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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Radium-223-dichlorid

Vom 19. Juni 2014
(BAnz. AT vom 18.07.2014 B4)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 19. Juni 2014 (BAnz AT 08.07.2014 B2), wie folgt zu ändern:

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Radium-223-dichlorid wie folgt ergänzt:

Radium-223-dichlorid

Zugelassenes Anwendungsgebiet:

Xofigo wird angewendet zur Behandlung von Erwachsenen mit kastrationsresistentem Prostatakarzinom, symptomatischen Knochenmetastasen ohne bekannte viszerale Metastasen.

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

  1. Patienten, für die eine Behandlung mit Docetaxel infrage kommt

    Zweckmäßige Vergleichstherapie:

    Docetaxel in Kombination mit Prednison oder Prednisolon.

    Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Docetaxel in Kombination mit Prednison oder Prednisolon:

    Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

  2. Patienten, für die eine Behandlung mit Docetaxel nicht infrage kommt Zweckmäßige Vergleichstherapie:

    Best-Supportive-Care (insbesondere adäquate Schmerztherapie, Behandlung mit Bisphosphonaten und/oder Radionukliden)

    Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Best-Supportive-Care:

    Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen.

Studienergebnisse nach Endpunkten a:

EndpunktRadium-223 + BSCBSCRadium-223 + BSC vs. BSC
NMediane Überlebenszeit
[95 %-KI]
NMediane Überlebenszeit
[95 %-KI]
Effektschätzer
[95 %-KI]
p-Wert Absolute Differenz (ADb)
Mortalität
Gesamtüberleben
61414,9 Monate
[13,9; 16,1]
30711,3 Monate
[10,4; 12,8]
HR: 0,70
[0,58; 0,83]
p < 0,001
AD: + 3,6 Monate
Morbidität
Zeit bis zum ersten symptomatischen skelettalen Ereignis
61415,6 Monate
[13,5; 18,0]
3079,8 Monate
[7,3; 23,7]
HR: 0,66
[0,52; 0,83]
p < 0,001
AD: + 5,8 Monate
Subgruppen nach Begleittherapie mit Bisphosphonaten:
ja25019,6 Monate
[16,5; n. e.]
12410,2 Monate
[7,8; 29,0]
HR: 0,49
[0,33; 0,74]
p < 0,001
AD: + 9,4 Monate
nein36411,8 Monate
[9,3; 13,6]
1838,4 Monate
[6,4; 19,5]
HR: 0,77
[0,58; 1,02]p = 0,068
Gesundheitsbezogene Lebensqualität
EndpunktNPatienten mit Ereignis n (%)NPatienten mit Ereignis n (%)Effektschätzer
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute Differenz b
FACT-P
- Anteil Patienten mit Verbesserung c, d
Szenario 1614106 (17,3)30730 (9,8)RR: 1,77
[1,09; 2,86]
p = 0,023
AD: + 7,5 %
Szenario 2614136 (22,1)30750 (16,3)RR: 1,37
[0,94; 1,99]
p = 0,099
EQ-5D
Keine verwertbaren Ergebnisse vorhanden.
Nebenwirkungen e
Unerwünschte Ereignisse gesamt
600556 (92,7)301285 (94,7)k. A.f
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse
600271 (45,2)301162 (53,8)RR: 0,84
[0,73; 0,96]
p = 0,014
AD: - 8,6 %
Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grade 3 oder 4)
600324 (54,0)301178 (59,1)RR: 0,91
[0,81; 1,03]
p = 0,146
Therapieabbruch wegen unerwünschter Ereignisse
60096 (16,0)30158 (19,3)RR: 0,83
[0,62; 1,12]
p = 0,238
Unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse
Diarrhö600151 (25,2)30145 (15,0)RR: 1,68
[1,24; 2,28]
p < 0,001
AD: + 10,2 %
a) Daten aus der Dossierbewertung des IQWIG (A14-02).
b) Angabe nur bei signifikanten Unterschieden.
c) Patienten mit einer Verbesserung im FACT-P-Total Score um 10 Punkte.
d) Vom IQWiG in der Dossierbewertung vorgenommene Auswertung, in denen die Patienten, die aufgrund fehlender Werte nicht in den Analysen im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers enthalten waren, anhand von zwei konservativen Sensitivitätsanalysen (Szenario 1 und 2) unterschiedlich berücksichtigt wurden. Die Ergebnisse werden dargestellt, obwohl diese als nicht robust eingestuft werden.
e) Ereignisse im Zusammenhang mit einem skelettalen Ereignis wurden ausgeschlossen.
f) Aufgrund des hohen Anteils in beiden Gruppen keine Angabe zu vergleichenden Effektmaßen.

Verwendete Abkürzungen:
AD = Absolute Differenz;
BSC = Best-Supportive-Care;
CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse);
FACT-P = Functional Assessment Cancer Therapy - Prostate;
HR = Hazard Ratio;
k. A. = keine Angabe;
KI = Konfidenzintervall;
N = Anzahl ausgewerteter Patienten;
n = Anzahl Patienten mit Ereignis;
RR = Relatives Risiko;
vs. = versus

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

  1. Patienten, für die eine Behandlung mit Docetaxel infrage kommt
    Anzahl: ca. 5.000 Patienten
  2. Patienten, für die eine Behandlung mit Docetaxel nicht infrage kommt
    Anzahl: ca. 17.700 Patienten

3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Xofigoe (Wirkstoff: Radium-223-dichlorid) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 13. Mai 2014):

"http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/medicines/human/medicines/002653/human_med_001692">http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/medicines/human/medicines/002653/human_med_001692. jsp&mid=WC0b01ac058001d124

Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Radium-223-dichlorid soll nur durch in der Therapie von Patienten mit metastasiertem Prostatakarzinom erfahrene Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie durch Fachärzte für Urologie und weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte aus anderen Fachgruppen erfolgen.

Die Durchführung der Behandlung darf nur durch Fachärzte für Nuklearmedizin erfolgen.

Das Arzneimittel darf nur von Personen, die für den Umgang mit radioaktiven Arzneimitteln autorisiert sind, in einem dafür vorgesehenen klinischen Bereich angewendet werden.

Die Vorschriften der Strahlenschutzverordnung sind zu beachten.


Patienten mit einer begleitenden Bisphosphonat-Therapie profitieren von einem höheren Nutzen hinsichtlich skelettaler Ereignisse, als solche ohne begleitende Therapie.

4. Therapiekosten

Behandlungsdauer:

Bezeichnung der TherapieBehandlungsmodusAnzahl Behandlungen pro Patient pro JahrBehandlungsdauer je Behandlung (Tage)Behandlungstage pro Patient pro Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel:
Radium-223-dichloridIn Zyklen:
1 Zyklus = 4 Wochen
Tag 1: 1 x täglich
616
Zweckmäßige Vergleichstherapie: Docetaxel + Prednison oder Prednisolon
DocetaxelIn Zyklen:
1 Zyklus = 3 Wochen
Tag 1: 1 x täglich
17 Zyklen 1117
Prednison oder Prednisolonkontinuierlich,
2 x 5 mg täglich
kontinuierlich365365
Zweckmäßige Vergleichstherapie: Best-Supportive-Care
Best-Supportive-Carekontinuierlich,
patientenindividuell
unterschiedlich
kontinuierlich365365

Verbrauch:

Bezeichnung der TherapieDosierungDosis pro Behandlungstag Patient proVerbrauch nach Wirkstärke pro BehandlungstagBehandlungstage pro Patient pro JahrJahresdurchschnittsverbrauch nach Wirkstärke
Zu bewertendes Arzneimittel:
Radium-223-dichlorid50 kBq/kg KG4.170 kBq 25 x 1.000 kBq/ml66 Durchstechflaschen mit 6 ml Lösung 1.000 kBq/ml
Zweckmäßige Vergleichstherapie: Docetaxel + Prednison oder Prednisolon
Docetaxel75 mg/m2150 mg 31 x 160 mg1717 Durchstechflaschen mit 160 mg
Prednison oder Prednisolon5 mg2 x 5 mg2 x 5 mg365730 Tabletten mit 5 mg
Zweckmäßige Vergleichstherapie: Best-Supportive-Care
Best-Supportive-Carepatientenindividuell unterschiedlich

Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der TherapieKosten
(Apothekenabgabepreis nach Arzneimittel, Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße)
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte
Radium-223-dichloridHerstellerabgabepreis:
5.489,00 Euro 4, 5, 6
Xofigoe 1.000 kBq/ml
Injektionslösung
1 Durchstechflasche
Sachkostenpauschale im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)
Docetaxel1.554,98 Euro
DOCETAXEL Accord 160 mg/8 ml;
Infusionslösungskonzentrat
1 Durchstechflasche
1.357,68 Euro
[1,80 Euro 7; 195,50 Euro 8]
Prednison16,41 Euro 9
Tabletten 5 mg; 100 Stück
14,18 Euro
[1,80 Euro 7; 0,43 Euro 8]
Prednisolon15,10 Euro 9
Tabletten 5 mg; 100 Stück
12,97 Euro
[1,80 Euro 7; 0,33 Euro 8]
Best-Supportive-Carepatientenindividuell unterschiedlich

Stand Lauer-Taxe: 15. Mai 2014

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

Bezeichnung der TherapieArt der LeistungKostenKosten pro LeistungAnzahl pro Patient pro JahrKosten pro Patient pro Jahr
DocetaxelPrämedikation:
Dexamethason 3 x 8 mg oral
112,40 Euro 9, 10
100 Tabletten
8 mg
3,37 Euro1757,29 Euro

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der TherapieJahrestherapiekosten pro Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Radium-223-dichlorid32.934,00 Euro 11
Zweckmäßige Vergleichstherapie: Docetaxel + Prednison oder Prednisolon
Docetaxel23.080,56 Euro
zusätzlich notwendige GKV-Leistungen57,29 Euro
Prednison103,50 Euro
Prednisolon94,68 Euro
Zweckmäßige Vergleichstherapie: Best-Supportive-Care
Best-Supportive-Carepatientenindividuell unterschiedlich

Sonstige GKV-Leistungen:

Bezeichnung der TherapieArt der LeistungKosten pro EinheitAnzahl pro ZyklusAnzahl pro Patient pro JahrKosten pro Patient pro Jahr
Radium-223-dichloridRadionuklidtherapie von Knochenmetastasenk. A.12 k. A.k. A.k. A.
DocetaxelZuschlag für die Herstellung79 Euro1171.343 Euro

Die Hilfstaxe (Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen) wird zur Berechnung der Kosten nicht vollumfänglich herangezogen, da sie (1) dynamisch verhandelt wird, (2) aufgrund der Vielzahl in der GKV-Versorgung bestehender, größtenteils in nicht öffentlichen Verträgen geregelten Abrechnungsmodalitäten für Zytostatika-Zubereitungen, die nicht an die Hilfstaxe gebunden sind, für die Versorgung nicht repräsentativ ist, (3) ggf. zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht alle relevanten Wirkstoffe umfasst und aus diesen Gründen insgesamt für eine standardisierte Kostenerhebung nicht geeignet ist. Demgegenüber ist der in der Lauer-Taxe öffentlich zugängliche Apothekenverkaufspreis eine für eine standardisierte Berechnung geeignete Grundlage.

Bei zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitungen fallen nach der Hilfstaxe (Stand: 2. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen vom 29. Februar 2012) Zuschläge für die Herstellung von maximal 79 Euro pro applikationsfertiger Zubereitung an. Dieser Betrag kann in Verträgen unterschritten werden. Diese zusätzlichen sonstigen Kosten fallen nicht additiv zur Höhe des Apothekenverkaufspreises an, sondern folgen den Regularien zur Berechnung in der Hilfstaxe.

Die Kostendarstellung erfolgt aufgrund des AVP und des maximalen Zuschlages und stellt nur eine näherungsweise Abbildung der Therapiekosten dar.

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses am 19. Juni 2014 in Kraft.

1) Rechnerisch auf ein Jahr standardisiert.

2) Berechnung mit 83,4 kg Körpergewicht.

3) Berechnung mit 2,0 m2 Körperoberfläche.

4) Angabe des Herstellerabgabepreises aus dem Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.

5) Xofigo® ist ein Arzneimittel gemäß § 4 Absatz 8 und § 7 Arzneimittelgesetz (AMG). Gemäß § 47 Absatz 2 AMG erfolgt der Vertriebsweg direkt an den behandelnden Arzt. § 78 Absatz 1, 2, 3 AMG kommen nicht zur Anwendung, womit das Arzneimittel nicht der Arzneimittelpreisverordnung (AM-PreisV) unterliegt. In der Lauer-Taxe (Stand: 15. Mai 2014) ist kein Apothekenverkaufspreis angegeben und es ist nur ein Taxe-Klinik-EK in Höhe von 5.489,00 Euro gelistet, der in diesem Fall dem Herstellerabgabepreis entspricht. Da die AMPreisV nicht zur Anwendung kommt, sind auch andere Preise möglich.

6) Weil das Arzneimittel nicht der Arzneimittelpreisverordnung unterliegt, entfallen folglich die gesetzlichen Abschläge nach §§ 130, 130a SGB V.

7) Rabatt nach § 130 SGB V.

8) Rabatt nach § 130a SGB V.

9) Festbetrag.

10) Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (§ 130 SGB V und § 130a SGB V).

11) Auf Basis des Herstellerabgabepreises.

12) Durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) derzeit nicht abbildbar.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE