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ThürTEHGZVO - Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
- Thüringen -
Vom 25. November 2004
(GVBl. Nr. 21 vom 16.12.2004 S. 885; 06.04.2008 S. 78 08 aufgehoben)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt die Zuständigkeiten der Behörden für den Vollzug des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen in diesem Bereich.
§ 2 Zuständigkeiten nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
(1) Die Staatlichen Umweltämter sind zuständige Behörden für
(2) Das Landesverwaltungsamt ist zuständige Behörde für
(3) Für die Zuständigkeiten nach Absatz 1 und 2 gilt § 6 Abs. 3 ThürBImSchGZVO entsprechend.
(4) Das für den Immissionsschutz zuständige Ministerium ist
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
Zuständige Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 19 TEHG sind die nach dieser Verordnung zuständigen Behörden jeweils für Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen, deren Einhaltung sie nach § 21 Abs. 1 TEHG zu überwachen haben.
§ 4 Übertragung von Ermächtigungen
Die Ermächtigungen der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach
jeweils für den Bereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes werden auf das für den Immissionsschutz zuständige Ministerium übertragen.