TA Luft 2002
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1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen und Einheiten im Messwesen
2.1 Immissionen
2.2 Immissionskenngrößen, Beurteilungspunkte, Aufpunkte
2.3 Immissionswerte
2.4 Abgasvolumen und Abgasvolumenstrom
2.5 Emissionen
2.6 Emissionsgrad und Emissionsminderungsgrad
2.7 Emissionswerte und Emissionsbegrenzungen
2.8 Einheiten und Abkürzungen
2.9 Rundung
2.10 Altanlagen
3 Rechtliche Grundsätze für Genehmigung, Vorbescheid und Zulassung des vorzeitigen Beginns
3.1 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb neuer Anlagen
3.2 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Teilgenehmigung (§ 8 BImSchG) oder eines Vorbescheids (§ 9 BImSchG)
3.3 Prüfung der Anträge auf Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 8a BImSchG)
3.4 Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit einer Änderung (§ 15 Abs. 2 BImSchG)
3.5 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung
3.5.1 Begriff der Änderung
3.5.2 Angeordnete Änderung
3.5.3 Prüfungsumfang
3.5.4 Verbesserungsmaßnahmen
4 Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
4.1 Prüfung der Schutzpflicht
4.2 Schutz der menschlichen Gesundheit
4.2.1 Immissionswerte
4.2.2 Genehmigung bei Überschreiten der Immissionswerte
4.2.3 Genehmigung bei künftiger Einhaltung der Immissionswerte
4.3 Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag
4.3.1 Immissionswert für Staubniederschlag
4.3.2 Genehmigung bei Überschreiten des Immissionswertes
4.4 Schutz vor erheblichen Nachteilen, insbesondere Schutz der Vegetation und von Ökosystemen
4.4.1 Immissionswerte für Schwefeldioxid und Stickstoffoxide
4.4.2 Immissionswert für Fluorwasserstoff; Ammoniak
4.4.3 Genehmigung bei Überschreitung der Immissionswerte
4.5 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schadstoffdepositionen
4.5.1 Immissionswerte für Schadstoffdepositionen
4.5.2 Genehmigung bei Überschreitung der Immissionswerte für Schadstoffdepositionen oder der Prüf- und Maßnahmenwerte
4.5.3 Sonderfälle bei Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten
4.6 Ermittlung der Immissionskenngrößen
4.6.1 Allgemeines
4.6.1.1 Ermittlung im Genehmigungsverfahren
4.6.1.2 Ermittlung im Überwachungsverfahren
4.6.2 Ermittlung der Vorbelastung
4.6.2.1 Kriterien für die Notwendigkeit der Ermittlung der Vorbelastung
4.6.2.2 Messplanung
4.6.2.3 Messhöhe
4.6.2.4 Messzeitraum
4.6.2.5 Beurteilungsgebiet
4.6.2.6 Festlegung der Beurteilungspunkte
4.6.2.7 Messverfahren
4.6.2.8 Messhäufigkeit
4.6.2.9 Messwerte
4.6.2.10 Orientierende Messungen
4.6.3 Kenngrößen für die Vorbelastung
4.6.3.1 Allgemeines
4.6.3.2 Ermittlung der Kenngrößen für die Vorbelastung
4.6.3.3 Auswertung der Messungen
4.6.4 Kenngrößen für die Zusatzbelastung
4.6.4.1 Allgemeines
4.6.4.2 Ermittlung der Kenngrößen für die Zusatzbelastung
4.7 Einhaltung der Immissionswerte
4.7.1 Immissions-Jahreswert
4.7.2 Immissions-Tageswert
4.7.3 Immissions-Stundenwert
4.8 Prüfung, soweit Immissionswerte nicht festgelegt sind, und in Sonderfällen
5 Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
5.1 Allgemeines
5.1.1 Inhalt und Bedeutung
5.1.2 Berücksichtigung der Anforderungen im Genehmigungsverfahren
5.1.3 Grundsätzliche Anforderungen zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen
5.2 Allgemeine Anforderungen zur Emissionsbegrenzung
5.2.1 Gesamtstaub, einschließlich Feinstaub
5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe
5.2.3 Staubförmige Emissionen bei Umschlag, Lagerung oder Bearbeitung von festen Stoffen
5.2.3.1 Allgemeines
5.2.3.2 Be- oder Entladung
5.2.3.3 Förderung oder Transport
5.2.3.4 Bearbeitung oder Aufbereitung
5.2.3.5 Lagerung
5.2.3.5.1 Geschlossene Lagerung
5.2.3.5.2 Freilagerung
5.2.3.6 Besondere Inhaltsstoffe
5.2.4 Gasförmige anorganische Stoffe
5.2.5 Organische Stoffe
5.2.6 Gasförmige Emissionen beim Verarbeiten, Fördern, Umfüllen oder Lagern von flüssigen organischen Stoffen
5.2.6.1 Pumpen
5.2.6.2 Verdichter
5.2.6.3 Flanschverbindungen
5.2.6.4 Absperrorgane
5.2.6.5 Probenahmestellen
5.2.6.6 Umfüllung
5.2.6.7 Lagerung
5.2.7 Krebserzeugende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische Stoffe sowie schwer abbaubare, leicht anreicherbare und hochtoxische organische Stoffe
5.2.7.1 Krebserzeugende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische Stoffe
5.2.7.1.1 Krebserzeugende Stoffe
5.2.7.1.2 Erbgutverändernde Stoffe
5.2.7.1.3 Reproduktionstoxische Stoffe
5.2.7.2 Schwer abbaubare, leicht anreicherbare und hochtoxische organische Stoffe
5.2.8 Geruchsintensive Stoffe
5.2.9 Bodenbelastende Stoffe
5.3 Messung und Überwachung der Emissionen
5.3.1 Messplätze
5.3.2 Einzelmessungen
5.3.2.1 Erstmalige und wiederkehrende Messungen
5.3.2.2 Messplanung
5.3.2.3 Auswahl von Messverfahren
5.3.2.4 Auswertung und Beurteilung der Messergebnisse
5.3.2.5 Messungen geruchsintensiver Stoffe
5.3.3 Kontinuierliche Messungen
5.3.3.1 Messprogramm
5.3.3.2 Massenstromschwellen für die kontinuierliche Überwachung
5.3.3.3 Bezugsgrößen
5.3.3.4 Auswahl von Einrichtungen zur Feststellung der Emissionen
5.3.3.5 Auswertung und Beurteilung der Messergebnisse
5.3.3.6 Kalibrierung und Funktionsprüfung der Einrichtungen zur kontinuierlichen Feststellung der Emissionen
5.3.4 Fortlaufende Ermittlung besonderer Stoffe
5.3.5 Gleichwertigkeit zu VDI-Richtlinien
5.4 Besondere Regelungen für bestimmte Anlagenarten
5.4.1 Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
5.4.1.2.1 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von Kohle, Koks einschließlich Petrolkoks, Kohlebriketts, Torfbriketts, Brenntorf oder naturbelassenem Holz mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW
5.4.1.2.2 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von Heizölen, emulgiertem Naturbitumen, Methanol, Ethanol, naturbelassenen Pflanzenölen oder Pflanzenölmethylestern mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW
5.4.1.2.3 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen, insbesondere Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Raffineriegas, Synthesegas, Erdölgas aus der Tertiärförderung von Erdöl, Klärgas, Biogas, naturbelassenem Erdgas, Flüssiggas, Gasen der öffentlichen Gasversorgung oder Wasserstoff, mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW
5.4.1.2.5 Feuerungsanlagen von Trocknungsanlagen
5.4.1.9.1 Anlagen zum Mahlen oder Trocknen von Kohle
5.4.1.10.1 Anlagen zum Brikettieren von Braun- oder Steinkohle
5.4.2 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
5.4.3 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
5.4.3.1.1 Eisenerz-Sinteranlagen
5.4.3.1.2 Anlagen zum Rösten, Schmelzen oder Sintern von Nichteisen-Metallerzen
5.4.3.2a Anlagen zur Gewinnung, Herstellung oder zum Erschmelzen von Roheisen oder Stahl
5.4.3.2a.1 Integrierte Hüttenwerke Hochofenbetriebe
5.4.3.2a.2 Oxygenstahlwerke
5.4.3.2b Anlagen zur Herstellung oder zum Erschmelzen von Roheisen oder Stahl einschließlich Stranggießen
5.4.3.2b.1 Elektrostahlwerke
5.4.3.2b.2 Elektro-Schlacke-Umschmelzanlagen
5.4.3.3.1 Anlagen zur Herstellung von Nichteisenrohmetallen, ausgenommen Aluminium und Ferrolegierungen
5.4.3.3.2 Anlagen zur Erzeugung von Ferrolegierungen nach elektrothermischen oder metallothermischen Verfahren
5.4.3.3.3 Anlagen zur Herstellung von Aluminium aus Erzen durch elektrolytische Verfahren mit vorgebrannten diskontinuierlichen Anoden
5.4.3.3.4 Anlagen zur Herstellung von Aluminium aus sekundären Rohstoffen
5.4.3.4.1 Anlagen zum Schmelzen, zum Legieren oder zur Raffination von Nichteisenmetallen, ausgenommen Aluminium
5.4.3.4.2 Schmelzanlagen für Aluminium
5.4.3.6.1 Wärme- und Wärmebehandlungsöfen
5.4.3.7.1 Eisen-, Temper- und Stahlgießereien
5.4.3.8.1 Gießereien für Nichteisenmetalle
5.4.3.9.1 Anlagen zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten auf Metalloberflächen mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern, in denen Flussmittel eingesetzt werden
5.4.4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
5.4.4.1b Anlagen zur Herstellung von sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen
5.4.4.1b.1 Anlagen zur Cyclohexanoxidation
5.4.4.1d Anlagen zur Herstellung von stickstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen
5.4.4.1d.1 Anlagen zur Herstellung von Acrylnitril
5.4.4.1d.2 Anlagen zur Herstellung von Caprolactam
5.4.4.1h Anlagen zur Herstellung von Basiskunststoffen
5.4.4.1h.2 Anlagen zur Herstellung von Viskoseprodukten
5.4.4.1h.4 Anlagen zur Herstellung von Polyacrylnitrilfasern
5.4.4.1h.5 Anlagen zur Herstellung von Polyethylen durch Hochdruckpolymerisation
5.4.4.1l Anlagen zur Herstellung von Gasen
5.4.4.1n Anlagen zur Herstellung von Basen
5.4.4.11.1/ 5.4.4.1n.1 Anlagen zur Herstellung von Chlor oder Alkalilauge
5.4.4.1m Anlagen zur Herstellung von Säuren
5.4.4.1m.1 Anlagen zur Herstellung von Salpetersäure
5.4.4.1m.2 Anlagen zur Herstellung von Schwefeldioxid, Schwefeltrioxid, Schwefelsäure und Oleum
5.4.4.1o Anlagen zur Herstellung von Salzen wie Ammoniumchlorid, Kaliumchlorat, Kaliumkarbonat, Natriumkarbonat, Perborat, Silbernitrat
5.4.4.1o.1 Anlagen zur Herstellung von Natriumkarbonat
5.4.4.1p Anlagen zur Herstellung von anorganischen Verbindungen
5.4.4.1p.1 Anlagen zur Herstellung von Schwefel Schwefelemissionsgrad
5.4.4.1q Anlagen zur Herstellung von phosphor-, stickstoff- oder kaliumhaltigen Düngemitteln (Einnährstoff- oder Mehrnährstoffdünger) einschließlich Ammoniumnitrat und Harnstoff
5.4.4.1r Anlagen zur Herstellung von Ausgangsstoffen für Pflanzenschutzmittel und von Bioziden
5.4.4.6.1 Anlagen zur Herstellung von Industrieruß
4.1.16d Anlagen zur Herstellung von Wasserstoffperoxid
5.4.5 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen
5.4.5.2.1 Anlagen zum Beschichten, Imprägnieren, Kaschieren, Lackieren oder Tränken von Glas- oder Mineralfasern
5.4.6 Holz, Zellstoff
5.4.7 Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Tabelle 10: Faktoren zur Umrechnung von Tierplatzzahlen in Tierlebendmasse, angegeben in Großvieheinheiten
5.4.7.3.1 Anlagen zur Erzeugung von Speisefetten aus tierischen Rohstoffen oder zum Schmelzen von tierischen Fetten
5.4.7.4.1 Anlagen zur Herstellung von Fleisch- oder Gemüsekonserven oder Anlagen zur fabrikmäßigen Herstellung von Tierfutter durch Erwärmen der Bestandteile tierischer Herkunft
5.4.7.8.1 Anlagen zur Herstellung von Gelatine, Hautleim, Lederleim oder Knochenleim
5.4.7.9.1 Anlagen zur Herstellung von Futter- oder Düngemitteln oder technischen Fetten aus den Schlachtnebenprodukten Knochen, Tierhaare, Federn, Römer, Klauen oder Blut
5.4.7.10.1 Anlagen zum Lagern oder Aufarbeiten unbehandelter Tierhaare
5.4.7.11.1 Anlagen zum Lagern unbehandelter Knochen
5.4.7.12.1 Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen sowie Anlagen, in denen Tierkörper, Tierkörperteile oder Abfälle tierischer Herkunft zum Einsatz in diesen Anlagen gesammelt oder gelagert werden
5.4.7.22.1 Anlagen zur Herstellung von Hefe Organische Stoffe
5.4.7.24.1 Zuckerrübenschnitzeltrocknungsanlagen
5.4.7.29.1 Anlagen zum Rösten oder Mahlen von Kaffee oder Abpacken von gemahlenem Kaffee
5.4.7.30.1 Anlagen zum Rösten von Kaffee-Ersatzprodukten, Getreide, Kakaobohnen oder Nüssen
5.4.8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
5.4.8.1a Anlagen der Nummer 8.1a: Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von festen, flüssigen oder in Behältern gefassten gasförmigen Abfällen oder Deponiegas mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren und Anlagen zum Abfackeln von Deponiegas oder anderen brennbaren gasförmigen Stoffen
5.4.8.1a.1 Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Deponiegas mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren
5.4.8.1a.2 Anlagen zum Abfackeln von Deponiegas oder anderen brennbaren gasförmigen Stoffen
5.4.8.1a.2.1 Anlagen zum Abfackeln von Deponiegas oder anderen brennbaren gasförmigen Stoffen aus Abfallbehandlungsanlagen
5.4.8.1a.2.2 Anlagen zum Abfackeln von brennbaren gasförmigen Stoffen, die nicht aus Abfallbehandlungsanlagen stammen
5.4.8.1b.1 Verbrennungsmotoranlagen für den Einsatz von Deponiegas
5.4.8.6.1 Anlagen zur Vergärung von Bioabfällen und Anlagen, die Bioabfälle in Kofermentationsanlagen mitverarbeiten
5.4.8.10.1 Anlagen zum Trocknen von Abfällen
5.4.8.10.2 Anlagen zum Trocknen von Klärschlamm
5.4.8.11.1 Anlagen zur mechanischen Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen und ähnlich zusammengesetzten Abfällen
5.4.8.11.2 Anlagen zur sonstigen Behandlung von Abfällen
5.4.8.10.3/5.4.8.11.3 Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten oder -einrichtungen, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) enthalten
5.4.8.12.1 Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Anwendung finden
5.4.8.13.1 Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Schlämmen
5.4.8.14.1 Anlagen zur Lagerung von Abfällen, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Anwendung finden und in diesen Anlagen Abfälle vor deren Beseitigung oder Verwertung jeweils über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gelagert werden
5.4.9 Lagerung, Be- und Entladung von Stoffen und Zubereitungen
5.4.10.15.1 Prüfstände für oder mit Verbrennungsmotoren
5.4.10.21.1 Anlagen zur Innenreinigung von Eisenbahnkesselwagen, Straßentankfahrzeugen, Tankschiffen oder Tankcontainern
5.4.10.21.2 Anlagen zur automatischen Reinigung von Fässern oder vergleichbaren Behältern (z.B. Tankpaletten) einschließlich zugehöriger Aufarbeitungsanlagen
5.4.10.23.1 Anlagen zur Textilveredlung durch Thermofixieren, Thermosolieren, Beschichten, Imprägnieren oder Appretieren, einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlagen
5.5 Ableitung von Abgasen
5.5.1 Allgemeines
5.5.2 Ableitung über Schornsteine
5.5.3 Nomogramm zur Bestimmung der Schornsteinhöhe
Abbildung 2: Nomogramm
Abbildung 3: Diagramm zur Ermittlung des Wertes J
5.5.4 Ermittlung der Schornsteinhöhe unter Berücksichtigung der Bebauung und des Bewuchses sowie in unebenem Gelände
5.5.5 Bestehende Anlagen
6 Nachträgliche Anordnungen
6.1 Nachträgliche Anordnungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
6.1.1 Ermessenseinschränkung
6.1.2 Eingriffsvoraussetzung
6.1.3 Maßnahmen
6.1.4 Fristen
6.1.5 Luftqualitätswerte der EG
6.2 Nachträgliche Anordnungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
6.2.1 Grundsatz
6.2.2 Unverzügliche Sanierung
6.2.3 Einräumung von Sanierungsfristen
6.2.3.1 Sanierungsfristen für Maßnahmen, deren Erfüllung lediglich organisatorische Änderungen oder einen geringen technischen Aufwand erfordert
6.2.3.2 Sanierungsfristen für Maßnahmen zur zeitgleichen Erfüllung der bisherigen und der neuen Anforderungen
6.2.3.3 Allgemeine Sanierungsfrist
6.2.3.4 Besondere Sanierungsfristen nach Nummer 5.4 dieser Verwaltungsvorschrift
6.2.3.5 Sanierungsfristen in Luftreinhalteplänen nach § 47 BImSchG
6.2.4 Verzicht auf die Genehmigung
6.2.5 Kompensation
7 Aufhebung von Vorschriften
8 Inkrafttreten
1 Allgemeines
2 Festlegung der Emissionen
3 Ausbreitungsrechnung für Gase
Tabelle 12: Depositionsgeschwindigkeiten für Gase
4 Ausbreitungsrechnung für Stäube
Tabelle 13: Depositions- und Sedimentationsgeschwindigkeiten für Stäube
5 Bodenrauhigkeit
6 Effektive Quellhöhe
7 Rechengebiet und Aufpunkte
8 Meteorologische Daten
8.1 Allgemeines
8.2 Windrichtung
Tabelle 16: Bestimmung von Dh
8.3 Windgeschwindigkeit
8.4 Monin-Obukhov-Länge
Tabelle 17: Bestimmung der Monin-Obukhov-Länge LM
8.5 Mischungsschichthöhe
8.6 Verdrängungshöhe
9 Berücksichtigung der statistischen Unsicherheit
10 Berücksichtigung von Bebauung
11 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten
12 Verwendung einer Häufigkeitsverteilung der stündlichen Ausbreitungssituationen
Tabelle 18: Klassierung der Windgeschwindigkeiten
Tabelle 20: Äquivalenzfaktoren für Dioxine und Furane
Tabelle 22: S-Werte