Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln beim Inverkehrbringen
§ 3 Besondere Anforderungen an die Kennzeichnung bestimmter vorverpackter Lebensmittel beim Inverkehrbringen
§ 4 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von nicht vorverpackten Lebensmitteln beim Inverkehrbringen oder Abgeben
§ 4a Erweiterte Nährwertkennzeichnung
§ 4b Herkunftskennzeichnung bei nicht vorverpacktem frischem, gekühltem und gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch
§ 5 Verkehrs- und Abgabeverbote
§ 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Übergangsvorschrift
Anlage Abbildung des Nutri-Score-Kennzeichens
(zu § 4a Absatz 1)