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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Apixaban

Vom 6. September 2012
(eBAnz. AT 20.09.2012 B3)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 6. September 2012 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 16. August 2012 (BAnz AT 12.09.2012 B3), wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage XII werden die Angaben zu der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Apixaban unter dem Abschnitt "4. Therapiekosten" wie folgt geändert:

1. In dem Gliederungsabschnitt "a) Patienten mit elektiver Kniegelenksersatzoperation" werden die Angaben zu dem Wirkstoff Enoxaparin in den Tabellen "Kosten der Arzneimittel" und "Jahrestherapiekosten" wie folgt geändert:

a) In der Tabelle "Kosten der Arzneimittel" wird die Angabe "100,57 Euro (2,05 Euro 1; 7,91 Euro 2)" durch die Angabe "108,48 Euro (2,05 Euro)", die Angabe 2,05 Euro versehen mit der Fußnote "1 Rabatt nach § 130 SGB V", ersetzt.

b) In der Tabelle "Jahrestherapiekosten" wird die Angabe "100,57 Euro" durch die Angabe "108,48 Euro" ersetzt.

2. In dem Gliederungsabschnitt "b) Patienten mit elektiver Hüftgelenksersatzoperation" werden die Angaben zu dem Wirkstoff Enoxaparin in den Tabellen "Kosten der Arzneimittel" und "Jahrestherapiekosten" wie folgt geändert:

a) In der Tabelle "Kosten der Arzneimittel" wird die Angabe "100,57 Euro (2,05 Euro 1; 7,91 Euro 2)" durch die Angabe "108,48 Euro (2,05 Euro)", die Angabe 2,05 Euro versehen mit der Fußnote "1 Rabatt nach § 130 SGB V", ersetzt.

b) In der Tabelle "Jahrestherapiekosten" wird die Angabe "100,57 Euro - 201,14 Euro" durch die Angabe "108,48 Euro - 216,96 Euro", versehen mit der Fußnote "1 optimale Packungsgrößenkombination", ersetzt.

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses am 6. September 2012 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.gba.de veröffentlicht.