Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verscheuchen eines Wolfes
§ 3 Vergrämung eines Wolfes mit unerwünschtem Verhalten
§ 4 Entnahme eines Wolfes im Interesse der Gesundheit des Menschen
§ 5 Entnahme eines Wolfes zur Vermeidung ernster wirtschaftlicher Schäden
§ 6 Entnahme eines Wolfes aus sonstigen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses
§ 7 Beurteilung des Erhaltungszustandes der Population
§ 8 Geeignete Personen
§ 9 Entnahme schwer verletzter oder erkrankter Wölfe
§ 10 Informations- und Berichtspflichten
§ 11 Besenderung von Wölfen
§ 12 Beeinträchtigung von Maßnahmen
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 14 Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege
§ 15 Inkrafttreten
Anlage
(zu § 3 Abs. 3, § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 3)