Regelwerk, Naturschutz,

BArtSchV
- Inhalt -

Abschnitt 1
Unterschutzstellung, Ausnahmen und Verbote

§ 1 Besonders geschützte und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten

§ 2 Ausnahmen

§ 3 Verbote für nicht besonders geschützte Tierarten

§ 4 Verbotene Handlungen, Verfahren und Geräte

Abschnitt 2
Teile und Erzeugnisse, Aufzeichnungspflichten

§ 5 Teile und Erzeugnisse

§ 6 Aufnahme- und Auslieferungsbuch

Abschnitt 3
Haltung und Zucht, Anzeigepflichten

Unterabschnitt 1
Haltung und Anzeigepflichten

§ 7 Haltung von Wirbeltieren

Unterabschnitt 2
Zucht und Haltung von Greifvogelhybriden

§ 8 Begriffsbestimmungen

§ 9 Zuchtverbot

§ 10 Haltungsverbot

§ 11 Flugverbot, Entweichen

Abschnitt 4
Kennzeichnung

§ 12 Kennzeichnungspflicht

§ 13 Kennzeichnungsmethoden

§ 14 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

§ 15 Ausgabe von Kennzeichen

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten

§ 16 Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 6
Ländervorbehalt

§ 17 Ländervorbehalt

Anlage 1 Schutzstatus wild lebender Tier- und Pflanzenarten

Fauna

Mammalia Säugetiere

Aves Vögel

Reptilia Kriechtiere

Amphibia Lurche

Pisces et Cyclostomata Fische und Rundmäuler

Lepidoptera Schmetterlinge

Hymenoptera Hautflügler

Coleoptera Käfer

Odonata Libellen

Neuroptera Echte Netzflügler

Mantodea Fangschrecken

Saltatoria Springschrecken

Arachnida Spinnentiere

Crustacea Krebse

Mollusca Weichtiere

Echinodermata Stachelhäuter

Cnidaria Nesseltiere

Porifera Schwämme

Flora

Pteridophyta et Spermatophyta Farn- und Blütenpflanzen

Bryophyta Moose

Lichenes Flechten

Fungi Pilze

Anlage 2 Liste der Tier- und Pflanzenarten, die als gezüchtete Tiere oder künstlich vermehrte Pflanzen von den Besitz- und Vermarktungsverboten freigestellt sind

Anlage 3 Erkennbare Teile von Tieren und Pflanzen sowie erkennbar Erzeugnisse daraus

Anlage 4 Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach § 5 Abs. 1 Satz 2

Anlage 5 Von der Anzeigepflicht des § 6 Abs. 2 ausgenommene Arten

Anlage 6 Kennzeichnungsmethoden

Mammalia Säugetiere

Aves Vögel

Reptilia Kriechtiere

Anlage 7 Anforderungen an die Beschriftung von Ringen