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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung AM-RL:
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Crizotinib

Vom 2. Mai 2013
(BAnz. AT 03.06.2013 B2 aufgehoben)


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2013 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 21. März 2013 (BAnz AT 13.05.2013 B3), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Crizotinib wie folgt ergänzt:

Crizotinib

Zugelassenes Anwendungsgebiet:

XALKORI wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung des vorbehandelten Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positiven, fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Bronchialkarzinoms (non small cell lung cancer, NSCLC).

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

a) Patienten, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist.

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Docetaxel oder Pemetrexed zur Behandlung von Patienten, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist (dies können insbesondere Patienten mit ECOG-Performance-Status 0, 1 und gegebenenfalls 2 sein).

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der Chemotherapie mit Docetaxel oder Pemetrexed:

Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.

b) Patienten, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist.

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Best-Supportive-Care zur Behandlung von Patienten, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist (dies können insbesondere Patienten mit ECOG-Performance-Status 4, 3 und gegebenenfalls 2 sein).

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Best-Supportive-Care: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Studienergebnisse nach Endpunkten:

a) Patienten, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist.

Endpunkt

Effektschätzer/
[95 %-KI]
Ereignisanteil/
Absolute Differenz (AD) 1

p-Wert

Crizotinib vs. Chemotherapie

Mortalität
Gesamtüberleben 2HR: 1,02
[0,68; 1,54]
0,539
Morbidität

Verbesserung der Symptomatik:

(1) EORTC QLQ-LC13 3

AtemnotRR: 2,26
[1,51; 3,36]
39,1 % vs. 17,3 %
AD = +21,8 %
< 0,001
Schmerz (Brust)RR: 1,79
[1,26; 2,56]
40,0 % vs. 22,3 %
AD = +17,7 %
0,001
Schmerz (Arm oder Schulter)RR: 1,72
[1 , 16; 2,55]
33,5 % vs. 19,5 %
AD = +14 %
0,005
Schmerz (andere)RR: 1,22
[0,90; 1,66]
38,8 % vs. 31,7 %0,200
HustenRR: 1,66
[1,27; 2,16]
55,3 % vs. 33,3 %
AD = +22 %
< 0,001
BluthustenRR: 0,93
[0,38; 2,28]
5,6 % vs. 6,0 %0,877
Periphere NeuropathieRR: 0,97
[0,58; 1,62]
15,5 % vs. 16,0 %0,909
MundschmerzenRR: 1,02
[0,46; 2,23]
7,5 % vs. 7,3 %0,968
SchluckbeschwerdenRR: 1,71
[0,88; 3,33]
13,7 % vs. 8,0 %0,110
HaarausfallRR: 1,45
[0,97; 2,19]
28,1 % vs. 19,3 %0,070
(2) EORTC QLQ-C30 3
AtemnotRR: 2,26
[1,58; 3,22]
40,7 % vs. 20,5 %
AD = +20,2 %
< 0,001
SchmerzenRR: 2,13
[1,49; 3,06]
43,8 % vs. 20,5 %
AD = +23,3 %
< 0,001
MüdigkeitRR: 2,26
[1,58; 3,22]
46,3 % vs. 20,5 %
AD = +25,8 %
< 0,001
SchlaflosigkeitRR: 1,27
[0,90; 1,81]
32,9 % vs. 25,8 %0,170
AppetitverlustRR: 1,59
[1,09; 2,34]
32,7 % vs. 20,5 %
AD = +12,2 %
0,015
Übelkeit und ErbrechenRR: 0,83
[0,51; 1,36]
15,4 % vs. 18,5 %0,463
VerstopfungRR: 0,66
[0,40; 1,09]
13,7 % vs. 20,7 %0,101
DiarrhoeRR: 0,89
[0,52; 1,52]
13,6 % vs. 15,3 %0,660
Verschlechterung der Symptomatik: EORTC QLQ LC-13 3
Kombinierter Endpunkt aus Schmerzen (Brust), Husten oder AtemnotHR: 0,54
[0,40; 0,71]
5,6 Monate (Median) vs.
1,4 Monate (Median)
AD = +4,2 Monate
< 0,001
Progressionsfreies Überleben 4HR: 0,487
[0,371-0,638]
7,7 Monate (Median) vs.
3,0 Monate (Median)
AD = +4,7 Monate
< 0,0001
Gesundheitsbezogene Lebensqualität
Krankheitsspezifisches Instrument (EORTC QLQ-C30): 3
Globaler Gesundheitsstatus/gesundheitsbezogene LebensqualitätRR: 2,06
[1,44; 3,00]
42,6 % vs. 20,7 %
AD = +21,9 %
< 0,001
Körperliche FunktionRR: 2,28
[1,38; 3,76]
27,2 % vs. 11,9 %
AD = +15,3 %
0,001
RollenfunktionRR: 2,12
[1,35; 3,32]
30,9 % vs. 14,6 %
AD = +16,3 %
0,001
Emotionale FunktionRR: 1,54
[1,09; 2,19]
37,0 % vs. 24,0 %
AD = +13 %
0,013
Kognitive FunktionRR: 1,03
[0,65; 1,62]
19,1 % vs. 18,7 %0,916
Soziale FunktionRR: 1,55
[1,12; 2,13]
41,4 % vs. 26,7 %
AD = +14,7 %
0,006
Generisches Instrument (EQ-5D)keine auswertbaren Ergebnisse verfügbar
Nebenwirkungen
(1) Auswertung nach Ereignisraten
Insgesamt 2RR: 1,02
[1,00; 1,04]
100 % vs. 98,2 %0,084
SUEs 2RR: 1,59
[1, 14; 2,22]
37,2 % vs. 23,4 %
AD = +13,8 %
0,005
SUEs - ohne fatale SUE wegen Progress 5RR: 1,45

[1,01; 2,08]

31,4 % vs. 21,6 %
AD = +9,8 %
0,041
SUEs - ohne fatale SUE 5RR: 1,38
[0,95; 2,00]
29,1 % vs. 21,1 %0,083
Schwere UEs 5
(CTCAE-Grad 3 und 4)
RR: 1,24
[1,002; 1,53]
56,4 % vs. 45,6 %
AD = + 10,8 %
0,048
Therapieabbruch wegen UEs 2RR: 1,30
[0,79; 2,14]
17 % vs. 14 %0,331
Auswahl häufiger UEs: 2, 6
SehstörungenRR: 6,40
[3,95; 10,37]
59,9 % vs. 9,4 %
AD = +50,5 %
< 0,001
DiarrhoeRR: 3,10
[2,23; 4,32]
59,9 % vs. 19,3 %
AD = +40,6 %
< 0,001
ÜbelkeitRR: 1,46
[1,15; 1,85]
54,7 % vs. 37,4 %
AD = +17,3 %
0,001
ErbrechenRR: 2,65
[1,85; 3,81]
46,5 % vs. 17,5 %
AD = +29,0 %
< 0,001
VerstopfungRR: 1,86
[1,34; 2,58]
42,4 % vs. 22,8 %
AD = +19,6 %
< 0,001
Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebeskeine Ergebnisse verfügbar


Endpunkt

Verhältnis der Inzidenzraten/
[95 %-KI]
Ereignisanteil/Personenjahre

p-Wert

Crizotinib vs. Chemotherapie

(2) Auswertung nach Anzahl der Personen mit mindestens einem Ereignis unter Berücksichtigung von Personenjahren (Zeitadjustierte Auswertung) 5
SUEs - ohne fatale SUE wegen Progress0,72
[0,48; 1,10]
31,4 % / k.A. vs.
21,6 % / k.A.
0,127
SUEs - ohne fatale SUE0,69
[0,45; 1,05]
29,1 % / k.A. vs.
21,1 % / k.A.
0,086
Schwere UEs (CTCAE-Grad 3 und 4)0,75
[0,56; 1,01]
56,4 % / k.A. vs.
45,6 % / k.A.
0,062
Auswahl häufiger UEs:
Sehstörungen9,13
[5,39; 15,45]
59,9 % / 42,05 vs.
9,4%/59,61
< 0,0001
Diarrhoe3,12
[2,11; 4,62]
59,9 % / 55,75 vs.
19,3 % / 55,75
< 0,0001
Übelkeit1,03
[0,75; 1,42]
54,7 % / 59,59 vs.
37,4 % / 41,90
0,843
Erbrechen1,93
[1,27; 2,94]
46,5 % / 73,88 vs.
17,5 % / 53,48
0,0021
Verstopfung1,05
[0,72; 1,56]
42,4 % / 87,77 vs.
22,8 % / 49,43
0,790
Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes0,36
[0,25; 0,55]
34,9 % / 92,98 vs.
43,9 % / 41,45
< 0,0001

Verwendete Abkürzungen:
CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse);
EORTC QLQ-C30 = European Organisation for Research and Treatment of Cancer Quality of Life Questionnaire-C30;
EQ-5D = EuroQuol-5D;
HR = Hazard Ratio;
k.A. = keine Angabe;
KI = Konfidenzintervall;
QLQ-LC1 3: Quality of Life Questionnaire-LC 13;
HR = Hazard Ratio;
RR: relatives Risiko;
UE = unerwünschtes Ereignis;
SUE = schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis

b) Patienten, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist. Es wurden keine Daten für diese Patientengruppe vorgelegt.

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

  1. Patienten, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist. Anzahl: ca. 340 Patienten
  2. Patienten, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist. Anzahl: ca. 140 Patienten

3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Xalkori® (Wirkstoff: Crizotinib) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 27. März 2013): http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/ EPAR_-_Product_Information/human/002489/WC500134759.pdf

Die Behandlung mit Xalkori® sollte durch einen Arzt, der Erfahrung in der Behandlung von Krebspatienten mit antineoplastischen Arzneimitteln hat (Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie oder Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie oder Fachärztin/Facharzt für Lungenheilkunde sowie weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte aus anderen Fachgruppen) veranlasst und begleitet werden oder auf Beschluss einer interdisziplinären Tumorkonferenz hin verordnet werden.

Von dem zugelassenen Anwendungsgebiet umfasst sind Patienten im Alter von 65 Jahren oder älter sowie Patienten mit ALK-positivem NSCLC mit Nicht-Adenokarzinom-Histologie. Für diese Patientengruppen liegen nur begrenzt Informationen zur Beurteilung der Therapie mit Crizotinib vor.

Entsprechend der Anforderungen an die Aktivitäten zur Risikominimierung im EPAR (European Public Assessment Report) muss vom pharmazeutischen Unternehmer den Ärzten ein Informationspaket zur Verfügung gestellt werden, dass Sicherheitsinformationen in Bezug auf QTc-Verlängerungen, Sehstörungen sowie CYP3A4-abhängige Wechselwirkungen enthält. Zudem ist jedem Patienten Informationsmaterial sowie ein Patienten-Notfallausweis zu übergeben.

Xalkori® wurde von der EMA unter "Besonderen Bedingungen" zugelassen. Das bedeutet, dass der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse der Studie vorlegen muss, in der Wirksamkeit und Sicherheit von Crizotinib im Vergleich zu andern Chemotherapien verglichen wird. Des Weiteren sind auch aktualisierte Ergebnisse der beiden einarmigen Studien der Zulassungsbehörde einzureichen, darunter insbesondere Daten zur Sicherheit, zum Überleben sowie zum Zeitraum, in dem sich die Erkrankung nicht verschlimmert.

4. Therapiekosten

a) Patienten, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist. Behandlungsdauer:

Bezeichnung
der Therapie
BehandlungsmodusAnzahl Behandlungen pro Patient pro JahrBehandlungsdauer
je Behandlung (Tage)
Behandlungstage
pro Patient pro Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinibkontinuierlich,
2 x täglich
kontinuierlich365365
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Docetaxelin Zyklen:
1 Zyklus = 21 Tage
1 x pro Zyklus
17 Zyklen 7117
Pemetrexedin Zyklen:
1 Zyklus = 21 Tage
Tag 1: 1 x täglich
17 Zyklen 7117

Verbrauch:

Bezeichnung der TherapieWirkstärken
[mg]
DosierungDosis pro Patient pro BehandlungstagVerbrauch nach Wirkstärke pro BehandlungstagBehandlungstage pro Patient pro JahrJahresdurchschnittsverbrauch nach Wirkstärke
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinib200
250
250 mg2 x 250 mg2 x 250 mg365730 Kapseln mit
250 mg
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Docetaxel20
80
160
75 mg/m2141,75 mg 81 x 160 mg1717 Durchstechflaschen mit 160 mg
Pemetrexed100
500
500 mg/m2945 mg 82 x 500 mg1734 Durchstechflaschen mit 500 mg

Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der TherapieKosten
(Apothekenabgabepreis nach Arzneimittel,
Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße)
Kosten nach Abzug gesetzlich
vorgeschriebener Rabatte
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinib7276,50 Euro
XALKORI
Hartkapseln; 60 St.
6332,05 Euro
[2,05 Euro 9; 942,40 Euro 10]
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Docetaxel1.556,03 Euro
DOCETAXEL Hospira
10 mg/ml Konzentrat; 16 ml
1.480,61 Euro
[2,05 Euro 9; 73,37 Euro 10]
Pemetrexed2533,05 Euro
ALIMTA
500 mg Pulver; 1 St.
1.925,31 Euro
[2,05 Euro 9; 605,69 Euro 10]

Stand Lauer-Taxe: 15. März 2013

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

Bezeichnung der TherapieArt der LeistungKosten pro EinheitAnzahl pro ZyklusAnzahl pro Patient pro JahrKosten pro Patient pro Jahr
Zweckmäßige Vergleichstherapie
PemetrexedPrämedikation:
2 x 4 mg
Dexamethason, oral
3,35 Euro351170,85 Euro

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der TherapieJahrestherapiekosten pro Patient
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinib82316,65 Euro
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Docetaxel25170,37 Euro
Pemetrexed
zusätzlich notwendige GKV-Leistungen
65460,54 Euro
170,85 Euro

Sonstige GKV-Leistungen:

Bezeichnung der TherapieArt der LeistungKosten
pro Einheit
Anzahl
pro Zyklus
Anzahl
pro Patient
pro Jahr
Kosten
pro Patient
pro Jahr
Zweckmäßige Vergleichstherapie
DocetaxelZuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung.79 Euro1171.343 Euro
PemetrexedZuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung.79 Euro1171.343 Euro

Die Hilfstaxe (Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen) wird zur Berechnung der Kosten nicht vollumfänglich herangezogen, da sie (1) dynamisch verhandelt wird, (2) aufgrund der Vielzahl in der GKV-Versorgung bestehender, größtenteils in nicht öffentlichen Verträgen geregelten Abrechnungsmodalitäten für Zytostatika-Zubereitungen, die nicht an die Hilfstaxe gebunden sind, für die Versorgung nicht repräsentativ ist, (3) ggf. zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht alle relevanten Wirkstoffe umfasst und aus diesen Gründen insgesamt für eine standardisierte Kostenerhebung nicht geeignet ist. Demgegenüber ist der in der Lauer-Taxe öffentlich zugängliche Apothekenverkaufspreis eine für eine standardisierte Berechnung geeignete Grundlage.

Bei zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitungen fallen nach der Hilfstaxe (Stand: 2. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen vom 29. Februar 2012) Zuschläge für die Herstellung von maximal 79 f pro applikationsfertiger Zubereitung an. Dieser Betrag kann in Verträgen unterschritten werden. Diese zusätzlichen sonstigen Kosten fallen nicht additiv zur Höhe des Apothekenverkaufspreises an, sondern folgen den Regularien zur Berechnung in der Hilfstaxe.

Die Kostendarstellung erfolgt aufgrund des AVP und des maximalen Zuschlages und stellt nur eine näherungsweise Abbildung der Therapiekosten dar.

b) Patienten, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist. Behandlungsdauer:

Bezeichnung
der Therapie
BehandlungsmodusAnzahl Behandlungen pro Patient pro JahrBehandlungsdauer
je Behandlung (Tage)
Behandlungstage
pro Patient pro Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinibkontinuierlich,
2 x täglich
kontinuierlich365365
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Best-Supportive-Care (BSC)kontinuierlich,
patientenindividuell unterschiedlich
kontinuierlich365365

Verbrauch:

Bezeichnung der TherapieWirkstärken
[mg]
DosierungDosis pro Patient pro BehandlungstagVerbrauch nach Wirkstärke pro BehandlungstagBehandlungstage pro Patient pro JahrJahresdurchschnittsverbrauch nach Wirkstärke
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinib200
250
250 mg2 x 250 mg2 x 250 mg365730 Kapseln mit 250 mg
Zweckmäßige Vergleichstherapie
BSCpatientenindividuell unterschiedlich

Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der TherapieKosten
(Apothekenabgabepreis nach Arzneimittel,
Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße)
Kosten nach Abzug gesetzlich
vorgeschriebener Rabatte
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinib7276,50 Euro
XALKORI
Hartkapseln; 60 St.
6332,05 Euro
[2,05 Euro 11; 942,40 Euro 12]
Zweckmäßige Vergleichstherapie
BSCpatientenindividuell unterschiedlich

Stand Lauer-Taxe: 15. März 2013

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

keine

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der TherapieJahrestherapiekosten pro Patient
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinib82316,65 Euro
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Best-Supportive-Carepatientenindividuell unterschiedlich

II. Inkrafttreten

1. Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses am 2. Mai 2013 in Kraft.

2. Die Geltungsdauer des Beschlusses ist bis zum 1. April 2016 * befristet.

1) Angabe nur bei signifikanten Unterschieden

2) Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A12-15)

3) Daten aus dem Addendum des IQWiG zu Auftrag A12-15

4) Daten aus dem Dossier des pharmazeutischen Unternehmers

5) Daten aus der Auswertung der Ergebnisse der Stellungnahme

6) Ereignisse, die bei > 15 % der Patienten in einem der Behandlungsarme aufgetreten sind und die auf Basis der Fachinformationen als relevant betrachtet werden.

7) rechnerisch auf ein Jahr standardisiert

8) Dosis-Berechnung mit einer Körperoberfläche (KOF) von 1,89 m2

9) Rabatt nach § 130 SGB V

10) Rabatt nach § 130a SGB V

11) Rabatt nach § 130 SGB V

12) Rabatt nach § 130a SGB V

*) BAnz AT 25.06.2015 B2

UWS Umweltmanagement GmbHENDE


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