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Regelwerk

Änderungstext

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Flurneuordnungsverfahren
- Baden-Württemberg -

Vom 17. Juni 2016
(GABl. Nr. 8 vom 31.08.2016 S. 564)



Az.: 46-8871.00

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Flurneuordnungsverfahren (VwV Flurneuordnung und Naturschutz) vorn 11. Mai 2015 (GABl. 451) wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht werden in Nummer 2.6 die Wörter "nach § 5 Absatz 2 FlurbG" gestrichen.

2. In Nummer 1.4 Satz 3 werden nach der Angabe " §§ 14 ff. BNatSchG" die Wörter "und §§ 14 bis 18 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) vorn 23. Juni 2015 (GBl. S.585)" eingefügt.

3. Nummer 1.5.1 Satz 6 wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe " § 63 BNatSchG" wird durch die Wörter " § 63 Absatz 2 BNatSchG und § 49 NatSchG" ersetzt.

b) Nach der Angabe " § 3" werden die Wörter "Absatz 1 Satz 2" gestrichen und nach der Angabe "(BGBl. I S.753)" werden die Wörter "und § 6 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) vom 25. November 2014 (GBl. S.592)" eingefügt.

4. In Nummer 2 Satz l werden die Wörter " § 60 Naturschutzgesetz (NatSchG) vom 13. Dezember 2005 (GBl. S.449, 471)" durch die Angabe " § 58 NatSchG" ersetzt.

5. In Nummer 2.3 wird nach der Angabe " § 63 Absatz 2 BNatSchG" die Angabe "und § 49 NatSchG" und nach der Angabe " § 3 UmwRG" die Angabe "und § 6 UVwG" eingefügt.

6. In Nummer 2.5 Satz 2 werden die Wörter "nach § 5 Absatz 2 FlurbG" gestrichen.

7. In der Überschrift zu Nummer 2.6 werden die Wörter "nach § 5 Absatz 2 FlurbG" gestrichen.

8. Nummer 2.6.1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter "nach § 5 Absatz 2 FlurbG" gestrichen.

b) In Satz 8 wird in Spiegelstrich 4 die Angabe " § 17 Absatz 3" durch die Angabe " § 11 Absatz 2" ersetzt und der Spiegelstrich 8 mit dem Wort "Gewässerentwicklungspläne" gestrichen.

9. Nummer 2.6.3 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 Spiegelstrich 1 wird die Angabe " § 74 Absatz 6" durch die Angabe " § 24 Absatz 9" ersetzt. '

b) In Satz 1 Spiegelstrich 2 werden die Wörter "von Vorrangflächen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 NatSchG oder" gestrichen, die Angabe " § 55" wird durch die Angabe " § 47 Absatz 2" ersetzt und die Angabe " (§ 29 Absatz 1 NatSchG)" wird gestrichen.

c) In Satz 1 Spiegelstrich 3 wird die Angabe " § 32" durch die Angabe " § 33" ersetzt.

d) In Satz 2 wird die Angabe " § 74 Absatz 7" durch die Angabe " § 24 Absatz 11" ersetzt.

10. In Nummer 2.6.4 Satz 1 wird die Angabe " §§ 23 bis 29" durch die Angabe " §§ 23 bis 30", die Angabe " § 53 Absatz 3" wird durch die Angabe " § 44 Absatz 5" und die Angabe " § 55" wird durch die Angabe " § 47" ersetzt.

11. Nummer 2.9.4 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden nach der Angabe "Landschaftsschutzgebiete," die Wörter "Biosphärengebiete, Naturparke," eingefügt.

b) In Satz 2 werden nach dem Wort "Landschaftsschutzgebiets-" die Wörter ", Biosphärengebiets-, Naturpark-" eingefügt.

c) In Satz 3 werden nach der Angabe " § 63 Absatz 2 BNatSchG" die Angabe "und § 46 NatSchG" und nach der Angäbe " § 3 UmwRG" die Angabe "und § 6 UVwG" eingefügt.

d) In Satz 6 wird die Angabe " § 32" durch die Angabe " § 33" ersetzt.

12. Nummer 2.10 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden nach dem Wort "BNatSchG" die Wörter "in Verbindung mit § 38 NatSchG" angefügt.

b) Es wird folgender Satz angefügt: " § 38 NatSchG ist zu beachten."

13. Nummer 2.12 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden nach dem Wort "besonders" die Wörter "oder streng" eingefügt, die Wörter "und bestimmte andere" werden gestrichen und nach der Angabe " § 44" wird die Angabe "Absatz 1" eingefügt.

b) In Satz 6 werden nach der Angabe " § 15 BNatSchG" die Wörter "in Verbindung mit § 15 NatSchG" eingefügt.

14. In Nummer 2.13.2 Satz 3 wird die Angabe " § 74 Absatz 7" durch die Angabe " § 24 Absatz 11" ersetzt.

15. In Nummer 3.1.1 wird wie folgt geändert:

a) In Spiegelstrich 2 Buchstabe c wird die Angabe " § 32" durch die Angabe " § 33" ersetzt.

b) In Spiegelstrich 5 wird die Angabe " §§ 23 bis 29" durch die Angabe " §§ 23 bis 30" ersetzt:

II

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

ID 161502ENDE