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Verordnung zu der Annahmeerklärung vom 15. Juni 2006 über die Änderung von Anhang A des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere
Vom 15. November 2007
(BGBl. II Nr. 37 vom 26.11.2007 S. 1714)
Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2004 zu dem Änderungsprotokoll vom 22. Juni 1998 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (BGBl. 2004 II S. 986), der durch Artikel 555 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Die von den Vertragsparteien des Europäischen Übereinkommens vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (BGBl. 1990 II S. 1486) im Rahmen der vierten multilateralen Konsultation am 15. Juni 2006 in Straßburg im vereinfachten Verfahren gemäß Artikel 2 des Änderungsprotokolls vom 22. Juni 1998 zum Übereinkommen angenommene Änderung von Anhang A des Übereinkommens wird hiermit in Kraft gesetzt. Der geänderte Anhang A wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt.
(3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
ENDE |