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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Ipilimumab (neues Anwendungsgebiet)
Vom 5. Juni 2014
(BAnz. AT vom 10.07.2014 B6)
Archiv: 2012
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 22. Mai 2014 (BAnz AT 16.06.2014 B2), wie folgt zu ändern:
In Anlage XII werden den Angaben zur Nutzenbewertung von Ipilimumab in dem Anwendungsgebiet "Yervoy® ist zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen, die bereits zuvor eine Therapie erhalten haben, indiziert" gemäß dem Beschluss vom 2. August 2012 nach Nr. 4 folgende Angaben angefügt:
Neu zugelassenes Anwendungsgebiet vom 31. Oktober 2013:
Yervoy® ist zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen indiziert.
Der vorliegende Beschluss bezieht sich ausschließlich auf das neu zugelassene Anwendungsgebiet, d. h. auf nicht vorbehandelte Patienten mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasiertem) Melanom.
1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
a) Patienten mit BRAF-V600-Mutationnegativem Melanom
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Dacarbazin
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
b) Patienten mit BRAF-V600-Mutationpositivem Melanom
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Vemurafenib
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen
a) Patienten mit BRAF-V600-Mutationnegativem Melanom
Zielpopulation: ca. 270 bis 810 Patienten
b) Patienten mit BRAF-V600-Mutationpositivem Melanom
Zielpopulation: ca. 230 bis 690 Patienten
3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die Europäische Zulassungsbehörde (European Medicines Agency, EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Yervoy® (Wirkstoff: Ipilimumab) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 24. April 2014): http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information/human/002213/WC500109299.pdf
Als Bedingungen oder Einschränkungen für die sichere und wirksame Anwendung des Arzneimittels wird von der EMA neben den im Risikomanagement-Plan (RMP) dargelegten Pharmakovigilanzaktivitäten als zusätzliche Maßnahme zur Risikominimierung gefordert sicherzustellen, dass alle Ärzte, von denen erwartet wird, dass sie Yervoy® verschreiben, über die Informationsbroschüre für den Arzt mit häufig gestellten Fragen, sowie über die Informationsbroschüre für den Patienten einschließlich Patientenkarte verfügen. Die Anforderungen an diese Materialien werden von der EMA unter folgendem Link zur Verfügung gestellt (letzter Zugriff: 24. April 2014): http://www.ema.europa.eu/ docs/de_DE/ document_library/EPAR_-_Conditions_imposed_on_member_states_for_safe_and_effective_use/human/002213/WC500109301.pdf
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Ipilimumab muss durch einen auf dem Gebiet der Onkologie und in der Therapie von Patienten mit Melanomen erfahrenen Facharzt erfolgen (Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Facharzt/Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie weitere an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte aus anderen Fachgruppen).
In den vorgelegten Studien wurden Patienten mit resezierbarem metastasiertem Melanom nicht untersucht. Für Patienten mit R0-reseziertem Primärtumor und resezierbaren solitären Metastasen kommt grundsätzlich eine Therapieoption mit kurativer Zielsetzung infrage.
Die genannte Patientengruppe ist vom zugelassenen Anwendungsgebiet umfasst, es liegen jedoch keine Daten zur Beurteilung von Ipilimumab für diese Patienten vor.
4. Therapiekosten
a) Patienten mit BRAF-V600-Mutationnegativem Melanom Behandlungsdauer:
Bezeichnung der Therapie | Behandlungsmodus | Anzahl Behandlungen pro Patient pro Jahr | Behandlungsdauer je Behandlung (Tage) | Behandlungstage pro Patient pro Jahr |
Zu bewertendes Arzneimittel | ||||
Ipilimumab | alle 3 Wochen je 226,8 mg | 4 | 1 | 4 |
Zweckmäßige Vergleichstherapie | ||||
Dacarbazin | alle 3 Wochen an 5 aufeinanderfolgenden Tagen jeweils 378 mg bis 472,5 mg oder | 17 Zyklen 1 | 5 | 85 |
alle 3 Wochen 1.606,5 mg | 17 Zyklen 1 | 1 | 17 |
Verbrauch:
Bezeichnung der Therapie | Wirkstärke | Menge pro Packung | Jahresdurchschnittsverbrauch | |
Zu bewertendes Arzneimittel | ||||
Ipilimumab | 50 mg (10 ml), 200 mg (40 ml) | 1 Durchstechflasche | 4 Durchstechflaschen á 50 mg + 4 Durchstechflaschen á 200 mg | |
Zweckmäßige Vergleichstherapie | ||||
Dacarbazin | 100 mg, 200 mg, 500 mg, 1.000 mg | 10 Einheiten (100 mg/200 mg), 1 Einheit | Dosierung 5 Tage á 378 mg: 2 x 5 x 17 Packungen á 200 mg Dosierung 5 Tage á 472,5 mg: Dosierung 1.606,5 mg: |
Kosten:
Kosten der Arzneimittel:
Bezeichnung der Therapie | Kosten | Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte |
Zu bewertendes Arzneimittel | ||
Ipilimumab | 4.406,58 Euro 2 [10 ml = 50 mg] 17.454,35 Euro 2 [40 ml = 200 mg] | 4.156,39 Euro [1,80 Euro 3; 248,39 Euro 4] 16.459 Euro [1,80 Euro 3; 993,55 Euro 4] |
Zweckmäßige Vergleichstherapie | ||
Dacarbazin | 415,56 Euro (200 mg, 10 Stück) 112,13 Euro (500 mg) 213,27 Euro (1.000 mg) | 282,76 Euro [1,80 Euro 3; 131 Euro 4] 72,75 Euro [1,80 Euro 3; 37,58 Euro 4] 130,68 Euro [1,80 Euro 3; 80,79 Euro 4] |
Stand Lauer-Taxe: 1. Mai 2014.
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:
Entfällt
Jahrestherapiekosten:
Bezeichnung der Therapie | Jahrestherapiekosten pro Patient |
Zu bewertendes Arzneimittel | |
Ipilimumab | 82.461,56 Euro |
Zweckmäßige Vergleichstherapie | |
Dacarbazin | 3.939 Euro bis 6.183,75 Euro |
Sonstige GKV-Leistungen:
Bezeichnung der Therapie | Art der Leistung | Kosten pro Einheit | Anzahl pro Zyklus | Anzahl pro Patient pro Jahr | Kosten pro Patient pro Jahr |
Zu bewertendes Arzneimittel | |||||
Ipilimumab | Entfällt | - | - | - | - |
Zweckmäßige Vergleichstherapie | |||||
Dacarbazin | Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung | 79 Euro | 5 oder 1 | 85 | 6.715 Euro |
17 | 1.343 Euro |
Die Hilfstaxe (Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen) wird zur Berechnung der Kosten nicht vollumfänglich herangezogen, da sie (1) dynamisch verhandelt wird, (2) aufgrund der Vielzahl in der GKV-Versorgung bestehender, größtenteils in nicht öffentlichen Verträgen geregelten Abrechnungsmodalitäten für Zytostatika-Zubereitungen, die nicht an die Hilfstaxe gebunden sind, für die Versorgung nicht repräsentativ ist, (3) ggf. zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht alle relevanten Wirkstoffe umfasst und aus diesen Gründen insgesamt für eine standardisierte Kostenerhebung nicht geeignet ist. Demgegenüber ist der in der Lauer-Taxe öffentlich zugängliche Apothekenverkaufspreis eine für eine standardisierte Berechnung geeignete Grundlage.
Bei zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitungen fallen nach der Hilfstaxe (Stand: 2. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen vom 29. Februar 2012) Zuschläge für die Herstellung von maximal 79 Euro pro applikationsfertiger Zubereitung an. Dieser Betrag kann in Verträgen unterschritten werden. Diese zusätzlichen sonstigen Kosten fallen nicht additiv zur Höhe des Apothekenverkaufspreises an, sondern folgen den Regularien zur Berechnung in der Hilfstaxe.
Die Kostendarstellung erfolgt aufgrund des AVP und des maximalen Zuschlages und stellt nur eine näherungsweise Abbildung der Therapiekosten dar.
b) Patienten mit BRAF-V600-Mutationpositivem Melanom
Behandlungsdauer:
Bezeichnung der Therapie | Behandlungsmodus | Anzahl Behandlungen pro Patient pro Jahr | Behandlungsdauer je Behandlung (Tage) | Behandlungstage pro Patient pro Jahr |
Zu bewertendes Arzneimittel | ||||
Ipilimumab | alle 3 Wochen je 226,8 mg | 4 | 1 | 4 |
Zweckmäßige Vergleichstherapie | ||||
Vemurafenib | 2 x 960 mg täglich | kontinuierlich | 365 | 365 |
Verbrauch:
Bezeichnung der Therapie | Wirkstärke | Menge pro Packung | Jahresdurchschnittsverbrauch |
Zu bewertendes Arzneimittel | |||
Ipilimumab | 50 mg (10 ml), 200 mg (40 ml) | 1 Durchstechflasche | 4 Durchstechflaschen á 50 mg + 4 Durchstechflaschen á 200 mg |
Zweckmäßige Vergleichstherapie | |||
Vemurafenib | 240 mg | 56 Tabletten | 2.920 Tabletten |
Kosten:
Kosten der Arzneimittel:
Bezeichnung der Therapie | Kosten | Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte |
Zu bewertendes Arzneimittel | ||
Ipilimumab | 4.406,58 Euro 2 [10 ml = 50 mg] 17.454,35 Euro 2 [40 ml = 200 mg] | 4.156,39 Euro [1,80 Euro 3; 248,39 Euro 4] 16.459 Euro [1,80 Euro 3; 993,55 Euro 4] |
Zweckmäßige Vergleichstherapie | ||
Vemurafenib | 1.895,87 Euro | 1.789,07 Euro [1,80 Euro 3; 105 Euro 4] |
Stand Lauer-Taxe: 1. Mai 2014.
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:
Entfällt
Jahrestherapiekosten:
Bezeichnung der Therapie | Jahrestherapiekosten pro Patient |
Zu bewertendes Arzneimittel | |
Ipilimumab | 82.461,56 Euro |
Zweckmäßige Vergleichstherapie | |
Vemurafenib | 93.287,22 Euro |
II. Inkrafttreten
1. Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses am 5. Juni 2014 in Kraft.
2. Die Geltungsdauer des Beschlusses ist bis zum 1. Dezember 2017 befristet.
_____s
1) Rechnerisch auf ein Jahr standardisiert.
2) Abgabepreis nach § 78 Absatz 3a AMG in Verbindung mit § 130b SGB V.
ENDE |