Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

NWolfVO
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Artikel 1

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Verscheuchen eines Wolfes

§ 3 Vergrämung eines Wolfes mit unerwünschtem Verhalten

§ 4 Entnahme eines Wolfes im Interesse der Gesundheit des Menschen

§ 5 Entnahme eines Wolfes zur Vermeidung ernster wirtschaftlicher Schäden

§ 6 Entnahme eines Wolfes aus sonstigen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses

§ 7 Beurteilung des Erhaltungszustandes der Population

§ 8 Geeignete Personen

§ 9 Entnahme schwer verletzter oder erkrankter Wölfe

§ 10 Informations- und Berichtspflichten

§ 11 Besenderung von Wölfen

§ 12 Beeinträchtigung von Maßnahmen

§ 13 Ordnungswidrigkeiten

§ 14 Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege

§ 15 Inkrafttreten

Anlage
(zu § 3 Abs. 3, § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 3)