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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage VII - Hinweise zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln (aut idem): Ergänzung neuer Gruppen austauschbarer Darreichungsformen mit den Wirkstoffen Aripiprazol und Escitalopram
Vom 16. Juli 2015
(BAnz. AT vom 01.10.2015 B2)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 16. Juli 2015 (BAnz AT 11.09.2015 B1), wie folgt zu ändern:
In die Tabelle in Teil A der Anlage VII werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge folgende Zeilen eingefügt:
Wirkstoff | Wirkstoffbasen im Verhältnis | austauschbare Darreichungsformen |
"Aripiprazol | Tabletten Schmelztabletten" | |
"Escitalopram Schmelztabletten" | Filmtabletten |
Die Änderungen der Richtlinie treten am 1. November 2015 in Kraft.
ENDE |