Regelwerk; Lebensmittel & Bedarfsgegenstände
Lebensmitteleinfuhr-VO
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Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und lebende Tiere
§ 3 Verfahren bei der Anzeige
§ 3a Vorlage von Schiffs- und Flugzeugmanifesten
§ 4 Lebende Tiere
§ 5 Einfuhr
§ 6 Zugelassene Drittländer und Betriebe, Bescheinigungen
§ 7 Einfuhruntersuchung
§ 8 Verfahren nach Abschluss der Einfuhruntersuchung
§ 9 Durchfuhr
§ 10 Lagerung zur Durchfuhr bestimmter Sendungen
§ 11 Schiffsausrüster
§ 12 Anerkennung von Lagern und Registrierung von Schiffsausrüstern
§ 13 Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 13a Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel
§ 14 Verfahren bei der Wiedereinfuhr
Abschnitt 3
Vorschriften für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
§ 15 Benennung von Eingangsorten und Einfuhrorten
§ 16 Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 17 Amtliche Kontrollen
§ 17a (aufgehoben)
§ 17b (aufgehoben)
Abschnitt 4
Ausnahmeregelungen
§ 18 Ausnahmeregelungen
Abschnitt 5
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 19 Straftaten
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 Lebensmittel, die nicht einer Einfuhruntersuchung nach § 7 zu unterziehen sind
Anlage 2 Durch die Europäische Kommission erlassene Rechtsgrundlagen zur Auflistung von Drittländern und Betrieben in Drittländern sowie zur Festlegung von Bescheinigungen oder Mustern von Bescheinigungen
Anlage 2a Muster Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
Erläuterungen zu Anlage 2 a
Teil I - Angaben zur Sendung
Teil II - Bescheinigung
Anlage 3 Durchführung der Nämlichkeitskontrolle
Anlage 4 Durchführung der Warenuntersuchung
Kapitel I Allgemeine Anforderungen an die WarenuntersuchungKapitel II
Spezielle Anforderungen an die Warenuntersuchung bei lebenden TierenKapitel III
Spezielle Anforderungen an die Warenuntersuchung bei Fleisch, Hackfleisch, Fleischzubereitungen und FleischerzeugnissenKapitel IV
Spezielle Anforderungen an die Warenuntersuchung bei Milch und MilcherzeugnissenKapitel V
Spezielle Anforderungen an die Warenuntersuchung bei Fischereierzeugnissen und lebenden MuschelnKapitel VI
Spezielle Anforderungen an die Warenuntersuchung bei EiproduktenKapitel VII
Spezielle Anforderungen an die Warenuntersuchung bei Gelatine und KollagenKapitel VIII
Spezielle Anforderungen an die Warenuntersuchung bei Honig
Anlage 5 (aufgehoben)
Anlage 6 (aufgehoben)