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Änderungstext
Viertes Landesgesetz zur Änderung des Landestierseuchengesetzes
Vom 19. Dezember 2006
(GVBl. Nr. 21 vom 22.12.2006 S. 437)
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:
Das Landestierseuchengesetz vom 24. Juni 1986 (GVBl. S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 213), BS 7831-6, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Folgende neue Nummer 3 wird eingefügt:
"3. die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,".
bb) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4.
b) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "Nr. 2 und 3" durch die Angabe "Nr. 2 bis 4" ersetzt.
c) Folgender Absatz 2 wird eingefügt:
"(2) Zuständige Behörde für die Vor-Ort-Kontrollen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 der Kommission vom 21. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, zur Modulation und zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/ 2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe (ABl. EU Nr. L 141 S. 18; Nr. L 291 S. 18) in der jeweils geltenden Fassung und für die Verhängung von damit zusammenhängenden Sanktionen, einschließlich der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, im Rahmen der Einhaltung der Kennzeichnungs- und Registriervorschriften
d) In Absatz 8 wird die Angabe "1 bis 4" durch die Angabe "1, 3, 4" ersetzt.
2. In § 2 Satz 1 werden die Worte "11. April 2001 (BGBl. I S. 506), zuletzt geändert durch Artikel 5 § 1 des Gesetzes vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082)," durch die Worte "22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 3588) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.
3. § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
9. dem Leiter des Fachbereichs "Bienenkunde" der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau - Berufsbildende Schule - Ahrweiler-Mayen. | "9. dem Leiter des Fachzentrums Bienen und Imkerei des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel." |
4. Die Anlage wird wie folgt geändert:
a) Die bisherige Nummer 4 wird neue Nummer 6 und der Landkreisname "Ludwigshafen" wird durch den Landkreisnamen "Rhein-Pfalz-Kreis" ersetzt.
b) Die bisherigen Nummern 5 und 6 werden neue Nummern 4 und 5.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.