Gehölzerlass Brandenburg
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1 Einführung |
2 Anwendungsbereich |
3 Begriffsbestimmungen |
3.1 Pflanzen, Gehölze, Gehölzvermehrungsgut |
3.2 Ausbringen |
3.3 Freie Natur |
3.4 Gebietseigen |
3.5 Vorkommensgebiet |
4 Regelungen |
4.1 Einteilung der Vorkommensgebiete |
4.2 Anerkennung als Erntebestände von Vermehrungsgut gebietseigener Gehölze |
4.2.1 Anerkennungsvoraussetzungen |
4.2.2 Verfahren |
4.3 Herkunftsnachweis |
4.3.1 Beerntungs- oder Pflanzenbaubetriebe, die einem Zertifizierungssystem unterliegen |
4.3.2 Betriebe, die keinem Zertifizierungssystem unterliegen |
4.4 Zeitlich befristete Regelungen |
4.4.1 Genehmigungsfreies Ausbringen von gebietseigenen Gehölzen in den Vorkommensgebieten 1.2 und 2.1 |
4.4.2 Beschleunigtes Genehmigungsverfahren zum Ausbringen von gebietseigenen Gehölzen im Vorkommensgebiet 1.2 |
4.4.3 Ausbringen der Gehölzart Corylus avellana |
4.4.4 Evaluierung zeitlich befristeter Regelungen |
4.5 Sonderfälle |
4.5.1 Kulturobstgehölze |
4.5.2 Denkmalgeschützte und historische Alleen |
4.6 Beachtung phytosanitärer Anforderungen |
5 Genehmigungsfreier Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft |
6 Inkrafttreten und Außerkrafttreten |
Anlage 1 Liste der in Brandenburg gebietseigenen Gehölzarten |
Anlage 2 Einteilung der Vorkommensgebiete in Brandenburg |
1 Norddeutsches Tiefland |
1.2 Nordostdeutsches Tiefland |
2 Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland |
2.1 Ostdeutsches Tiefland |
Anlage 3 Voraussetzungen zur Anerkennung von Samenplantagen |
1 Anzeige |
2 Ausgangsmaterial |
3 Flächenauswahl für die Plantage |
4 Aufbau der Plantagen |
5 Dokumentation und Kontrolle |
Anlage 4 Anerkennung als Erntebestand von Vermehrungsgut gebietseigener Gehölze |
Anlage 5 |