Regelwerk; Naturschutz

Gehölzerlass Brandenburg
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1 Einführung
2 Anwendungsbereich
3 Begriffsbestimmungen
3.1 Pflanzen, Gehölze, Gehölzvermehrungsgut
3.2 Ausbringen
3.3 Freie Natur
3.4 Gebietseigen
3.5 Vorkommensgebiet
4 Regelungen
4.1 Einteilung der Vorkommensgebiete
4.2 Anerkennung als Erntebestände von Vermehrungsgut gebietseigener Gehölze
4.2.1 Anerkennungsvoraussetzungen
4.2.2 Verfahren
4.3 Herkunftsnachweis
4.3.1 Beerntungs- oder Pflanzenbaubetriebe, die einem Zertifizierungssystem unterliegen
4.3.2 Betriebe, die keinem Zertifizierungssystem unterliegen
4.4 Zeitlich befristete Regelungen
4.4.1 Genehmigungsfreies Ausbringen von gebietseigenen Gehölzen in den Vorkommensgebieten 1.2 und 2.1
4.4.2 Beschleunigtes Genehmigungsverfahren zum Ausbringen von gebietseigenen Gehölzen im Vorkommensgebiet 1.2
4.4.3 Ausbringen der Gehölzart Corylus avellana
4.4.4 Evaluierung zeitlich befristeter Regelungen
4.5 Sonderfälle
4.5.1 Kulturobstgehölze
4.5.2 Denkmalgeschützte und historische Alleen
4.6 Beachtung phytosanitärer Anforderungen
5 Genehmigungsfreier Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft
6 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Anlage 1 Liste der in Brandenburg gebietseigenen Gehölzarten
Anlage 2 Einteilung der Vorkommensgebiete in Brandenburg
1 Norddeutsches Tiefland
1.2 Nordostdeutsches Tiefland
2 Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland
2.1 Ostdeutsches Tiefland
Anlage 3 Voraussetzungen zur Anerkennung von Samenplantagen
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2 Ausgangsmaterial
3 Flächenauswahl für die Plantage
4 Aufbau der Plantagen
5 Dokumentation und Kontrolle
Anlage 4 Anerkennung als Erntebestand von Vermehrungsgut gebietseigener Gehölze
Anlage 5