Regelwerk, , Naturschutz, Tierschutz

FischSV
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Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Registrierung

§ 3 Genehmigungspflicht

§ 4 Genehmigung

§ 5 Genehmigungsantrag

§ 6 Registrierung

Abschnitt 3
Pflichten des Betreibers und anderer Verantwortlicher

§ 7 Untersuchungen, Mitteilungspflicht

§ 8 Buchführung

Abschnitt 4
Überwachung, Schutzgebiet, Impfverbot

§ 9 Überwachung

§ 10 Schutzgebiet

§ 11 Impfverbot

Abschnitt 5
Besondere Vorschriften für das Inverkehrbringen und den Transport von Fischen

§ 12 Inverkehrbringen

§ 13 Tiergesundheitsbescheinigung

§ 14 Inverkehrbringen für die weitere Haltung oder den Besatz

§ 15 Inverkehrbringen zur Weiterverarbeitung

§ 16 Inverkehrbringen wildlebender Fische

§ 17 Inverkehrbringen von Fischen zu Zierzwecken

§ 18 Transport

Abschnitt 6
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 19 Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche

§ 20 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche

§ 21 Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche

§ 22 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs oder Verdacht des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Aquakulturbetrieb

§ 23 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche

§ 24 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Verdachts des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet

§ 25 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet

§ 26 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche ausgehend von einem Schutzgebiet

§ 27 Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer nicht exotischen Seuche

§ 28 Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsbestimmungen

§ 29 Ordnungswidrigkeiten

§ 30 Übergangsbestimmungen

Anlage 1 (zu den §§ 2, 7, 10, 11, 12, 15, 16) Liste der Seuchen

Anlage 2 (zu § 13)

A. Tiergesundheitsbescheinigung für Tiere aus Aquakultur - Anlagenpass -

B. Transportbescheinigung (für eine Lieferung aus oben genanntem Betrieb; vom Transporteur bzw. Lieferanten selbst auszufüllen und zu unterschreiben)