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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes
- Schleswig-Holstein -

Vom 30. Juli 2018
(GVBl. Nr. 13 vom 30.08.2018 S. 444)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Landeswaldgesetzes

§ 2 Absatz 1 Satz 2 des Landeswaldgesetzes vom 5. Dezember 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 461), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 2. Mai 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 162), wird wie folgt geändert:

Nummer 4 erhält folgende Fassung:

altneu
4. Holzlagerplätze und sonstige mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen wie Pflanzgärten, Parkplätze, Spielplätze und Liegewiesen,"4. Holzlagerplätze und sonstige mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen wie Pflanzgärten, Parkplätze, Spielplätze, Liegewiesen und Anlagen naturnaher Kindertageseinrichtungen, die der naturpädagogischen Erziehung und Bildung von Kindern dienen,"

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ID 181479

ENDE