umwelt-online: Vwv zum Halten gefährlicher Hunde Th (2)
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Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes/gefährlicher Hunde | Anlage 2 Muster |
Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft, erfüllende Gemeinde (zuständige Ordnungsbehörde) Gz.: | Ort, Datum | |
Adressat (Anschrift des Hundehalters)
Halten eines gefährlichen Hundes/gefährlicher Hunde Ihr Antrag auf Erlaubnis zum Halten eines' gefährlichen Hundes/gefährlicher Hunde vom .................................... Sehr geehrte(r) Frau/Herr .................................................., gemäß § 3 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch Zucht, Ausbildung, Abrichtung und Halten gefährlicher Hunde (ThürGefHuVO) vom 30.09.2003 (ThürStAnz Nr. 47/2003 S. 2373) wird Ihnen die Erlaubnis erteilt, folgende(n) Hund(e) ................................................................................................................................................................................... (Hunderasse, Kreuzung, Alter, Geschlecht, Ruf- und Zuchtname, besondere Kennzeichen, Kennzeichnungsnummer) ................................................................................................................................................................................... Die Erlaubnis wird nach § 3 Abs. 4 ThürGefHuVO befristet bis zum .................. unter dem Vorbehält des Widerrufs erteilt. | ||
1. | Mit der Erlaubnis sind folgende Auflagen verbunden:
Zur ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Haltung sind folgende Maßnahmen auszuführen: .............................................................................................................................................. | |
2. | Sonstige Nebenbestimmungen (Bedingungen, Befristungen)
............................................................................................................................................... | |
Für diesen Bescheid wird eine Gebühr von ............ EUR nach der Anlage 1 Nr. 1.1.1 zur Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung zuzüglich Auslagen in Höhe von ............ EUR erhoben. | ||
Kostenentscheidung:
............................................................................................................................................... | ||
Begründung:
................................................................................................................................................ | ||
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei ........................................................ in ............................................................ einzulegen. | ||
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag |
Erlaubnis zum Züchten/Ausbilden/Abrichten eines gefährlichen Hundes/gefährlicher Hunde | Anlage 3 Muster |
Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft, erfüllende Gemeinde (zuständige Ordnungsbehörde) Gz.: | Ort, Datum | |
Adressat (Anschrift des Hundehalters) | ||
Züchten/Ausbilden/Abrichten eines gefährlichen Hundes/gefährlicher Hunde Ihr Antrag auf Erlaubnis zum Züchten/Ausbilden/Abrichten eines gefährlichen Hundes/gefährlicher Hunde vom .................. | ||
Sehr geehrte(r) Frau/Herr..................................................,
gemäß § 3 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch Zucht, Ausbildung, Abrichtung .................................................................................................................................................................................... | ||
(Hunderasse, Kreuzung, Alter, Geschlecht, Ruf- und Zuchtname, besondere Kennzeichen, Kennzeichnungsnummer)
.................................................................................................................................................................................... | ||
Die Erlaubnis wird nach § 3 Abs. 4 ThürGefHuVO befristet bis zum .................. unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt. | ||
1. | Mit der Erlaubnis sind folgende Auflagen verbunden:
Zur ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Haltung sind folgende Maßnahmen auszuführen: ............................................................................................................................................... | |
2. | Sonstige Nebenbestimmungen (Bedingungen, Befristungen):
................................................................................................................................................ | |
Für diesen Bescheid wird eine Gebühr von ............ EUR nach der Anlage 1 Nr. 1.1.1 zur Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung zuzüglich Auslagen in Höhe von ............ EUR erhoben. | ||
Kostenentscheidung:
................................................................................................................................................ | ||
Begründung:
................................................................................................................................................ | ||
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei ........................................................ in ............................................................ einzulegen. | ||
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag |
Erlaubnisausweis | Anlage 4 |
Seite 1
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Ausweis
zur Erlaubnis vom .......................... Gz.: zum Züchten/Ausbilden/Abrichten/ | |
AKTUELLES FOTO DES HUNDES
SIEGEL | Nr.: |
Seite 2
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Hinweise Der dem Erlaubnisinhaber ausgestellte Ausweis ist beim Führen des darin aufgeführten Hundes mitzuführen und auf Verlangen den zur Kontrolle befugten Personen vorzuzeigen und auszuhändigen. Änderungen i. S. d. § 6 Abs. 6 ThürGefHuVO sind der Behörde innerhalb einer Woche anzuzeigen. Gefährliche Hunde sind außerhalb von Wohnungen und des eingefriedeten Besitztums an einer sicheren Leine und nur vom Erlaubnisinhaber bzw. von Personen zu führen, die von der körperlichen Konstitution her, stets in der Lage sind, den Hund sicher zu führen. Es muss eine ausbruchsichere Unterbringung gewährleistet sein. Die Haltung eines gefährlichen Hundes ist an allen Zugängen zum eingefriedeten Besitztum oder zu den Wohnungen durch ein Warnschild kenntlich zu machen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden und den Widerruf der Erlaubnis zur Folge haben. | Name, Vorname des Erlaubnisinhabers ________________________________ Geburtsdatum Anschrift ________________________ Auflagen: |
________________________________ Ort, Datum | |
i.A. |
Teil 2
Erläuterungen zur Durchführung des Wesenstests und der Sachkundeprüfung
A Wesenstest
I. Allgemeines
Für den Freistaat Thüringen wird der nachstehende Wesenstest verbindlich vorgeschrieben und folgende grundsätzliche Verfahrensweise vorgegeben:
II. Anforderungen an den zu erstellenden Test:
Die Testdurchführung erfolgt in zwei, gegebenenfalls in drei Abschnitten:
Die Hunde sind mit einer Vielzahl von Reizen, die von der belebten und unbelebten Umwelt ausgehen, zu konfrontieren, insbesondere mit solchen, die Aggressionsverhalten bei Hunden auslösen können, denn aggressives Verhalten ist normaler Bestandteil des Hundeverhaltensspektrums. Geprüft wird das Sozial- und Kommunikationsverhalten. Entsprechenden Reizen müssen Hunde begegnen können, ohne dass es zu Ernstkämpfen mit Artgenossen oder Menschen kommt.
Gebraucht werden:
Der Hund sollte im Bedarfsfall angeleint sein. Er wird vom Hundehalter geführt und von den beurteilenden sachkundigen Personen beobachtet. Dabei erfolgt eine Bilddokumentation. Auf dem Übungsplatz ist dem Hund nach Absolvieren einiger Testpunkte eine Ruhepause zu gönnen. Die Überprüfung des Hundes sollte maximal eine Dreiviertelstunde am Stück dauern.
Der Spaziergang mit dem Hund muss einen möglichst "normalen", alltäglichen Charakter haben. Keine Übertreibungen! Der Hund soll keine "Abenteuerstrecke" ablaufen.
III. Bewertung: Skalierungssystem für die Reaktionen
Das Erreichen der Eskalierungsstufen 5-7 erscheint sehr bedenklich. Es ist der Abbruch und gegebenenfalls die erneute Testdurchführung zu prüfen.
Zusätzlich zur Beurteilung nach der Skalierung erfolgt eine verbale Einschätzung der gezeigten Reaktion.
Anmerkung: Die in den Abschnitten II. 1. und 2. sehr detailliert dargestellten Prüfungssituationen können durch die sachkundige Person innerhalb einer komplexen Prüfungssituation zusammengefasst abgearbeitet und beurteilt werden.
B Sachkundeprüfung nach § 4 der ThürGefHuVO
I. Ausführende Personen:
Zur Abnahme der theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung von Haltern gefährlicher Hunde sind die Personen berechtigt, die gemäß § 2 Abs. 1 der ThürGefHuVO vom TLVwA im Einvernehmen mit dem TLLV als sachkundige Personen benannt wurden.
II. Theoretische Prüfung:
III. Praktische Prüfung:
Vor Beginn der Prüfung hat der Prüfer die Identität des Hundes festzustellen.
1 Unbefangenheitsprobe
Der praktischen Prüfung vorangestellt ist die Unbefangenheitsprobe mit dem Hund. Hierbei ist der Ersteindruck des Hundes und seine Reaktion auf die fremde Umgebung, anwesende Menschen und andere Tiere sowie die beiden konkret benannten Situationen (siehe 2 und 3.1) zu beurteilen.
Ebenso ist die Kennzeichnung des Tieres (Chip/Tätowierkennung) sowie dessen Halsband auf die Verwendung unerlaubter Zwangsmittel zu prüfen. Sollte bei der Unbefangenheitsprobe der Hund unangemessenes Aggressionsverhalten zeigen, ist die Sachkundeprüfung abzubrechen.
2 Gehorsamkeitsübungen
Eine Unterordnung ist grundlegende Voraussetzung für das gefahrlose Führen eines Hundes in der Öffentlichkeit. Dabei sollte zwischen korrekter, widerwilliger/schleppender Ausführung oder Nichtausführung der Kommandos unterschieden werden. Der Hund muss mindestens vier Kommandos beherrschen. Die Kommandos können verbal abgeändert sein.
2.1 Leinenführigkeit
Die Führleine sollte während der Vorführung stets lose durchhängen. Der Hund kann mit entsprechenden Befehlen durch den Halter zum Bei-Fuß-Gehen aufgefordert werden. Auf Anweisung des Prüfers geht der Hundehalter mit seinem Hund mehrfach durch eine Gruppe von mindestens 3 Personen und hat dabei anzuhalten. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen.
2.2 Sitz und Platz
Der Hund folgt den Befehlen seines Halters ohne größere Verzögerung und verharrt in dieser Position, bis der Halter den Befehl aufhebt.
2.3 Sitz-/Platz-Bleib
Nach Erteilung des entsprechenden Kommandos Sitz- oder Platz-Bleib entfernt sich der Halter einige Meter vom Hund. Dieser muss bis zur Rückkehr des Halters auf dem ihm zugewiesenen Platz in Ruhe verharren.
2.4 Kommen
Der Hund bewegt sich in einem vom Halter zu überblickenden Radius und folgt dem entsprechenden individuellen Hör- bzw. Sichtzeichen des Halters ohne Verzögerung. Die Kommen-Übung ist bei Unsicherheit bzw. möglicher Gefährdung mittels einer langen Leine auszuführen.
2.5 Korrekturwort
Der Halter hat vorzuführen, wie er eine unerwünschte Handlung seines Hundes durch verbale Einwirkung unterbindet.
3 Handlingübungen
Der Halter des Hundes stellt unter Beweis, dass er seinen Hund ohne Gefahr für die Umgebung aus dem Auto aussteigen lassen kann (Abfolge der Handlung). Ebenso demonstriert er die problemlose Handhabung des Tieres.
3.1 Die Gehorsamkeitsübungen sind unter erschwerten Bedingungen auf einem geeigneten Platz ebenfalls unter Einwirkung der vorgegebenen Einflüsse - andere Tiere, Autogeräusche, Radfahrer etc. nochmals abzuprüfen.
3.2 Die Streichelsituation stellt eine Besonderheit dar, deren Durchführung durch den Halter nach Kenntnis seines Hundes eigenverantwortlich erlaubt bzw. nicht erlaubt werden soll. Hierbei ist die Entscheidung des Halters stets zu respektieren,
3.3 Bei der Begegnung mit einem anderen Hund-Haltergespann ist insbesondere auf die vorausschauende Reaktion des Halters Wert zu legen. Dieser entscheidet, wie das fremde Paar zu passieren ist. Bei der Übung ist von einer max. Straßenbreite von 4 m mit beidseitigem Fußweg auszugehen.
4 Spaziergang im Innenstadtbereich oder in belebter Einkaufsstraße
Hund und Halter bewegen sich durch den Bereich unter Nachfolge des Prüfers. Dabei hat der Halter den Hund nach Maßgabe des Prüfers (vgl. Gehorsamkeitsübungen) zu führen und dem Hund entsprechende Befehle zu geben. Der Hund darf hierbei keinerlei Auffälligkeiten oder Intentionen zeigen, die der Halter nicht durch geringfügige verbale oder mechanische Einwirkung über die Leine korrigieren kann. Knurren oder Bellen sind geringfügige aggressive Verhaltensweisen, die nicht zum Abbruch der Prüfung führen. Jegliches gesteigertes Aggressionsverhalten darüber hinaus stellt jedoch einen Versagungsgrund für die Sachkunde dar.
5 Ergebnis
Die praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn keine Zweifel an der grundsätzlichen Fähigkeit des Hundehalters zum praktischen Umgang mit seinem Hund bestehen.
Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn entweder
IV Gesamtbeurteilung:
Der Prüfer nimmt eine Beurteilung der einzelnen Abschnitte der praktischen Prüfung vor. Dabei ist zu entscheiden, ob Versagungsgründe für die Erteilung der Sachkunde vorliegen. Diese Gründe sind dem Halter und dem zuständigen Ordnungsamt schriftlich mitzuteilen. Gleichzeitig sind dem Halter Möglichkeiten aufzuzeigen, wie und in welchem Zeitrahmen er mit seinem Hund die Sachkunde erlangen kann.
Durchführung des Wesenstests | Anlage 1 |
I. Spaziergang in belebter Straße/Einkaufszentrum
Schätzen Sie verbal das Verhalten von Hund und Halter zu folgenden Schwerpunkten ein:
1. | Bewegung in der Öffentlichkeit (Leinenführigkeit, Kommunikation Hund-Halter, Unterordnung) |
2. | Verhalten des Hundes zu fremden Personen |
3. | Verhalten des Hundes im Straßenverkehr/Parkplatz |
4. | Verhalten gegenüber anderen Tieren |
5. | Verhalten bei plötzlichen oder besonderen Geräuschen |
6. | Verhalten gegenüber Kindern |
7. | Verhalten gegenüber Radfahrern, Skatern, Skatboardfahrern, Joggern |
8. | Verhalten bei Vereinsamung (Zurücklassen vor einem Geschäft) |
Zwischenergebnis Teil 1 (verbale Einschätzung) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
II. Test auf fremdem Gelände-Teil 1
Skalierung | Bemerkungen |
Hundehalter versucht mit dem Hund zu spielen, macht optische Spielaufforderung. | |
Eine Person passiert den Hund, blickt sich um und starrt ihn an. | |
Der Hund wird an einem Pfosten angebunden (wie vor einem Geschäft); der Halter entfernt sich; eine Person läuft in ca. 0,50 m Abstand vorbei. Eine Person mit langem, wehendem Mantel und Hut geht vorbei; | |
eine andere humpelt an Hund und Halter vorbei. | |
Eine Person kniet vor dem Hund, spricht ihn an und streckt die Hand aus (Individualabstand ca. 0,50 m + Leine). Person oder Puppe liegt am Boden lehnt sitzend am Baum und steht abrupt auf, als Halter mit Hund vorbeikommt. | |
Eine Person stolpert beim Passieren des Hundes in ca. 1 m Entfernung. Ein oder zwei Jogger laufen in beiden Richtungen vorbei; einmal wird dabei plötzlich ohne Ankündigung vor dem Hund weggelaufen. | |
Eine Person mit Stock tastet sich über den Weg (ca. 2 m Abstand). Ein Betrunkener (Mantel mit Alkohol getränkt) | |
torkelt vorbei (Abstand ca. 2 m). Eine Person spricht den Hund an. Eine Person schreit den Hund wütend an. | |
Person mit langem, wehendem Mantel, Hut und Gehhilfe geht frontal auf den Hund zu, spricht das Tier an und hantiert dabei mit seiner Gehhilfe. | |
Der Hundehalter spricht leise und freundlich mit dem Hund, während eine Person diesen beim Passieren anschreit und dazu in die Hände klatscht. | |
Der Hundehalter legt die Hand auf den Hals/Rücken des Hundes, umfasst den Fang (zusammen mit freundlichem Ansprechen des Hundes). | |
Eine Person streift den Hundekörper beim Passieren. Der Prüfer setzt gegenüber dem angebundenen Hund Beutereize, ohne konfliktfördernde Elemente einfließen zu lassen (Beurteilung der Beuteintensität). | |
Bei extrem hoher Beuteintensität (siehe vorherigen Punkt) macht der Prüfer dem Hund die Beute streitig und beurteilt das Aggressionsverhalten: | |
Zwischenergebnis II/Teil 1 (verbale Einschätzung) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
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