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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage IX - Festbetragsgruppenbildung Anlage X - Aktualisierung von Vergleichsgrößen Kombinationen von Levothyroxin mit Jodid, Gruppe 1, in Stufe 3 nach § 35 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Vom 18. Dezember 2014
(BAnz. AT vom 05.02.2015 B3)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 8. Januar 2015 (BAnz AT 21.01.2015 B2), wie folgt zu ändern:
Die Arzneimittel-Richtlinie wird wie folgt geändert:
1. In Anlage IX wird folgende Festbetragsgruppe "Kombinationen von Levothyroxin mit Jodid, Gruppe 1 " in Stufe 3 eingefügt:
"Stufe: | 3 | ||
Wirkstoffgruppe: | Kombinationen von Levothyroxin mit Jodid | ||
Festbetragsgruppe Nr.: | 1 | ||
Status: | verschreibungspflichtig | ||
Wirkstoffe und Vergleichsgrößen: | Wirkstoff | Vergleichsgrößen | |
Levothyroxin + Jodid Levothyroxin-Natrium und Kaliumjodid | 79,05 | 138,81 | |
Gruppenbeschreibung: | feste, orale Darreichungsformen | ||
Darreichungsformen: | Tabletten" |
2. Der Anlage X wird unter dem Abschnitt "Festbetragsgruppen mit Vergleichsgrößenermittlung nach § 5 der Anlage I zum 4. Kapitel der VerfO" die Angabe "Kombinationen von Levothyroxin mit Jodid, Gruppe 1 " angefügt.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ENDE |