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Änderungstext
Berichtigung des Waldgesetzes für das Land Bremen
BremWaldG - Bremisches Waldgesetz
Vom 05. Juli 2005
(GBl. Nr. 34 vom 15.07.2005 S. 314)
Das Waldgesetzes für das Land Bremen vom 31. Mai 2005, ausgegeben am 10. Juni 2005 (Brem.GBl. Nr. 28, S. 207) wird wie folgt berichtigt:
1. In § 15 Abs. 2 wird § 13 durch § 4 ersetzt, weil die korrekte Verweisung auf § 4 lauten muss. Dies geht auch aus der Begründung hervor.
2. In § 16 Abs. 1 ist der zweite Satz nicht im Anschluss an Nummer 4 zu setzen, sondern linksbündig unter die Nummer 4, da er für alle unter den Nummern 1 bis 4 genannten Ordnungswidrigkeitentatbestände gilt.