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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Linaclotid
Vom 23. Januar 2014
(BAnz. AT vom 18.02.2014 B4)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 19. Dezember 2013 (BAnz AT 04.02.2014 B3), wie folgt zu ändern:
In Anlage XII werden die Angaben zu der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Linaclotid unter dem Abschnitt "4. Therapiekosten" wie folgt geändert:
a) In der Tabelle "Kosten der Arzneimittel" wird die Angabe "45,73 Euro ([1,85 Euro 6; 3,14 Euro 1)" durch die Angabe "48,87 Euro (1,85ss Euro 6)", die Angabe 1,85 Euro versehen mit der Fußnote "6 Rabatt nach § 130 SGB V", ersetzt.
b) In der Tabelle "Jahrestherapiekosten" wird die Angabe "333,83 Euro" durch die Angabe "356,75 Euro" ersetzt.
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses am 23. Januar 2014 in Kraft.
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