Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände,
RiFlEtikettV
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Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen, Nachweise zur Rückverfolgbarkeit
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Aufzeichnungspflichten
Abschnitt 2
(aufgehoben)
§ 3 (aufgehoben)
§ 4 (aufgehoben)
§ 5 (aufgehoben)
§ 6 (aufgehoben)
§ 7 (aufgehoben)
§ 8 (aufgehoben)
§ 9 (aufgehoben)
Abschnitt 3
Etikettierung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern
§ 9a Etikettierung von Schlachtkörpern von weniger als zwölf Monate alten Rindern
§ 9b Etikettierung von nicht vorverpacktem Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern im Einzelhandel
Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 12 (aufgehoben)
Anlage (aufgehoben)