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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage VII - Hinweise zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln (aut idem) Ergänzung neuer Gruppen austauschbarer Darreichungsformen und Aktualisierung bestehender Gruppen
Vom 17. September 2015
(BAnz AT 16.12.2015 B4)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 17. September 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31.03.2009), zuletzt geändert am 15. Oktober 2015 (BAnz AT 16.11.2015 B2), wie folgt zu ändern:
Die Tabelle in Teil A der Anlage VII wird wie folgt geändert:
1. Entsprechend der alphabetischen Reihenfolge werden folgende Zeilen eingefügt:
Wirkstoff | Wirkstoffbasen im Verhältnis | austauschbare Darreichungsformen |
"Irbesartan + Hydrochlorothiazid | Filmtabletten Tabletten" | |
"Memantin | Filmtabletten Schmelztabletten" | |
"Telmisartan + Hydrochlorothiazid | Filmtabletten Tabletten" |
2. In der Zeile "Ondansetron" wird in Spalte 3 "austauschbare Darreichungsformen" nach dem Wort "Filmtabletten" das Wort "Schmelzfilm" eingefügt.
3. In der Zeile
Wirkstoff | Wirkstoffbasen im Verhältnis | austauschbare Darreichungsformen |
"Risperidon | Filmtabletten Schmelztabletten" |
wird in Spalte 3 "austauschbare Darreichungsformen" nach dem Wort "Filmtabletten" das Wort "Schmelzfilm" eingefügt.
Die Änderungen der Richtlinie treten am 15. Januar 2016 in Kraft.
ENDE |