Regelwerk Naturschutz Pflanzenschutz
ISPM Nr. 15
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Einführung |
Geltungsbereich |
Erklärung zur Umweltverträglichkeit |
Referenzen |
Definitionen |
Grundelemente der Anforderungen |
Anforderungen |
1 Grundlagen für die Regelung |
2 Geregeltes Holzverpackungsmaterial |
2.1 Ausnahmen |
3 Phytosanitäre Maßnahmen für Holzverpackungsmaterial |
3.1 Anerkannte phytosanitäre Maßnahmen |
3.2 Anerkennung neuer oder überarbeiteter Behandlungsarten |
3.3 Alternative bilaterale Absprachen |
4 Verantwortungsbereiche der NPPOs |
4.1 Regulatorische Erwägungen |
4.2 Aufbringen und Verwendung der Markierung |
4.3 Anforderungen an Behandlung und Markierung von Holzverpackungsmaterial, das erneut benutzt, repariert oder wieder aufgearbeitet wird |
4.3.1 Wiederverwendung von Holzverpackungsmaterial |
4.3.2 Repariertes Holzverpackungsmaterial |
4.3.3 Wieder aufgearbeitetes Holzverpackungsmaterial |
4.4 Durchfuhr |
4.5 Verfahren bei der Einfuhr |
4.6 Phytosanitäre Maßnahmen an der Einlassstelle bei Nichtkonformität |
Anhang 1 Anerkannte Behandlungen im Zusammenhang mit Holzverpackungsmaterial 2018) |
Nutzung von entrindetem Holz |
Hitzebehandlung |
Hitzebehandlung unter Nutzung einer konventionellen Hitze- oder Trocknungskammer (Behandlungscode für die Markierung: HT) |
Hitzebehandlung mittels dielektrischer Erwärmung (Kennzeichen für die Markierung: DH) |
Behandlung mit Methylbromid (Behandlungscode für die Markierung: MB) |
Tabelle 1: Erforderliches Mindest-CT-Produkt nach 24 Stunden für mit Methylbromid begastes Holzverpackungsmaterial |
Tabelle 2: Beispiel eines Behandlungsplans, in dem das erforderliche Mindest-CT-Produkt für Holzverpackungsmaterial, das mit Methylbromid behandelt wurde, erreicht wird |
Behandlung mit Sulfurylfluorid (Behandlungscode für die Markierung: SF) |
Tabelle 3: Erforderliches Mindest-CT-Produkt nach 24 oder 48 Stunden für mit Sulfurylfluorid begastes Holzverpackungsmaterial |
Tabelle 4: Beispiel eines Behandlungsplans, in dem das erforderliche Mindest-CT-Produkt für mit Sulfurylfluorid begastes Holzverpackungsmaterial erreicht wird |
Einführung alternativer Behandlungen und Revision zugelassener Behandlungspläne |
Anhang 2 Die Markierung und ihr Aufbringen (2018) |
Beispiel 1 |
Beispiel 2 |
Beispiel 3 (Beispiel für eine Markierung mit Umrandung mit abgerundeten Ecken). |
Beispiel 4 (Beispiel für eine Markierung, die mit einer Schablone aufgebracht wurde. Es können kleine Lücken in der Umrandung sowie der vertikalen Linie und an anderen Stellen zwischen den Komponenten der Markierung vorhanden sein). |
Beispiel 5 |
Beispiel 6 |
Anlage 1 Beispiele für die sichere Entsorgung von nichtkonformem Holzverpackungsmaterial |