenarien helfen, die sämtliche Endverwendungen von einem Stoff als solchem oder in Gemischen und die nachfolgenden Lebenszyklusstadien umfassen. Es kann zum Beispiel relevant sein, die Sektoren der Industrie, für die ein Expositionsszenario gilt, wie etwa "geschlossene Verarbeitung von Gasen in der Halbleiterindustrie" oder "Tauchvorgänge in der Textilveredelung" zu kennzeichnen. Die Verknüpfung eines bestimmten Anwendungsverfahrens (PROC) oder einer Umweltfreisetzungskategorie (ERC) mit einem bestimmten Sektor (SU) kann insbesondere in den folgenden Situationen von Nutzen sein: Eine höherstufige Expositionsbeurteilung ist erforderlich, um die Beherrschung eines Risikos nachzuweisen, wobei die Verwendungsbedingungen im Expositionsszenario speziell ein Verfahren in einer bestimmten Industrie betreffen. Außerdem kann der Verwendungssektor ein Hinweis, von bestimmten Verwendungen "abzuraten", sein.

Anleitung für die Zuordnung zu der betreffenden Kategorie

Die Anzahl der Kategorien ist auf breite Sektoren beschränkt worden, die die größten Chemikalienanwender repräsentieren. Wenn ein Hersteller oder Importeur es für nötig erachtet, die Verwendung genauer zu beschreiben oder Verwendungen in einem nicht aufgeführten Sektor zu beschreiben, sollte er die NACE-Codes (und die entsprechenden Formulierungen) anwenden, die über den Hyperlink am Ende von Anhang R.12-1 aufgerufen werden können. Die Verwendung der NACE-Codes/Terminologie hat den Vorteil, dass sie europaweit harmonisiert und bei den Unternehmen bekannt ist. Wenn es nach Ansicht eines Herstellers oder Importeurs ausreicht, die Verwendung in der Industrie weniger präzise anzugeben, kann er auch lediglich die Hauptanwendergruppe, z.B. industrielle Verwendung, zuordnen, um anzugeben, dass der Stoff unter den im Expositionsszenario genannten Bedingungen allgemein in der Industrie verwendet wird. Wenn sich der Anwender entscheidet, seine Verwendung durch Zuordnung eines Endverwendungssektors genauer zu beschreiben, sollte er zusätzlich zu einer Kategorie, die die Hauptanwendergruppe beschreibt, eine Kategorie aus Anhang R.12-1 wählen.

Bitte beachten: Die Herstellung von Stoffen (z.B. SU8, SU9, SU14) oder Formulierung von Gemischen (SU10) soll Endverwendungen eines Stoffes (z.B. Zwischenprodukt oder Verarbeitungshilfsstoff) beschreiben. Um eine Herstellung oder Formulierung zu einem Gemisch als solche zu beschreiben, ist es nicht erforderlich, einen Endverwendungssektor zuzuordnen.

Verknüpfung mit Expositionsabschätzung der Stufe 1

Die Hauptanwendergruppen "industrielle Verwendung" (SU 3) und "gewerbliche Verwendung" (SU 22) können als Eingabeparameter für eine Expositionsabschätzung der Stufe 1 in der TRA für Arbeitnehmer verwendet werden. Die anderen Kategorien sind nicht direkt mit verfügbaren Softwarewerkzeugen zur Expositionsabschätzung verknüpft. Für viele Industriezweige stehen jedoch Emissionsszenario-Dokumente (Emission Scenario Documents) der OECD zur Verfügung, die die Verwendungsbedingungen von bestimmten Chemikalienarten (und die entsprechenden Freisetzungsfaktoren) aus Sicht des Umweltschutzes beschreiben.

R.12.3.2 Produktkategorie [PC]

Definition und Geltungsbereich

Ein Hersteller oder Importeur kann die Hauptverwendungen eines Stoffes anhand seiner Kundendatenbank oder der von ihm belieferten Marktsegmente identifizieren. Häufig wird es sich bei seinen Direktkunden um Formulierer und/oder Umverpacker 9 oder um Händler, die verschiedene nachgeschaltete Anwender beliefern, handeln. Es kann jedoch auch der Fall sein, dass der Stoffhersteller selbst Gemische produziert und/oder seinen Stoff als solchen oder in einem Gemisch direkt an größere Endverwendungskunden liefert.

Die Produktkategorie beschreibt die Verwendung eines Stoffes durch die Art des Endverbrauchsprodukts (z.B. Schmiermittel, Reinigungsmittel, Klebstoff), in welcher der Stoff bekannterweise verwendet wird. Sie soll nicht die spezifische technische Funktion von dem Stoff als solchem (z.B. UV-Stabilisator, Korrosionsinhibitor, Pigment, Flammverzögerungsmittel) beschreiben. Der Grund besteht darin, dass die Produktkategorie mehr Informationen zum Expositionspotenzial als die Stofffunktion selbst umfasst. So ist beispielsweise im Hinblick auf die Exposition von Bedeutung, ob ein Stoff (z.B. Lösungsmittel) in Luftbehandlungsprodukten (PC3) oder in Reinigungsmitteln (PC 35) verwendet wird. Die Produktkategorien sind zur Kartierung von Lieferketten nützlich. Dies schließt beispielsweise ein, zur Beurteilung der Umweltauswirkungen dem Massenstrom eines Stoffes durch den Markt zu folgen.

Anhang R.12-2.1 enthält eine Liste von Produktkategorien 10. Die aufgeführten Kategorien sollen den Markt eines Stoffes nach Produktarten strukturieren.

Anleitung für die Zuordnung zu der betreffenden Kategorie

Auf der Basis von firmeneigenem Wissen und möglicherweise zusätzlichen Informationen von Kunden gibt der Hersteller/Importeur eine oder mehrere Produktkategorien an, die die Art der Endverbrauchsgemische wiedergeben, in denen der Stoff seiner Kenntnis nach verwendet wird. Verwendungen, die der Hersteller nicht kennt, zum Beispiel durch Händler oder eine längere Kette von Formulierern bereitgestellte Verwendungen, können ihm während des REACH-Umsetzungsprozesses von nachgeschalteten Akteuren mitgeteilt werden. Verschiedene Verbände von nachgeschalteten Anwendern haben die Hauptverwendungsbereiche kartiert und auf ihren Websites Verwendungstabellen veröffentlicht (z.B. CEPE, A.I.S.E., COLIPA, FEICA). Dies ist ebenfalls ein nützliches Recherchemittel für den Hersteller/Importeur.

Wenn der Hersteller/Importeur oder der nachgeschaltete Anwender keine geeignete Produktkategorie in Anhang 12-2.1 identifizieren kann, könnte die Verwendung unter "Sonstige" beschrieben werden. Nach Möglichkeit sollte zur Beschreibung solch einer Verwendung ein Code (und die entsprechende Formulierung) aus dem UCN-System verwendet werden (siehe Hyperlink am Ende von Anhang R.12-2).

Es ist auch möglich, dass sich eine der Produkt- oder Erzeugnis-Unterkategorien, die als Eingaben für die TRA verwendet werden, besser eignet und deshalb unter "Sonstige" beschrieben wird.

Verknüpfung mit Expositionsabschätzung der Stufe 1

Für eine Reihe ausgewählter Produktkategorien stellt das ECETOC TRA-Werkzeug Expositionsabschätzungen der Stufe 1 für Verbraucher zur Verfügung.

Anhang R.12-2.2 enthält einen Überblick über diese Produktkategorien und Produkt-Unterkategorien. Neben der Produkt-(Unter-)kategorie selbst können noch weitere Eingabeparameter erforderlich sein, wie etwa die Konzentration des Stoffes in dem Produkt oder die jeweils verbrauchte Menge des Produkts.

Es ist zu beachten, dass es auch andere Softwarewerkzeuge zur Erstellung von Expositionsabschätzungen für Verbraucher gibt (siehe Leitlinien, Kapitel R.15).

R.12.3.3 Verfahrenskategorie [PROC]

Definition und Geltungsbereich

Anwendungstechniken oder Verfahrensarten haben eine unmittelbare Auswirkung auf die zu erwartende Exposition und damit auf die erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen. Anhang R.12-3 enthält eine Liste von Verfahrenskategorien, die dem allgemeinen berufsbedingten Expositionspotenzial der betreffenden Techniken und Verfahren entsprechen. Die Kategorisierung richtet sich nach

  1. der Menge und Form der in einem Verfahren aufgewendeten Energie (z.B. Wärme, mechanische Energie, Strahlung),
  2. der für die Exposition verfügbaren Oberfläche des Stoffes (Materialstaubigkeit oder Dicke von Materialschichten) und
  3. dem voraussichtlichen Grad der Eindämmung und technischen Sicherheitsvorkehrungen.

Anleitung für die Zuordnung zu der betreffenden Kategorie

Nachdem der Registrant und/oder die nachgeschalteten Anwender die Verwendungen und Verwendungsbedingungen eines Stoffes kartiert hat/haben, können den identifizierten Verfahren und Anwendungstechniken die geeigneten Verfahrenskategorien zugeordnet werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Identifizierung der am besten passenden PROC für ein bestimmtes Verfahren oder eine bestimmte Anwendungstechnik entsprechende Erfahrung im Arbeitsschutz erfordert. Es empfiehlt sich, die identifizierten Verfahren und Techniken vor der Zuordnung einer Kategorie kurz in sektorspezifischer Terminologie zu beschreiben, um die Wahl der Kategorie transparent zu halten.

Wenn keine der Tätigkeits-/Verfahrenskategorien anwendbar erscheint, kann der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender die Art des Anwendungsverfahrens in eigenen Worten beschreiben, statt eine der definierten Kategorien zuzuordnen. Es kann allerdings nützlich sein, in den Stoffsicherheitsbericht eine Erläuterung aufzunehmen, welche der vorhandenen Kategorien in Anhang R.12-3 in Betracht gezogen wurden und warum diese nicht auf den konkreten Fall zutreffen. Eine solche Erläuterung würde eine Abänderung der vorhandenen Kategorien oder die Definition zusätzlicher Kategorien bei der nächsten Aktualisierung der Leitlinien ermöglichen.

Verknüpfung mit Expositionsabschätzung der Stufe 1

Mit nur zwei Ausnahmen können alle in Anhang R.12-3 aufgeführten Verfahrenskategorien als Eingabeparameter für das ECETOC TRA-Werkzeug 11 zur Ableitung einer Expositionsabschätzung der Stufe 1 für Arbeitnehmer verwendet werden. Neben der Verfahrenskategorie selbst werden noch weitere Eingabeparameter benötigt, zum Beispiel: die Konzentration des Stoffes in von Arbeitnehmern verwendeten Erzeugnissen, ob die Verwendung unter Industriebedingungen stattfindet, die Dauer der Exposition oder das Vorhandensein oder Fehlen einer örtlichen Entlüftung.

R.12.3.4 Umweltfreisetzungskategorie (ERC)

Definition und Geltungsbereich

Umweltfreisetzungskategorien [ERC] beschreiben die Merkmale einer Verwendung anhand von sechs Aspekten, die aus Sicht des Umweltschutzes relevant sind, einschließlich der Merkmale, die die Massenstromanalyse innerhalb des Lebenszyklus eines Stoffes ermöglichen:

  1. Das beabsichtigte technische Schicksal (der Zweck) des Stoffes in der Verwendung bestimmt, in welchem Maße zu erwarten ist, dass ein Stoff bei der Verwendung verbraucht wird, mit Abwassereinleitungen, Luftemissionen oder Abfällen freigesetzt wird oder in das nächste Stadium des Lebenszyklus eingeht. Allgemein gibt es drei Möglichkeiten:
  2. Das Lebenszyklusstadium, in dem eine Verwendung stattfindet (Herstellung, Formulierung oder Endverwendung), bestimmt, in welchem Maße eine Verlustminimierung zu erwarten ist (abhängig vom wirtschaftlichen Interesse des Akteurs, keine Produkte zu verlieren, die er verkaufen könnte, und von der Verwendung von Spezialausrüstungen zur Chemikalienverarbeitung).
  3. Die Verteilung der Verwendung (Verwendung an Industriestandorten [Punktquellen] und/oder breite dispersive Verwendung in gewerblichen Anwendungen und Verbraucheranwendungen) bestimmt die zeitliche und räumliche Emissionsverteilung.
  4. Geschlossene Anwendungssysteme während der Endverwendung (z.B. Hydrauliksysteme mit den enthaltenen Funktionsflüssigkeiten; geschlossene Systeme für Textil- oder Metallteilereinigung) begrenzen die potenziellen Freisetzungen in Luft und Wasser.
  5. Die Innen- oder Außenverwendung eines Stoffes bestimmt, in welchem Maße Freisetzungen in Luft und Wasser potenziell zur Behandlung aufgefangen werden können und in welchem Maße Witterungsbedingungen die Freisetzung von Stoffen aus Erzeugnissen erhöhen.
  6. Bei Erzeugnissen, die unter freisetzungsfördernden Bedingungen verwendet werden (wie etwa Abrieb von Reifen oder Bremsscheiben), ist zu erwarten, dass der Emissionsanteil in die Umwelt relativ hoch ist. Das gilt auch für Erzeugnisse, bei denen eine Freisetzung von Stoffen sogar beabsichtigt ist (z.B. aus duftenden Erzeugnissen). Auch die Verarbeitung von Erzeugnissen mit abrasiven Techniken (z.B. Schleifen oder Hochdruckentschichten) ist mit diesem Kriterium abgedeckt.

Die aufgeführten Merkmale geben einen ersten Aufschluss über das Freisetzungspotenzial des Stoffes in die Umwelt. Anhang 12-4.2 enthält einen Überblick, welche der verschiedenen Kombinationen dieser sechs Aspekte den einzelnen Umweltfreisetzungskategorien (ERC) entsprechen. Anhang R.12-4.1 enthält eine Liste von 23 Umweltfreisetzungskategorien einschließlich der entsprechenden beschreibenden Definitionen. Diese Kategorien decken die Herstellung, Formulierung und Verwendung des Stoffes an Industriestandorten (ERC 1 bis 7), die breite dispersive Innen- oder Außenverwendung (ERC 8 und ERC 9) sowie die Nutzungsdauer (ERC 10 bis ERC 12) ab. Die Nutzungsdauerkategorien schließen auch Tätigkeiten durch Arbeitnehmer ein, die zu Freisetzungen aus der Verarbeitung von Erzeugnissen führen (ERC 10b, 11 b und 12 a/b).

Anleitung für die Zuordnung zu der betreffenden Kategorie

Nachdem der Registrant die Verwendungen und Verwendungsbedingungen eines Stoffes (einschließlich der nachfolgenden Nutzungsdauer in Erzeugnissen) kartiert hat, können die entsprechenden Umweltfreisetzungskategorien den Verwendungen zugeordnet werden, die für die verschiedenen Lebenszyklusstadien und Hauptanwendergruppen relevant sind. Zusammen mit den Produktkategorien können die Umweltfreisetzungskategorien dem Registranten helfen, das Marktvolumen mit einem ausreichenden Genauigkeitsgrad in Verwendungsgruppen aufzugliedern. Wenn keine der Tätigkeits-/Verfahrenskategorien anwendbar erscheint, kann der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender die Umweltmerkmale der Verwendung in eigenen Worten beschreiben, statt eine der definierten Kategorien zuzuordnen. Es kann allerdings nützlich sein, in den Stoffsicherheitsbericht eine Erläuterung aufzunehmen, welche der vorhandenen Kategorien in Anhang R.12-4 in Betracht gezogen wurden und warum diese nicht auf den konkreten Fall zutreffen. Eine solche Erläuterung würde eine Abänderung der vorhandenen Kategorien oder die Definition zusätzlicher Kategorien bei der nächsten Aktualisierung der Leitlinien ermöglichen.

Verknüpfung mit Freisetzungsabschätzung der Stufe 1

Für alle Umweltfreisetzungskategorien ist es möglich, auf der Basis des Freisetzungsberechnungsmoduls und der in Tabelle R.16-22 der Leitlinien, Kapitel R.16, Anhang 1 definierten Standardfreisetzungsfaktoren eine Standardexpositionsabschätzung (Worst-CaseEmissionsabschätzung) der Stufe 1 (in Luft, Wasser, Boden) abzuleiten. Die rechnerisch ermittelte Freisetzung kann in eine Expositionsabschätzung auf lokaler und regionaler Ebene umgewandelt werden (siehe Leitlinien R.16.3).

Es ist zu erwarten, dass verschiedene Industriesektoren spezifischere Beschreibungen der umweltbezogenen Verwendungsbedingungen (Spezifische Umweltfreisetzungskategorien [SPERCs]) entwickeln werden, welche zu einer Verfeinerung der Freisetzungsfaktoren führen. Wenn solche SPERCs verfügbar sind, können sie für die Ableitung von sektor- oder produktspezifischen Freisetzungsabschätzungen verwendet werden. Anhang R.12.4-3 enthält einen Überblick über die verfügbaren SPERCs (aufzunehmen, wenn die Industrie die ersten SPERCs fertiggestellt hat).

R.12.3.5 Erzeugniskategorien [AC]

Definition und Geltungsbereich

Eine Stoffsicherheitsbeurteilung soll nicht nur die Verwendungen eines Stoffes, sondern auch die nachfolgenden Lebenszyklusstadien von Stoffen umfassen, die in oder auf einer Erzeugnismatrix eingebunden werden. Daher kann bei gefährlichen Stoffen, die zu Erzeugnissen verarbeitet werden, der Hersteller oder Importeur des Stoffes es für notwendig erachten, anzugeben, welche Arten von Erzeugnissen in der Stoffsicherheitsbeurteilung und den Expositionsszenarien abgedeckt sind. Die Relevanz des Nutzungsdauerstadiums lässt sich vielleicht mit zwei Beispielen veranschaulichen:

  1. Für die Verbraucher- und Umweltexposition kann es von Bedeutung sein, ob ein Stoff in der Textilappretur von Kleidung (Hautkontakt, häufiges Waschen) oder als Bestandteil in Dämmplatten für Bauzwecke verwendet wird.
  2. Für die Exposition von Arbeitnehmern und die Umweltexposition kann es von Bedeutung sein, ob ein Stoff in die beschichtete Oberfläche eines Schiffs oder in Stahlkonstruktionen für den Außenbereich eingeht (Staubbildung beim Entfernen von Farben mit abrasiven Techniken für den Außenbereich als regelmäßige Wartungstätigkeit) oder ob er Bestandteil der beschichteten Oberfläche von Haushaltsgeräten wird (das Entfernen der Farbe am Ende der Nutzungsdauer findet in einem industriellen Mahlverfahren statt).

Anhang R.12-5.1 enthält eine Liste allgemeiner Erzeugnisarten ohne beabsichtigte Freisetzung einschließlich Beispiele, welche Erzeugnisse mit einer allgemeinen Kategorie abgedeckt sein können. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf einer materialbasierten Charakterisierung. Um auch die Beschreibung der Nutzungsdauer bei komplexen, aus mehreren Materialien bestehenden Erzeugnissen zu ermöglichen, wurden auch Kategorien für Fahrzeuge und Maschinen in die Liste aufgenommen. Die Erzeugniskategorien entsprechen spezifischen Kategorien des TARIC-Systems 12, weshalb innerhalb der Stoffsicherheitsbeurteilung eine weitere Spezifizierung auf der Grundlage des TARIC-Katalogs vorgenommen werden kann, wenn der Registrant oder nachgeschaltete Anwender die Notwendigkeit dafür sieht. Außerdem können einige der als Beispiele aufgeführten Erzeugnisarten helfen, Erzeugnisse zu beschreiben, von denen eine bestimmte Exposition für Arbeitnehmer ausgehen kann, z.B. das Tragen von Leder- oder Gummihandschuhen, Erzeugnisse für abrasive Polierarbeiten, das Entfernen von Beschichtungen von großen Fahrzeugen, das Tragen imprägnierter Schutzkleidung.

Anhang R.12-5.2 enthält eine Liste von Beispielen für Erzeugnisse mit beabsichtigter Freisetzung. Stoffe, deren Freisetzung beabsichtigt ist, sind im Rahmen von REACH zu registrieren und haben deshalb einen eigenen Status in den Verwendungsdeskriptorsystemen. Diese Liste kann während des REACH-Umsetzungsprozesses jederzeit erweitert werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sie eine relativ kurze Liste von spezifischen Fällen bleibt.

Anleitung für die Zuordnung zu der betreffenden Kategorie

Auf der Basis von firmeneigenem Wissen und möglicherweise zusätzlichen Informationen von Kunden gibt der Hersteller/Importeur eine oder mehrere Erzeugniskategorien an, die die Art der Erzeugnisse wiedergeben, in deren Endverwendung (durch den letzten nachgeschalteten Anwender in der Kette oder durch die Verbraucher) der Stoff seiner Kenntnis nach enthalten ist. Wenn für einen Stoff nicht zu erwarten ist, dass er während der Verwendung in Erzeugnisse eingearbeitet wird, ist keine Erzeugniskategorie zuzuordnen (z.B. für Lösungs-, Reinigungs- und Waschmittel).

Es wird nicht möglich oder notwendig sein, detailliert alle Erzeugnisarten aufzuführen, in die der Stoff eingehen kann. Der Registrant muss jedoch in seiner Stoffsicherheitsbeurteilung potenzielle Risiken beurteilen, die während der Nutzungsdauer des Erzeugnisses (und nachfolgenden Abfallstadien) von dem Stoff ausgehen, und möglicherweise Maßnahmen zur Begrenzung der Freisetzung/Exposition aus Erzeugnissen, z.B. Freisetzung von Chemikalien zum Färben und Appretieren aus Textilien, an die nachgeschaltete Lieferkette weiterleiten. Folglich wird der Registrant Expositionsszenario-Informationen für repräsentative Erzeugnisarten entwickeln müssen, die für seinen Stoff relevant sind.

Wenn der Hersteller/Importeur oder der nachgeschaltete Anwender keine geeignete Erzeugniskategorie in Anhang 12-5.1 identifizieren kann oder genauer sein will, könnte die Verwendung unter "Sonstige" beschrieben werden. Nach Möglichkeit sollte ein Code (und die entsprechende Formulierung) aus dem TARIC-System gewählt werden (siehe Hyperlink am Ende von Anhang R.12-5.1.)

Verknüpfung mit Freisetzungsabschätzung der Stufe 1

Für eine Reihe von Erzeugniskategorien ist es möglich, auf der Basis des ECETOC TRASoftwarewerkzeugs zur Abschätzung der Verbraucherexposition eine Expositionsabschätzung der Stufe 1 für Verbraucher abzuleiten. In Anhang R.12-5.3 sind spezifisch die Erzeugniskategorien aufgeführt, die mit dem ECETOC TRA-Werkzeug beurteilt werden können.

R.12.3.6 Angabe der technischen Funktion eines Stoffes für das Sicherheitsdatenblatt

Bei Stoffen, die die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllen, muss für Abschnitt 1.2 des Sicherheitsdatenblatts die technische Funktion von dem Stoff als solchem (was er eigentlich macht) angegeben werden. Dazu kann der Registrant die in Anhang R.12-6 aufgeführten Stoffarten verwenden. Diese Angabe kann auch nützlich sein, um zu signalisieren, dass ein Expositionsszenario (oder eine Reihe von Expositionsszenarien) für eine bestimmte Stoffart (z.B. Lösungsmittel, Pigment) erarbeitet wurde.

Gemäß Anhang II der REACH-Verordnungen sind auch Verwendungen für Gemische anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass nicht für jeden einzelnen Stoff in einem Gemisch die technische Funktion angegeben werden muss. In einem Sicherheitsdatenblatt für ein Gemisch ist nur die Verwendung des Gemischs als Ganzes zu beschreiben.

R.12.4 Veranschaulichung

R.12.4.1. Beispiele für die Zuordnung von Verwendungen zu einer Kategorie des Deskriptorsystems

Tabelle R.12-2: veranschaulicht für eine Reihe von Verfahren/Tätigkeiten, welche Kategorie zugeordnet werden kann und welche generischen Merkmale der Verwendungsbedingungen die Kategorie kodiert. Die Beispiele beziehen sich auf Innenverwendungen durch Arbeitnehmer (in Industrie oder sonstigen Gewerben) und decken Stoffe ab, die

  1. in Erzeugnisse eingebracht oder
  2. nicht eingebracht sind. Die Beispiele zeigen, dass verschiedene Arten von Tätigkeiten mit einer Kategorie für berufsbedingte Exposition und einer Kategorie für Umweltexposition ausgedrückt werden können.

Tabelle R.12-2: Beispiele für die Zuordnung von Kategorien zu Innenverwendungen durch Arbeitnehmer

Beispiele für
Verfahren/Tätigkeiten
Verfahrenskategorie aus Anhang
R.12-3 und
Umweltfreisetzungskategorie aus
Anhang
R.12-4
In der Verfahrenskategorie und der
Umweltfreisetzungskategorie
"kodiertes" Expositionsmuster
Sprühen von Farben, Reinigungsmitteln, Schmiermitteln, KlebstoffenVernebelungstechniken, wie z.B. Sprühen (PROC 7 oder PROC 11)

Industrielle Verwendung oder breite dispersive gewerbliche Verwendung eines Stoffes, der zu einem Teil eines Erzeugnisses werden soll (ERC 5/ ERC 8c) oder nicht (ERC 4/ ERC 8a)

Stoffe können als Dampf und Aerosole eingeatmet werden. Die Energie der Aerosolpartikel kann spezielle Expositionsschutzmaßnahmen erfordern;
im Falle des Beschichtens könnenSprühverluste zu Abwasser und zur Emission von verbrauchtem Lösungsmittel in die Luft führen.
Färben und Appretieren von Textilien, Leder oder PapierImmersionsvorgänge, wie z.B. Tauchen und Gießen (PROC 13)

Industrielle Verwendung von Stoffen, die zu einem Teil eines Erzeugnisses werden sollen oder nicht (ERC 4 oder 5)

Stoff wird auf eine Oberfläche aufgebracht, indem das Erzeugnis in ein Bad getaucht wird, und soll Bestandteil des Erzeugnisses werden. Es bilden sich gewöhnlich wenig Staub und Aerosole, Freisetzungen lassen sich leicht eindämmen. Entleerung oder Entsorgung von Abwasser und/oder verbrauchten Bädern kann relevant sein.
Beschichten von Böden, Auftragen von Farben auf Wände durch Streichen oder Rollen, Reinigen/Polieren von Oberflächen durch WischenEnergiearmes Verteilen, wie z.B. Rollen, Streichen (PROC 10)

Breite dispersive gewerbliche Verwendung (ERC 8a oder 8c)

Exposition beim Verteilen des Stoffes hängt hauptsächlich von den Stoffeigenschaften (z.B. Dampfdruck) oder vom direkten Hautkontakt ab. Bildung von Staub und Aerosolen unwahrscheinlich; Reinigung von Geräten und Maschinen kann zu Abwasser und/oder Abfall führen. Lösungsmittel können in die Luft emittiert werden.
Mechanisches Schneiden, Mahlen, Bohren oder Schleifen von ErzeugnissenMechanische Hochleistungsbearbeitung von massiven Metallen, Stoffen, die in Materialien gebunden sind, oder Erzeugnissen (PROC 24).

Industrielle oder dispersive Verarbeitung von Erzeugnissen durch Arbeitnehmer unter freisetzungsfördernden Bedingungen (ERC 11b oder 12)

Erhebliche thermische oder kinetische Energie wird durch Mahlen, mechanisches Schneiden, Bohren oder Schleifen auf den Stoff angewandt. Freisetzung von Feststoffen (Staub) oder Rauchgasen ist zu erwarten. Abfallprodukte sind als Abfall zu entsorgen.
Mischen von Feststoffen und Flüssigkeiten in Chargenformulierung von Beschichtungen, Reinigungsmitteln, Kunststoffmassen, TextilfarbenVerwendung in geschlossenem Chargenverfahren (PROC 3) oder Mischen und Vermengen im Chargenverfahren (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt) (PROC 5); zugehörige Transfers von Stoffen (PROC 8a, 8b und 9) Formulierung von/zu Gemischen (ERC 2 oder ERC 3)Überwiegende Handhabung in geschlossener Weise (z.B. durch eingeschlossene Transfers), doch gewisse Kontaktmöglichkeit (z.B. bei der Probennahme) besteht.

Feste oder flüssige Materialien können als Dampf oder Staub freigesetzt werden, wesentlicher Kontakt ist möglich.

Abfall oder Abwasser aus dem Reinigen von Ausrüstungen ist zu erwarten.

R.12.4.1.2. Beispiel für die systematische Beschreibung der Verwendungen eines Stoffes

Tabelle R.12-3 veranschaulicht das Deskriptorsystem aus Sicht des Lebenszyklus. Bei dem Beispielstoff handelt es sich um ein Pigment, das in Farben für Holzerzeugnisse (Innen- und Außenverwendung) verwendet wird. Die Farbe (einschließlich des Pigments) wird in einem mehrstufigen Chargenverfahren produziert. Sie wird von Arbeitnehmern durch Sprühen und Streichen aufgetragen. Auch Verbraucher verwenden Farben, die das Pigment enthalten. Das schließliche Entfernen der Farben für Renovierungszwecke ist ebenfalls in diesem Beispiel erfasst. In Tabelle R.12-3 ist eine Abfolge von Fragen zusammengestellt, die ein Registrant möglicherweise beantworten muss, wenn er die Verwendungen seines Stoffs kartiert.

Tabelle R.12-3: Beispiel für die kurze Beschreibung einiger Verwendungen eines Pigments

Fragen zur kurzen Beschreibung einer
Verwendung mit allgemeinen Begriffen
KategorieVeranschaulichung am Beispiel
eines Pigments
Welche Sektoren der formulierenden Industrie kaufen den Stoff? In welchen Kategorien für chemische Produkte wird er verwendet?PC 9aFarben und Beschichtungen
Welche Verfahren werden während des Mischens / der Formulierung des Stoffs angewendet?PROC 3, 8b, 9

ERC 2

Mischen von flüssigem Gemisch in geschlossenem Chargenverfahren einschließlich Stofftransfers
Wird der Stoff als solcher oder in Gemischen von industriellen Arbeitnehmern, gewerblichen Anwendern oder Verbrauchern verwendet?SU 3, 21, 22Industrielle Arbeitnehmer, gewerbliche Anwender außerhalb von Industriestandorten sowie Verbraucher
In welcher Art von Verfahren wird der Stoff bei der Endverwendung angewendet (aus Arbeitnehmersicht)?PROC 7 , 10, 11, 13Sprühen, Streichen, Tauchen
Was sind die allgemeinen Umweltmerkmale dieser Verwendungen: Innen-/Außenverwendung; Verwendung am Industriestandort oder breite dispersive Verwendung; soll der Stoff zu einem Teil der Erzeugnismatrix werden oder als Verarbeitungshilfsstoff dienen oder bei der Verwendung reagieren?ERC 5 ERC 8c/fIndustriestandorte und breite dispersive Verwendung, Innen- und Außenverwendung. Stoff wird Bestandteil von Erzeugnissen.
In welchen Verbraucherprodukten wird der Stoff verwendet? Was sind die allgemeinen Umweltmerkmale dieser Verwendungen?PC 9a ERC 8c/fFarben und Beschichtungen für Verbraucherverwendung
Wenn der Stoff Bestandteil eines Erzeugnisses wird: In welchen Erzeugnissen ist er während der Nutzungsdauer (und des nachfolgenden Abfallstadiums) enthalten?AC 11Holzerzeugnisse
Wenn der Stoff Bestandteil eines Erzeugnisses wird: Was sind die allgemeinen Umweltmerkmale des Stoffes während der Nutzungsdauer: Innen-/Außenverwendung des Erzeugnisses; geringe oder hohe Freisetzung des Stoffs aus dem Erzeugnis?ERC 10a/11 aInnen- und Außenverwendung, geringe Freisetzung des Stoffs aus dem Erzeugnis
Wenn der Stoff Bestandteil eines Erzeugnisses wird: Gibt es vorhersehbare Tätigkeiten mit diesem Erzeugnis, die dazu führen werden, dass bei Verarbeitung oder Wartung mit abrasiven Techniken Stoffe von der Oberfläche entfernt werden (z.B. Entfernen von Farbe)?ERC 10b/11 bInnen- und Außenverwendung, hohe Freisetzung des Stoffs aus dem Erzeugnis

R.12.5. Beschreibung identifizierter Verwendungen und Erstellung von Titeln für Expositionsszenarien

Das System der Verwendungsdeskriptoren kann die Beschreibung identifizierter Verwendungen in Abschnitt 3.5 von IUCLID (als Bestandteil des Registrierungsdossiers), die entsprechende Beschreibung von Verwendungen in Abschnitt 2 des Stoffsicherheitsberichts und die Aufnahme harmonisierter, strukturierter Informationen in den Kurztitel von Expositionsszenarien unterstützen. Das CSA-Werkzeug Chesar 13 der ECHA beinhaltet ein Modul zur Verwendungsbeschreibung, das eine standardisierte Lebenszyklus-Baumstruktur für das Kartieren der Verwendungen eines Stoffes bereitstellt (siehe Abbildung R.12-1).

R.12.5.1 Kartierung von Verwendungen anhand der Lebenszyklusstruktur

Die Dokumentation der Tätigkeiten bei der Herstellung und Verwendung eines Stoffes in einer hierarchischen Lebenszyklus-"Baumstruktur" erleichtert die Berichterstattung und Kommunikation aus Sicht der Lieferkette und ermöglicht die Verknüpfung der Verwendungen mit den Massenströmen des Stoffes (für die Umweltbeurteilung erforderlich). Der "Baum" wurzelt in der Herstellung des Stoffes und verzweigt sich in die Formulierung verschiedener chemischer Produkte. Die Verwendungen in den einzelnen Kategorien chemischer Produkte verzweigen sich wiederum in verschiedene Verwendungen durch Industrie, sonstige Gewerbe und Verbraucher, potenziell gefolgt von der Nutzungsdauer in Erzeugnissen.

Das System der Verwendungsdeskriptoren unterstützt die Dokumentation in einer hierarchischen Struktur, indem es grundsätzlich 8 Kombinationen zwischen Lebenszyklusstadien (Herstellung, Formulierung, Endverwendung oder Nutzungsdauer) und Hauptanwendergruppen (industrielle Arbeitnehmer, gewerbliche Anwender oder Verbraucher) 14 repräsentiert.

Zusätzlich können die formulierenden Sektoren, die ein Hersteller/Importeur mit einem bestimmten Stoff beliefert, als Marktsegmente spezifiziert werden (z.B. Schmiermittel, Reinigungsmittel, Klebstoffe, Beschichtungen, Kunststoffmassen).

Auf Ebene des Stadiums kann die geeignete Umweltfreisetzungskategorie zugeordnet werden, welche dann für alle unter diesem Stadium aufgeführten Arbeitnehmer- oder Verbraucherverwendungen gilt. Unter einem Stadium können alle relevanten Tätigkeiten (Verwendungen) mit dem Stoff durch Arbeitnehmer und Verbraucher aufgeführt sowie durch Zuordnung einer PROC (Arbeitnehmertätigkeiten) bzw. PC (Verbraucherprodukte) beschrieben werden. Bitte beachten: Die Auswahlliste für Produktkategorien (PC) beinhaltet auch Produkte, die nicht für Verbraucherverwendungen relevant sind.

Abbildung R.12-1: Standardstruktur der Baumdarstellung der identifizierten Verwendungen

Ein Registrant kann seinen Markt nach seinen Kunden in den verschiedenen formulierenden Sektoren (nach der Produktart, die diese Sektoren produzieren) oder nach Endverwendungssektoren (nach dem Wirtschaftszweig, in dem letztendlich der Stoff als solcher oder in einem Gemisch verwendet wird) strukturieren 15. Dazu kann er die PC- und SU-Auswahllisten nutzen. Wenn er den Stoff direkt an Endverbraucher verkauft, können das Marktsegment und das Formulierungsstadium weggelassen werden. Es empfiehlt sich, mit einer Beschreibung der Marktsegmente (nach PC) zu beginnen, für die die Verwendungen in dem nachfolgenden Verfahren zu beschreiben sind.

Um die Herstellung oder Formulierung zu einem Gemisch als solche zu beschreiben, braucht kein Endverwendungssektor zugeordnet zu werden.

Wenn sich herausstellt, dass sich die Umweltbedingungen der Verwendung stark zwischen den Sektoren innerhalb eines Lebenszyklusstadiums unterscheiden, kann der Sachverständige dasselbe Lebenszyklusstadium noch einmal für einen anderen Industriesektor erstellen. Somit kann die Kombination von ERC und SU im Endverwendungsstadium die Identifizierung und Beschreibung von Verwendungsbedingungen unterstützen, die sich auf die Umweltmerkmale für bestimmte Industriesektoren beziehen.

Wenn sich herausstellt, dass die Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit Verwendungen durch Arbeitnehmer stark zwischen den Sektoren innerhalb eines Lebenszyklusstadiums unterscheiden, kann der Sachverständige dasselbe Lebenszyklusstadium noch einmal für einen anderen Industriesektor erstellen.

Das Nutzungsdauerstadium kann durch Umweltfreisetzungskategorien (ERC) und die entsprechenden Erzeugniskategorien (AC) charakterisiert werden.

Unter den Nutzungsdauerstadien können Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Verbrauchern mit bestimmten Erzeugnissen beschrieben werden. Diese Tätigkeiten stellen keine "Verwendungen" im Sinne der REACH-Verordnung dar (weshalb mit ihnen auch keine Pflichten des nachgeschalteten Anwenders verbunden sind), der Registrant ist jedoch verpflichtet, die Bedingungen während der Nutzungsdauer in seinem Stoffsicherheitsbericht zu beschreiben. Eine Verbraucher-"Verwendung" von Erzeugnissen kann mit einer AC beschrieben werden, während Tätigkeiten von Arbeitnehmern mit Erzeugnissen als eine Kombination aus einer Verfahrenskategorie (PROC) und den entsprechenden Erzeugniskategorien (AC) beschrieben würden.

Wenn sich herausstellt, dass sich die Umweltbedingungen während der Nutzungsdauer stark zwischen verschiedenen Arten von Erzeugnissen unterscheiden, kann der Sachverständige dasselbe Lebenszyklusstadium noch einmal für ein anderes Erzeugnis (oder eine andere Gruppe von Erzeugnissen) erstellen. Somit kann die Kombination von ERC und AC im Nutzungsdauerstadium die Identifizierung und Beschreibung von Bedingungen unterstützen, die sich auf die Umweltmerkmale für bestimmte Erzeugnisse (Erzeugnisgruppen) beziehen.

Bitte beachten: Die Erfahrung zeigt, dass die Beschreibung von Verwendungen rein auf Grundlage des Verwendungsdeskriptorsystems gewöhnlich unzureichend ist, um Expositionsszenarien zu erstellen und zu kommunizieren. Deshalb werden üblicherweise weitere Erläuterungen ergänzend zu der Verwendungsbeschreibung erforderlich sein.

Abbildung R.12-2 veranschaulicht die in einer Lebenszyklus-Baumstruktur beschriebenen Verwendungen eines Stoffes

Abbildung R.12-2: Veranschaulichung der Verwendungsbeschreibung in einer Lebenszyklus-Baumansicht

Wird später eingefügt

R.12.5.2 Erstellung von Titeln für Expositionsszenarien

Der Registrant gibt jedem Expositionsszenario, das in dem Stoffsicherheitsbericht enthalten und dem erweiterten Sicherheitsdatenblatt beigefügt ist, einen Kurztitel, der angibt, welche Verwendungen in dem ES abgedeckt sind. Da Expositionsszenarien allgemein (verschiedene Verwendungen abdeckend) oder spezifisch (nur eine oder wenige Verwendungen abdeckend) sein können, kann der Titel des ES entsprechend unterschiedlich ausfallen:

Tabelle R.12-4: Titelabschnitt eines Expositionsszenarios für Tätigkeiten von Arbeitnehmern 17

Format eines Expositionsszenarios (1) für von Arbeitnehmern ausgeführte Verwendungen
1. Titel
Freier Kurztitel 
Systematischer Titel auf Grundlage des Verwendungsdeskriptors 
Erfasste Verfahren, Aufgaben, Tätigkeiten 

R.12.5.3 Beschreibung identifizierter Verwendungen in IUCLID

Jeder Registrant ist verpflichtet, eine kurze allgemeine Beschreibung aller identifizierten Verwendungen in sein technisches Dossier (siehe IUCLID, Abschnitt 3.5) 18 und in Abschnitt 2 des Stoffsicherheitsberichts aufzunehmen. Es wird empfohlen, die kurze allgemeine Verwendungsbeschreibung auf das Deskriptorsystem in diesen Leitlinien zu stützen und in Abschnitt 3.5 von IUCLID auf die im Stoffsicherheitsbericht enthaltenen Expositionsszenarien (sofern relevant) zu verweisen. Dies soll gewährleisten, dass die Beschreibung der identifizierten Verwendungen sowie der Titel und Inhalt der Expositionsszenarien miteinander konsistent sind. Hinweis: Diese Konsistenz ist als gesetzliches Erfordernis in Anhang I, Abschnitt 5.1.1 der REACH-Verordnung festgelegt.

Das CSA-Werkzeug Chesar wird eine Funktion zur Berichterstattung über die identifizierten Verwendungen und zugehörigen Expositionsszenarien nach Abschluss der Beurteilungen und Erstellung der Expositionsszenarien beinhalten. Eine solche Berichtsansicht der Verwendungen kann in Abschnitt 2 des Stoffsicherheitsberichts und Abschnitt 3.5 von IUCLID aufgenommen werden. Dabei werden sich die in Abschnitt 3.5 von IUCLID gemeldeten Informationen in einer Hinsicht von den Angaben im Stoffsicherheitsbericht unterscheiden: Die Beschreibung nachfolgender Lebenszyklusstadien (Nutzungsdauer- und Abfallstadium) ist nicht Bestandteil von IUCLID 3.5. Der Grund besteht darin, dass sich Anhang VI der REACH-Verordnung auf identifizierte Verwendungen, aber nicht auf eine nachfolgende Nutzungsdauer bezieht.

Bei den Informationen, die in IUCLID 3.5 zu melden sind, handelt es sich um die kurze allgemeine Beschreibung der identifizierten Verwendungen und die Angabe, ob eine nachfolgende Nutzungsdauer in Erzeugnissen stattfindet.

Die Berichterstattung über die identifizierten Verwendungen in der IUCLID-Struktur basiert auf folgenden Grundsätzen:

In Tabelle R.12-5 sind die Spalten abgebildet, die in Abschnitt 3.5 von IUCLID für die Beschreibung der identifizierten Verwendungen eines Stoffes in Bezug auf Tätigkeiten von industriellen Arbeitnehmern zur Verfügung stehen. Zwei ähnliche Tabellen sind für Arbeitnehmer, die unter nichtindustriellen Bedingungen tätig sind (gewerbliche Verwendung), und Verbraucher verfügbar.

Tabelle R.12-5: Tabelle zur Meldung von im Zusammenhang mit industriellen Arbeitnehmern identifizierten Verwendungen in IUCLID

IU-
Nr.
Name der identifizierten VerwendungVerfahrenskategorie (PROC)Umweltfreisetzungs-
kategorie (ERC)
Stoff für
diese
Verwendung geliefert in Form von ..
Marktsegment nach Art des chemischen
Produkts (PC)
Endverwendungssektor (SU)Nachfolgende
Nutzungsdauer für diese Verwendung
relevant?
Erzeugniskategorie (AC) im Zusammenhang mit der nachfolgenden NutzungsdauerVerweis auf Expositions-
szenario im Stoffsicherheits-
bericht
    Stoff

Gemisch

  ja/nein  
          

.

Deskriptorenliste für Verwendungssektoren (SU)Anhang R.12-1

 

 Hauptdeskriptor: Hauptanwendergruppen
SU 3Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen* an Industriestandorten
SU 21Verbraucherverwendungen: Private Haushalte (= Allgemeinheit = Verbraucher)
SU 22Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
 Ergänzungsdeskriptor: EndverwendungssektorenNACE 21-
Codes
SU1Land- und Forstwirtschaft, FischereiA
SU2aBergbau (außer Offshore-Industrien)B
SU2bOffshore-IndustrienB 6
SU4Herstellung von Lebens- und FuttermittelnC 10, 11
SU5Herstellung von Textilien, Leder, PelzenC 13 - 15
SU6aHerstellung von Holz und HolzproduktenC 16
SU6bHerstellung von Zellstoff, Papier und PapierproduktenC 17
SU7Herstellung von Druckerzeugnissen und Vervielfältigung von bespielten MedienC 18
SU8Herstellung von Massenchemikalien (einschließlich Mineralölprodukte)C 19.2 + 20.1
SU9Herstellung von FeinchemikalienC 20.2 - 20.6
SU 10Formulierung [Mischen] von Zubereitungen und/oder Umverpackung (außer Legierungen)C 20.3 - 20.5
SU11Herstellung von GummiproduktenC 22.1
SU12Herstellung von Kunststoffprodukten, einschließlich Compoundierung und KonversionC 22.2
SU13Herstellung von sonstigen nichtmetallischen mineralischen Produkten, z.B. Gips, ZementC 23
SU14Metallerzeugung und -bearbeitung, einschließlich LegierungenC 24
SU15Herstellung von Metallerzeugnissen, außer Maschinen und AusrüstungenC 25
SU16Herstellung von Computern, elektronischen und optischen Erzeugnissen, elektrischen AusrüstungenC 26 - 27
SU17Allgemeine Herstellung, z.B. Maschinen, Ausrüstungen, Fahrzeuge, sonstige TransportausrüstungC 28 - 30, 33
SU18Herstellung von MöbelnC 31
SU19BauwirtschaftF
SU20GesundheitswesenQ 86
SU23Strom-, Dampf-, Gas-, Wasserversorgung und AbwasserbehandlungC 35 - 37
SU24Wissenschaftliche Forschung und EntwicklungC72
SU0Sonstiges 
http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/index/naceall.html

Bitte beachten: Dies ist keine vollständige Liste der potenziell im Rahmen von REACH zu beschreibenden Verwendungen. Weitere Verwendungen sind entsprechend zu beschreiben.

* Bitte beachten: Zur Wahrung der Konsistenz mit dem Deskriptorsystem in IUCLID 5.2 wurde der Begriff "Zubereitung" in diesen Listen nicht durch "Gemisch" ersetzt.

 

.

Deskriptorenliste für Produktkategorie (PC)Anhang R.12-2.1

 

Produktkategorie (PC)
 Kategorie zur Beschreibung von
Marktsegmenten (auf Lieferebene) bezüglich
aller Verwendungen (Arbeitnehmer und
Verbraucher)
Beispiele und Erläuterungen
PC1Klebstoffe, Dichtstoffe 
PC2Adsorptionsmittel 
PC3Luftbehandlungsprodukte 
PC4Frostschutz- und Enteisungsmittel 
PC7Grundmetalle und Legierungen 
PC8Biozidprodukte (z.B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel)PC 35 sollte Desinfektionsmitteln, die als Bestandteil eines Reinigungsprodukts verwendet werden, zugeordnet werden
PC9aBeschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner 
PC9bFüllstoffe, Spachtelmassen, Mörtel, Modellierton 
PC9cFingerfarben 
PC11Sprengstoffe 
PC12Düngemittel 
PC13Kraftstoffe 
PC14Produkte zur Behandlung von Metalloberflächen, einschließlich Galvanik- und GalvanisierprodukteDies deckt Stoffe ab, die sich dauerhaft mit der Metalloberfläche verbinden
PC15Produkte zur Behandlung von NichtmetalloberflächenWie z.B. die Behandlung von Wänden vor dem Streichen.
PC16Wärmeübertragungsflüssigkeiten 
PC17Hydraulikflüssigkeiten 
PC18Tinten und Toner 
PC19Zwischenprodukte 
PC20Produkte wie ph-Regulatoren, Flockungsmittel, Fällungsmittel, NeutralisationsmittelDiese Kategorie deckt Verarbeitungshilfsstoffe ab, die in der chemischen Industrie verwendet werden
PC21Laborchemikalien 
PC23Ledergerbmittel, -farbstoffe, -appreturmittel, -imprägniermittel und -pflegeprodukte 
PC24Schmiermittel, Schmierfette und Trennmittel 
PC25Metallbearbeitungsöle 
PC26Farbstoffe, Veredelungs- und Imprägniermittel für Papier und Pappe: einschließlich Bleichmittel und sonstige Verarbeitungshilfsstoffe 
PC27Pflanzenschutzmittel 
PC28Parfüme, Duftstoffe 
PC29Pharmazeutika 
PC30Photochemikalien 
PC31Poliermittel und Wachsmischungen 
PC32Polymerzubereitungen und -verbindungen 
PC33Halbleiter 
PC34Textilfarben, -appreturen und -imprägniermittel; einschließlich Bleichmittel und sonstige
Verarbeitungshilfsstoffe
 
PC35Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis) 
PC36Wasserenthärter 
PC37Wasserbehandlungschemikalien 
PC38Schweiß- und Lötprodukte (mit Flussmittelumhüllungen und Flussmittelseelen), Flussmittel 
PC39Kosmetika, Körperpflegeprodukte 
PC40Extraktionsmittel 
PC0Sonstige (UCN-Codes verwenden: siehe letzte Zeile) 
http://www.rivm.nl/en/healthanddisease/productsafety/ConsExpo.jsp

http://195.215.251.229/fmi/xsl/spin/SPI N/guide/menuguide.xsl?-db=spinguide&lay=overview&view#

Bitte beachten: Dies ist keine vollständige Liste der potenziell im Rahmen von REACH zu beschreibenden Verwendungen. Weitere Verwendungen sind entsprechend zu beschreiben.

* Bitte beachten: Zur Wahrung der Konsistenz mit dem Deskriptorsystem in IUCLID 5.2 wurde der Begriff "Zubereitung" in diesen Listen nicht durch "Gemisch" ersetzt.

 

.

In der ECETOC Targeted Risk Assessment berücksichtigte VerbraucherprodukteAnhang R.12-2.2

 

Produkt-(Zubereitungs-)KategorieProdukt-(Zubereitungs-)Unterkategorie
PC1: Klebstoffe, DichtstoffeKlebstoffe, Freizeitbedarf
Klebstoffe Heimwerkerbedarf (Teppichkleber, Fliesenkleber, Parkettkleber)
Sprühkleber
Dichtstoffe
PC3: LuftbehandlungsprodukteLuftbehandlung, Sofortwirkung (Aerosolsprays)
Luftbehandlung, kontinuierliche Wirkung (fest und flüssig)
PC9a:Beschichtungen, Farben 22, Verdünner, EntfernerWässrige Latex-Wandfarbe
Lösungsmittelreiche, High-Solid-, wässrige Farbe
Aerosolspray-Dose
Entferner (Farb-, Klebstoff-, Tapeten-, Dichtstoffentferner)
PC9b: Füllstoffe, Spachtelmassen, Mörtel, ModelliertonFüllstoffe und Spachtelmasse
Mörtel und Fußbodenausgleichsmassen
Modellierton
PC9c: FingerfarbenFingerfarben
PC12: DüngemittelZubereitungen für Rasen und Garten
PC13: KraftstoffeFlüssigkeiten
PC24: Schmiermittel, Schmierfette, TrennmittelFlüssigkeiten
Pasten
Sprays
PC31: Poliermittel und WachsmischungenPoliermittel, Wachs/Creme (Fußboden, Möbel, Schuhe)
Poliermittel, Spray (Möbel, Schuhe)
PC35: Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)Wasch- und Geschirrspülprodukte
Reinigungsmittel, Flüssigkeiten (Allzweckreiniger, Sanitärprodukte, Fußbodenreiniger, Glasreiniger, Teppichreiniger, Metallreiniger)
Reinigungsmittel, Sprays in Sprühkopfflaschen (Allzweckreiniger, Sanitärprodukte, Glasreiniger)
Bitte beachten: Dies ist keine vollständige Liste der potenziell im Rahmen von REACH zu beschreibenden Verwendungen. Weitere Verwendungen sind entsprechend zu beschreiben.

* Bitte beachten: Zur Wahrung der Konsistenz mit dem Deskriptorsystem in IUCLID 5.2 wurde der Begriff "Zubereitung" in diesen Listen nicht durch "Gemisch" ersetzt.

.

Deskriptorenliste für Verfahrenskategorien (PROC)Anhang R.12-3

 

Verfahrenskategorien [PROC]

  Verfahrenskategorien Beispiele und Erläuterungen
PROC1Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine ExpositionswahrscheinlichkeitVerwendung der Stoffe in hochintegriertem geschlossenem System, bei dem ein geringes Potenzial für Expositionen besteht, z.B. durch Probenahmen über geschlossene Kreislaufsysteme.
PROC2Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter ExpositionKontinuierliches Verfahren, bei dem jedoch die Gestaltungsphilosophie nicht gezielt auf die Minimierung von Emissionen ausgerichtet ist.

Es ist nicht hochintegriert und eine gelegentliche Exposition erfolgt z.B. durch Wartung, Probenahme und Bruch von Ausrüstungen.

PROC3Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder Formulierung)Chargenherstellung einer Chemikalie oder Formulierung, bei der die überwiegende Handhabung in geschlossener Weise, z.B. durch geschlossene Transfers erfolgt, wobei jedoch eine gewisse Möglichkeit des Kontakts mit Chemikalien besteht, z.B. bei der Probenahme.
PROC4Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer Exposition bestehtVerwendung in der Chargenherstellung einer Chemikalie, bei der erhebliche Möglichkeiten einer Exposition bestehen, z.B. bei Beschickung, Probenahme oder Entleerung von Material, und wenn die Art der Gestaltung wahrscheinlich zu einer Exposition führt.
PROC5Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung von Zubereitungen* und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt)Herstellung oder Formulierung von chemischen Produkten oder Erzeugnissen mit Technologien zum Mischen und Vermengen von festen oder flüssigen Materialien, bei der das Verfahren mehrere Schritte umfasst und in jedem Schritt die Möglichkeit eines erheblichen Kontakts besteht.
PROC6KalandriervorgängeVerarbeitung von Produktmatrix

Kalandrierung bei erhöhter Temperatur und großer exponierter Oberfläche.

PROC7Industrielles SprühenVernebelungstechniken

Sprühen zur Oberflächenbeschichtung, von Klebstoffen, Polier-/Reinigungsmitteln, Luftbehandlungsprodukten, zum Sandstrahlen.

Stoffe können als Aerosole eingeatmet werden. Die Energie der Aerosolpartikel kann hochentwickelte Expositionsschutzmaßnahmen erfordern; im Falle des Beschichtens können Sprühverluste zu Abwasser und Abfall führen.

PROC8aTransfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen AnlagenProbenahme, Laden, Füllen, Transfer, Abladen, Absacken in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen. Exposition durch Staub, Dampf, Aerosole oder Überlauf sowie beim Reinigen von Ausrüstungen ist zu erwarten.
PROC8bTransfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen AnlagenProbenahme, Laden, Füllen, Transfer, Abladen, Absacken in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen. Exposition durch Staub, Dampf, Aerosole oder Überlauf sowie beim Reinigen von Ausrüstungen ist zu erwarten.
PROC9Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung)Abfüllanlagen, die speziell dafür ausgelegt sind, sowohl Dampf- und Aerosolemissionen aufzufangen als auch Überlauf zu minimieren.
PROC10Auftragen durch Rollen oder StreichenEnergiearmes Verteilen von z.B. Beschichtungen

Einschließlich Reinigen von Oberflächen. Stoff kann in Dämpfen eingeatmet werden, Hautkontakt kann durch Tröpfchen, Spritzer, Arbeiten mit Reinigungstüchern und Handhabung behandelter Oberflächen auftreten.

PROC11Nichtindustrielles SprühenVernebelungstechniken

Sprühen zur Oberflächenbeschichtung, von Klebstoffen, Polier-/Reinigungsmitteln, Luftbehandlungsprodukten, zum Sandstrahlen

Stoffe können als Aerosole eingeatmet werden. Die Energie der Aerosolpartikel kann hochentwickelte Expositionsschutzmaßnahmen erfordern.

PROC12Verwendung von Blähmitteln bei der Herstellung von Schaumstoff 
PROC13Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und GießenImmersionsvorgänge

Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen, Gießen, Einweichen, Auswaschen oder Waschen in Stoffen, einschließlich Kaltformung von Kunstharzmatrix. Schließt Handhabung der behandelten Gegenstände (z.B. nach Färben, Beschichten) ein.

Stoff wird mit energiearmen Techniken auf eine Oberfläche aufgebracht, wie z.B. durch Eintauchen des Erzeugnisses in ein Bad oder Aufgießen einer Zubereitung auf eine Oberfläche.

PROC14Produktion von Zubereitungen* oder Erzeugnissen durch Tablettieren, Pressen, Extrudieren, PelettierenVerarbeitung von Zubereitungen und/oder Stoffen (flüssig und fest) zu Zubereitungen oder Erzeugnissen. Stoffe in der chemischen Matrix können erhöhten mechanischen und/oder thermischen Energiebedingungen ausgesetzt sein. Exposition bezieht sich vorwiegend auf flüchtige Stoffe und/oder generierte Dämpfe, ebenso kann Staub entstehen.
PROC15Verwendung als LaborreagenzVerwendung von Stoffen im Kleinlabor (< 1 l oder 1 kg am Arbeitsplatz vorhanden). Größere Laboratorien und F+E-Einrichtungen sollten als industrielle Verfahren behandelt werden.
PROC16Verwendung von Material als Brennstoffquelle, begrenzte Exposition gegenüber unverbranntem Produkt ist zu erwartenUmfasst die Verwendung von Material als Brennstoffquelle (einschließlich Zusätze), wobei eine begrenzte Exposition gegenüber dem Produkt in seiner unverbrannten Form zu erwarten ist. Umfasst nicht die Exposition durch Verschüttung oder Verbrennung.
PROC17Schmierung unter Hochleistungsbedingungen und in teilweise offenem VerfahrenSchmierung unter Hochleistungsbedingungen (Temperatur, Reibung) zwischen beweglichen Teilen und einem Stoff; wesentlicher Teil des Verfahrens ist für Arbeitnehmer zugänglich.

Das Metallbearbeitungsöl kann durch die sich schnell bewegenden Metallteile Aerosole oder Dämpfe bilden.

PROC18Schmieren unter HochleistungsbedingungenVerwendung als Schmiermittel dort, wo erhebliche Energie oder Temperatur zwischen dem Stoff und den beweglichen Teilen angewendet wird.
PROC19Handmischen mit engem Kontakt und nur persönlicher SchutzausrüstungBetrifft Tätigkeiten, bei denen es zu engem und absichtlichem Kontakt mit Stoffen ohne spezielle Expositionsschutzvorkehrungen außer persönlicher Schutzausrüstung kommt.
PROC20Wärme- und Druckübertragungsflüssigkeiten in dispersiver, gewerblicher Verwendung, jedoch in geschlossenen SystemenMotor- und Maschinenöle, Bremsflüssigkeiten

Bei diesen Anwendungen kann das Schmiermittel ebenfalls Hochleistungsbedingungen ausgesetzt sein, und während der Verwendung können chemische Reaktionen eintreten. Verbrauchte Flüssigkeiten müssen als Abfall entsorgt werden. Reparaturen und Wartung können zu Hautkontakt führen.

PROC21Energiearme Handhabung von Stoffen, die in Materialien und/oder Erzeugnissen gebunden sindManuelles Schneiden, Walzen oder Montage/Demontage von Material/Erzeugnis (einschließlich Metalle in massiver Form) mit möglicher Freisetzung von Fasern, Metalldämpfen oder Gummistaub.
PROC22Potenziell geschlossene Verarbeitung mit Mineralien/Metallen bei erhöhter Temperatur

Industrieller Bereich

Arbeitsgänge in Schmelzöfen, Hochöfen, Raffinerien, Koksöfen.

Exposition durch Staub und Rauchgase ist zu erwarten. Emission der Direktkühlung kann relevant sein.

PROC23Offene Verarbeitung und Transfer mit Mineralien/Metallen bei erhöhter TemperaturSand- und Formgießen, Abstich und Gießen geschmolzener Feststoffe, Abkrätzen geschmolzener Feststoffe, Feuerverzinken, Rechen geschmolzener Feststoffe in Straßenbelag.

Exposition durch Staub und Rauchgase ist zu erwarten.

PROC24(Mechanische) Hochleistungsbearbeitung von Stoffen, die in Materialien und/oder Erzeugnissen gebunden sindErhebliche thermische oder kinetische Energie wird durch Warmwalzen/-formen, Mahlen, mechanisches Schneiden, Bohren oder Schleifen auf den Stoff (einschließlich Metalle in massiver Form) angewandt. Exposition vorwiegend durch Staub ist zu erwarten. Staub- oder Aerosolemission infolge von Direktkühlung kann zu erwarten sein.
PROC25Sonstige Warmbearbeitung mit MetallenSchweißen, Löten, Brennfugen, Hartlöten, Brennschneiden

Exposition vorwiegend durch Rauchgase und Gase ist zu erwarten.

PROC26Handhabung von anorganischen Feststoffen bei UmgebungstemperaturTransfer und Handhabung von Erzen, Konzentraten, Rohmetalloxiden und Altmetall; Verpacken, Entpacken, Mischen/Vermengen und Wägen von Metallpulvern oder anderen Mineralien 23
PROC27aProduktion von Metallpulvern (Warmverfahren)Produktion von Metallpulvern durch warme metallurgische Verfahren (Zerstäubung, Trockendispersion) 24
PROC27bProduktion von Metallpulvern (Nassverfahren)Produktion von Metallpulvern durch nasse metallurgische Verfahren (Elektrolyse, Nassdispersion) 25
Bitte beachten: Dies ist keine vollständige Liste der potenziell im Rahmen von REACH zu beschreibenden Verwendungen. Weitere Verwendungen sind entsprechend zu beschreiben.

* Bitte beachten: Zur Wahrung der Konsistenz mit dem Deskriptorsystem in IUCLID 5.2 wurde der Begriff "Zubereitung" in diesen Listen nicht durch "Gemisch" ersetzt.

.

Beschreibung von Umweltfreisetzungskategorien (ERC)Anhang R.12-4.1

 

ERC-
NUMMER
NameBeschreibung
ERC1Herstellung von StoffenHerstellung von organischen und anorganischen Stoffen in der chemischen, petrochemischen Industrie, Primärmetall- und Mineralienindustrie, einschließlich Zwischenprodukten, Monomeren, mit kontinuierlichen Verfahren oder Chargenverfahren unter Verwendung spezieller Anlagen oder von Mehrzweckanlagen, die technisch gesteuert oder manuell betrieben werden.
ERC2Formulierung von Zubereitungen*Mischen und Vermengen von Stoffen zu (chemischen) Zubereitungen in allen Arten von formulierenden Industrien, wie z.B. Farben und Heimwerkerprodukte, Pigmentpaste, Kraftstoffe, Haushaltsprodukte (Reinigungsprodukte), Schmiermittel usw.
ERC3Formulierung in MaterialienMischen oder Vermengen von Stoffen, die physikalisch oder chemisch in oder auf einer Matrix (Material) gebunden werden, wie z.B. Kunststoffzusätze in Grundmischungen oder Kunststoffmassen. Zum Beispiel Weichmacher oder Stabilisatoren in PVC-Grundmischungen oder -Produkten, Kristallwachstumsregler in fotografischen Filmen usw.
ERC4Industrielle Verwendung von

Verarbeitungshilfsstoffen, die nicht Bestandteil von Erzeugnissen werden, in Verfahren und Produkten

Industrielle Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in kontinuierlichen Verfahren oder Chargenverfahren unter Einsatz spezieller Anlagen oder von Mehrzweckanlagen, technisch gesteuert oder manuell betrieben. Zum Beispiel in chemischen Reaktionen verwendete Lösungsmittel oder die "Verwendung" von Lösungsmitteln beim Auftragen von Farben, Schmiermittel in Metallbearbeitungsölen, Bestäubungsmittel beim Polymerformen/-gießen.
ERC5Industrielle Verwendung mit Einschluss in oder auf einer MatrixIndustrielle Verwendung von Stoffen als solchen oder in Zubereitungen (keine Verarbeitungshilfsstoffe), die physikalisch oder chemisch in oder auf einer Matrix (Material) gebunden werden, wie z.B. Bindemittel in Farben und Beschichtungen oder Klebstoffen, Farben in Textilgeweben und Lederprodukten, durch Überzugs- und Galvanisierverfahren aufgebrachte Metalle in Beschichtungen. Diese Kategorie deckt Stoffe in Erzeugnissen mit einer bestimmten Funktion und auch Stoffe ab, die nach Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff in einem früheren Lebenszyklusstadium in dem Erzeugnis verbleiben

(z.B. Wärmestabilisatoren in der Kunststoffverarbeitung).

ERC6aIndustrielle Verwendung, die zur Herstellung eines anderen Stoffes führt (Verwendung von Zwischenprodukten)Verwendung von Zwischenprodukten vor allem in der chemischen Industrie mit kontinuierlichen Verfahren oder Chargenverfahren unter Verwendung spezieller Anlagen oder von Mehrzweckanlagen, die technisch gesteuert oder manuell betrieben werden, zur Synthese (Herstellung) von anderen Stoffen. Zum Beispiel die Verwendung von chemischen Bausteinen (Einsatzstoffen) bei der Synthese von Agrochemikalien, Pharmazeutika, Monomeren usw.
ERC6bIndustrielle Verwendung von reaktiven VerarbeitungshilfsstoffenIndustrielle Verwendung von reaktiven Verarbeitungshilfsstoffen in kontinuierlichen Verfahren oder Chargenverfahren unter Verwendung spezieller Anlagen oder von Mehrzweckanlagen, die technisch gesteuert oder manuell betrieben werden. Zum Beispiel die Verwendung von Bleichmitteln in der Papierindustrie.
ERC6cIndustrielle Verwendung von Monomeren für die Herstellung von ThermoplastenIndustrielle Verwendung von Monomeren bei der Produktion von Polymeren, Kunststoffen (Thermoplasten) in Polymerisationsreaktionen. Zum Beispiel die Verwendung des Vinylchloridmonomers bei der Produktion von PVC.
ERC6dIndustrielle Verwendung von Reglersubstanzen für Polymerisationsreaktionen bei der Produktion von Harzen, Gummi, PolymerenIndustrielle Verwendung von Chemikalien (Vernetzungs-, Härtungsmitteln) bei der Produktion von Duroplasten und Gummi, Polymerverarbeitung. Zum Beispiel die Verwendung von Styrol bei der Polyesterproduktion oder von Vulkanisiermitteln bei der Gummiproduktion.
ERC7Industrielle Verwendung von Stoffen in geschlossenen SystemenIndustrielle Verwendung von Stoffen in geschlossenen Systemen. Verwendung in geschlossenen Anlagen, wie z.B. die Verwendung von Flüssigkeiten in Hydrauliksystemen, Kühlflüssigkeiten in Kühlschränken und Schmiermitteln in Motoren sowie dielektrischen Flüssigkeiten in elektrischen Transformatoren sowie Öl in Wärmetauschern. Kein beabsichtigter Kontakt zwischen Funktionsflüssigkeiten und Produkten vorherzusehen und somit geringe Emissionen über Abwasser und Abluft zu erwarten.
ERC8aBreite dispersive Innenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in offenen SystemenInnenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen durch die Allgemeinheit oder gewerbliche Verwendung. Die Verwendung führt (in der Regel) zur unmittelbaren Freisetzung in die Umwelt / das Abwassersystem, z.B. Reinigungsmittel beim Waschen von Geweben, Maschinenwaschmittel und Sanitärreiniger, Auto- und Zweiradpflegeprodukte (Polituren, Schmiermittel, Enteiser), Lösungsmittel in Farben und Klebstoffen oder Duftstoffe und Treibmittel in Luftverbesserern.
ERC8bBreite dispersive Innenverwendung von reaktiven Stoffen in offenen SystemenInnenverwendung von reaktiven Stoffen durch die Allgemeinheit oder gewerbliche Verwendung. Die Verwendung führt (in der Regel) zur unmittelbaren Freisetzung in die Umwelt, z.B. Natriumhypochlorit in Sanitärreinigern, Bleichmittel in Waschmitteln, Wasserstoffperoxid in Zahnpflegeprodukten.
ERC8cBreite dispersive Innenverwendung mit Einschluss in oder auf einer MatrixInnenverwendung von Stoffen (keine Verarbeitungshilfsstoffe) durch die Allgemeinheit oder gewerbliche Verwendung, bei der die Stoffe physikalisch oder chemisch in oder auf einer Matrix (Material) gebunden werden, z.B. Bindemittel in Farben und Beschichtungen oder Klebstoffen, Färben von Textilgeweben.
ERC8dBreite dispersive Außenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in offenen SystemenAußenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen durch die Allgemeinheit oder gewerbliche Verwendung. Die Verwendung führt (in der Regel) zur unmittelbaren Freisetzung in die Umwelt, z.B. Auto- und Zweiradpflegeprodukte (Polituren, Schmiermittel, Enteiser, Reinigungsmittel), Lösungsmittel in Farben und Klebstoffen.
ERC8eBreite dispersive Außenverwendung von reaktiven Stoffen in offenen SystemenAußenverwendung von reaktiven Stoffen durch die

Allgemeinheit oder gewerbliche Verwendung. Die Verwendung führt (in der Regel) zur unmittelbaren Freisetzung in die Umwelt, z.B. die Verwendung von Natriumhypochlorit oder Wasserstoffperoxid zur Oberflächenreinigung (Baumaterialien).

ERC8fBreite dispersive Außenverwendung mit Einschluss in oder auf einer MatrixAußenverwendung von Stoffen (keine Verarbeitungshilfsstoffe) durch die Allgemeinheit oder gewerbliche Verwendung, bei der die Stoffe physikalisch oder chemisch in oder auf einer Matrix (Material) gebunden werden, z.B. Bindemittel in Farben und Beschichtungen oder Klebstoffen.
ERC9aBreite dispersive Innenverwendung von Stoffen in geschlossenen SystemenInnenverwendung von Stoffen durch die Allgemeinheit oder gewerbliche (Klein-)Verwendung in geschlossenen Systemen. Verwendung in geschlossenen Anlagen, wie z.B. die Verwendung von Kühlflüssigkeiten in Kühlschränken, elektrischen Heizgeräten auf Ölbasis.
ERC9bBreite dispersive Außenverwendung von Stoffen in geschlossenen SystemenAußenverwendung von Stoffen durch die Allgemeinheit oder gewerbliche (Klein-)Verwendung in geschlossenen Systemen. Verwendung in geschlossenen Anlagen, wie z.B. die Verwendung von Hydraulikflüssigkeiten in KFZ-Federungen, Schmiermitteln in Motorölen und Bremsflüssigkeiten in KFZ-Bremssystemen.
ERC10aBreite dispersive Außenverwendung von langlebigen Erzeugnissen und Materialien mit

geringer Freisetzung

Geringe Freisetzung von Stoffen, die in oder auf Erzeugnisse und Materialien ein- oder aufgebracht sind, während ihrer Nutzungsdauer im Außenbereich, wie z.B. Metall-, Holz- und Plastikbaustoffe (Rinnsteine, Abflussrohre, Rahmen usw.).
ERC10bBreite dispersive Außenverwendung von langlebigen Erzeugnissen und Materialien mit hoher oder beabsichtigter Freisetzung (einschließlich abrasiver Verarbeitung)In oder auf Erzeugnisse und Materialien ein- oder aufgebrachte Stoffe mit hoher oder beabsichtigter Freisetzung während ihrer Nutzungsdauer im Außenbereich. Zum Beispiel Reifen, behandelte Holzprodukte, behandelte Textilien und Gewebe wie etwa Markisen, Sonnenschirme und Möbel, Zinkanoden in Handelsschifffahrt und Ausflugsschiffen oder Bremsbeläge in Lkw oder Pkw. Dies schließt auch Freisetzungen aus der Erzeugnismatrix infolge von Verarbeitung durch Arbeitnehmer ein. Diese Verfahren sind typischerweise mit PROC 21, 24, 25 verbunden, zum Beispiel: Schleifen von Bauwerken (Brücken, Fassaden) oder Fahrzeugen (Schiffen).
ERC11 aBreite dispersive Innenverwendung von langlebigen Erzeugnissen und Materialien mit

geringer Freisetzung

Geringe Freisetzung von Stoffen, die in oder auf Erzeugnisse und Materialien ein- oder aufgebracht sind, während ihrer Nutzungsdauer im Innenbereich. Zum Beispiel Bodenbeläge, Möbel, Spielzeug, Baustoffe, Vorhänge, Schuhwerk, Lederprodukte, Papier- und Kartonprodukte (Zeitschriften, Bücher, Zeitungen und Packpapier), elektronische Geräte (Gehäuse).
ERC11 bBreite dispersive Innenverwendung von langlebigen Erzeugnissen und Materialien mit hoher oder beabsichtigter Freisetzung (einschließlich abrasiver Verarbeitung)In oder auf Erzeugnisse und Materialien ein- oder aufgebrachte Stoffe mit hoher oder beabsichtigter Freisetzung während ihrer Nutzungsdauer im Innenbereich. Zum Beispiel: Freisetzung aus Geweben, Textilien (Kleidung, Bodenvorleger) beim Waschen. Das schließt auch Freisetzungen aus der Erzeugnismatrix infolge von Verarbeitung durch Arbeitnehmer ein. Diese Verfahren sind typischerweise mit PROC 21, 24, 25 verbunden. Zum Beispiel Entfernen von Innenanstrichfarben.
ERC12aIndustrielle Verarbeitung von Erzeugnissen mit abrasiven Techniken (geringe Freisetzung)In oder auf Erzeugnisse und Materialien ein- oder aufgebrachte Stoffe werden infolge von Verarbeitung durch Arbeitnehmer (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) aus der Erzeugnismatrix freigesetzt. Diese Verfahren sind typischerweise mit PROC 21, 24, 25 verbunden. Verfahren, bei denen das Entfernen von Material beabsichtigt ist, die zu erwartende Freisetzung jedoch gering bleibt, beinhalten zum Beispiel: Schneiden von Textilien, Schneiden, Bearbeiten oder Mahlen von Metall oder Polymeren in den technischen Industriezweigen.
ERC12bIndustrielle Verarbeitung von Erzeugnissen mit abrasiven Techniken (hohe Freisetzung)In oder auf Erzeugnisse und Materialien ein- oder aufgebrachte Stoffe werden infolge von Verarbeitung durch Arbeitnehmer (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) aus der Erzeugnismatrix freigesetzt. Diese Verfahren sind typischerweise mit PROC 21, 24, 25 verbunden. Verfahren, bei denen das Entfernen von Material beabsichtigt ist und hohe Mengen an Staub zu erwarten sind, beinhalten zum Beispiel: Schleifarbeiten oder Entfernen von Farbe durch Sandstrahlen.
 Sonstige Umweltmerkmale; bitte näher angeben 
Bitte beachten: Dies ist keine vollständige Liste der potenziell im Rahmen von REACH zu beschreibenden Verwendungen. Weitere Verwendungen sind entsprechend zu beschreiben.

* Bitte beachten: Zur Wahrung der Konsistenz mit dem Deskriptorsystem in IUCLID 5.2 wurde der Begriff "Zubereitung" in diesen Listen nicht durch "Gemisch" ersetzt.

 

.

Verwendungsmerkmale nach UmweltfreisetzungskategorienAnhang R .12-4.2

 

ERCLebenszyklusstadiumGrad des
Einschlusses
Beabsichtigtes
technisches Schicksal
des Stoffes
Verteilung
der
Emissionsquellen
Innen-/AußenverwendungFreisetzungsförderung
während der
Nutzungsdauer
1HerstellungOffengeschlossen IndustriellInnenverwendungNicht zutreffend
2FormulierungOffengeschlossenNicht in eine Matrix eingeschlossenIndustriellInnenverwendungNicht zutreffend
3FormulierungOffengeschlossenEinschluss in/auf einer MatrixIndustriellInnenverwendungNicht zutreffend
4EndverwendungOffengeschlossenVerarbeitungshilfsstoffIndustriellInnenverwendungNicht zutreffend
5EndverwendungOffengeschlossenEinschluss in/auf einer MatrixIndustriellInnenverwendungNicht zutreffend
6aEndverwendungOffengeschlossenZwischenproduktIndustriellInnenverwendungNicht zutreffend
6bEndverwendungOffengeschlossenReaktiver VerarbeitungshilfsstoffIndustriellInnenverwendungNicht zutreffend
6cEndverwendungOffengeschlossenMonomere für PolymereIndustriellInnenverwendungNicht zutreffend
6dEndverwendungOffengeschlossenMonomere für Gummi oder ThermoplasteIndustriellInnenverwendungNicht zutreffend
7EndverwendungGeschlossenes SystemVerarbeitungshilfsstoffIndustriellInnenverwendungNicht zutreffend
8aEndverwendungOffengeschlossenVerarbeitungshilfsstoffBreit dispersivInnenverwendungNicht zutreffend
8bEndverwendungOffengeschlossenReaktion bei der VerwendungBreit dispersivInnenverwendungNicht zutreffend
8cEndverwendungOffengeschlossenEinschluss in/auf einer MatrixBreit dispersivInnenverwendungNicht zutreffend
8dEndverwendungOffengeschlossenVerarbeitungshilfsstoffBreit dispersivAußenverwendungNicht zutreffend
8eEndverwendungOffengeschlossenReaktion bei der VerwendungBreit dispersivAußenverwendungNicht zutreffend
8fEndverwendungOffengeschlossenEinschluss in/auf einer MatrixBreit dispersivAußenverwendungNicht zutreffend
9aEndverwendungGeschlossene SystemeVerarbeitungshilfsstoffBreit dispersivInnenverwendungNicht zutreffend
9bEndverwendungGeschlossene SystemeVerarbeitungshilfsstoffBreit dispersivAußenverwendungNicht zutreffend
10aNutzungsdauerOffenEinschluss in/auf einer MatrixBreit dispersivAußenverwendungGering
10bNutzungsdauerOffenEinschluss in/auf einer Matrix

Entfernen aus einer Matrix

Breit dispersivAußenverwendungHoch
11aNutzungsdauerOffenEinschluss in/auf einer MatrixBreit dispersivInnenverwendungGering
11bNutzungsdauerOffenEinschluss in/auf einer Matrix

Entfernen aus einer Matrix

Breit dispersivInnenverwendungHoch
12aNutzungsdauerOffengeschlossenVerluste aus einer Matrix bei der

Erzeugnisverarbeitung

IndustriellInnenverwendungGering
12bNutzungsdauerOffengeschlossenVerluste mit einer Matrix bei der

Erzeugnisverarbeitung

IndustriellInnenverwendungHoch

.

Überblick über die verfügbaren spezifischen Umweltfreisetzungskategorien (SPERCs)Anhang R.12-4.3

Wird später eingefügt

.

Deskriptorenliste für Stoffe in Erzeugnissen (AC)Anhang R.12-5.1

 

Erzeugniskategorien, keine Freisetzung beabsichtigt (AC)
 Erzeugniskategorien (und nicht erschöpfende Aufzählung von Beispielen) zur
Beschreibung der Art des Erzeugnisses, in dem der Stoff während der
Nutzungsdauer und des Abfallstadiums enthalten ist
Geeignete
TARIC-Kapitel
Kategorien für komplexe Erzeugnisse
AC1Fahrzeuge86-89
 Beispiele: Lkw, Personenkraftwagen und Motorräder, Fahrräder, Dreiräder und zugehörige Transportausrüstung; andere Fahrzeuge: Schienen-, Luftfahrzeuge, Schiffe, Boote 
AC2Maschinen, mechanische Vorrichtungen, elektrische/elektronische Erzeugnisse84/85
 Beispiele: Maschinen und mechanische Vorrichtungen; elektrische und elektronische Erzeugnisse, z.B. Computer, Video- und Audio-, Kommunikationsgeräte, Lampen und Beleuchtung; Kameras; Kühlschrank, Geschirrspüler, Waschmaschinen 
AC3Elektrische Batterien und Akkumulatoren8506/07
Kategorien für materialbasierte Erzeugnisse
AC4Stein, Gips, Zement, Glas- und Keramikartikel68/69/70
 Beispiele: Glas- und Keramikartikel, z.B. Tafelgeschirr, Trinkgläser, Töpfe, Pfannen, Lebensmittelvorratsbehälter; Bau- und Dämmerzeugnisse; natürliches oder künstliches Schleifpulver oder -korn auf Basis von Textilmaterial, Papier, Pappe oder anderen Materialien 
AC5Gewebe, Textilien und Bekleidung50-63, 94/95
,Beispiele: Bekleidung, Bettwäsche, Matratzen, Vorhänge, Polster, Teppiche/Fußbodenbeläge, Fahrzeugsitze, Textilspielzeug 
AC6Ledererzeugnisse41-42, 64, 94
 Beispiele: Handschuhe, Geldbeutel, Brieftasche, Schuhwerk, Möbel 
AC7Metallerzeugnisse71, 73-83, 95
 Beispiele: Besteck, Kochutensilien, Töpfe, Pfannen, Schmuck, Spielzeug, Möbel, Bauerzeugnisse48-49
AC8Papiererzeugnisse
 Beispiele: Papiererzeugnisse: Papiertücher, Handtücher, Einweggeschirr, Windeln, Frauenhygieneprodukte, Inkontinenzprodukte für Erwachsene; Schreibpapierartikel, Büropapier; bedruckte Papiererzeugnisse: z.B. Zeitungen, Bücher, Zeitschriften, Fotos; Tapete40, 64, 95
AC10Gummierzeugnisse
 Beispiele: Reifen, Bodenbeläge, Handschuhe, Schuhwerk, Spielzeug 
AC11Holzerzeugnisse44, 94/95
 Beispiele: Bodenbeläge, Wände, Möbel, Spielzeug, Bauerzeugnisse 
AC13Kunststofferzeugnisse39, 94/95, 85/86
 Beispiele: Kunststoffgeschirr, Lebensmittelvorratsbehälter, Lebensmittelverpackungen, Babyflaschen; Bodenbeläge, Spielzeug, Möbel, Kunststoffkleinteile für den täglichen Gebrauch, z.B. Kugelschreiber, Bauteile für PCs, Mobiltelefone 
Sonstige (TARIC-Codes verwenden: siehe letzte Zeile)

http://ec.europa.eu/taxationcustoms/dds/tarhomede.htm

Bitte beachten: Dies ist keine vollständige Liste der potenziell im Rahmen von REACH zu beschreibenden Verwendungen. Weitere Verwendungen sind entsprechend zu beschreiben.

.

Erzeugnisse mit beabsichtigter Freisetzung von StoffenAnhang R.12-5.2

 

Verwendungsdeskriptoren für Erzeugnisse mit beabsichtigter Freisetzung von Stoffen

Deskriptoren auf der Basis einer unverbindlichen Liste von Beispielen

AC30Sonstige Erzeugnisse mit beabsichtigter Freisetzung von Stoffen, bitte näher angeben 26
AC31Duftende Kleidung
AC32Duftender Radiergummi
AC33Eintrag wurde nach der REACH CA-Tagung im März 2008 gestrichen
AC34Duftendes Spielzeug
AC35Duftende Papiererzeugnisse
AC36Duftende CD
AC38Verpackungsmaterial für Metallteile, das Schmierfett/Korrosionsinhibitoren freisetzt
Bitte beachten: Dies ist keine vollständige Liste der potenziell im Rahmen von REACH zu beschreibenden Verwendungen. Weitere Verwendungen sind entsprechend zu beschreiben.

.

In der ECETOC Targeted Risk Assessment berücksichtigte VerbrauchererzeugnisseAnhang R.12-5.3

 

Erzeugniskategorie Erzeugnis-Unterkategorie in TRA für Verbraucherexposition
AC5: Gewebe, Textilien und BekleidungBekleidung (alle Materialarten), Handtuch
Bettwäsche, Matratze
Spielzeug (Kuschelspielzeug)
Autositz, Stuhl, Bodenbeläge
AC6: LedererzeugnisseGeldbeutel, Brieftasche, Lenkradbezug (Auto)
Schuhwerk (Schuhe, Stiefel)
Möbel (Sofa)
AC8: PapiererzeugnisseWindeln
Monatsbinden
Papiertücher, Handtücher, Feuchttücher, Toilettenpapier
Bedrucktes Papier (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher)
AC10: GummierzeugnisseGummigriffe, Reifen
Bodenbeläge
Schuhwerk (Schuhe, Stiefel)
Gummispielzeug
AC11: HolzerzeugnisseMöbel (Stuhl)
Wände und Bodenbeläge (gilt auch für anderes Material als Holz)
Kleinspielzeug (Auto, Zug)
Spielzeug, Gegenstände für den Außenbereich
AC13: KunststofferzeugnisseKunststoff, größere Erzeugnisse (Kunststoffstuhl, PVC-Bodenbeläge, Rasenmäher, PC)
Spielzeug (Puppe, Auto, Tiere, Beißringe)
Kunststoff, kleine Erzeugnisse (Kugelschreiber, Mobiltelefon)
Bitte beachten: Dies ist keine vollständige Liste der potenziell im Rahmen von REACH zu beschreibenden Verwendungen. Weitere Verwendungen sind entsprechend zu beschreiben.

 

.

Liste der funktionalen Kategorien (optional, bei Bedarf) 227Anhang R.12-6

 

Liste der technischen Funktionen, die ein Stoff in einem chemischen Produkt (einer Zubereitung *)
oder in einem Erzeugnis haben kann
FunktionErläuterung
AerosoltreibmittelDruck- oder Flüssiggase, in denen Stoffe gelöst oder suspendiert sind und bei Entladung des Innendrucks durch Expansion des Gases aus einem Behälter ausgetrieben werden.
Stoffe, die Gase oder Flüssigkeiten adsorbieren oder absorbierenStoffe, die zum Absorbieren oder Adsorbieren von Flüssigkeiten verwendet werden: Filtermaterialien/-medien; Molekularsiebe; Silicagel usw.
AntikondensationsmittelStoffe, die dazu verwendet werden, Kondensation auf Oberflächen und in der Atmosphäre zu vermeiden: Antibeschlagmittel; Kondensatentferner
FrostschutzmittelStoffe, die zur Verhinderung und Beseitigung von Eisbildung verwendet werden: Frostschutzflüssigkeiten; Enteisungsmittel.
Abschmierschutz- und AntiklebemittelStoffe, die zur Verhinderung von Abschmutzung und Adhäsion verwendet werden: Bestäubungsmittel und Abschmierschutz-Zusätze für das Druckereiwesen; Öle und Wachse für Latten und Schalungen; Gießmasse usw.
AntistatikmittelStoffe, die dazu verwendet werden, die Tendenz zur elektrostatischen Aufladung zu verhindern oder zu verringern: antistatische Zusätze; Stoffe zur Oberflächenbehandlung gegen statische Elektrizität.
BindemittelHarz- oder Polymerstoffe in Beschichtungen und Klebstoffen.
Biozidstoffe 
BleichmittelStoffe, die zum Bleichen oder Entfärben von Materialien verwendet werden. Nicht: Kosmetik; fotografische Bleichmittel; optische Aufheller.
Färbemittel, Farben 
Färbemittel, Pigmente 
KomplexbildnerStoffe, die dazu verwendet werden, sich unter Bildung von Komplexen mit anderen Stoffen (vor allem Metallionen) zu verbinden.
Leitende MittelStoffe, die zur Leitung von elektrischem Strom verwendet werden. Unterkategorie Elektrolyte; Elektrodenmaterialien.
Korrosionsinhibitoren und KalkschutzmittelStoffe, die zur Verhinderung von Korrosion verwendet werden: korrosionshemmende Zusätze; Rostschutzmittel

Freisetzung in die Luft zu reduzieren

Sprengstoffe 
Düngemittel 
FüllstoffeRelativ inerte und normalerweise nicht faserige, feinverteilte Stoffe, die Elastomeren, Kunststoffen, Farben, Keramik usw. gewöhnlich zur Volumenvergrößerung zugesetzt werden.
FixiermittelStoffe, die dazu verwendet werden, mit einer Farbe auf Fasern zu interagieren, um die Farbechtheit zu verbessern.
FlammverzögerungsmittelStoffe, die in Materialien eingebunden oder auf deren Oberfläche aufgebracht werden, um die Verbrennung zu verlangsamen oder zu verhindern.
FlotationsmittelStoffe, die zur Konzentration und Gewinnung von Mineralien aus Erzen verwendet werden: Flotationsöl; Flotation, Drücker.
Flussmittel für das GießenStoffe, die dazu verwendet werden, das Schmelzen von Mineralien zu fördern oder Oxidbildung zu verhindern.
Schaumbildner (Treibmittel)Stoffe, die dazu verwendet werden, eine Schaum- oder Zellstruktur in einem Kunststoff- oder Gummimaterial zu bilden: physisch durch die Expansion von komprimierten Gasen oder Verdampfung von Flüssigkeit oder chemisch durch Zersetzung unter Gasentwicklung.
Lebens-/Futtermittelzusatzstoffe 
Kraftstoffe und Kraftstoffzusätze 
Wärmeübertragungsmittel 
ImprägniermittelStoffe, die als Beimischung zu festen Materialien verwendet werden, welche ihre ursprüngliche Form beibehalten: Imprägniermittel für Leder, Papier, Textilien und Holz. Nicht: Flammverzögerungsmittel; Konservierungsmittel; Biozide.
Zwischenprodukte 
LaborchemikalienStoffe, die in Labors für Analysezwecke verwendet werden.
Schmiermittel und SchmiermittelzusätzeStoffe, die zwischen zwei Oberflächen mitgerissen und auf diese Weise zur Verringerung von Reibung verwendet werden: Öle; Fette; Wachse; reibungsvermindernde Zusätze.
GeruchsmittelStoffe, die zur Erzeugung, Verstärkung oder Überdeckung von Gerüchen verwendet werden. Nicht: Lebensmittelzusatzstoffe; Kosmetik.
OxidationsmittelStoffe, die leicht Sauerstoff abgeben, Wasserstoff aus anderen Stoffen entfernen oder bei chemischen Reaktionen Elektronen aufnehmen und für solche Zwecke verwendet werden.
Pharmazeutische Stoffe 
Lichtempfindliche Mittel und andere FotochemikalienStoffe, die zur Erzeugung eines dauerhaften fotografischen Bildes verwendet werden. Unterkategorien: Desensibilisatoren; Entwickler; Fixiermittel; lichtempfindliche Mittel; Sensibilisatoren; Schleierverhinderer; Lichtstabilisatoren; Verstärker.
pH-Regulatoren 
Pflanzenschutzmittel 
Galvanisiermittel und Mittel zur Behandlung von Metalloberflächen 
Druckübertragungsmittel 
Reglersubstanzen, ausgenommen Polymerisations- oder VulkanisierverfahrenStoffe, die zur Regelung der Geschwindigkeit eines (chemischen) Verfahrens verwendet werden, z.B. Beschleuniger; Aktivatoren; Katalysatoren; Inhibitoren; Sikkative; Hautverhinderungsmittel; Vernetzungsmittel; Initiatoren; Foto-Initiatoren usw.
Reglersubstanzen, die bei Vulkanisier- oder Polymerisationsverfahren verwendet werdenStoffe, die zur Regelung der Geschwindigkeit eines (chemischen) Verfahrens verwendet werden, z.B. Beschleuniger; Aktivatoren; Katalysatoren; Inhibitoren; Sikkative; Hautverhinderungsmittel; Vernetzungsmittel; Initiatoren; Foto-Initiatoren usw.
Verarbeitungshilfsstoff, sofern nicht an anderer Stelle aufgeführt 
ReduktionsmittelStoffe, die dazu verwendet werden, Sauerstoff zu entfernen, zu hydrieren oder allgemein bei chemischen Reaktionen als Elektronendonator zu dienen.
Reprographiemittel (Toner)Stoffe, die zur Reproduktion eines dauerhaften Bildes verwendet werden.
Halbleiter und fotovoltaische MittelStoffe, die Widerstände aufweisen, welche zwischen denen von Isolatoren und Metallen liegen, und die gewöhnlich durch Licht, Wärme oder elektrische oder magnetische Felder veränderbar sind oder beim Auftreffen von Strahlungsenergie elektromotorische Kraft generieren.
WeichmacherStoffe, die zum Weichmachen von Materialien verwendet werden, damit sich diese besser anfühlen, leichter appretieren lassen oder flexibel oder bearbeitbar werden. Unterkategorien: Koaleszenzmittel; Beizen (Ledertechnologie); Devulkanisationsmittel; Erweichungsmittel; Quellmittel, Wasserenthärter; Plastifiziermittel.
LösungsmittelStoffe, die zum Lösen, Verdünnen, Verflüssigen und Extrahieren verwendet werden: Extraktionsmittel; Lösungsmittel und Verdünner für Farben, Lacke, Klebstoffe und andere Materialien.
StabilisatorenStoffe, die dazu verwendet werden, spontane Änderungen und die Alterung von Materialien zu verhindern oder zu verlangsamen.
TensideStoffe, die dazu verwendet werden, die Oberflächen- und/oder Grenzflächenspannung von Flüssigkeiten zu senken sowie die Reinigung, Benetzung, Dispersion usw. zu fördern.
GerbmittelStoffe, die zur Behandlung von Fellen und Häuten verwendet werden.
ViskositätsreglerStoffe, die dazu verwendet werden, die Fließeigenschaften von anderen Stoffen oder Zubereitungen zu modifizieren, denen sie zugesetzt werden.
Sonstige 
* Bitte beachten: Zur Wahrung der Konsistenz mit dem Deskriptorsystem in IUCLID 5.2 wurde der Begriff "Zubereitung" in diesen Listen nicht durch "Gemisch" ersetzt

 

.

Hinweise zur Umwandlung von Verwendungsbeschreibungen, die auf den vorhergehenden Deskriptor-Auswahllisten (in Version 1) basieren, in Informationen, die mit den verfeinerten Deskriptor-Auswahllisten kompatibel sindAnhang R.12-7

Einleitung

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung hat die ECHA einen Aktualisierungsentwurf für Kapitel R.12 der Leitlinien (System der Verwendungsdeskriptoren) erarbeitet. Diese Aktualisierung war notwendig geworden, um ein Deskriptorelement einzuführen, das den Umweltschutz abdeckt, die praktische Anwendung des Deskriptorsystems besser zu erläutern sowie die Beziehung zwischen dem Verwendungsdeskriptorsystem und den Expositionsabschätzungen der Stufe 1 für Arbeitnehmer, Verbraucher und die Umwelt klarer zu strukturieren.

Die folgende Kurzanleitung soll Unternehmen unterstützen, die Verwendungsdaten auf Grundlage der Verwendungsdeskriptor-Auswahllisten in früheren Versionen der aktuellen Leitlinien gesammelt haben. Für jede Auswahlliste wird erläutert, wie die bereits gesammelten Daten in eine Form umgewandelt werden können, die

  1. zu den Auswahllisten des Entwurfs von Version 2 (9.11.09) und
  2. zu den Einträgen der zugehörigen TRA-Verbraucherexpositionsabschätzungen passt.

Die neue Deskriptorenliste für die Umwelt (Umweltfreisetzungskategorien) gab es in Version 1 der Leitlinien noch nicht, folglich müssen diese Daten in jeder Verwendungsbeschreibung, die vor Sommer 2009 durchgeführt wurde, ergänzt werden. Zu dieser Deskriptorenliste sind in den nachstehenden Tabellen keine weiteren Hinweise enthalten.

Tabelle 1: Deskriptorenliste für die Verwendungssektoren

Geänderter
Eintrag
Was ist geändert?Gegebenenfalls erforderliche Anpassung von
bereits gesammelten Verwendungsdaten
SU20, 23, 24Neue Einträge.Keine Anpassung erforderlich.
SU2SU2 wurde aufgeteilt in 2a und 2b.Keine Anpassung erforderlich.
SU6 und 6aSU6a wurde neu eingeführt, wobei SU6 in SU6b geändert wurde.SU6 in SU6b umwandeln.

Tabelle 2: Deskriptorenliste für die Produktkategorien

Geänderter
Eintrag
Was ist geändert?Gegebenenfalls erforderliche Anpassung von
bereits gesammelten Verwendungsdaten
PC9PC9 wurde aufgeteilt in 9a, 9b, 9c.Verwendungen, die mit dem früheren Eintrag PC9 beschrieben wurden, sind jetzt als PC 9a, 9b und (sofern relevant) 9c zu beschreiben. Wenn keine spezifischeren Informationen verfügbar sind, PC9 durch alle drei neuen Kategorien ersetzen.
 Entferner wurden in 9a aufgenommen.Keine Veränderungen in Bezug auf Verwendungen erforderlich, die zuvor unter PC9 beschrieben wurden.
 Mörtel und Modellierton wurden in PC9b aufgenommen.Modellierton ist mit PC9b statt PC5 zu beschreiben.
 Ausgehärtete getrocknete Wandfarbe wurde in AC11 verschoben.Keine Anpassung in Bezug auf Verwendungen erforderlich, die zuvor unter PC9 beschrieben wurden.
PC4Eintrag nicht geändert, aber Unterkategorie für TRA- Verbraucherexpositionsabschätzung gelöscht.Keine TRA-Verbraucherexpositionsabschätzung für PC4 möglich.

TRA-Verbraucherexpositionsabschätzung für Entferner kann über die Unterkategorien unter PC 9a durchgeführt werden.

PC5PC5 gelöscht.Verwendungen, die unter diesem Eintrag beschrieben wurden, sind neu PC1 (Klebstoffe), PC9b (Füllstoffe, Spachtelmassen, Modellierton), PC9c (Fingerfarben) zuzuordnen.
PC6PC6 gelöscht.Verwendungen, die unter diesem Eintrag beschrieben wurden, sind neu PC31 (Poliermittel und Wachsmischungen) oder PC35 (Wasch- und Reinigungsmittel) zuzuordnen.
PC10PC 10 gelöscht.Verwendung unter "Sonstige" beschreiben, wobei die Sammlung zusätzlicher Daten erforderlich sein kann. TRA-Verbraucherexpositionsabschätzung für Entferner kann über die Unterkategorien unter PC 9a durchgeführt werden.
PC22PC22 gelöscht.Verwendungen, die unter diesem Eintrag beschrieben wurden, sind neu PC12 (Düngemittel) zuzuordnen.

Tabelle 3: Deskriptorenliste für die Verfahrenskategorien

Geänderter
Eintrag
Was ist geändert?Gegebenenfalls erforderliche Anpassung von
bereits gesammelten Verwendungsdaten
PROC8PROC8 wurde aufgeteilt in 8a und 8b.Verwendungen, die mit dem früheren PROC8 beschrieben wurden, sind jetzt als PROC 8a oder 8b zu beschreiben. Wenn keine spezifischeren Informationen verfügbar sind, PROC8 durch PROC8a ersetzen.
PROC22-25Korrektur der Nummerierung gegenüber Version 1: PROC22=>23; PROC23=>24; PROC24=>25.Der Inhalt der Kategorien wurde nicht geändert. Korrektur der Nummerierung gegenüber Version 1 erforderlich.
PROC26, 27PROC26 und 27 wurden neu eingeführt.Keine Anpassung erforderlich.
Alle PROCsBei den meisten PROCs wurde die Unterscheidung zwischen industriellem und nichtindustriellem Bereich entfernt. Auswahl jetzt in der Abschätzung selbst.Keine Anpassung erforderlich.

Tabelle 4: Deskriptorenliste für die Erzeugniskategorien

Geänderter
Eintrag
Was ist geändert?Gegebenenfalls erforderliche Anpassung von
bereits gesammelten Verwendungsdaten
AC2Elektrische und elektronische Erzeugnisse aufgenommen.Keine Anpassung erforderlich.
AC3Alle Erzeugnisse außer Batterien und Akkumulatoren in AC2 verschoben.Verwendungsbeschreibung außer für Batterien und Akkumulatoren in AC2 ändern.
AC4Erzeugnisse aus Stein, Gips, Zement aufgenommen.Keine Anpassung erforderlich.
AC9AC9 wurde gelöscht.Kameras und Videokameras mit AC2 sowie Fotos mit AC8 beschreiben.
AC11Die Unterkategorien für die TRA- Verbraucherexpositionsabschätzungen wurden geändert in:
  • Möbel (Stuhl)
  • Wände und Bodenbeläge (gilt auch für anderes Material als Holz)
Die zweite Unterkategorie ist allgemeiner gefasst, so dass Expositionen durch Beschichtungen auf großen Innenraum-Oberflächen jeder Art beurteilt werden können. Bei bereits gesammelten Daten muss geprüft werden, ob sich diese auf Möbel oder Bodenbeläge beziehen. Wenn keine genaueren Informationen zur Verfügung stehen, sind Expositionsabschätzungen für beide Unterkategorien durchzuführen.
AC12AC12 wurde gelöscht.Verwendung unter "Sonstige" (evt. Sammlung zusätzlicher Daten erforderlich) oder anhand der materialbasierten Kategorien AC4, AC7, AC8, AC10, AC11, AC13 beschreiben (wenn keine spezifischeren Informationen verfügbar sind, alle zuordnen).
Alle ACDie nummerierten Unterkategorien wurden entfernt und in eine Liste von Beispielen umgewandelt, die den Geltungsbereich der Erzeugniskategorie veranschaulichen.Verwendungen, die mit einer Unterkategorie beschrieben wurden, können auch mit der

zugehörigen AC beschrieben werden. Wenn der Registrant oder nachgeschaltete Anwender dies möchte, kann er auch das genauere Informations- und Unterkategorieniveau beibehalten.

Für TRA-Verbraucherexpositionsabschätzungen kann aber immer noch eine Beschreibung bis hinunter auf das Unterkategorieniveau erforderlich sein.

_____________________
1) Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. Nr. L 396 vom 30.12.2006), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1354/2007 des Rates vom 15. November 2007 zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) aufgrund des Beitritts Bulgariens und Rumäniens (ABl. Nr. L 304 vom 22.11.2007 S. 1).
2) Siehe Artikel 10 Buchstabe a Ziffer iii der REACH-Verordnung in Verbindung mit Abschnitt 3.5 von Anhang VI
3) Der Vertrieb als solcher ist keine Verwendung im Sinne von REACH. Wenn der Vertrieb jedoch Stofftransfers (z.B. Umfüllen) einschließt, handelt es sich um eine Verwendung.
4) Die Endverwendung von einem Stoff als solchem oder in einer Zubereitung ist die letzte Verwendung, bevor der Stoff Bestandteil einer Erzeugnismatrix wird, bei der Verwendung reagiert (und somit "verschwindet") und/oder in Abfällen, Abwasser oder Abluft freigesetzt wird. Verwendungen, die ausschließlich dazu dienen, den Stoff zu einer Komponente in einer Zubereitung [einem Gemisch] zu machen, stellen keine Endverwendungen dar. Diese Unterscheidung wird vorgenommen, damit nicht jedes Mischstadium in einer längeren Kette von Zubereitungsherstellern gesondert beschrieben werden muss.
5) Der Begriff chemisches Produkt deckt Stoffe als solche ebenso wie Stoffe in einer Zubereitung [einem Gemisch] ab. Dies soll es ermöglichen, sowohl gelieferte Produkte, die nur einen Stoff als solchen enthalten, als auch Produkte, die Zubereitungen darstellen, zu beschreiben. Im Kontext dieser Leitlinien deckt dieser Begriff zudem Metalle (einschließlich Legierungen) in ihrer Primärform ab (z.B. Rohblöcke, Pulver).
6) Expositionsabschätzung der Stufe 1 bedeutet eine modellierte, konservative Expositionsvorhersage auf der Grundlage von Stoffeigenschaften sowie einigen leicht zugänglichen und leicht zu interpretierenden Eingabeparametern. Für die Durchführung solcher Abschätzungen gibt es verschiedene Softwarewerkzeuge. Eines ist das von ECETOC entwickelte Tool Targeted Risk Assessment für die berufsbedingte Exposition und Verbraucherexposition (Aktualisierung veröffentlicht im Juli 2009, http://www.ECETOC.org). Für die Umwelt können die Umweltfreisetzungskategorien (ERCs) herangezogen werden, um eine Freisetzungsabschätzung der Stufe 1 durchzuführen. Diese Freisetzungsabschätzungen ermöglichen eine Expositionsabschätzung auf der Basis von EUSES. Das dafür benötigte Freisetzungsberechnungsmodul wird in den aktualisierten Leitlinien, Kapitel R.16 zur Abschätzung der Umweltexposition beschrieben.
7) Dieselbe Produktkategorie kann beide hier beschriebenen Funktionen der PC erfüllen (weitere Einzelheiten siehe R.12.3.2).
8) Die Sektoren, die Zubereitungen [= Gemische = chemische Produkte] produzieren (= formulieren = mischen), lassen sich besser nach der Art des chemischen Produkts als nach NACE-Code beschreiben, da das NACE-System keine ausreichende Differenzierung zulässt.
9) Umverpacker sind Unternehmen, die Stoffe als solche oder in Zubereitungen von großen Behältern in kleinere Behälter zur Endverwendung transferieren. Diese Tätigkeit wird als "Verwendung" im Sinne von REACH angesehen.
10) Die Liste wurde auf der Basis des bestehenden UC-55-Systems, des Nordic-UCN-Systems, der in der TRA verwendeten Produktkategorien sowie von ConsExpo erstellt. Grundsätzlich wurden die laut Daten aus den Nordic Product Registers am meisten verwendeten Kategorien herangezogen.
11) Targeted Risk Assessment von ECETOC, überarbeitete Version im Juli 2009 veröffentlicht (www.ecetoc.org/tra)
12) Kategorien/Codes für Warengruppen gemäß der gemeinsamen Zolltarifdatenbank der Europäischen Gemeinschaft (Taric); http://ec.europa.eu/taxationcustoms/dds/tarhomede.ht
13) Die ECHA arbeitet momentan an der Entwicklung eines Softwarewerkzeugs namens Chesar (Chemical Safety Assessment and Reporting Tool), das Registranten bei der Erstellung ihrer Stoffsicherheitsbeurteilungen (CSA) und Stoffsicherheitsberichte (CSR) unterstützen soll. Eine erste Version dieses Werkzeugs soll nach Planung der ECHA Anfang 2010 herauskommen.
14) "Verwendungen" werden durch Tätigkeiten von Arbeitnehmern oder Tätigkeiten von Verbrauchern mit einem Stoff definiert (einschließlich Verfahren während der Herstellung eines Stoffes und der Handhabung von Erzeugnissen, in denen ein Stoff enthalten ist). "Stadien" schließen eine oder mehrere Verwendungen in einem bestimmten Lebenszyklusstadium ein, die durch ähnliche Verwendungsbedingungen in Bezug auf i) die Umwelt und ii) die Hauptanwendergruppe charakterisiert sind. Es gibt drei Hauptanwendergruppen und vier Stadien. Für die Stadien "Herstellung" und "Formulierung" wird angenommen, dass sie immer unter industriellen Bedingungen stattfinden.

15) Die Sektoren, die Zubereitungen [= Gemische = chemische Produkte] produzieren (= formulieren = mischen), lassen sich besser nach der Art des chemischen Produkts als nach NACE-Code beschreiben, da das NACE-System keine ausreichende Differenzierung zwischen den formulierenden Sektoren zulässt.
16) Siehe die Produkt-Unterkategorien, die mit dem ECETOC TRA-Werkzeug für Verbraucher beurteilt werden können.
17) Siehe Aktualisierungsentwurf für Abschnitt D.2.2 (Exposure Scenario Format, Expositionsszenario-Format) in Teil D der Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung.
18) Siehe Artikel 10 Buchstabe a Ziffer iii der REACH-Verordnung in Verbindung mit Abschnitt 3.5 von Anhang VI
19) "Freitext"-Name der Verwendung
20) Hinweis: Das Nutzungsdauerstadium eines Stoffes in Erzeugnissen und das Abfallstadium sind keine "Verwendungen" im Sinne von REACH.
21) Europäische Kommission, Wettbewerb: Verzeichnis der NACE-Codes (19.11.2007); http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/index/naceall.html
22) Die Verbraucherexposition durch getrocknete/gehärtete Farbe auf Erzeugnissen ist in den TRA-Expositionsabschätzungen für Holzerzeugnisse enthalten (siehe Anhang R.13-5.3). Dies schließt auch eine Expositionsabschätzung für Freisetzungen aus getrockneten Wandfarben ein.
23) kein entsprechender TRA-Eintrag
24) kein entsprechender TRA-Eintrag
25) kein entsprechender TRA-Eintrag
26) Siehe vorherige Fußnote. Bitte beachten Sie, dass Erzeugnisse auch für die berufsbedingte Exposition relevant sein können, insbesondere in Bezug auf abrasive Verfahren (siehe PROC 21 und 24) und Warmbearbeitung (PROC 25). Elektroden für das Schweißen und Löten sind unter PC 38 als Zubereitung verzeichnet.
27) Diese Liste wurde durch Kombination der unter dem früheren System zur Notifizierung neuer Stoffe in der EU ("TGD (Technical guidance document) for the completion of a summary notification dossier for a new chemical substance utilising the structured notification interchange format (SNIF)", Anhang 3; http://ecb.jrc.ec.europa.eu/DOCUMENTS/NewChemicals/SNIF_Guidance.pdf) geltenden Liste von Funktionskategorien ("Function Categories") und der Liste von Industriefunktionen ("Industrial Function Categories") in den "Instructions for Reporting for the 2006 Partial Updating of the TSCA Chemical Inventory Database", Anhang E (www.epa.gov/iur/pubs/2006_inst_tsca_cheminv.pdf) abgeleitet. Alle Einträge, die offensichtlich chemische Produkte (Zubereitungen) beschreiben, wurden entfernt.
*Rechtlicher Hinweis
In den vorliegenden Leitlinien zu REACH wird erläutert, welche Verpflichtungen sich aus der REACHVerordnung ergeben und wie sie zu erfüllen sind. Rechtlich verbindlich ist jedoch ausschließlich der Wortlaut der REACH-Verordnung. Bei den hier vorliegenden Informationen handelt es sich nicht um Rechtsauskünfte. Die Europäische Chemikalienagentur übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt dieser Leitlinien.
Haftungsausschluss
Hierbei handelt es sich um die Arbeitsübersetzung eines ursprünglich in Englisch veröffentlichten Dokuments. Das Originaldokument ist auf der ECHA-Website verfügbar.
Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung Kapitel R. 12: System der Verwendungsdeskriptoren
ECHA-Referenznummer: ECHA-2010-G-05-DE
Publ.-Datum: 22.03.2010
Sprache: DE
© Europäische Chemikalienagentur, 2010.
Deckblatt © Europäische Chemikalienagentur
Die Wiedergabe ist nur mit vollständiger Quellenangabe in der Form "Quelle: Europäische Chemikalienagentur, http://echa.europa.eu/" und nach schriftlicher Mitteilung an die Kommunikationsabteilung der ECHA (publications@echa.europa.eu) gestattet.
Dieses Dokument wird in den folgenden 22 Sprachen zur Verfügung gestellt:
Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch
Senden Sie gegebenenfalls Ihre Fragen oder Anmerkungen zu diesem Dokument (mit Angabe der Referenznummer und des Ausgabedatums) unter Verwendung des Informationsanfrageformulars. Das Informationsanfrageformular kann über die Seite "Kontakt mit der ECHA" unter folgender Adresse aufgerufen werden: http://echa.europa.eu/about/contact_de.asp
Europäische Chemikalienagentur
Postadresse: Postfach 400, FI-00121 Helsinki, Finnland
Besucheradresse: Annankatu 18, Helsinki, Finnland
UWS Umweltmanagement GmbHENDEFrame öffnen