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Leitsätze für verarbeitetes Obst
(GMBl. 1992 Nr. 17 S. 331; Nr. 45 1997 S. 871; 18.06.2008 S. 8 aufgehoben)
Zur Nachfolgeregelung:
Leitsätze für Obsterzeugnisse
I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale
A. Herstellung
Bei der Verarbeitung werden wertbestimmende Bestandteile nicht entzogen und die wertbestimmenden Inhaltsstoffe und Eigenschaften der Rohware soweit wie möglich geschont.
B. Bezeichnung, Aufmachung und Kenntlichmachung
C. Beschaffenheitsmerkmale
Für die in Zahlen ausgedrückten Beschaffenheitsmerkmale und Mischungsverhältnisse gelten Abweichungen im Einzelfall bis zu 10 Prozent von der Bezugszahl als zulässig, sofern nicht die Leitsätze für die einzelnen Erzeugnisse etwas anderes angeben.
Die fertigen Erzeugnisse sind im Erscheinungsbild fruchttypisch und weitgehend einheitlich.
II. Besondere Beurteilungsmerkmale für verarbeitetes Obst
A. Obstkonserven, pasteurisiert oder sterilisiert
1. Begriffsbestimmungen
| 9 % - 14 % (g/100 g) |
| 14 % - 17 % (g/100 g) |
| 17 % - 20 % (g/100 g) |
| über 20 % (g/100 g). |
Erzeugnisse, die als Aufgußflüssigkeit einen Fruchtsaft enthalten, der der Definition der Fruchtsaft-Verordnung entspricht, werden mit den Verkehrsbezeichnungen der Frucht und des jeweiligen Saftes bezeichnet, wenn es sich um die gleiche Fruchtart handelt, auch mit der Angabe im eigenen Saft".
ganze Frucht: | Mit Stein oder entsteint, mit oder ohne Kerngehäuse, mit oder ohne Stiel, geschält oder ungeschält |
halbe Frucht: | In annähernd gleiche Hälften, möglichst in Richtung der Wachstumsachse geteilte Frucht |
Viertel: | In 4 annähernd gleichmäßige Stücke, möglichst in Richtung der Wachstumsachse geteilte Frucht |
Schnitten: | In mehr als 4 annähernd gleichmäßige Stücke, möglichst in Richtung der Wachstumsachse geteilte Frucht |
ganze Segmente: | Ganze und praktisch ganze Segmente, die mindestens 75 % der ursprünglichen Größe aufweisen, auch solche, die eingerissen sind gebrochene Teile von ganzen Segmenten, die nicht oder praktisch |
Segmente: | nicht mehr zusammenhängen |
Scheiben: | In Scheiben von annähernd gleicher Dicke geschnittene Frucht |
Würfel: | In Würfel von annähernd gleicher Kantenlänge geschnittene Frucht |
Bällchen: | Aus Fruchtfleisch gewonnene, annähernd kugelförmige Stücke |
Stücke: | In unregelmäßige Stücke geschnittene Frucht |
Raspel: | In unregelmäßige Streifen und Stücke fein zerkleinerte Frucht |
Chunks: | Große, regelmäßige Stücke aus Ananasscheiben |
Tidbits: | Trapezförmige Segmente aus Ananasscheiben |
2. Herstellung, Bezeichnung, Qualitätsmerkmale
Kiwi (Früchte von Actinidia chinensis Planch)
Kumquats (Zwergorangen)
(Früchte von Fortunella margarita [Lour.] Swingle)
Loganbeeren (Früchte von Rubus loganobaccus L.)
Loquats (Früchte von Eriobotrya japonica [Thunb.] Lindl.)
Lychees (Früchte von Litchi chinensis Sonn.)
Mandarin-Orangen (Früchte von Citrus reticulata Blanco)
Mangos (Früchte von Mangifera indica L.)
Melone (Früchte von Cucumis melo L.)
Mirabellen (Früchte von Prunus insititia L.)
Papaya (Früchte von Carica papaya L.)
Pfirsiche (Früchte von Prunus persica Batsch)
Pflaumen (Früchte von Prunus domestica L.)
Preiselbeeren, Wildpreiselbeeren (Früchte von Vaccinium vitis idaea L.)
Kultur-Preiselbeeren (Früchte von Vaccinium macrocarpon [Alt])
Rambutan (Früchte von Nephelium lappaceum L.)
Reineclauden, Renekloden
(Früchte von Prunus domestica L. var. Claudia Duhamel)
Rhabarber (Stiele von Rheum rhaponticum L.)
Stachelbeeren (Früchte von Ribes grossularia L.)
Weintrauben (Früchte von Vitis vinifera L.)
Leitsätze für verarbeitetes Obst | Anlage 1 zu Abschnitt II A Nr. 2 |
Verkehrsbezeichnung | Verarbeitungsform | Weitere Verarbeitungsmerkmale |
Ananas | Scheiben | geschält, ohne Kernholz |
halbe Scheiben | ||
Tidbits | ||
Chunks | ||
Stücke | ||
Würfel | ||
geraspelt | mit Kernholz | |
Äpfel | ganze Frucht | ungeschält, mit Kernhaus |
ganze Frucht | mit Stiel | |
Schnitten | geschält, ohne Kernhaus | |
Stücke | ||
Aprikosen | ganze Frucht | mit Stein oder entsteint |
ganze Frucht | geschält, mit Stein oder entsteint | |
halbe Frucht | geschält oder ungeschält | |
Würfel | ||
Arbutus | ganze Frucht | geschält, mit Stein |
Babybananen | ganze Frucht | |
Scheiben | ||
Birnen | ganze Frucht | geschält oder ungeschält, mit Stiel oder entstielt |
halbe Frucht | geschält, entstielt, ohne Kerngehäuse | |
Viertel | ||
Schnitten | ||
Würfel | ||
Stücke | ||
Boysenbeeren | ganze Frucht | entkelcht |
Brombeeren | ganze Frucht | entkelcht |
Erdbeeren | ganze Frucht | entkelcht |
Feigen | ganze Frucht | |
Grapefruit | Segmente | geschält |
Guaven | ganze Frucht | mit oder ohne Kern, geschält |
halbe Frucht | geschält | |
Heidelbeeren, Waldheidelbeeren, Kultur-Heidelbeeren | ganze Frucht | |
Himbeeren | ganze Frucht | entkelcht |
Rote Johannisbeeren, Schwarze Johannisbeeren, Weiße Johannisbeeren | ganze Frucht | entstielt |
Sauerkirschen, hell | ganze Frucht | mit Stein oder entsteint |
Sauerkirschen, dunkel Schattenmorellen Sauerkirschen (Weichselkirschen) | ganze Frucht | mit Stein oder entsteint |
Süßkirschen, rot Süßkirschen, schwarz Süßkirschen, dunkel | ganze Frucht | mit Stein oder entsteint |
Kaiserkirschen | ganze Frucht | mit Stein oder entsteint |
Kiwi | ganze Frucht | geschält |
Scheiben | geschält | |
Kumquats (Zwergorangen) | ganze Frucht | |
Loganbeeren | ganze Frucht | entkelcht |
Loquats | ganze Frucht | mit Stein, geschält |
Lychees | ganze Frucht | mit Stein oder entsteint, geschält |
Mandarin-Orangen | ganze Segmente gebrochene Segmente Doppelsegmente Mehrfachsegmente | kernlos oder entkernt, geschält |
Mangos | Scheiben | geschält |
Bällchen | ||
Würfel | ||
Melone | Scheiben | geschält |
Würfel | ||
Bällchen | ||
Mirabellen | ganze Frucht | mit Stein oder entsteint |
Papaya | Scheiben | geschält |
Würfel | ||
Pfirsiche | ganze Frucht | geschält |
halbe Frucht | ||
Viertel | ||
Schnitten | ||
Stücke | ||
Würfel | ||
Pflaumen | ganze Frucht | mit Stein oder entsteint |
synonym | halbe Frucht | |
Zwetschen oder Zwetschgen | ||
Gelbe Elerpflaumen | ||
Preiselbeeren, Wildpreiselbeeren | ganze Frucht, | ohne Stiel |
Kultur-Preiselbeeren in Sirup | in Sirup (Zuckerkonzentrationsstufe wird angegeben) | |
Reineclauden (Renekloden) | ganze Frucht | mit Stein |
Reineclauden, wurzelecht (Renekloden, wurzelecht) | ||
Reineclauden (Renekloden) Quellins | ||
Rhabarber | in Stücken | |
Stachelbeeren | ganze Frucht | ohne Stiel und Blütenteile |
Weintrauben oder Weinbeeren | ganze Frucht | kernlose Sorten, ohne Stiel und Blütenteile |
Die Prozentangaben beziehen sich auf das jeweilige Nennabtropfgewicht.
Die durch Klammer zusammengefaßten Anteile gelten jeweils als "veränderliche Gewichtsanteile" im Sinne von 6 Abs. 2 Nr. 5 LMKV.
Verkehrsbezeichnung | Verarbeitungsform | Weitere Verarbeitungsmerkmale |
Fruchtcocktail oder 5-Fruchtcocktail | Anteil | ||
Pfirsiche | Würfel | } | 30-50% |
Birnen | Würfel | 25-45% | |
Ananas | Würfel oder Tidbits | } | 6-16 % |
Weinbeeren | ganze Frucht | ohne Stiel- und Blütenteile 6-20 % | |
Süßkirschen | ganz oder halbiert | 2 - 6% | |
Fruchtcocktail mit 4 Früchten oder 4-Fruchtcocktail | |||
Pfirsiche | Würfel | } | 30 - 50 % |
Birnen | Würfel | 25 - 45% | |
Ananas | Würfel oder Tidbits | } | 6 - 25% |
Weinbeeren*) | 6 - 20% | ||
Süßkirschen*) | ganz oder halbiert | 2 - 15% | |
*) Wahlweise eine dieser Fruchtarten. |
Apfelmark, ohne Zuckerzusatz | gekocht passiert | |
Geriebene Äpfel, ohne Zuckerzusatz | roh gerieben | |
Apfelmus | gekocht passiert | Zuckerkonzentration mindestens 16,5 % |
Apfelpüree, feinstückig | roh gerieben | Zuckerkonzentration mindestens 16,5 % |
Apfelkompott | nicht passiert, mit Stücken | jeweils mit Angabe der Zuckerkonzentration |
Aprikosenkompott | nicht passiert, mit Stücken | |
Rhabarberkompott | nicht passiert, mit Stücken | |
Preiselbeeren, Wildpreiselbeeren, Kultur-Preiselbeeren | ganze Beeren, auch stückig, nicht passiert | auch unter Mitverwendung von Pektin und pflanzlichen Verdickungsmitteln; Zuckerkonzentration 24-55 % (ohne Toleranz); Fruchtgehalt: 95 % vom Nettogewicht abzüglich der zugesetzten Zucker |
Leitsätze für verarbeitetes Obst | Anlage 2 zu Abschnitt II A Nr. 2a |
Vorbemerkung
Bis zum Erlaß einer EG-einheitlichen Regelung finden folgende Qualitätsmerkmale bei der Beurteilung der nachfolgend aufgeführten Obstarten weiterhin Anwendung:
Obstart | Pflanzliche Fremdbestandteile je 850 ml | maximal | |||||
Erdbeeren | Kelche und Kelchteile, Blätter, Blatteile | 10 % der Stückzahl der Früchte | |||||
Früchte mit Kelch | 5 % der Stückzahl | ||||||
Früchte mit Kelchteilen | 10 % der Stückzahl | ||||||
Gequetschte oder zerrissene Früchte (in anomaler Weise zusammengefallen und beschädigt) | 15 % der Stückzahl | ||||||
Fehlerhafte Früchte (Flecken oder Wachstumsstörungen, grün oder farblos) | 10 % der Stückzahl | ||||||
Gesamtfehlertoleranzen | 25 % der Stückzahl | ||||||
Himbeeren | Kelche oder Kelchteile, Blatteile | 8 Teile | |||||
Fehlerhafte Früchte (Flecken, farblos oder verwachsen | 5 % des Abtropfgewichtes | ||||||
zerfallen oder in Stücken | 20 % des Abtropfgewichtes | ||||||
Gesamtfehlertoleranz | 20 % des Abtropfgewichtes | ||||||
Pflaumen | Stiele und Stielteile, Blatteile; bei entsteinten Früchten auch Steine und Steinteile | ganze Frucht
2 Teile | halbe Frucht
4 Teile |
} |
vom Abtropfgewicht | ||
Fehlerhafte Früchte (braune Flecken, Narben, mit einer Gesamtfläche größer als 3 mm ∅ je Stück, Zonen mit unregelmäßiger Farbe) | 25 % der Stückzahl | 30 % | |||||
Gequetschte und zerrissene Früchte (ganze Früchte, die in anomaler Weise beschädigt sind, bei halbierten Früchten Teile, die kleiner sind als 50 % einer halben | |||||||
Frucht, unbeschadet Hautrisse oder durch Pasteurisation entstandene Risse) | 10 % der Stückzahl | 20 % |
} | vom Abtropfgewicht | |||
Gesamtfehlertoleranz | 25 % der Stückzahl | 35 % | |||||
Die zur Verwendung kommenden Pflaumen sind annähernd frei von Maden. Maden und Madennester sind nicht auszuschließen, kommen aber nur vereinzelt vor. | |||||||
Mirabellen | Stielteile, Blatteile; bei entsteinten Früchten auch Steine und Steinteile | ganze Frucht mit Stein 2 Teile | ganze Frucht ohne Stein 4 Teile | ||||
Farbabweichung | 10 % der Stückzahl | ||||||
Fehlerhafte Früchte (braune Flecken, Narben, mit einer Gesamtfläche größer als 3 mm ∅ je Stück, Zonen mit unregelmäßiger Farbe) | 15 % der Stückzahl | ||||||
Gequetschte und zerrissene Früchte (in anomaler Weise beschädigt, unbeschadet Hautrisse oder durch Pasteurisation entstandene Risse) | 10 % der Stückzahl | ||||||
Gesamtfehlertoleranz | 25 % der Stückzahl | ||||||
Reineclauden (Renekloden) | Pflanzliche Fremdbestandteile (Stiele und Stielteile, Blatteile; bei entsteinten Früchten auch Steine und Steinteile) | ganze Frucht 2 Teile | halbe Frucht 4 Teile | ||||
Früchte mit Farbabweichungen | 10 % der Stückzahl | ||||||
Fehlerhafte Früchte (braune Flecken, Narben, mit einer Gesamtfläche größer als 3 mm ∅ je Stück, Zonen mit unregelmäßiger Farbe) | 15 % der Stückzahl | ||||||
Gequetschte und zerrissene Früchte (ganze Früchte, die in anomaler Weise beschädigt sind; bei halbierten Früchten Teile, die kleiner sind als 50 % einer halben Frucht, unbeschadet Hautrisse oder durch Pasteurisation entstandene Risse) | 10 % der Stückzahl | ||||||
Gesamtfehlertoleranz | 25 % der Stückzahl | ||||||
Apfelmark, Apfelmus, Apfelkompott mit Stücken, Dunstäpfel in Stücken, Dunstapfelschnitten | dunkle Bestandteile, wie Kerne und Kernteile, dunkle Schalenteile, dunkle Teile vom Kerngehäuse u. ä. dürfen nach Menge und Art das äußere Erscheinungsbild der Erzeugnisse nicht wesentlich und die Genußtauglichkeit nicht beeinträchtigen | ||||||
Konsistenz: | Apfelmark und Apfelmus verlaufen nach Umrühren beim Ausschütten aus den Behältern auf eine flache Unterlage innerhalb von 2 Minuten flach und weisen nur geringe, keinesfalls übermäßige Absonderung von Flüssigkeit auf | ||||||
Farbe: | arteigen, ohne ausgeprägten Grau-, Grün-, Rot- oder Braunton | ||||||
Geschmack und Geruch: | arteigen, fruchtig, ohne Neben- oder Fremdgeschmack und/oder geruch | ||||||
Kirschen*)
Die zur Verwendung kommenden Kirschen sind annähernd frei von Maden, madige Früchte sind jedoch nicht auszuschließen. Die Gütetoleranz der Gemeinsamen Qualitätsnormen für Kirschen, (Verordnung Nr. 58 der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) wird jedoch nicht überschritten. | |||||||
Süßkirschen | Beschreibung wird später veröffentlicht | ||||||
Sauerkirschen | Beschreibung wird später veröffentlicht | ||||||
Kaiserkirschen | Beschreibung wird später veröffentlicht | ||||||
Aprikosen | Beschreibung wird später veröffentlicht | ||||||
Pfirsiche*) | Beschreibung wird später veröffentlicht | ||||||
Birnen**) | Beschreibung wird später veröffentlicht | ||||||
Stachelbeeren | Blatt- und Blütenteile | 5 Stück | |||||
Früchte mit Stiel- und/oder Blütenresten | 20 % der Stückzahl | ||||||
Fehlerhafte Früchte (Rostflecken, Narben, rosa bis bräunlich verfärbte Früchte) | 5 % vom Abtropfgewicht | ||||||
Gequetschte, zerrissene und geschrumpfte Früchte (in anomaler Weise zusammengefallen oder beschädigt | 3 % vom Abtropfgewicht | ||||||
Gesamtfehlertoleranz: (ausgenommen Früchte mit Stiel- und/oder Blütenresten) | 6 % vom Abtropfgewicht | ||||||
Rote, Weiße und Schwarze Johannisbeeren | Stielreste, freie Kerne und Blatteile
Fehlerhafte Früchte (anomale Farbe und Flecken) Gequetschte Früchte (in anomaler Weise zusammengefallen oder beschädigt) | 8 Stück
3 % vom Abtropfgewicht 12 % vom Abtropfgewicht | |||||
Gesamtfehlertoleranz | 12 % vom Abtropfgewicht | ||||||
Heidelbeeren, Kultur-Heidelbeeren | Blätter und Blatteile, Tannennadeln, Moosteile, Stiel- und Strauchteile, jedoch nicht die an den Früchten befindlichen kurzen Stielteile | 20 Stück, jedoch max. 0,1 % vom Abtropfgewicht | |||||
Beschädigte Früchte (Zusammenballung von zerfallenen, musartigen Früchten. Die Bildung von Klumpen, die sich in Einzelfrüchte trennen lassen, ist bei Heidelbeeren eine normale, technisch unvermeidbare Erscheinung) | keine größeren Zusammenballungen von Früchten, die nicht in Einzelfrüchte - getrennt werden können | ||||||
Kultur-Heidelbeeren (Früchte von Vaccinium corymbosum L.) sind als solche zu bezeichnen. Die o. a. Qualitätsmerkmale gelten hierfür nicht. | |||||||
Preiselbeeren, Kultur-Preiselbeeren | Blätter und Blatteile, Tannennadeln, Moosteile, Stiel- und Strauchteile, jedoch nicht die an den Früchten befindlichen kurzen Stielteile | 20 Stück | |||||
Konsistenz: | dickbreiig bis schwach geliert, mit erkennbarer Fruchtstruktur | ||||||
Farbe: | ziemlich gleichmäßig | ||||||
Die Mitverwendung von "Moosbeeren" (Früchte von Vaccinium oxycoccus L.) ist unter Kenntlichmachung bis zu 15 % - bezogen auf die Fruchteinwaage - handelsüblich. | |||||||
Brombeeren | Kelche oder Kelchteile, | 8 Stück | |||||
Blätter oder Blatteile Fehlerhafte Früchte (in der Farbe abweichende oder verwachsene Beeren) | 3 % des Abtropfgewichtes | ||||||
Gequetschte und zerfallene Früchte (in anomaler Weise zusammengefallen oder beschädigt) | 10 % des Abtropfgewichtes | ||||||
Gesamtfehlertoleranz | 12 % des Abtropfgewichtes | ||||||
Ananas | Fehlerhafte Früchte (Schalenreste, braune Flecken, gequetschte Teile und andere Unregelmäßigkeiten) Scheiben | Ungleichmäßiger Schnitt 10% | Fehlerhafte Früchte 20% | ||||
halbe Scheiben | 2 St. bei 10-27 St. | 2 St. bei 5-10 St. 4 St. bei 11-32 St. | |||||
oder | oder | ||||||
7,5 % über 27 St. | 12,5 % über 32 St. | ||||||
Tidbits, Stücke, Chunks | - | 12,5 % der Stückzahl | |||||
Raspel | - | 1,5 % des Abtropfgewichtes | |||||
Ungleichmäßiger Schnitt: Bei ganzen und halben Scheiben ist der Schnitt als ungleichmäßig anzusehen, wenn mehr als 5 % der augenscheinlichen, einwandfrei geformten Einheit weggeschnitten sind und wenn ein solcher Schnitt den kreisförmigen Innen- und Außenrand zerstört. | |||||||
Mandarin- Orangen | Qualitätsanforderungen für geschälte Ware: | ||||||
Hautfetzen (Gesamtfläche) | 7 cm2 je 100 g Abtropfgewicht | ||||||
Faserstränge (Gesamtlänge) | 5 cm je 100 g Abtropfgewicht | ||||||
Kerne | 1 Stück je 100 g Abtropfgewicht | ||||||
__________
*) Verordnung (EWG) Nr. 885/85 der Kommission über Mindestqualitätsanforderungen für Kirchen in Sirup, die für eine Produktionsbeihilfe in Frage kommen, vom 2. April 1985 (ABl. Nr. L 96 S. 7). **) Verordnung (EWG) Nr. 2319/89 der Kommission für produktionsbeihilfefähige Williams- und Roda-Birnen in Sirup und/oder in natürlichem Fruchtsaft vom 28. Juli 1989 (ABl. Nr. L 220 S.511. ***) Verordnung (EWG) Nr. 2320/89 der Kommission über Qualitätsmindestanforderungen für produktionsbeihilfefähige Pfirsiche in Sirup und/oder natürlichem Fruchtsaft vom 28. Juli 1989 (ABl. Nr. L 220 S.54). |
1) Die hygienische Beschaffenheit des zur Verarbeitung gelangenden Obstes entspricht mindestens den Anforderungen an die Handelsklasse II.
2) Konservendosen, die unter Verwendung bleihaltiger Lote hergestellt sind, entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik; §§ 30 und 31 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296) in der jeweils geltenden Fassung.
3) Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel vom 29. Oktober 1991 (BGBl. I S.2051) in der jeweils geltenden Fassung.
4) Anlage 3 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1625, 1633) in der jeweils geltenden Fassung.
5) Zuckerartenverordnung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 502) in der jeweils geltenden Fassung.
6) Auf § 1 Abs. 3 der Aromenverordnung vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1625, 1677) in der jeweils geltenden Fassung wird hingewiesen.
7) Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmungen, Bezeichnung und Aufmachung von Spirituosen vom 29. Mai 1989 (ABl. Nr. L 160 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.
8) Anlagen 3, 4 und 6 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung.
9) Anlagen 1 und 2 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung.
10) Anlage 7 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung.
11) Anlage 2 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung.
12) Bis zur Festlegung gemeinschaftlicher Anforderungen sind die in den bisher geltenden Leitsätzen für verarbeitetes Obst vom 25./26. Juni 1969 (BAnz. Nr. 21 S. 2 vom 31. Januar 1970, GMBl. Nr. 3 S.29 vom 2. Februar 1970), zuletzt geändert am 6.17. Juli 1977 (Beilage Nr. 82a zum BAnz. vom 29. April 1978, GMBl. Nr. 12 S. 209 vom 29. April 1978) festgelegten Abtropfgewichte anzuwenden. Auf die in der Sammlung "Rechtsbestimmungen für die Obst- und Gemüseverarbeitung" von Nehring/Haupt (Verlag G. Hempel, Braunschweig) hierzu gegebenen Erläuterungen wird hingewiesen.