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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage V - verordnungsfähige Medizinprodukte
Vom 11. November 2015
(BAnz AT 01.12.2015 B2)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2010 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 15. Oktober 2015 (BAnz AT 16.11.2015 B2), wie folgt zu ändern:
In der Anlage V wird die folgende Zeile unter der Produktbezeichnung Isotonische Kochsalzlösung zur Inhalation (Eifelfango) gestrichen:
Produktbezeichnung | Medizinisch notwendige Fälle | Befristung der Verordnungsfähigkeit |
Jacutin® Pedicul Fluid | Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall. | keine |
Die Änderung der Richtlinie tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ENDE |