Kartoffelkrebs, -nematoden
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Züchtungs- und Haltungsverbot
§ 2 Anzeigepflichten
§ 3 Ausnahmen zu Versuchs- und Züchtungszwecken
Abschnitt 2
Maßnahmen zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses
§ 4 Abgrenzung und Aufhebung der Sicherheitszone
§ 5 Schutzmaßnahmen in der Sicherheitszone
§ 6 Verwendung und Behandlung
Abschnitt 3
Maßnahmen zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden
§ 7 Anforderungen an Felder für die Erzeugung von Pflanzen zum Anpflanzen
§ 8 Untersuchung von Anbauflächen
§ 9 Erhebungen zur Feststellung der Verbreitung von Kartoffelzystennematoden
§ 10 Amtliches Verzeichnis
§ 11 Maßnahmen bei Befall mit Kartoffelzystennematoden
§ 12 Amtliches Bekämpfungsprogramm
§ 13 Verwendung und Behandlung von kontaminierten Pflanzen
§ 14 Anforderung an Verarbeitungsbetriebe für Kartoffeln
§ 15 Ausnahmen für Nachbau
Abschnitt 4
Schlussbestimmungen
§ 16 Ordnungswidrigkeiten
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 12)
Geeignete Maßnahmen für das amtliche Bekämpfungsprogramm
Anlage 2 (zu § 14)
Anerkannte Behandlungs- oder Beseitigungsverfahren für Resterden aus der Kartoffelverarbeitung