Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Änderung der Richtlinie über Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von durch Kormorane verursachte fischereiwirtschaftliche Schäden in der
Binnenfischerei (Kormoranschadensrichtlinie - KorSchRL SH)
- Schleswig-Holstein -
Vom 8. April 2021
(Amtsbl.
Schl.-H. Nr. 17 vom 26.04.2021 S. 545)
Die Richtlinie über Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von durch Kormorane verursachte fischereiwirtschaftliche Schäden in der Binnenfischerei (Kormoranschadensrichtlinie - KorSchRL SH) vom 20. Februar 2019 (Amtsbl. Schl.-H. S. 356) wird wie folgt geändert:
Nummer 8 wird wie folgt neu gefasst:
alt | neu |
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2021. | "Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist befristet bis zum 30. Juni 2023." |
ID 210931
ENDE |