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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) - Anlage IV: Therapiehinweis Omalizumab

Vom 17. Dezember 2015
(BAnz. AT vom 04.03.2016 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 21. Januar 2016 (BAnz AT 23.02.2016 B4), wie folgt zu ändern:

I.

Der Therapiehinweis zu Omalizumab in Anlage IV der AM-RL wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden nach der Angabe "(Xolair®)" die Wörter "bei Asthma bronchiale" eingefügt.

2. Der Abschnitt "Zugelassene Anwendungsgebiete" wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird Nummer 2 "Kindern (6 bis < 12 Jahre)" wie folgt geändert:

aa) Dem Wortlaut im zweiten Spiegelstrich wird das Wort "und" angefügt.

bb) Im dritten Spiegelstrich werden die Wörter "als auch" gestrichen.

b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

"Omalizumab (150 mg Injektionslösung) ist zugelassen als Zusatztherapie für die Behandlung der chronischen spontanen Urtikaria bei Erwachsenen und Jugendlichen (ab 12 Jahren) mit unzureichendem Ansprechen auf eine Behandlung mit H1-Antihistaminika.1"

c) Der Erläuterungstext zu Fußnote "1" wird wie folgt gefasst:

"Dieses Indikationsgebiet ist nicht Gegenstand dieses Therapiehinweises."

d) Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3.

e) Nach Absatz 3 (neu) wird folgender Absatz 4 angefügt:

"Ein im Juni 2000 gestellter Antrag auf Zulassung für die Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis ist aufgrund der negativen Bewertung durch die europäische Zulassungsbehörde vom Hersteller zurückgezogen worden. In diesem Anwendungsgebiet ist ein Off-Label-Use grundsätzlich durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ausgeschlossen."

3. Der Abschnitt "Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise" wird wie folgt geändert:

a) Dem Wortlaut wird folgender Absatz 1 vorangestellt:

"Der Therapiehinweis bezieht sich ausschließlich auf die Indikation Asthma bronchiale."

b) Die bisherigen Absätze 1 bis 13 werden zu den Absätzen 2 bis 14.

c) In Absatz 4 (neu) wird die Angabe "oder 300 mg alle vier Wochen, eine Überschreitung ist unwirtschaftlich" ersetzt durch die Angabe "oder 600 mg alle vier Wochen, eine Überschreitung ist unzweckmäßig".

d) Absatz 11 (neu) wird wie folgt gefasst:

altneu
Ein im Juni 2000 gestellter Antrag auf Zulassung für die Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis ist aufgrund der negativen Bewertung durch die europäische Zulassungsbehörde vom Hersteller zurückgezogen worden. In diesem Anwendungsgebiet ist ein Off-Label-Use grundsätzlich durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ausgeschlossen. "Die Verordnung von Omalizumab ist nur unter den zuvor genannten Voraussetzungen wirtschaftlich."

e) Absatz 12 (neu) wird wie folgt geändert:

aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:

altneu
Die einzige doppelblind randomisierte Studie für die zugelassene Indikation im Jugend- und Erwachsenenalter ergab keine statistisch signifikante Überlegenheit für den primären Endpunkt der Asthmaexazerbationsrate. "Bezüglich der Zweckmäßigkeit ist darüber hinaus zu beachten, dass die doppelblinde randomisierte Zulassungsstudie (Humbert 2005) für Jugendliche und Erwachsene bei Asthma keine statistisch signifikante Überlegenheit für den primären Endpunkt der Asthmaexazerbationsrate ergab."

bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst:

altneu
Der generelle Nutzen des Arzneimittels muss deswegen hinterfragt werden. "Bei der Therapieentscheidung ist auch die mangelnde Konsistenz der Ergebnisse zu berücksichtigen (siehe Abschnitt Wirksamkeit, Jugendliche und Erwachsene)."

f) Absatz 13 (neu) wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird das Wort "Nur" gestrichen und nach dem Wort "Hauptstudie" die Angabe "(Lanier 2009)" eingefügt.

bb) In Satz 2 wird nach dem Wort "erreicht" die Angabe "," ersetzt durch die Angabe ";" und dem Wortlaut die Angabe "(siehe Abschnitt Wirksamkeit, Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren)" angefügt.

g) Absatz 14 (neu)

Darüber hinaus wurde bei Jugendlichen und Erwachsenen eine erhöhte Inzidenz von Malignomen beobachtet, so dass Vigilanzuntersuchungen behördlicherseits etabliert wurden.

wird gestrichen.

4. Der Abschnitt "Kosten" wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2

Zugelassen sind Ampullen mit 75 mg und 150 mg, allerdings ist zurzeit nur die 150-mg-Ampulle im deutschen Markt.

wird gestrichen.

b) Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 2.

c) In Absatz 2 (neu) wird die Angabe "rund 6.200 Euro und 50.200 Euro" ersetzt durch die Angabe "rund 3.400 Euro und 50.300 Euro".

d) Die Tabelle "Injektion alle vier Wochen (13 Injektionen pro Jahr)" wird wie folgt geändert:

aa) Die Tabelle wird wie folgt gefasst:

altneu


IgE BasiswortKörpergewichtKosten pro Behandlung*Jahrestherapie-Kosten*
> 30 - 100 I.E./ml> 20 - 90 kg482,26 Euro6.269,43 Euro
> 90 - 150 kg964,53 Euro12.538,86 Euro
> 100 - 200 I.E./ml> 20 - 40 kg482,26 Euro6.269,43 Euro
> 40 - 90 kg964,53 Euro12.538,86 Euro
> 200 - 300 I.E./ml> 20 - 30 kg482,26 Euro6.269,43 Euro
> 30 - 60 kg964,53 Euro12.538,86 Euro
> 300 - 400 I.E./ml> 20 - 40 kg964,53 Euro12.538,86 Euro
> 400 - 500 I.E./ml> 20 - 30 kg964,53 Euro12.538,86 Euro
> 500 - 600 I.E./ml> 20 - 30 kg964,53 Euro12.538,86 Euro
> 600 - 700 I.E./ml> 20 - 25 kg964,53 Euro12.538,86 Euro
 
IgE BasiswertKörpergewichtKosten pro Behandlung *Jahrestherapie-Kosten *
> 30 - 100 I.E./ml> 20 - 0 kg
> 40 - 90 kg
> 90 - 150 kg
263,67 Euro
484,00 Euro
968,00 Euro
3.427,71 Euro
6.292,00 Euro
12.584,00 Euro
> 100 - 200 I.E./ml> 20 - 40 kg
> 40 - 90 kg
> 90 - 125 kg
> 125 - 150 kg
484,00 Euro
968,00 Euro
1.452,00 Euro
1.936,00 Euro
6.292,00 Euro
12.584,00 Euro
18.876,00 Euro
25.168,00 Euro
> 200 - 300 I.E./ml> 20 - 30 kg
> 30 - 40 kg
> 40 - 60 kg
> 60 - 90 kg
> 90 - 125 kg
484,00 Euro
747,67 Euro
968,00 Euro
1.452,00 Euro
1.936,00 Euro
6.292,00 Euro
9.719,71 Euro
12.584,00 Euro
18.876,00 Euro
25.168,00 Euro
> 300 - 400 I.E./ml> 20 - 30 kg
> 30 - 40 kg
> 40 - 70 kg
> 70 - 90 kg
747,67 Euro
968,00 Euro
1.452,00 Euro
1.936,00 Euro
9.719,71 Euro
12.584,00 Euro
18.876,00 Euro
25.168,00 Euro
> 400 - 500 I.E./ml> 20 - 25 kg
> 25 - 30 kg
> 30 - 50 kg
> 50 - 70 kg
747,67 Euro
968,00 Euro
1.452,00 Euro
1.936,00 Euro
9.719,71 Euro
12.584,00 Euro
18.876,00 Euro
25.168,00 Euro
> 500 - 600 I.E./ml> 20 - 30 kg
> 30 - 40 kg
> 40 - 60 kg
968,00 Euro
1.452,00 Euro
1.936,00 Euro
12.584,00 Euro
18.876,00 Euro
25.168,00 Euro
> 600 - 700 I.E./ml> 20 - 25 kg
> 30 - 40 kg
> 40 - 50 kg
968,00 Euro
1.452,00 Euro
1.936,00 Euro
12.584,00 Euro
18.876,00 Euro
25.168,00 Euro"

bb) Der Erläuterungstext zur Fußnote "*" wird wie folgt gefasst:

altneu
*) Berechnungsgrundlage N2 10 Durchstechflaschen Stand Lauer-Taxe 15. Januar 2011"*) Berechnungsgrundlage Xolair® 150 mg N3 10 Fertigspritzen, Xolair® 75 mg N1 1 Fertigspritze; gesetzliche Pflichtrabatte der Apotheken und pharmazeutischen Unternehmen wurden nicht berücksichtigt.
Stand Lauer-Taxe 1. Oktober 2015"

e) Die Tabelle "Injektion alle zwei Wochen (26 Injektionen pro Jahr)" wird wie folgt geändert:

aa) Die Tabelle wird wie folgt gefasst:

altneu


IgE BasiswortKörpergewichtKosten pro Behandlung*Jahrestherapie-Kosten*
> 100 - 200 I.E./ml> 90 - 150 kg964,53 Euro25.077,73 Euro
> 200 - 300 I.E./ml> 60 - 125 kg964,53 Euro25.077,73 Euro
> 125 -150 kg1.446,79 Euro37.616,59 Euro
> 300 - 4011 I.E./ml> 40 - 90 kg964,53 Euro25.077,73 Euro
> 90 - 125 kg1.446,79 Euro37.616,59 Euro
> 125 - 150 kg1.929,06 Euro50.155,46 Euro
> 400 - 500 I.E./ml> 30 - 70 kg964,53 Euro25.077,73 Euro
> 70 - 90 kg1.446,79 Euro37.616,59 Euro
> 90 - 150 kg1.929,06 Euro50.155,46 Euro
> 500 - 600 I.E./ml> 30 - 60 kg964,53 Euro25.077,73 Euro
> 60 - 90 kg1.446,79 Euro37.616,59 Euro
> 90 - 125 kg1.929,06 Euro50.155,46 Euro
> 600 - 700 I.E./ml> 25 - 50 kg964,53 Euro25.077,73 Euro
> 50 - 80 kg1.446,79 Euro37.616,59 Euro
> 80 - 90 kg1.929,06 Euro50.155,46 Euro
> 700 - 800 I.E./ml> 20 - 40 kg964,53 Euro25.077,73 Euro
> 40 - 70 kg1.446,79 Euro37.616,59 Euro
> 70 - 90 kg1.929,06 Euro50.155,46 Euro
> 800 - 900 I.E./ml> 20 - 40 kg964,53 Euro25.077,73 Euro
> 40 - 60 kg1.446,79 Euro37.616,59 Euro
> 60 - 80 kg1.929,06 Euro50.155,46 Euro
> 900 - 1.000 I.E./ml> 20 - 30 kg964,53 Euro25.077,73 Euro
> 30 - 50 kg1.446,79 Euro37.616,59 Euro
> 50 - 70 kg1.929,06 Euro50.155,46 Euro
> 1.000 - 1.100 I.E./ml> 20 - 30 kg964,53 Euro25.077,73 Euro
> 30 - 50 kg1.446,79 Euro37616,59 Euro
> 50 - 60 kg1.929,06 Euro50155,46 Euro
> 1100 - 1.200 I.E./ml> 20 - 30 kg964,53 Euro25.077,73 Euro
> 30 - 40 kg1.446,79 Euro37616,59 Euro
> 40 - 60 kg1.929,06 Euro50.155,46 Euro
> 1.200 - 1.300 I.E./ml> 20 - 25 kg964,53 Euro25.077,73 Euro
> 25 - 40 kg1.446,79 Euro37.616,59 Euro
> 40 - 50 kg1929,06 Euro50.155,46 Euro
> 1.300 - 1.500 I.E./ml> 20 - 25 kg964,53 Euro25.077,73 Euro
> 25 - 30 kg1.446,79 Euro37.616,59 Euro
> 30 - 50 kg1.929,06 Euro50.155,46 Euro
 
"IgE BasiswertKörpergewichtKosten pro Behandlung*Jahrestherapie-Kosten*
> 200 - 300 I.E./ml

> 125 - 150 kg

1.231,67 Euro

32.023,42 Euro

> 300 - 400 I.E./ml> 90 - 125 kg
> 125 - 150 kg
1.452,00 Euro
1.715,67 Euro
37.752,00 Euro
44.607,42 Euro
> 400 - 500 I.E./ml> 70 - 90 kg
> 90 - 125 kg
> 125 - 150 kg
1.231,67 Euro
1.715,67 Euro
1.936,00 Euro
32.023,42 Euro
44.607,42 Euro
50.336,00 Euro
> 500 - 600 I.E./ml> 60 - 70 kg
> 70 - 90 kg
> 90 - 125 kg
1.231,67 Euro
1.452,00 Euro
1.936,00 Euro
32.023,42 Euro
37.752,00 Euro
50.336,00 Euro
> 600 - 700 I.E./ml> 25 - 30 kg
> 50 - 60 kg
> 60 - 80 kg
> 80 - 90 kg
747,67 Euro
1.231,67 Euro
1.452,00 Euro
1.715,67 Euro
19.439,42 Euro
32.023,42 Euro
37.752,00 Euro
44.607,42 Euro
> 700 - 800 I.E./ml> 20 - 30 kg
> 30 - 40 kg
> 40 - 50 kg
> 50 - 70 kg
> 70 - 80 kg
> 80 - 90 kg
747,67 Euro
968,00 Euro
1.231,67 Euro
1.452,00 Euro
1.715,67 Euro
1.936,00 Euro
19.439,42 Euro
25.168,00 Euro
32.023,42 Euro
37.752,00 Euro
44.607,42 Euro
50.336,00 Euro
> 800 - 900 I.E./ml> 20 - 30 kg
> 30 - 40 kg
> 40 - 50 kg
> 50 - 60 kg
> 60 - 70 kg
> 70 - 80 kg
747,67 Euro
968,00 Euro
1.231,67 Euro
1.452,00 Euro
1.715,67 Euro
1.936,00 Euro
19.439,42 Euro
25.168,00 Euro
32.023,42 Euro
37.752,00 Euro
44.607,42 Euro
50.336,00 Euro
> 900 - 1.000 I.E./ml> 20 - 25 kg
> 25 - 30 kg
> 30 - 40 kg
> 40 - 50 kg
> 50 - 60 kg
> 60 - 70 kg
747,67 Euro
968,00 Euro
1.231,67 Euro
1.452,00 Euro
1.715,67 Euro
1.936,00 Euro
19.439,42 Euro
25.168,00 Euro
32.023,42 Euro
37.752,00 Euro
44.607,42 Euro
50.336,00 Euro
> 1.000 - 1.100 I.E./ml> 20 - 25 kg
> 25 - 30 kg
> 30 - 40 kg
> 40 - 50 kg
> 50 - 60 kg
747,67 Euro
968,00 Euro
1.231,67 Euro
1.452,00 Euro
1.936,00 Euro
19.439,42 Euro
25.168,00 Euro
32.023,42 Euro
37.752,00 Euro
50.336,00 Euro
> 1.100 - 1.200 I.E./ml> 20 - 30 kg
> 30 - 40 kg
> 40 - 50 kg
> 50 - 60 kg
968,00 Euro
1.452,00 Euro
1.715,67 Euro
1.936,00 Euro
25.168,00 Euro
37.752,00 Euro
44.607,42 Euro
50.336,00 Euro
> 1.200 - 1.300 I.E./ml> 20 - 25 kg
> 25 - 30 kg
> 30 - 40 kg
> 40 - 50 kg
968,00 Euro
1.231,67 Euro
1.452,00 Euro
1.715,67 Euro
25.168,00 Euro
32.023,42 Euro
37.752,00 Euro
44.607,42 Euro
> 1.300 - 1.500 I.E./ml> 20 - 25 kg
> 25 - 30 kg
> 30 - 40 kg
> 40 - 50 kg
968,00 Euro
1.231,67 Euro
1.715,67 Euro
1.936,00 Euro
25.168,00 Euro
32.023,42 Euro
44.607,42 Euro
50.336,00 Euro"

bb) Der Erläuterungstext zur Fußnote "*" wird wie folgt gefasst:

altneu
*) Berechnungsgrundlage N2 10 Durchstechflaschen
Stand Lauer-Taxe 15. Januar 2011 
 "*) Berechnungsgrundlage Xolair® 150 mg N3 10 Fertigspritzen, Xolair® 75 mg N1 1 Fertigspritze; gesetzliche Pflichtrabatte der Apotheken und pharmazeutischen Unternehmen wurden nicht berücksichtigt.
Stand Lauer-Taxe 1. Oktober 2015"

5. Der Abschnitt "Wirksamkeit" wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "nur" gestrichen und nach dem Wort "Studie" die Angabe "(Humbert 2005)" eingefügt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 4 werden die Wörter ", die in methodischer Hinsicht kritisch zu sehen ist," gestrichen.

bb) Dem Satz 4 wird folgender Satz 5 angefügt:

"Nicht geplante Posthoc-Adjustierungen werden vom G-BA in methodischer Hinsicht kritisch gesehen."

c) Nach der Tabelle zu Absatz 5 werden folgende Absätze 6 bis 8 eingefügt:

"Eine offene Studie untersuchte, inwieweit das Ansprechen nach 16-wöchiger Behandlung ein Vorhersagewert für eine anhaltende Response nach einer Behandlung über 32 Wochen ist. Dies war in 83 % der Fälle zutreffend. Sekundäre Endpunkte wie schwere Exazerbationen oder Hospitalisierung und Notfallaufnahme wegen Exazerbationen zeigen eine statistische Überlegenheit von Omalizumab addon zu OAT (optimized asthma therapy) im Vergleich zu OAT alleine (Bousquet 2011).

Es gibt eine weitere placebokontrollierte Studie zu Omalizumab in einem addon Design bei Patienten über 12 Jahren, die der Zulassung entspricht und in der patientenrelevante Endpunkte als primäre Outcome-Parameter gewählt wurden (Rubin 2012). Die Studie wurde vom pharmazeutischen Unternehmer unterstützt.

Rubin untersuchte bei einer kleineren Patientenpopulation die Lebensqualität mit schwerem allergischem Asthma unter Omalizumab (als primären Endpunkt) und fand nach 20 Wochen signifikant bessere Werte unter Omalizumab (n = 72) im Vergleich zu Placebo (n = 36): Asthma Quality of Life (AQLQ)-Score-Veränderung Gruppenunterschied 1,4 (+1,3 vs. -0,1), p < 0,001, keine Angabe des 95 % CI. Diese Studie wurde nicht verblindet durchgeführt, was in Hinblick auf eine mögliche Verzerrung der Bewertung des primären Endpunktes kritisch zu sehen ist. Eine Registrierung der Studie findet sich in der Publikation nicht."

d) Die bisherigen Absätze 6 bis 11 werden zu den Absätzen 9 bis 14.

e) In Absatz 9 Satz 1 (neu) wird nach dem Wort "Studie" die Angabe "(Lanier 2009)" eingefügt.

f) Absatz 10 Satz 5 (neu) wird wie folgt gefasst:

altneu
Die sekundären Endpunkte Rate der nächtlichen Asthmasymptomatik, der Gebrauch von Beta-Agonisten, Lungenfunktionsparameter (FEV1) und die Lebensqualität geniessen mit PAQLQ (Pediatric: Asthma Quality of Life Questionnaire) unterschieden sich nicht signifikant von Placebo. "Die sekundären Endpunkte - die Rate der nächtlichen Asthmasymptomatik, der Gebrauch von Beta-Agonisten, Lungenfunktionsparameter (FEV1) und die Lebensqualität gemessen mit PAQLQ (Pediatric Asthma Quality of Life Questionaire) - unterschieden sich nicht signifikant von Placebo."

g) Absatz 11 (neu) wird wie folgt geändert:

aa) Die Sätze 1 bis 4

Die US-amerikanische Zulassungsbehörde lehnte die Zulassung bei dieser Datenlage ab. Die Studie würde die Anwendung bei Kindern im Alter zwischen 6 und 12 Jahren vor dem Hintergrund des Risikos von Anaphylaxien und der Entwicklung von Malignomen, die bei älteren Patienten bekannt sind, nicht stützen. Die Kinderstudien waren auch nicht geeignet diese Bedenken auszuräumen, da Patienten mit Anaphylaxie und Malignomen ausgeschlossen waren, die Expositionsdauer zu kurz und die Anzahl der Patienten zu klein waren. Die Food and Drug Administration (FDA) kennt auch keine Begründung, warum erwartet werden könnte, dass die jüngeren pädiatrischen Patienten ein geringeres Risiko der Anaphylaxie und Malignität haben sollten als Jugendliche und Erwachsene.

werden gestrichen.

bb) Im verbleibenden Wortlaut werden die Wörter "Daten bei der FDA" ersetzt durch die Wörter "Daten der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA".

h) In Absatz 12 (neu) wird die Angabe "mc/d" ersetzt durch die Angabe "µg/d".

i) In Absatz 14 (neu) werden die Wörter ", wie zum Beispiel Theophylline," gestrichen.

6. Der Abschnitt "Risiken - ggf. Vorsichtsmaßnahmen" wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden nach dem Wort "Nebenwirkungen" die Wörter "bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren" eingefügt.

bb) Dem Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:

"In klinischen Studien mit Kindern im Alter von 6 bis < 12 Jahren waren die am häufigsten berichteten unerwünschten Wirkungen, die vermutlich mit dem Arzneimittel in Zusammenhang stehen, Kopfschmerzen, Fieber und Schmerzen im Oberbauch. Die Schwere der meisten Reaktionen war leicht bis mittelschwer."

b) Absatz 4

Die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA hat im Februar und erneut im Juli 2007 über die Frequenz anaphylaktischer Reaktionen informiert. Sie schätzt sie auf mindestens 0,2 % der behandelten Patienten, 15 % davon benötigen eine Krankenhausbehandlung. 59%e der Reaktionen treten innerhalb der ersten zwei Stunden nach Gabe von Omalizumab auf, 27 % bis zu 24 Stunden danach. Anaphylaxie trat sowohl nach der erstmaligen Injektion auf (39% der Fälle) als auch nach wiederholter Gabe, 19% nach der zweiten Dosis, 10% nach der dritten, in einem Fall erst nach der neununddreißigsten Gabe. In einigen Fällen traten anaphylaktische Reaktionen auch noch nach einer Behandlungsdauer von über zwei Jahren auf. Bei 23 Patienten erfolgte nach anaphylaktischer Reaktion eine Omalizumab-Reexposition, 18 entwickelten erneut anaphylaktische Symptome. Vier Patienten, bei denen eine Urtikaria unter Omalizumab auftrat, erlitten eine Anaphylaxie bei einer Reexposition zu Omalizumab.

wird gestrichen.

c) Die bisherigen Absätze 5 bis 17 werden zu den Absätzen 4 bis 16.
(Redn. Anm.: Sinngemäß werden die bisherigen Absätze 5 bis 16 zu den Absätzen 4 bis 15)

d) Absatz 4 (neu) wird wie folgt geändert:

aa) Dem Wortlaut wird folgender Satz 1 vorangestellt:

"Unter Omalizumab können anaphylaktische Reaktionen vom Typ I bis hin zum anaphylaktischen Schock, auch noch nach längerer Behandlungsdauer und auch in zeitlichem Abstand zur Injektion, auftreten."

bb) In Satz 2 (neu) werden nach dem Wort "sein" die Wörter "und die Patienten entsprechend informiert werden" eingefügt.

e) In Absatz 5 Satz 1 (neu) werden die Wörter "Selten wurden bei" ersetzt durch das Wort "Bei" und nach dem Wort "wurden," das Wort "wurden" eingefügt.

f) Absatz 10 (neu) wird wie folgt gefasst:

altneu
Bei Kindern unter 6 Jahren wird die Anwendung nicht empfohlen aufgrund nicht ausreichender Daten zur Unbedenklichkeit und Wirksamkeit. "Die Sicherheit und Wirksamkeit von Omalizumab bei Kindern unter sechs Jahren ist nicht erwiesen. Es liegen keine Daten vor."

g) In Absatz 11 (neu)

Da in der 150-mg-Dosis 108 mg Saccharose enthalten sind, gilt das Gleiche für Patienten mit Diabetes mellitus, Glukose-Galaktose-Malabsorptionssyndrom, Fruktoseintoleranz oder Saccharase Isomaltase-Mangel.

wird Satz 3 gestrichen.

h) Absatz 13 (neu) wird wie folgt gefasst:

altneu
In den klinischen Studien mit Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren trat ein numerisches Ungleichgewicht an Krebsfällen in der mit Omalizumab behandelten Gruppe gegenüber der Kontrollgruppe auf: 25 Krebsfälle (0,5 %) unter 5.015 mit Omalizumab behandelten Patienten gegenüber 5 Krebsfällen (0,18 %) unter 2.854 Patienten in der Kontrollgruppe. Die Verschiedenheit der beobachteten Krebsarten, die relativ kurze Expositionsdauer und die klinischen Ausprägungen der einzelnen Fälle machen einen kausalen Zusammenhang gemäß Fachinformation des Herstellers unwahrscheinlich. "In kontrollierten klinischen Studien und bei Interimsanalysen einer Beobachtungsstudie wurde ein numerisches Ungleichgewicht von arteriellen thromboembolischen Ereignissen (ATE) beobachtet. ATE beinhalteten Schlaganfall, transitorische ischämische Attacke, Herzinfarkt, instabile Angina Pectoris und kardiovaskulären Tod (einschließlich Tod unbekannter Ursache). In einer neuen gepoolten Analyse betrug das Verhältnis der Häufigkeiten von Omalizumab im Vergleich zu Placebo 1,13 mit einem breiten Konfidenzintervall von 0,24 - 5,71."

II.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


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