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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Vemurafenib

Vom 6. September 2012
(eBAnz AT vom 24.10.2012 B4 aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 6. September 2012 beschlossen, die Richtlinie über die Versorgung von Arzneimitteln in der Vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 20. September 2012 (BAnz AT 09.10.2012 B1), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Vemurafenib wie folgt ergänzt:

Vemurafenib

Zugelassenenes Anwendungsgebiet

Vemurafenib ist angezeigt als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit BRAF-V600 Mutationpositivem nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom.

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für die Behandlung von Patienten mit BRAF-V600-Mutationpositivem nichtresezierbarem oder metastasiertem Melanom ist Dacarbazin.

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Dacarbazin: Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen.

Studienergebnisse nach Endpunkten 1:

Effektschätzer
[95 %-Kl], Vemurafenib vs. Dacarbazin
Quantil der Zeit bis zum Ereignis bzw. Ereignisanteil, absolute Differenz 2p-Wert
Mortalität
1. Datenschnitt (30.12.2010)
Gesamtüberleben
(Median in Monaten)
HR 0,37
[0,26; 0,55]
9,23 vs. 7,75,
AD = 1,5 Monate
< 0,001
2. Datenschnitt (31.03.2011)
ohne Zensierung der Cross-Over-PatientenHR 0,47
[0,35; 0,62]
nicht erreicht vs. 8,80< 0,001
mit Zensierung der Cross-Over-PatientenHR 0,44
[0,33; 0,59]
nicht erreicht vs. 7,89< 0,001
3. Datenschnitt (03.10.2011)
ohne Zensierung der Cross-Over-PatientenHR 0,67
[0,54; 0,84]
13,2 vs. 9,9,
AD = 3,3 Monate
< 0,001
mit Zensierung der Cross-Over-PatientenHR 0,62
[0,49; 0,77]
13,2 vs. 9,6,
AD = 3,6 Monate
< 0,001
Morbidität
Schmerz (VAS) 3, 4Gruppenunterschied: - 0,390,235
Gesundheitsbezogene Lebensqualität
FACT-M 4 GesamtscoreEine valide Gesamtauswertung für den Gesamtscore wurde durch den pharmazeutischen Unternehmer nicht vorgelegt.
Unerwünschte Ereignisse 5
UERR 1,08
[1,04; 1,13]
97,0 % vs. 89,7 %< 0,001
UE der CTCAE-Grade > 3RR 1,64
[1,33; 2,01]
50 % vs. 30,5 %< 0,001
SUERR 2,05
[1,51; 2,79]
32,7 % vs. 16,0 %< 0,001
Abbruch wegen UERR 1,33
[0,66; 2,69]
5,7 % vs. 4,3 %0,446
Häufige UE bzw. UE von besonderem Interesse
Erkrankungen des Gastrointestinaltraktes (Übelkeit, Diarrhö, Erbrechen, Obstipation)RR 0,98
[0,87; 1,11]
63 % vs. 65 %0,783
Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes (Ausschlag, Alopezie, Lichtempfindlichkeitsreaktionen, Pruritus, Hyperkeratose)RR 4,78
[3,74; 6,11]
90 % vs. 19 %< 0,001
Skelettmuskulatur-, Bindegewebs- und Knochenerkrankungen (Arthralgie)RR 2,82
[2,26; 3,52]
67 % vs. 24 %< 0,001
Erkrankungen des Nervensystems (Kopfschmerzen)RR 1,90
[1,50; 2,42]
45 % vs. 24 %< 0,001
Gutartige, bösartige und unspezifische Neubildungen (einschl. Zysten und Polypen; Hautpapillome, kutanes Plattenepithelkarzinom, Keratoakanthom, seborrhoische Keratose)RR 4,83
[3,26; 7,17]
43 % vs. 9 %< 0,001
Stoffwechsel- und ErnährungsstörungenRR 1,88
[1,29; 2,75]
22 % vs. 12 %< 0,001
Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems (Neutropenie, Anämie, Thrombozytopenie)RR 0,53
[0,35; 0,80]
10 % vs. 18 %< 0,002
Verwendete Abkürzungen:
AD = absolute Differenz,
CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events,
FACT-M = Functional Assessment of Cancer Therapy - Melanoma,
HR = Hazard Ratio,
KI = Konfidenzintervall,
RR = Relatives Risiko,
(S)UE = (schwerwiegendes) unerwünschtes Ereignis,
VAS = Visuelle Analogskala

1) Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG A12-08 zu Vemurafenib.
2) Absolute Differenz; Angabe nur bei signifikanten Unterschieden.
3) Gruppenunterschied der mittleren Änderung auf der Schmerzskala.
4) Bis Zyklus 6 (ca. 15 Wochen seit Behandlungsbeginn).
5) Angegeben als Anzahl der Patienten mit mindestens einer entsprechenden UE.

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

Zielpopulation: ca. 1.400 Patienten

3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Zelboraf® (Wirkstoff: Vemurafenib) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 7. August 2012):
http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information/human/002409/WC500124317.pdf

Aufgrund der für Vemurafenib in der Fachinformation vorgeschriebenen umfangreichen besonderen Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen, die unerwünschte Reaktionen an verschiedenen Organsystemen betreffen (Überempfindlichkeitsreaktionen, dermatologische Reaktionen, kardiologische Reaktionen, ophthalmologische Reaktionen, Auftreten von kutanen und nichtkutanen Plattenepithelkarzinomen und neuen primären Melanomen, Leberschädigungen und -funktionsstörungen, Nierenfunktionsstörungen sowie Lichtempfindlichkeit), soll bei der Behandlung mit Vemurafenib durch den behandelnden Arzt eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit und Mitbetreuung mit weiteren Fachärzten koordiniert werden.

Bevor mit der Anwendung von Vemurafenib begonnen wird, muss bei den Patienten ein bestätigter BRAF-V600- Mutationpositiver Tumorstatus vorliegen. Der Nachweis dieser Mutation muss durch einen validierten, hochsensitiven Test erfolgen.

In der BRIM3-Studie wurden vorwiegend Patienten mit BRAF-V600E-Mutation untersucht. Für Patienten mit BRAFV600-nicht-E-Mutation liegen bislang nur unzureichend Daten vor.

Des Weiteren wurden in der Studie BRIM3 gemäß den Einschlusskriterien nur nicht mit einer Chemotherapie vorbehandelte Patienten mit metastasiertem Melanom (nicht resezierbares Stadium IIIC oder Stadium IV gemäß der American Joint Committee on Cancer [AJCC]-Klassifikation) untersucht. Bereits chemotherapeutisch vorbehandelte Patienten, Patienten mit nichtresezierbaren Melanomen der Stadien I bis IIIb sowie Patienten mit metastasierten aber resezierbaren Melanomen wurden nicht untersucht.

Für Patienten mit R0-reseziertem Primärtumor und resezierbaren solitären Metastasen kommt grundsätzlich eine Therapieoption mit kurativer Zielsetzung infrage.

Die genannten Patientengruppen sind vom zugelassenen Anwendungsgebiet umfasst. Da diese jedoch in der Studie BRIM3 nicht bzw. nur unzureichend untersucht wurden, liegen keine ausreichenden Daten zur Beurteilung von Vemurafenib für diese Patienten vor.

4. Therapiekosten Behandlungsdauer:

Bezeichnung der TherapieBehandlungsmodusAnzahl Behandlungen pro Patient pro JahrBehandlungsdauer je Behandlung (Tage)Behandlungstage pro Patient pro Jahr
Vemurafenibkontinuierlich,
2 x 960 mg täglich
kontinuierlich365365
Dacarbazinalle 3 Wochen,
1 x 1.890 mg
17 Zyklen 1117
1) Rechnerisch auf ein Jahr standardisiert.

Verbrauch:

Bezeichnung der TherapieWirkstärkeMenge pro PackungJahresdurchschnittsverbrauch
Vemurafenib240 mg56 Tabletten2.920 Tabletten
Dacarbazin1.000 mg1.000 mg34 Packungen

Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der TherapieKosten pro Packung
(Apothekenabgabepreis)
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte
Vemurafenib2888,20 Euro2516,55 Euro
[2,05 Euro 1; 369,60 Euro 2]
Dacarbazin179,29 Euro122,95 Euro
[2,05 Euro 1; 54,29 Euro 2]
1) Rabatt nach § 130 SGB V.
2) Rabatt nach § 130a SGB V.

Stand Lauer-Taxe: 15. Juli 2012

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

Bezeichnung der Therapiezusätzlich notwendige GKV-Leistungen
BezeichnungHäufigkeitAnzahl pro Patient/JahrKosten pro Einheit
VemurafenibMutationstesteinmalig2 1ca. 50 Euro 2
1) Etwa 50 % der Melanome sind BRAFV600-Mutationpositiv, daher sind zur Identifizierung eines Vemurafenib-Patienten durchschnittlich zwei Mutationstests notwendig.
2) Eine spezifische Gebührenordnungsposition für die BRAF-Mutation-Testung liegt derzeit nicht vor; die Bezifferung erfolgt daher näherungsweise analog der bestehenden EBM-Ziffern zur humangenetischen Testung.

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der TherapieJahrestherapiekosten pro Patient
zu bewertendes Arzneimittel
Vemurafenib
zusätzlich notwendige GKV-Leistungen
131.220,12 Euro
ca. 100 Euro
zweckmäßige Vergleichstherapie
Dacarbazin4180,30Euro

II. Inkrafttreten

1. Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses am 6. September 2012 in Kraft.

2. Die Geltungsdauer des Beschlusses ist bis zum 6. September 2013 befristet.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.gba.de veröffentlicht.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE