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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage V - verordnungsfähige Medizinprodukte (Visco HYAL 1.0; Visco HYAL 1.4+)
Vom 17. September 2015
(BAnz. AT vom 06.10.2015 B3)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. September 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 16. Juli 2015 (BAnz AT 11.09.2015 B1), wie folgt zu ändern:
I. In der Anlage V wird die Zeile "Visco HYAL 1.0" wie folgt geändert:
1. In der Spalte "Produktbezeichnung" wird die Angabe "Visco HYAL 1.0" ersetzt durch die Angabe "myVISC Hyal 1.0".
2. In der Spalte "Befristung der Verordnungsfähigkeit" wird die Angabe "29. August 2015" ersetzt durch die Angabe "1. Juli 2018".
II. Die Änderungen der Richtlinie treten mit Wirkung vom 17. September 2015 in Kraft.
I. In der Anlage V wird die Zeile "Visco HYAL 1.4+" wie folgt geändert:
1. In der Spalte "Produktbezeichnung" wird die Angabe "Visco HYAL 1.4+" ersetzt durch die Angabe "Microvisc® plus".
2. In der Spalte "Befristung der Verordnungsfähigkeit" wird die Angabe "29. August 2015" ersetzt durch die Angabe "31. Oktober 2016".
II. Die Änderungen der Richtlinie treten mit Wirkung vom 17. September 2015 in Kraft.
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