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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Ipilimumab
Vom 2. August 2012
(eBAnz. AT vom 29.08.2012 B6, ber. 31.08.2012 B4; 05.07.2014 aufgehoben)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 2. August 2012 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 21. Juni 2012 (BAnz AT 10.08.2012 B5), wie folgt zu ändern:
I.
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Ipilimumab wie folgt ergänzt:
Zugelassenes Anwendungsgebiet:
YERVOY® ist zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen, die bereits zuvor eine Therapie erhalten haben, indiziert.
1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
Zweckmäßige Vergleichstherapie: Die zweckmäßige Vergleichstherapie zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen, die bereits zuvor eine Therapie erhalten haben, ist Best-Supportive-Care (BSC). Best-Supportive-Care ist die Therapie, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet.
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Best-Supportive-Care: Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen
Studienergebnisse nach Endpunkten:
Endpunkt | Effektschätzer [95 %-Kl]1 Ipilimumab/BSC vs. Placebo/BSC | Ereignisanteil, (Absolute Differenz (AD) 2, Absolute Risikoreduktion (ARR)) | p-Wert |
Mortalität | |||
Gesamtüberleben | HR: 0,68 [0,55; 0,85] | Median 9,95 vs. 6,44 Monate AD = 3,51 Monate | < 0,001 |
Morbidität | |||
Zur Morbidität (im Sinne von durch die Erkrankung verursachter Morbidität) wurden in der Studie keine Endpunkte untersucht. | |||
Gesundheitsbezogene Lebensqualität (nach 12 Wochen) | |||
EORTC QLQ-C30 | Keine statistisch signifikanten Unterschiede 3 | ||
Nebenwirkungen 4 | |||
UEs-Gesamtrate | RR 1,01 [0,98; 1,05] | 98,2 % vs. 97,0 % | 0,402 |
CTCAE-Grad k 3 | RR 1,00 [0,83; 1,20] | 52,3 % vs. 52,3 % | 1,00 |
Schwerwiegende UEs | RR 1,05 [0,83; 1,33] | 41,5 % vs. 39,4 % | 0,678 |
Abbruch wegen UE | RR 2,29 [1,09; 6,59] | 10,2 % vs. 3,8 % ARR = -6,2 | 0,022 |
Immunvermittelte UEs, Anteil von Gesamtrate UEs | |||
Immunvermittelte UEs-Gesamtrate | RR: 1,85 [1,43; 2,40] | 58,9 % vs. 31,8 % ARR = -27,1 % | < 0,001 |
Immunvermittelte CTCAE-Grad k 3 | RR: 4,20 [1,56; 11,31] | 12,7 % vs. 3,0 % ARR = -9,7 % | 0,004 |
Immunvermittelte schwerwiegende UEs | Peto-OR 5: 3,57 [1,85; 6,89] | 11,5 % vs. 0,8 % ARR = -10,7 % | < 0,001 |
Abbruch wegen immunvermittelten UE | Peto-OR: 3,12 [1,33; 7,32] | 6,5 % vs. 0,8 % ARR = -5,7 % | 0,014 |
1) Aufgrund fehlender Wirkung von gp1 00 werden die Arme als IPI/BSC bzw. als Placebo/BSC angesehen. 2) Angabe nur bei signifikanten Unterschieden, negative Werte zuungunsten von Ipilimumab 3) Nur einer von fünfzehn Subskalen statistisch signifikant (Obstipation zuungunsten von Ipilimumab, p = 0,043). Aufgrund des hohen Verzerrungspotentials sind die Daten zur Lebensqualität in Bezug auf die Nutzenbewertung nur eingeschränkt bewertbar. Die Rücklaufquote der Fragebögen zur 12-Wochen Visite lag, für die zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Patienten, bei ca. 80 %. 4) Gepoolte Daten der Arme IPI + gp1 00 + BSC und IPI + Plc + BSC 5) Das Odds Ratio bietet bei geringen Ereigniszahlen eine gute Approximation des relativen Risikos. Daher werden bei Ereignisraten von s 1 % die relativen Risiken in der oben genannten Methodik der Nutzenbewertung durch die geschätzten Peto Odds Ratio (zusammen mit ihren Konfidenzintervallen) ersetzt. Verwendete Abkürzungen: |
2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen
ca. 3.100 Patienten
3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Patientenpopulation mit resezierbarem metastasiertem Melanom wurde in der Studie MDX010-20 nicht untersucht. Für Patientinnen und Patienten mit R0 reseziertem Primärtumor und resezierbaren solitären Metastasen käme grundsätzlich eine Therapieoption mit kurativer Zielsetzung in Frage. Des Weiteren sind Patientinnen und Patienten, die für eine Retherapie mit Ipilimumab in Frage kommen, in der Studie nicht ausreichend untersucht worden. Darüber hinaus liegen bislang keine Daten zu Patientinnen und Patienten vor, die eine Vortherapie mit Vemurafenib erhalten haben. Die genannten Patientengruppen sind vom zugelassenen Anwendungsgebiet umfasst. Da sie jedoch in der Studie MDX010-20 nicht untersucht wurden, liegen keine Daten zur Beurteilung von Ipilimumab für diese Patientinnen und Patienten vor.
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu YERVOY® (Wirkstoff: Ipilimumab) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 25.07.2012): http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/ EPAR_-_Product_Information/human/002213/WC500109299.pdf
Zudem sind die zu jeder Packung zusätzlich bereitgestellten Kommunikationsmaterialien entsprechend den Anforderungen an die Aktivitäten zur Risikominimierung zu beachten. Die Bedingungen oder Einschränkungen für den sicheren und wirksamen Einsatz von YERVOY® sind hinterlegt im öffentlich zugänglichen Anhang IV des EPAR (European Public Assessment Report).
4. Therapiekosten
Behandlungsdauer:
Bezeichnung der Therapie | Behandlungsmodus | Anzahl Behandlungen pro Patient pro Jahr | Behandlungsdauer je Behandlung | Behandlungstage pro Patient pro Jahr |
Zu bewertendes Arzneimittel | ||||
Ipilimumab (YERVOY®) 1 | 1 x alle 3 Wochen | 4 | 1 Tag | 4 |
Best-Supportive-Care (BSC) | kontinuierlich patientenindividuell unterschiedlich | kontinuierlich | kontinuierlich | 365 |
Zweckmäßige Vergleichstherapie | ||||
Best-Supportive-Care (BSC) | kontinuierlich patientenindividuell unterschiedlich | kontinuierlich | kontinuierlich | 365 |
1 Behandlungsdauer gemäß Fachinformation |
Verbrauch:
Bezeichnung der Therapie | Wirkstärke | Menge pro Packung | Durchschnittsverbrauch/Jahr |
Zu bewertendes Arzneimittel | |||
Ipilimumab (YERVOY®)1 | 50 mg, 200 mg je Durchstechflasche | 1 Durchstechflasche | 1.000 mg |
BSC | patientenindividuell unterschiedlich | ||
Zweckmäßige Vergleichstherapie | |||
BSC | patientenindividuell unterschiedlich | ||
1) Für die Behandlung optimale Packungsgrößenkombination, Dosierung laut Fachinformation 3 mg/kg, Angaben zum Verbrauch beziehen sich auf das laut Statistischem Bundesamt durchschnittliche Körpergewicht Erwachsener von 75,6 kg, pro Infusion = 226,8 mg; rechnerisch auf ein Jahr standardisiert |
Kosten:
Kosten der Arzneimittel:
Bezeichnung der Therapie | Kosten (Apothekenabgabepreis) | Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte1,2 |
Zu bewertendes Arzneimittel | ||
Ipilimumab (YERVOY®) | 5.266,06 Euro - 20.893,73 Euro | 4.584,01 Euro - 18.171,68 Euro (2,05 f1; 680,00 f2, 2.720,00 f2) |
BSC | patientenindividuell unterschiedlich | |
Zweckmäßige Vergleichstherapie | ||
BSC | patientenindividuell unterschiedlich | |
1) Rabatt nach § 130 SGB V 2) Rabatt nach § 130a SGB V |
Stand Lauer-Taxe 1. Juni 2012
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:
Bezeichnung der Therapie | Art der Leistung | Kosten pro Patient pro Behandlung | Kosten pro Patient pro Jahr |
Zu bewertendes Arzneimittel | |||
Ipilimumab (YERVOY®) | Bestimmung der Leberwerte 1 | 4,65 Euro | 18,60 Euro |
Bestimmung der Schilddrüsenwerte 2 | 10,40 Euro | 41,60 Euro | |
BSC | keine | ||
Zweckmäßige Vergleichstherapie | |||
BSC | keine | ||
1) Berücksichtigt wurde gemäß einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) die Bestimmung der Glutamat-Oxalacetat-Transaminase, Glutamat-Pyruvat-Transaminase, Gamma-Glutamyl-Transferase, alkalische Phosphatase (Gesamt-), Bilirubin, Albumin 2) Berücksichtigt wurde gemäß einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) die Bestimmung von freiem Trijodthyronin, freiem Thyroxin, Thyreoideastimulierendem Hormon |
Jahrestherapiekosten:
Bezeichnung der Therapie | Therapiekosten pro Patient/Jahr |
Zu bewertendes Arzneimittel | |
Ipilimumab (YERVOY®) | 91.022,76 Euro |
Kosten für zusätzliche GKV-Leistungen | 60,20 Euro |
BSC | patientenindividuell unterschiedlich |
Zweckmäßige Vergleichstherapie | |
BSC | patientenindividuell unterschiedlich |
II. Inkrafttreten
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.gba.de veröffentlicht.
ENDE |