Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG |
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage III Nummer 18 - Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen
Vom 18. Dezember 2014
(BAnz. AT vom 10.03.2015 B1)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 beschlossen, die Anlage III der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 5. Februar 2015 (BAnz AT 26.02.2015 B1), wie folgt zu ändern:
Die Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie wird in Nummer 18 wie folgt geändert:
In der rechten Spalte "Rechtliche Grundlagen und Hinweise" wird die Angabe "Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. [3]" ersetzt durch die Angabe "Verordnungseinschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. [4]".
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ENDE |