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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage VII Teil A - Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen (aut idem) gemäß § 129 Absatz 1a Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V):
Ergänzung einer neuen Gruppe austauschbarer Darreichungsformen mit dem Wirkstoff Donepezil
Vom 22. Januar 2015
(BAnz. AZ vom 09.04.2015 B3)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 24. Februar 2015 (BAnz AT 27.03.2015 B2), wie folgt zu ändern:
In die Tabelle in Teil A der Anlage VII wird entsprechend der alphabetischen Reihenfolge folgende Zeile eingefügt:
Wirkstoff | Wirkstoffbasen im Verhältnis | austauschbare Darreichungsformen |
"Donepezil | Filmtabletten Schmelzfilm Schmelztabletten" |
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ENDE |