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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Vandetanib

Vom 5. September 2013
(eBAnz. AT vom 11.10.2013 B4)



Archiv: 2012

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 5. September 2013 beschlossen, die Richtlinie über die Versorgung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 15. August 2013 (BAnz AT 26.09.2013 B2), wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage XII werden die Angaben zu dem Wirkstoff Vandetanib wie folgt gefasst:

Vandetanib

Zugelassenes Anwendungsgebiet:

Caprelsa® ist indiziert für die Behandlung von aggressivem und symptomatischem medullärem Schilddrüsenkarzinom (MTC) bei Patienten mit nicht resektabler, lokal fortgeschrittener oder metastasierter Erkrankung.

Bei Patienten, deren Rearranged during Transfection-(RET)-Mutationsstatus nicht bekannt oder negativ ist, sollte vor der Entscheidung über eine individuelle Behandlung ein möglicherweise geringerer Nutzen berücksichtigt werden.

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für Vandetanib zur Behandlung von aggressivem und symptomatischem medullärem Schilddrüsenkarzinom (MTC) bei Patienten mit nicht resektabler, lokal fortgeschrittener oder metastasierter Erkrankung ist Best-Supportive-Care.

Als Best-Supportive-Care wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet (z.B. Bisphosphonate bei schmerzhaften Knochenmetastasen, externe Strahlentherapie).

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Best-Supportive-Care (BSC): Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen

Studienergebnisse nach Endpunkten 1:

Vandetanib + BSCPlacebo + BSCIntervention vs. Kontrolle
Mortalität
Gesamtüberleben 2
NMediane Überlebenszeit
[95 %-KI] (Monate)
BMediane Überlebenszeit
[95 %-KI] (Monate)
HR [95 %-KI]p-Wert
126k. A.60k. A.1,06 [0,50; 2,23]0,879
Morbidität
Zeit bis zur Schmerzprogression (TWP)
NMediane Zeit bis zur Schmerzprogression
[95%-KI] (Monate)
NMediane Zeit bis zur Schmerzprogression
[95%-KI] (Monate)
HR [95 %-KI]p-Wert
12611,07 [k. A.]603,42 [k. A.]0,62 [0,39; 0,99]0,045
Progressionsfreies Überleben (PFS) 3
NAnzahl der Patienten mit Progression (%)Median PFS (Monate)NAnzahl der Patienten mit Progression (%)Median PFS (Monate)HR [95 %-KI]p-Wert
12646 (36,5)286035 (58,3)160,47 [0,29; 0,77]0,002
Gesundheitsbezogene Lebensqualität
Lebensqualität (FACT-G)
Im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers sind keine verwertbaren Daten verfügbar.
Nebenwirkungen 4
Zeitadjustierte Auswertungen 5
NMediane Zeit bis zum EreignisNMediane Zeit bis zum EreignisHR [95 %-KI]p-Wert
Gesamtrate UE 6
126k. A.59k. A.k. A.k. A.
SUE
126k. A.59k. A.1,40 [0,74; 2,63]k. A.
Schwere UE (CTCAE-Grad > 3)
126k. A.59k. A.2,27 [1,47; 3,52]k. A.
Therapieabbrüche aufgrund UE
126k. A.59k. A.2,75 [0,88; 8,60]k. A.
Häufige UE bzw. UE von besonderem Interesse
Hautausschläge
126k. A.59k. A.4,33 [3,04; 6,18]k. A.
QTc-Verlängerung (alle Schweregrade) 7
126k. A.59k. A.3,33 [1,30; 8,53]k. A.
Inzidenzdichteverhältnisse (IDR) 5
Diarrhoen (SUE) 8
NPatienten mit Ereignis n
(n/1.000 Patientenjahre)
NPatienten mit Ereignis n
(n/1.000 Patientenjahre)
IDR [95 %-KI]p-Wert
1263 (16,6)590 (0)2,26 [0,12; 43,80]0,589
QTc-Verlängerung (CTCAE-Grad > 3)
NPatienten mit Ereignis n
(n/1.000 Patientenjahre)
NPatienten mit Ereignis n
(n/1.000 Patientenjahre)
IDR [95 %-KI]p-Wert
12610 (55,2)590 (0)6,79 [0,40; 115,83]0,186
Nichtzeitadjustierte Auswertungen 3 (über naive Proportionen geschätzte RR)
NAnzahl der Patienten mit Ereignis (%)NAnzahl der Patienten mit Ereignis (%)RR [95 %-KI]p-Wert
Gesamtrate UE
126126 (100)5956 (94,9)1,05 [0,99; 1,12]k. A.
SUE
12640 (31,7)5910 (16,9)1,87 [1,01; 3,48]k. A.
Schwere UE (CTCAE-Grad > 3)
12677 (61,1)5914 (23,7)k. A.k. A.
Therapieabbrüche aufgrund UE
12615 (11,9)591 (1,7)7,02 [0,95; 51,93]k. A.
Häufige UE bzw. UE von besonderem Interesse
Hautausschläge
12662 (49,2)598 (13,6)k. A.k. A.
Diarrhoen
12666 (52,4)5913 (22,0)k. A.k. A.
QTc-Verlängerung (alle Schweregrade)
12620 (15,9)591 (1,7)k. A.k. A.
QTc-Verlängerung (CTCAE-Grad > 3)
12610 (7,9)590 (0)k. A.k. A.

Verwendete Abkürzungen:
BSC = Best-Supportive-Care,
CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events,
FACT-G = Functional Assessment of Cancer Therapy-General,
HR = Hazard Ratio,
IDR = Inzidenzdichteverhältnis,
k. A. = keine Angaben,
KI = Konfidenzintervall, n = Anzahl der Patienten mit Ereignis,
N = Anzahl ausgewerteter Patienten,
RR = Relatives Risiko,
QTc = Zeitintervall zwischen dem Start der Q-Welle und dem Ende der T-Welle (korrigiert gegen die Herzrate), SD = Standardabweichung,
(S)UE = (schwerwiegende) unerwünschte Ereignisse,
TWP = Time to Worsening of Pain

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

Zielpopulation: ca. 60 bis 1.500 Patienten

3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Caprelsa® (Wirkstoff: Vandetanib) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 1. August 2013):

http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information /human/002315/WC500123555.pdf

Dieses Arzneimittel wurde von der EMA unter "Besonderen Bedingungen" zugelassen. Das bedeutet, dass weitere Nachweise für den Nutzen des Arzneimittels erwartet werden, insbesondere hinsichtlich eines Nutzens von Caprelsa® bei Patienten ohne Rearranged during Transfection-(RET)-Mutationsstatus. Es wird eine Studie durchgeführt werden, um dies zu untersuchen. Die EMA wird neue Informationen zu diesem Arzneimittel mindestens jährlich bewerten und, falls erforderlich, wird die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels aktualisiert werden.

Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Caprelsa® soll durch einen in der Therapie von Patienten mit dieser Erkrankung erfahrenen Facharzt erfolgen. Diese sind: Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, sowie Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie, sowie weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte aus anderen Fachgruppen. Oder die Verordnung erfolgt auf Empfehlung einer interdisziplinären Tumorkonferenz hin. Die vorgenannten Ärzte müssen die Bedingungen der im EPAR geforderten Anforderungen hinsichtlich des Schulungsmaterials und der Ausstattung erfüllen.

Das durch den Zulassungsinhaber zur Verfügung gestellte Schulungsmaterial soll Folgendes enthalten:

Das Schulungsmaterial für Ärzte soll folgende Kernbotschaften enthalten:

4. Therapiekosten

Behandlungsdauer:

Bezeichnung der TherapieBehandlungsmodusAnzahl Behandlungen pro Patient pro JahrBehandlungsdauer je Behandlung (Tage)Behandlungstage pro Patient pro Jahr
zu bewertendes Arzneimittel
Vandetanib1 x 300 mg täglichkontinuierlich365365
Best-Supportive-Care (BSC)Kontinuierlich, patientenindividuell unterschiedlichkontinuierlich365365
zweckmäßige Vergleichstherapie
Best-Supportive-Care (BSC)Kontinuierlich, patientenindividuell unterschiedlichkontinuierlich365365
Verbrauch:
Bezeichnung der TherapieWirkstärke (mg) 9Menge pro Packung
(Tabletten)
Jahresdurchschnittsverbrauch

(Tabletten)

zu bewertendes Arzneimittel
Vandetanib30030365
BSCpatientenindividuell unterschiedlich
zweckmäßige Vergleichstherapie
BSCpatientenindividuell unterschiedlich
Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der TherapieKosten
(Apothekenabgabepreis) 10
Kosten nach Abzug
gesetzlich vorgeschriebener
Rabatte
zu bewertendes Arzneimittel
Vandetanib6185,82 -5383,97 -
[1,852 - 11 ; 800,00 - 12]
zweckmäßige Vergleichstherapie
BSCpatientenindividuell unterschiedlich

Stand Lauer-Taxe: 15. August 2013

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

entfällt

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der TherapieJahrestherapiekosten pro Patient
zu bewertendes Arzneimittel
Vandetanib65.504,97 -
BSCpatientenindividuell unterschiedlich
zweckmäßige Vergleichstherapie
BSCpatientenindividuell unterschiedlich

II. Inkrafttreten

1. Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses am 5. September 2013 in Kraft.

2. Die Geltungsdauer des Beschlusses ist bis zum 5. September 2016 befristet.

1) Daten der Studie D4200C00058 aus der Nutzenbewertung des IQWiG (A13-09), dem Addendum zur Nutzenbewertung (A13-26) und dem Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.

2) In den beiden Behandlungsgruppen verstarben bezogen auf die relevante Teilpopulation insgesamt jeweils 21 (16,7 %) (Vandetanib + BSC) bzw. 10 (16,7 %) (Placebo + BSC) Patienten. Eine Darstellung der medianen Überlebenszeit oder auch des 25 %-Quantils der Zeit bis zum Versterben ist demnach nicht möglich.

3) Daten aus dem Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.

4) Auswertungen basierend auf der Safety-Population.

5) Überlebenszeitanalyse mit Angabe des HR; bei fehlender Angabe des HR Darstellung des IDR (Behandlungszeit Vandetanib-Arm: 181,0 Jahre; Vergleichsarm: 58,5 Jahre).

6) Gesamtrate der UE nicht interpretierbar, daher keine Angabe des HR.

7) In der Stellungnahme des pharmazeutischen Unternehmers liegen nur Ergebnisse für HR der QTc-Verlängerungen aller Schweregrade vor.

8) SUE in der bevorzugten Bezeichnung (PT) Diarrhoe. Laut Angabe des pharmazeutischen Unternehmers ist das HR nicht berechenbar.

9) Die Wirkstärke 300 mg wird gemäß der empfohlenen Dosis berücksichtigt (einmal täglich 300 mg).

10) Die Wirkstärke 300 mg wird gemäß der empfohlenen Dosis berücksichtigt (einmal täglich 300 mg).

11)) Rabatt nach § 130 SGB V

12) Rabatt nach § 130a SGB V

UWS Umweltmanagement GmbHENDE