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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Neuordnung der Marktüberwachung

Vom 9. Juni 2021
(BGBl. I Nr. 32 vom 17.06.2021 S. 1723)
Gl.-Nr.: 7847-42


Gesetzgebungsvorgang mit Erläuterungen / Begründungen

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
MüG - Marktüberwachungsgesetz
Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten

(wie eingefügt).

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 16. Juli 2021 in Kraft.

211291

ENDE