Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

GflSalmoV
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Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Hygiene

§ 3 Impfung

§ 4 Mitteilungspflicht

§ 5 Untersuchungseinrichtung

§ 6 Ursachenermittlung im Betrieb

§ 7 Reinigung und Desinfektion

Abschnitt 2
Hühnerzuchtbetriebe

§ 8 Betriebseigene Kontrollen, sonstige Mitteilungspflichten

§ 9 Amtliche Untersuchung

§ 10 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen

§ 11 Aufhebung der Maßregeln

Abschnitt 3
Hühneraufzuchtbetriebe

§ 12 Impfungen

§ 13 Betriebseigene Kontrollen

§ 14 Amtliche Untersuchung

§ 15 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen

§ 16 Aufhebung der Maßregeln

Abschnitt 4
Legehennenbetriebe

§ 17 Einstallen von Junghennen

§ 18 Betriebseigene Kontrollen

§ 19 Amtliche Untersuchung

§ 20 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen

§ 21 Aufhebung der Maßregeln

Abschnitt 5
Hähnchenmastbetriebe

§ 22 Betriebseigene Kontrollen

§ 23 Amtliche Untersuchung

§ 24 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen

§ 25 Aufhebung der Maßregeln

Abschnitt 6
Hühnerbrütereien

§ 26 Betriebseigene Kontrollen

§ 27 Amtliche Untersuchung

§ 28 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen

§ 29 Aufhebung der Maßregeln

Abschnitt 7
Putenbetriebe

§ 30 Betriebseigene Kontrollen

§ 31 Amtliche Untersuchung

§ 32 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen

§ 33 Aufhebung der Maßregeln

Abschnitt 8
Weitergehende Maßnahmen

§ 34 Maßregeln bei Salmonella Gallinarum Pullorum

§ 35 Mitteilungen der Länder

Abschnitt 9
Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften

§ 36 Ordnungswidrigkeiten

Anlage Anforderungen an gewerbsmäßige Geflügelhaltungen
(zu § 2 Absatz 1)

Abschnitt 1 Anforderungen an den Betrieb

Abschnitt 2 Bauliche Anforderungen