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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage V - verordnungsfähige Medizinprodukte (belAir® NaCl 0,9 %)
Vom 21. Januar 2016
(BAnz. AT vom 08.02.2016 B2)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 7. Januar 2016 (BAnz AT 29.01.2016 B3), wie folgt zu ändern:
In die Tabelle in Anlage V wird entsprechend der alphabetischen Reihenfolge folgende Zeile eingefügt:
Produktbezeichnung | Medizinisch notwendige Fälle | Befristung der Verordnungsfähigkeit |
"belAir® NaCl 0,9 % | Als isotone Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer isotonen Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist. | 8. November 2016" |
Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 21. Januar 2016 in Kraft.
ENDE |