Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände

LMIDV
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§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln beim Inverkehrbringen

§ 3 Besondere Anforderungen an die Kennzeichnung bestimmter vorverpackter Lebensmittel beim Inverkehrbringen

§ 4 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von nicht vorverpackten Lebensmitteln beim Inverkehrbringen oder Abgeben

§ 4a Erweiterte Nährwertkennzeichnung

§ 4b Herkunftskennzeichnung bei nicht vorverpacktem frischem, gekühltem und gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch

§ 5 Verkehrs- und Abgabeverbote

§ 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 7 Übergangsvorschrift

Anlage Abbildung des Nutri-Score-Kennzeichens
(zu § 4a Absatz 1)