Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände
DiätVO
- Inhalt-
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 4a
Zweiter Abschnitt
Zusatzstoffe und andere Stoffe zur Verwendung in diätetischen Lebensmitteln
§ 5
§ 6
§ 7
§ 7a
§ 7b
§ 8 (aufgehoben)
§ 9
§ 10 (aufgehoben)
Dritter Abschnitt
Sondervorschriften für bestimmte Lebensmittel
§ 11
§ 11a
§ 12 (aufgehoben)
§ 13
§ 14
§ 14a
§ 14b
§ 14c
§ 14d
§ 14e Einschränkungen der Werbung
§ 14f Materialien und Gegenstände zu Informations- und Ausbildungszwecken
Vierter Abschnitt
Kenntlichmachungs- und Kennzeichnungsvorschriften
Kenntlichmachung von Zusatzstoffen
§ 15 (aufgehoben)
§ 16 (aufgehoben)
§ 17
§ 18
Allgemeine Kennzeichnung
§ 19
Besondere Kennzeichnungen
§ 20 (aufgehoben)
§ 20a (aufgehoben)
§ 21
§ 21a
§ 22
§ 22a
§ 22b
§ 23
§ 24
Form der Kenntlichmachung und Kennzeichnung
§ 25
§ 25a
Fünfter Abschnitt
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 26
Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 27
§ 27a
§ 28
§ 29 (weggefallen)
Anlage 1 (weggefallen)
Anlage 1a (weggefallen)
Anlage 2 Für diätetische Lebensmittel zu ernährungsphysiologischen und diätetischen Zwecken zugelassene Zusatzstoffe
Anlage 3 Für diätetische Lebensmittel als Kochsalzersatz zugelassene Zusatzstoffe
Anlage 4 Amtliche Bescheinigung für das Verbringen von jodiertem Kochsalzersatz, von anderen diätetischen Lebensmitteln mit einem Zusatz von Jodverbindungen oder von diätetischen Lebensmitteln, die zur Verwendung als bilanzierte Diät bestimmt sind
Anlage 5 (zu § 14) (aufgehoben)
Anlage 6 Mindest- und Höchstmengen an Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen bei bilanzierten Diäten, bezogen auf das verzehrfertige Erzeugnis
Anlage 7 (aufgehoben)
Anlage 8 Gruppen von Lebensmitteln, für die Einzelregelungen getroffen werden
Anlage 10 Zusammensetzung von Säuglingsanfangsnahrung bei Zubereitung nach Hinweisen des Herstellers
Anlage 11 Grundzusammensetzung von Folgenahrung nach Zubereitung gemäß Hinweisen des Herstellers
Anlage 13 Aminosäurenzusammensetzung von Casein und Muttermilch
Anlage 14 Mineralstoffgehalt der Kuhmilch
Anlage 15 Anforderungen für die Verwendung bestimmter Aussagen
Anlage 16 Referenzwerte für die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind
Anlage 17 Wesentliche Bestandteile von Lebensmitteln für kalorienarme Ernährung
Anlage 18 Höchstmengen für Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente, wenn sie Beikost zugesetzt werden
Anlage 19 Grundzusammensetzung von Getreidebeikost
Anlage 20 Grundzusammensetzung von anderer Beikost als Getreidebeikost
Anlage 21 Referenzwerte für die Kennzeichnung des Nährwertes von Beikost für Säuglinge und Kleinkinder
Anlage 22 Spezifische Rückstandshöchstgehalte für Schädlingsbekämpfungsmittel oder deren Metaboliten in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder
Anlage 23 Schädlingsbekämpfungsmittel, die bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die zur Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, als nicht angewendet gelten, wenn die speziellen Rückstandshöchstgehalte nicht überschritten werden
Anlage 24 Spezifikation für Proteingehalt und -quelle und Proteinverarbeitung bei der Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung