Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände
AVV Fleischhygiene
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Kapitel I Ziel
Kapitel II Allgemeine Vorschriften
1 Überwachung der Einhaltung der vorgeschriebenen Anforderungen in den Betrieben
1.1 Zulassung von Betrieben
1.2 Zulassungsbescheid
1.5 Kontrollen und Beanstandungen
1.7 Begleitdokumente bei Krank- und Notschlachtungen
1.8 Isolierschlachtbetriebe und Abgabestellen für Fleisch aus Krankschlachtungen
2 Zusammenarbeit der Behörden
3 Personelle Zuordnung von Aufgaben
4 Bescheinigungen, Aufzeichnungen und statistische Angaben
5 Laboratorien
Kapitel III Organisation, Untersuchungszeiten und Untersuchungszahlen
1 Zeitaufwand und Organisation bei der Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchung
2 Untersuchungszeiten und Untersuchungszahlen bei der Untersuchung auf Trichinellen
Kapitel IV Methoden zur Untersuchung von Fleisch
1 Untersuchungen auf Trichinellen
1.1 Zweck und Anwendungsbereich
1.2 Kurzbeschreibung
1.3 Untersuchungsmaterial
1.4 Trichinoskope und Trichinenmikroskope
1.5 Methoden mit künstlicher Verdauung
1.6 Untersuchung mit einem Kompressorium ("Quetschpräparat")
1.6.1 Geräte und Materialien
1.6.2 Untersuchung
2 Bakterioskopische Untersuchung
2.1 Zweck und Anwendungsbereich
2.3 Chemikalien
2.3.1 Chemikalien für die Bakterienfärbung nach Gram;
2.4 Geräte und Hilfsmittel
2.5 Untersuchungsmaterial
2.6 Durchführung
2.7 Auswertung
2.8 Untersuchungsbericht
3 Histologische Untersuchung
4 Bakteriologische Untersuchung (BU)
4.1 Zweck und Anwendungsbereich
4.2 Auswahl, Entnahme und Versand der Proben
4.3 Vorbereitung der Proben
4.4 Direktes Ausstrichverfahren auf festen Nährmedien zur semiquantitativen Bestimmung des sonstigen Keimgehalts
4.4.1 Nährmedium
4.4.3 Auswertung
4.5 Untersuchungen auf Rotlauf
4.5.1 Nährmedien
4.5.2 Anreicherungsverfahren
4.5.3 Direktausstrich
4.6 Untersuchungen auf Salmonellen
4.6.1 Nährmedien und Seren
4.6.2 Untersuchung auf Salmonellen im Anreicherungsverfahren
4.6.3 Auswertung
4.7 Untersuchungen auf obligat anaerob wachsende grampositive Stäbchen (Clostridien)
4.7.1 Nährmedien
4.7.2 Herstellen eines anaeroben Milieus
5 Untersuchung auf Hemmstoffe in Muskulatur, Niere und Leber
5.1 Zweck und Anwendungsbereich
5.2 Kurzbeschreibung
5.3 Chemikalien
5.4 Testkeim und Testblättchen
5.4.1 Testkeim
5.4.2 Testblättchen
5.5 Geräte und Hilfsmittel
5.6 Probenahme
5.9 Eintragung und Mitteilung des Ergebnisses der Untersuchung auf Hemmstoffe
6 Messung des pH-Wertes in Tierkörpern
6.2 Meßstellen und Messung
6.3 Auswertung
6.4 Richtwerte für abnorme Fleischsäuerung
7 Bestimmung der auspressbaren Gewebeflüssigkeit aus Muskelproben
7.1 Zweck und Anwendungsbereich
7.2 Geräte und Hilfsmittel
7.3 Untersuchungsmaterial
7.4 Durchführung
7.5 Auswertung
7.5.1 Verfahren
7.5.2 Erläuterungen und Hinweise
7.6 Muster der Auswerteschablone nach Nummer 7.2.6, Umrechnungstabelle nach Nummer 7.5.1 sowie Tabellen zur Richtwertermittlung nach Nummer 7.5.2.1
7.6.1 Auswerteschablone zur Bestimmung der Flüssigkeits- und Fleischflächenränder
7.6.2 Tabelle zur Flächenberechnung nach der Auswerteschablone
7.6.3 Tabelle zur Ermittlung der aus den sichtbaren Flächenanteilen gebildeten Quotienten
7.6.4 Richtwerte für die Wasserbindung
8 Feststellung von Geruchs- und Geschmacksabweichungen Zweck und Anwendungsbereich
8.1 Orientierende Feststellung mit Hilfe des Mikrowellen-Diathermie-Verfahrens
8.1.1 Kurzbeschreibung
8.1.2 Geräte
8.1.3 Durchführung
8.1.4 Auswertung
8.2 Feststellung mit Hilfe von Kochproben
8.2.1 Kurzbeschreibung
8.2.2 Geräte und Hilfsmittel
8.2.3 Durchführung
8.2.4 Auswertung
8.2.5 Untersuchungsbericht
8.3 Feststellung bei Fettgewebe mit Hilfe der Ausschmelzprobe
8.3.1 Kurzbeschreibung
8.3.2 Chemikalien
8.3.3 Geräte und Hilfsmittel
8.3.4 Durchführung
8.3.5 Auswertung bei Beurteilung durch mehrere Prüfer
8.3.6 Untersuchungsbericht
8.4 Feststellung bei Fleischerzeugnissen
8.4.1 Fettarme oder fettfreie Fleischproben
8.4.2 Fettproben oder fettreiche Fleischproben
8.4.3 Auswertung
9 Methode zur Differenzierung der Gelbfärbung des Fleisches
9.1 Zweck und Anwendungsbereich
9.2 Kurzbeschreibung
9.3 Chemikalien
9.4 Geräte und Hilfsmittel
9.5 Durchführung
9.6 Auswertung und Angabe der Ergebnisse
9.7 Untersuchungsbericht
10 Nachweis der Behandlung von frischem Fleisch
10.1 Kurzbeschreibung
10.2 Nachweis der Erhitzung
10.3 Nachweis des Pökelns (Kochsalzbestimmung)
10.4 Nachweis natürlicher Farbstoffe
10.5 Untersuchungsbericht
11 Untersuchung von ausgelassenem Fett
11.1 Kurzbeschreibung
11.2 Untersuchung auf Wassergehalt und andere flüchtige Stoffe. Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Arbeitsweise ist die Abwesenheit anderer unlöslicher Stoffe (Gewebeteile usw.).
11.3 Untersuchung auf den Gehalt an freien Fettsäuren
11.4 Bestimmung der Peroxidzahl
11.5 Nachweis der Raffination
11.6 Untersuchungsbericht
12 Prüfung luftdicht verschlossener Behältnisse
13 Analysenmethoden für die Untersuchungen auf bestimmte Stoffe und ihre Rückstände
13.1 Zweck und Anwendungsbereich
13.2 Rückstände von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung und von Kontaminanten
13.3 Untersuchung von Därmen auf fettlösliche Pestizidrückstände
14 Nachweis der Tierart bei frischem Muskelfleisch
14.1 Nachweis mit Hilfe der doppelten Geldiffusion nach Ouchterlony
14.2 Nachweis mit Hilfe der isoelektrischen Fokussierung (PAGIF)
14.3 Nachweis mit Hilfe der Standard-Elektrophorese (PAGE)
14.4 Nachweis mit dem ELISA-Verfahren
Kapitel V Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Begleitschein zu einer Sendung von Schlachtgeflügel und Bescheinigung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 GFlHV
Anlage 2 Begleitschein zu einer Krankschlachtung eines transportunfähigen Tieres im Herkunftsbetrieb nach § 8 Abs. 2 FlHV
Anlage 3 Erklärung des Tierbesitzers nach § 8 Abs. 2 FIHV für die amtliche Untersuchung
Anlage 4 Begleitschein zu einer außerhalb eines Schlachtbetriebes erfolgten Notschlachtung eines frisch verletzten Tieres mit amtlicher Schlachttieruntersuchung
nach § 8 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 1 FIHV
Anlage 5 Begleitschein für die Überführung einer Sendung von frischem Fleisch oder Geflügelfleisch zum Zweck der Brauchbarmachung
Anlage 6 Begleitschein zur unmittelbaren Beförderung von Rinder-, Schaf- oder Ziegenköpfen aus einem Schlachtbetrieb in einen Zerlegungsbetrieb nach § 6 Abs. 3 FlHV