Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Frame öffnen

AMEV Empfehlung Nr. 170 - Inbetriebnahmemanagement
Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)

Stand: 16.10.2023
(Quelle: www.amev-online.de)



Vorwort

In den letzten Jahren ist das Baugeschehen immer komplexer geworden, ebenso wie die zu berücksichtigenden rechtlichen, normativen und energetischen Anforderungen. Auch die Anforderungen an die Nutzung und Funktionalität der technischen Anlagen nehmen immer weiter zu.

Eine vorausschauende Betrachtung des kompletten Prozessablaufes eines Bauvorhabens ausgehend von der Bedarfsanalyse, u. a. dem Betriebs- und Betreiberkonzept, über die Projektplanung und Ausführung bis hin zur Inbetriebnahme und Übergabe ist von fundamentaler Bedeutung um der Komplexität dieser Anforderungen gerecht zu werden.

Dafür bietet sich die Implementierung eines sogenannten projektbegleitenden Inbetriebnahmemanagements (IBM) an. Dieses sollte so früh wie möglich im Planungsprozess einbezogen und bis zum Projektabschluss angewendet werden.

Das hier beschriebene IBM umfasst geeignete Methoden und Instrumente, um die Anforderungen und Erwartungen an die technischen Anlagen und an den Gebäudebetrieb insgesamt zu erreichen.

Es ist somit ein wesentlicher Baustein der Qualitätssicherung in Bezug auf den Bauablauf und die frühzeitige Erkennung von Mängeln insbesondere im Bereich der technischen Anlagen, so dass eine weitestgehende mangelfreie Übergabe des Bauwerks in die Nutzungsphase erreicht werden kann. Darüber hinaus verbessert das projektbegleitend aufgebaute IBM die Vertrauensbasis zwischen allen am Bau Beteiligten, insbesondere zwischen denen, die für das Planen/Bauen zuständig sind und denen, die für den Betrieb in der Nutzungsphase verantwortlich sind. Der jetzige Beitrag des AMEV zum IBM ergänzt bereits vorhandene sowie aktuell entstehende Empfehlungen zum Thema mit dem Ziel, gerade die im AMEV vertretenen öffentlichen Bauherren zu unterstützen.

Das IBM kann durch die Beauftragung des Technischen Monitorings ergänzt werden. In diesem Sinne wird in der hier vorgelegten AMEV-Empfehlung entsprechend Bezug auf die AMEV-Empfehlung "Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung" genommen.

Auf Basis der Erfahrungen der ersten Praxisanwendungen wird diese Empfehlung weiterhin bewertet und ggf. angepasst.

Berlin, Oktober 2023

Dipl.-Ing. Walter Arnold
Arnold Vorsitzender des AMEV
Dipl.-Ing. Klaus Aldehof
Obmann der AG IBM

1. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich der vorliegenden AMEV-Empfehlung

Adressaten für die Umsetzung sind alle am Bauvorhaben Beteiligten 2 wie z.B. Bauherr, Bauverwaltung, Nutzende Einrichtung, Nutzer, Betreiber, sowie externe Planer und Bauunternehmen oder Errichterfirmen.

2. Ziele und Inhalte

In der vorliegenden AMEV-Empfehlung wird der Ansatz einer "definierten Inbetriebnahmephase" (siehe Abb. 1) verfolgt, die bereits im frühen Planungsprozess konkret vordefiniert wird. Diese Inbetriebnahmephase erstreckt sich je nach Komplexität der technischen Anlagen über 6 Wochen bis zu 6 Monaten.

Die vorliegende AMEV-Empfehlung gibt die Struktur und Schritte für ein systematisches Inbetriebnahmemanagement vor. Die Anwendung dieser Empfehlung ermöglicht somit die Durchführung einer konkret definierten Inbetriebnahmephase (Optimierung/Qualitätskontrolle) und stellt dadurch eine optimale Vorbereitung auf den "bestimmungsgemäßen" Betrieb sicher.

Abb. 1: Modell "definierte Inbetriebnahmephase" als finale Phase des IBM

Das ausgearbeitete Modell der definierten Inbetriebnahmephase stellt eine Struktur der Inbetriebnahmevorbereitung und -durchführung dar. Es beinhaltet je technischer Anlage eine terminierte Phase für den Probebetrieb inklusive der Einweisung des Betreiberpersonals und (nach der erfolgten VOB-Abnahme) einen anschließenden Zwischenbetrieb.

In der Phase des Zwischenbetriebes werden die jeweiligen technischen Anlagen bereits vom Betreiber noch vor der Übergabe des Gebäudes in die Nutzungsphase erprobt/betrieben.

Über Art und Umfang des Zwischenbetriebs wird empfohlen bereits in der Phase der Projektvorbereitung eine "Vereinbarung zum Zwischenbetrieb" (ZwB-V) (s. Anlage 1) abzuschließen. Die Weitergabe der einzelnen technischen Anlagen in den Zwischenbetrieb innerhalb der Inbetriebnahmephase ist jeweils mittels Niederschrift von Bauverwaltung und Betreiber zu dokumentieren (s. Anlage 2).

Diese Vorgehensweise hat u. a. folgende Vorteile:

Die vorliegende AMEV-Empfehlung gibt die Struktur und Schritte für ein systematisches IBM vor. Projektspezifische Abweichungen sind immer als Einzelfallentscheidungen zu beurteilen. Grundlage und Orientierungshilfe sollte jedoch immer die AMEV-Empfehlung IBM sein. Die spezifischen Leistungspflichten (s. Anlage 3) bilden die einzelnen Leistungen des IBM mit Bezug auf die Leistungsphasen der HOAI ab. Auf Grundlage der genannten Leistungen ist zu prüfen, ob die Leistungen durch die vorhandene Fachkompetenz der Bauverwaltung abgedeckt werden können oder ob sie ggf. an Externe zu beauftragen sind.

Der Rolle der Projektleitung in der Bauverwaltung wird eine wichtige Bedeutung zugemessen, da sie eine Schlüsselrolle in der Zusammenarbeit zwischen allen am Bauvorhaben Beteiligten innehat.

Im Kapitel 4 ist bezüglich jeder Projektphase ein Arbeitsplan mit Arbeitsschritten zur Umsetzung des IBM sowie mit Verweisen auf beigefügte Arbeitshilfen und Formblätter zusammengestellt.

3. Leitbild des IBM

3.1. Vorteile des IBM

3.2. Funktionsweise des IBM

Das IBM bezieht sich zuallererst auf die Anlagen der technischen Ausrüstung in Gebäuden und Liegenschaften. Diese Anlagen verantworten u.a. den elektrischen und thermischen Energieverbrauch, bestimmen die raumklimatischen Parameter sowie den Nutzungskomfort.

Eine systematische und gewerkeübergreifende Betrachtung, Inbetriebnahme und Prüfung des Gebäudes mitsamt seinen technischen Einrichtungen als Gesamtsystem ist für die sichere Funktion und Nutzung/Betrieb des Gebäudes erforderlich - ohne jedoch die beauftragten Errichterfirmen und Fachplaner von ihren Aufgaben im Bereich des IBM zu befreien.

Das IBM ist ein Managementprozess und Instrument zur Qualitätssicherung von technischen Anlagen. Es trägt dazu bei, zusätzlich zur Funktionalität der Einzelgewerke die Gesamtfunktionalität der Anlagen in einem vorgegeben Kosten- und Zeitrahmen sicherzustellen.

Das IBM dient insbesondere der Koordination des gesamten Prozesses für die Inbetriebnahme des Gebäudes:

Aufgrund der komplexen Abläufe und der zahlreich beteiligten Gewerke ist für die Koordination des Inbetriebnahmeprozesses ein fachkundiger Inbetriebnahme-Manager (IB-Manager) zu bestimmen bzw. zu beauftragen. Dieser muss über entsprechende Qualifikationen verfügen (in Abhängigkeit von der Komplexität der technischen Anlagen in dem jeweiligen Bauvorhaben). Z. B. sehr gute Kenntnisse der (bau-) technischen Zusammenhänge und ihrer Wechselwirkungen sind dabei zwingend erforderlich. Weiterhin sind Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung und Realisierung komplexer Bauvorhaben mit hohen Anforderungen an die technischen Anlagen und die Nutzungsqualität notwendig.

Der IB-Manager hat gegenüber den übrigen Prozessbeteiligten (Planern, ausführenden Firmen etc.) im Regelfall keine direkte Weisungsbefugnis. Er veranlasst jedoch die Aufnahme der notwendigen IBM-Leistungen bzw. die Konkretisierung dieser Leistungen in den jeweiligen VOB- und ggf. HOAI-Verträgen. Er ist der Projektleitung der Bauverwaltung zugeordnet und berichtet dieser. Die Projektleitung der Bauverwaltung analysiert die Ergebnisse und veranlasst notwendige Anpassungen bei den anderen Prozessbeteiligten.

Hinweis: IBM-Leistungen sind im Regelfall Bestandteil der HOAI- und VOB-Verträge. Bei Beauftragung ergänzender IBM-Leistungen ist dies zu beachten, um eine Doppelbeauftragung zu vermeiden und Verantwortlichkeiten nicht zu vermischen.

3.3. Instrument des Technischen Monitorings (optional)

Das Technische Monitoring (TMon) ist eine Dienstleistung zur Prüfung funktionaler Ziele von Gebäuden und Anlagen. Die Leistungen des TMon können als ein Instrument der Qualitätssicherung das IBM unterstützen und sind mit den Abläufen der Inbetriebnahme, unter anderem der Abnahmen und Einregulierungen, abzustimmen.

Die Leistungen IBM und TMon sollten möglichst als Gesamtleistung ausgeschrieben und vergeben werden (sofern die Leistungen nicht in Eigenleistung erbracht werden können). Das Leistungsbild ist entsprechend anzupassen, da in der AMEV-Empfehlung "Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung" auch teilwiese optionale Leistungen des IBM enthalten sind.

Analog zum IBM wird empfohlen, das TMon bereits im Rahmen der Vorplanung (LPH 2) kostenmäßig zu berücksichtigen und dessen Umfang grob zu beschreiben. Als Hilfestellung wird auf die Anlage 4 (Vorlage zur Berücksichtigung von IBM und TMon in der Phase der Vorplanung) verwiesen. Im Vorfeld sollte eine Absichtserklärung zur Durchführung des TMon (s. Anlage 1, Vereinbarung zum Zwischenbetrieb und Technischem Monitoring ZwB-V) zwischen Bauverwaltung und künftigem Betreiber schriftlich vereinbart werden.

Das TMon endet i. d. R. 24 Monate (s. Abb. 2 bzw. AMEV-Empfehlung "Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung") nach Übergabe des Gebäudes in die Nutzungsphase und kann bei Bedarf als Langzeitmonitoring fortgeführt werden.

Abb. 2: Zusammenhang zwischen Inbetriebnahmephase und TMon

Als Voraussetzung für das erfolgreiche TMon sind Probebetriebe vor Abnahme der technischen Anlagen durchzuführen. Dabei sind die Anlagen für einen festgelegten Zeitraum im ungestörten Betrieb (Automatik) oder in vorgegeben Betriebszuständen zu betreiben. Die Zeiträume für die TMon-Probebetriebe werden vom IB-Manager innerhalb der Inbetriebnahmephase entsprechend berücksichtigt. Nach Fertigstellung aller Gewerke ist ein zusammenhängender Probebetrieb aller technischen Anlagen des Gebäudes durchzuführen (ZwB aller TA). Hierbei sind alle technischen Anlagen für einen festgelegten Zeitraum im ungestörten Betrieb (Automatik) zu betreiben. Diese Phase stellt gleichzeitig den Probebetrieb für das Gewerk Gebäudeautomation (GA) dar. Die Probebetriebe dienen hauptsächlich der Überprüfung der geforderten Anlagenfunktionen, der Einhaltung der Leistungsvorgaben und energetischen Anforderungen. Die Durchführung der Probebetriebe und der Nachweis der Erreichung der Zielwerte und Anforderungen sind Voraussetzung für die Abnahme.

Für weitergehende Informationen und für die technischen Details zum TMon wird auf die AMEV-Empfehlung "Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung" verwiesen, welche bei der Vorbereitung und Durchführung des TMon zwingend zu beachten ist.

4. Handlungsbedarf/Mitwirkung in einzelnen Projektphasen

4.1. IBM in der Projektvorbereitung (LPH 1 und 2 HOAI)

Vorbemerkung: Diese Leistung in dieser Projektphase kann aufgrund der geringen Detailtiefe i.d.R. in Eigenleistung (Bauverwaltung) erbracht werden.

Es gibt wichtige Aspekte, die bereits in der Bedarfsplanung sowie der weiteren Projektvorbereitung betrachtet werden sollen, damit das projektspezifische IBM durchgeführt werden kann. Projektbezogen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Der projektbezogene Handlungsbedarf der Projektleitung der Bauverwaltung bzgl. der Implementierung des IBM/TMon 6 in der Phase der Projektvorbereitung ist mit wesentlichen Arbeitsschritten nachfolgend dargestellt.

Arbeitsplan für die Bauverwaltung/Projektleitung zum Zeitpunkt der Projektvorbereitung:

4.2. IBM in der Entwurfsplanung (LPH 3 HOAI)

Im Zuge der Entwurfsplanung fallen folgende wesentliche Aufgaben für den IB-Manager an:

Zusätzlich, bei Durchführung eines TMon:

Der projektbezogene Handlungsbedarf bzgl. der Implementierung des IBM/TMon in der Phase der Entwurfsplanung ist mit wesentlichen Arbeitsschritten nachfolgend dargestellt.

Arbeitsplan zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung (LPH 3 HOAI):

4.3. IBM in der Ausführungsplanung und Baudurchführung (LPH 5 bis 8 HOAI)

Im Zuge der Ausführungsplanung und späteren Baudurchführung fallen die folgenden wesentlichen Aufgaben für den IB-Manager an:

Zusätzlich, bei Durchführung eines TMon:

Für weitergehende Informationen und für die technischen Details des TMon wird auf die AMEV-Empfehlung "Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung" verwiesen.

Der projektbezogene Handlungsbedarf bzgl. der Implementierung des IBM/TMon in der Phase der Ausführungsplanung und Baudurchführung ist mit wesentlichen Arbeitsschritten nachfolgend dargestellt.

Arbeitsplan in der Ausführungsplanung und Baudurchführung (LPH 5 bis 8 HOAI):

4.4. Inbetriebnahmephase (LPH 8 HOAI)

Für den Übergabeprozess von Bauvorhaben stellt die Inbetriebnahmephase ein wesentliches Qualitätsmerkmal dar. Die erfolgreiche Durchführung der Inbetriebnahmephase ist Voraussetzung für die Übergabe und führt zu einem störungsfreien, regelkonformen und bestimmungsgemäßen Betrieb des Gebäudes. Das Gebäude ist erst dann fertiggestellt, wenn die Inbetriebnahmephase erfolgreich abgeschlossen wurde. Letztendlich sollen der Bauherr, der Betreiber als auch die nutzende Einrichtung in betrieblicher Hinsicht ein qualitätsgesichertes Gebäude erhalten.

Die Inbetriebnahmephase beinhaltet für jede technische Anlage eine terminierte Phase für den Probebetrieb durch die Errichterfirma inkl. Einweisung des Betreiberpersonals und (nach der erfolgten VOB-Abnahme) einen anschließenden Zwischenbetrieb durch den Betreiber. In der Phase des Zwischenbetriebes soll der Betreiber bereits vor der Übergabe die jeweilige technische Anlage eigenverantwortlich betreiben.

Der Beginn der Inbetriebnahmephase ist schriftlich mit der Checkliste "Beginn der Inbetriebnahmephase" (s. Anlage 6) festzuhalten. Mittels Unterschrift auf der Checkliste bestätigen alle benannten Inbetriebnahmebeteiligten (siehe unten), dass mit der Inbetriebnahmephase begonnen werden kann. Die Überprüfung der Voraussetzungen für die Inbetriebnahmephase und die Einleitung des Inbetriebnahmeprozesses fällt in den Zuständigkeitsbereich des IB-Managers. Dieser leitet und koordiniert in Absprache mit der Projektleitung die jeweils erforderlichen Verfahrensschritte.

Inbetriebnahmebeteiligte:

Die wesentlichen Freigabekriterien für die Feststellung des Beginns der Inbetriebnahmephase sind:

Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs der Inbetriebnahmephase gehören die folgenden Schritte:

Der Zwischenbetrieb dient dem Betreiber u. a. zum "Kennenlernen" der technischen Anlagen als Voraussetzung für den späteren bestimmungsgemäßen Betrieb.

Abb. 3: Verantwortungsbereiche in der Inbetriebnahme-/Nutzungsphase

Der Zwischenbetrieb beginnt für jedes Gewerk zeitnah nach der VOB-Abnahme im Zuge einer Weitergabe der jeweiligen technischen Anlage (s. Anlage 2: ZwB-Weitergabe) in den Zwischenbetrieb und endet mit der Übergabe des Bauvorhabens.

Der IB-Manager begleitet und unterstützt den Betreiber beim Betrieb der technischen Anlagen während des Zwischenbetriebes.

Werden durch den Betreiber während des Zwischenbetriebs weitere Mängel festgestellt, sind diese an die Bauverwaltung zwecks Veranlassung der Beseitigung weiterzuleiten. Die Beseitigung dieser Mängel ist zu terminieren.

Sobald sich alle technischen Anlagen im Zwischenbetrieb befinden, erfolgt ein mindestens ein- bis zweiwöchiger ungestörter zusammenhängender Automatikbetrieb aller technischen Anlagen (entspricht gleichzeitig Probebetrieb GA). Der IB-Manager begleitet und steuert diesen gewerkeübergreifenden Automatikbetrieb. Am Ende erstellt er einen Abschlussbericht zum Verlauf der Inbetriebnahmephase/TMon (optional) und legt diesen der Bauverwaltung vor. Dem Bericht sind die Bearbeitungsstände der festgestellten Mängel und Restleistung bzw. die Bestätigung der Beseitigungen beizufügen. Dieser Abschlussbericht ist ein Bestandteil der Übergabeunterlagen.

Nach erfolgreichem mindestens ein- bis zweiwöchigem ungestörten zusammenhängenden Automatikbetrieb aller technischen Anlagen sowie der VOB-Abnahme der GA bestätigt die Bauverwaltung dem Bauherrn 7 (und dem Betreiber) die Erfüllung der Voraussetzungen für die Übergabe und den Übergabetermin. Bis zur endgültigen Übergabe befinden sich alle Anlagen einschl. GA im Zwischenbetrieb.

Zusätzlich, bei Durchführung eines TMon:

Vor Beginn des Probebetriebs ist die korrekte Funktion der Datenerfassung für die Durchführung des TMon sicherzustellen. Innerhalb des Probebetriebes sind die geschuldeten Funktionen und Leistungen (Zielwerte) der technischen Anlage zu überprüfen. Der Nachweis der Zielwerte gilt als Abnahmevoraussetzung.

Für weitergehende Informationen und für die technischen Details des TMon wird auf die AMEV-Empfehlung "Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung" verwiesen.

Konsequenzen aus dem Zwischenbetrieb:

Für die Bauverwaltung:

Für den Betreiber:

Der projektbezogene Handlungsbedarf bzgl. der Implementierung des IBM/TMon (optional) in der Inbetriebnahmephase ist mit wesentlichen Arbeitsschritten nachfolgend dargestellt.

Arbeitsplan in der Inbetriebnahmephase:

4.5. Übergabe/Übernahme (LPH 8 und 9 HOAI)

Die Bauverwaltung hat das Bauwerk/die bauliche Anlage dem Bauherrn/der Nutzenden Einrichtung zu übergeben, sobald das Bauwerk/die bauliche Anlage zweckentsprechend genutzt werden kann.

Die Übergabe in die Nutzung markiert den Beginn des bestimmungsgemäßen Betriebes.

Für die Übergabe müssen unter anderem die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Hinweis: Für die technischen Anlagen, für die bereits eine Weitergabe in den Zwischenbetrieb stattgefunden hat, sind keine weiteren Prüfungen im Rahmen der Übergabe mehr erforderlich. Für die technischen Anlagen, für die im Ausnahmefall keine Weitergabe zum Zwischenbetrieb erfolgte, müssen die entsprechenden Prüfungen im Rahmen der Übergabe noch erfolgen.

Zusätzlich, bei Durchführung eines TMon:

Das TMon wird nach erfolgter Übergabe mindestens für den Zeitraum der ersten Nutzungsphase (i.d.R. 24 Monate) fortgeführt.

Für weitergehende Informationen und für die technischen Details des TMon wird auf die AMEV-Empfehlung "Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung" verwiesen.

Der projektbezogene Handlungsbedarf der Projektleitung der Bauverwaltung bzgl. der Implementierung des IBM/TMon in der Phase der Übergabe ist mit wesentlichen Arbeitsschritten nachfolgend dargestellt.

Arbeitsplan Projektleitung der Bauverwaltung zum Zeitpunkt der Übergabe/Übernahme:

4.6. Erste Nutzungsphase (optional, nur bei TMon)

Sofern ein TMon durchgeführt wird, ist dieses bis 2 Jahre nach Übergabe des Gebäudes in die Nutzung fortzuführen.

Für weitergehende Informationen und für die technischen Details des TMon wird auf die AMEV-Empfehlung "Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung" verwiesen.

5. Dokumentation zu technischen Anlagen

Das Vorhandensein einer rechtzeitig gelieferten, vollständigen, verifizierten Dokumentation ist eine der Grundlagen und gleichzeitig Voraussetzung für einen bestimmungsgemäßen und effizienten Betrieb von Gebäuden und Liegenschaften.

Der Zeitpunkt der Lieferung von Übergabeunterlagen liegt zwar in der Endphase der Baufertigstellung, allerdings sollte der Prozess zur Sicherstellung der Dokumentation bereits in der Phase der Vorplanung ansetzen und kontinuierlich in allen weiteren Planungsphasen bis in die Bauausführung verfolgt werden. Beginnend bereits in der Phase der Vorplanung sollen die Vorgaben zum Umfang der zur Übergabe und für den Betrieb erforderlichen Unterlagen (z.B. in Form einer Dokumentations-Checkliste) zwischen den Projektbeteiligen abgestimmt und festgelegt werden. Diese Vorgaben werden in der Phase der Entwurfsplanung konkretisiert, bis zur Ausführungsplanung fortgeschrieben und bei der Vergabe und Bauausführung sowie Inbetriebnahme berücksichtigt.

Exemplarisch sind hier vier wesentliche Schritte zur Sicherstellung der Dokumentation für technische Anlagen dargestellt:

  1. In der Phase der Projektvorbereitung:

    Festlegung des Dokumentationsumfangs, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Übergabe vorliegen muss.

    Zu beachten gilt: Zum Zeitpunkt der Projektvorbereitung sind die kostenrelevanten Aspekte der projektspezifischen, betriebsrelevanten Dokumentationslieferung zu erfassen. Hierzu muss eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Bauherrn/Betreiber erfolgen.

  2. In der Phase der Entwurfs- und Ausführungsplanung:

    Erstellung von Gliederungs-, Umfangs- und Liefervorgaben für anlagenspezifische Musterablageordner unter Berücksichtigung der während der Entwurfs- und Ausführungsplanung stattfindenden Konkretisierung des Umfangs der technischen Anlagen. Entsprechend muss auch der Umfang der Übergabeunterlagen nachgeführt werden mit Beteiligung des Bauherren/Betreibers.

    Festlegung des Zeitpunktes der Abgabe des Vorabzugs der Dokumentation. Ein optimaler Zeitpunkt für die Abgabe ist der Beginn der Inbetriebnahmephase der technischen Anlagen.

  3. In der Phase der Ausschreibung/Vergabe:

    Integration der Anforderungen bzgl. der Lieferung einer qualifizierten technischen Dokumentation (inkl. Gliederungs-, Umfangs- und Erstellungsvorgaben für anlagenspezifische Musterablageordner) in die Leistungsverzeichnisse.

    Zu beachten gilt: Die anlagenspezifischen Dokumentationsanforderungen und Musterablageordner sollen gewerkespezifisch in die Leistungsverzeichnisse integriert werden. Es soll deutlich kommuniziert werden, dass die gestellten Anforderungen an die Dokumentation zum Zeitpunkt der Lieferung überprüft werden.

    Die Ausschreibungsunterlagen müssen auch eine klare Anforderung zum Zeitpunkt der Lieferung der Dokumentation beinhalten und deutlich machen, dass zum Zeitpunkt der jeweiligen VOB-Abnahme die Dokumentationsunterlagen vollständig vorliegen müssen.

    Begründung hierzu: Die Übergabe eines Bauvorhabens erfordert die VOB-Abnahmen sämtlicher Gewerke. Für die mangelfreie Abnahme eines Gewerkes ist die vollständige Dokumentation eine unabdingbare Voraussetzung. Neben der Fertigstellung der Leistung ist das Nichtvorliegen wesentlicher Mängel Voraussetzung für die Abnahme. Eine Abnahme kommt bei Fehlen von vertraglich geschuldeten Leistungen wie z.B. Betriebsunterlagen, Bestandzeichnungen/-plänen etc. in der Regel nicht in Betracht und stellt einen erheblichen Mangel dar.

    Der überwiegende Teil der geforderten Dokumentationen sind Nebenleistungen gemäß VOB Teil C. Allerdings ist die Erbringung einer erhöhten Anzahl von Ausfertigungen der Dokumentation bzw. eine besondere Form der Dokumentation (z.B. Gliederung der Dokumentation auf Datenträger) eine "Besondere Leistung", die im Leistungsverzeichnis als Positionen aufgeführt sein muss. Hierzu können in der Leistungsbeschreibung, soweit möglich, die Standardpositionen des STLB-Bau herangezogen bzw. Freitexte mit detaillierter Beschreibung eingesetzt werden.

  4. In der Phase der Inbetriebnahme:

    Zu Beginn der Inbetriebnahmephase ist der "Vorabzug der Dokumentation" zu der jeweiligen technischen Anlage durch die Errichterfirma zu liefern.

    Zu beachten gilt: Sollte die Vorlage des Vorabzugs der Dokumentation zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt (Beginn der Inbetriebnahmephase) durch den Auftragnehmer/Errichter einer technischen Anlagenicht erfolgen, so ist dieses gemäß der VOB ein wesentlicher Mangel.

    In der Inbetriebnahmephase ist dieser Vorabzug bis zur VOB-Abnahme fortzuschreiben (z.B. Übernahme von Einstellwerten, Protokolle zu Probebetrieben, Messergebnisse etc.) und zu vervollständigen.

    Zu beachten gilt: Zu den anlagenspezifischen Dokumentationsunterlagen gehören neben den von der Errichterfirma zu liefernden Unterlagen ggf. weitere Teile die durch die Bauverwaltung/Fachplaner aufbereitet werden.

    Die Prüfung der vorliegenden Dokumentation durch den IB-Manager auf Einhaltung der Gliederungs-, Umfangs- und Liefervorgaben muss noch im Vorfeld der VOB-Abnahme erfolgen. Der IB-Manager berichtet der Bauverwaltung über das Ergebnis der Prüfung und formuliert den Nachforderungsbedarf im Vorfeld der VOB-Abnahme.

    Zu beachten gilt: Es ist bei den VOB-Abnahmen darauf zu achten, dass die Dokumentation in der geforderten Struktur, Umfang und Form zu den jeweiligen technischen Anlagen vorliegt. Ein Vorabzug der Dokumentation ist nicht ausreichend.

    Es wird im Kontext des § 641 BGB empfohlen die Vergütung für erfolgte Werkleistungen derart zu entrichten, dass ein möglicher Mangel mit einem Sicherheitseinbehalt in Höhe des Doppelten der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten bedacht wird. Der Einbehalt wird bei Fälligkeit der Zahlung von der ansonsten zustehenden Vergütung in Abzug gebracht.

    Nach der erfolgten VOB-Abnahme werden die einzelnen technischen Anlagen, einschließlich der Dokumentation, zum Zwischenbetrieb an den Betreiber weitergegeben.

    Zu beachten gilt: Bei der Weitergabe von technischen Anlagen zum Zwischenbetrieb wird in der jeweiligen Vereinbarung (s. Anhang 2 zu "ZwB-Weitergabe" in der Anlage 2) das Vorhandensein und der Umfang der Dokumentation festgestellt und bestätigt; ggf. müssen die fehlenden Unterlagen konkret aufgeführt werden. Der Betreiber ist nach der Weitergabe zum Zwischenbetrieb für den Betrieb der technischen Anlagen zuständig und verantwortlich. Daher kann eine Weitergabe der betroffenen technischen Anlagen nur zustande kommen, wenn der Betreiber dem Nachreichen der fehlenden Unterlagen nach der erfolgten Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat. Sonst müssen die fehlenden Unterlagen noch vor der Weitergabe zum Zwischenbetrieb ergänzt werden.

6. Bezug zu den bestehenden Regelwerken

Bundesweit gibt es unterschiedliche bestehende Regelungen, welche sowohl Prozesse als auch Bauqualitäten bestimmen. Somit ergeben sich auch diverse Querbezüge zum Thema Inbetriebnahme/Übergabe. Nachfolgend wird auf die wesentlichen Regelwerke Bezug genommen:

AMEV - Technisches Monitoring

In der AMEV Empfehlung "Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung" werden die technischen und organisatorischen Anforderungen an das TMon ausführlich beschrieben. Neben den Erläuterungen im Kapitel 3.3 wird deshalb für nähere Information auf die AMEV-Empfehlung verwiesen. Bei der Durchführung des TMon sind die Vorgaben der AMEV-Empfehlung zwingend zu beachten.

Ausschreibungen der Öffentlichen Hand - STLB-Bau

Für den Betrieb (= Probebetrieb im Sinne der Empfehlung) von technischen Anlagen in der Inbetriebnahmephase bis zur VOB-Abnahme sind in den überwiegenden Leistungsbereichen des STLB Bau Leistungsbeschreibungen vorhanden (Quelle: www.gaeb.de).

Nachhaltiges Bauen (hier am Beispiel des BNB)

Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes inkl. Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB 8 ist im Bereich des Bundeshochbaus mit der entsprechenden Umsetzungsverpflichtung fest verankert. Neben dem Kriterium "5.2.3 Systematische Inbetriebnahme", das von sich aus schon das IBM in unterschiedlichen Systemmodulen des BNB adressiert, gibt es zwei weitere BNB-Kriterien, wo die Aspekte des IBM bereits deutlich verankert bzw. teilweise erwähnt sind:

"5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung"

Hier wird das Vorhandensein unterschiedlicher Konzepte (als Bestandteile der Planung oder im Sinne der erarbeiteten Vorgaben für die Umsetzung in der Planung und in der Ausführung) - darunter das Mess- und Monitoringkonzept - positiv bewertet. Auch eine Ergänzung um weitere "sonstige Konzepte mit dem Ziel der Optimierung der Nachhaltigkeit" - z.B. um ein Inbetriebnahmekonzept - kann ebenfalls zusätzlich positiv bewertet werden.

"5.1.5 Voraussetzungen für eine optimale Bewirtschaftung"

Hier wird die Erstellung einer Gebäudeakte/Objektdokumentation, Erstellung von Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und Pflegeanleitungen, Anpassung der Pläne und Berechnungen an das realisierte Gebäude positiv bewertet.

Im Modul Neubau Labore werden noch zusätzlich die Zusammenstellung aller Einstellwerte in übersichtlicher Form, das Vorliegen der aktuellen Gewährleistungsübersichten, Nutzereinweisungen in die folgerichtige Benutzung der technischen Gebäudeausrüstung (sowie deren unterschiedliche Steuerungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Auswirkungen) noch vor der Gebäudeübergabe positiv bewertet.

Die Verankerung der einzelnen Aspekte der Inbetriebnahme im Leitfaden Nachhaltiges Bauen und im BNB stellt eine durchaus sehr positive Rahmenbedingung für die Anwendung der vorliegenden AMEV-Empfehlung dar, denn durch seine Umsetzung z.B. bei Bauvorhaben des Bundes wird die Erreichung von bestimmten BNB-Qualitäten ermöglicht.

Glossar:

TextErläuterung
AMEVArbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen
ANAuftragnehmer
Bestimmungsgemäßer BetriebEin bestimmungsgemäßer Betrieb ist der Betrieb, für den eine technische Anlage ausgelegt, zweckbestimmt sowie genehmigt worden ist. Darüber hinaus kennzeichnet den bestimmungsgemäßen Betrieb das fachgerechte Betreiben durch den Nutzer/Betreiber. Dies beinhaltet u. a. die Erhaltung des funktionalen Zustandes durch Wartung, Prüfung und Instandhaltung.
BauherrIm Sinne der vorliegenden AMEV-Empfehlung: Beteiligtenrolle bezogen auf die Beauftragung der Planung und Durchführung des jeweiligen Bauvorhabens sowie dessen Finanzierung. Der Bauherr trägt dafür Sorge, dass die Betreiberverantwortung durch einen fachkundigen Betreiber wahrgenommen wird. Der Betreiber ist in den projektbegleitenden Aufbau des IBM einzubeziehen.
BauverwaltungIm Sinne der vorliegenden AMEV-Empfehlung: Beteiligtenrolle bezogen auf die Verantwortung für Planung und Durchführung eines Bauvorhabens bis zum Zeitpunkt der Übergabe in die Nutzungsphase. Dies kann z.B. im Auftrag eines öffentlichen Bauherrn außerhalb der Institution der jeweiligen (bezirklichen, städtischen, staatlichen oder kommunalen zuständigen Bauverwaltung erfolgen ( Beispiel: für die Bauvorhaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bauherr) im Bundesbau werden die für den Bund tätigen Länderbauverwaltungen beauftragt) oder z.B. im Rahmen der Aufgabenerledigung innerhalb einer Institution der öffentlichen Hand stattfinden ( Beispiel: landeseigene Bauverwaltung, bei der die Rolle des Bauherrn und der Bauverwaltung wahrgenommen wird). Im Verständnis der vorliegenden AMEV-Empfehlung für die Verantwortung und Aufgaben dieser Beteiligtenrolle während der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens ist es unerheblich, ob die einzelnen Leistungen der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens bauverwaltungsintern erbracht oder von dieser Bauverwaltung extern an Dritte vergeben werden. Es wird darüber hinaus vorausgesetzt, dass die bauvorhabenbezogene Projektleitung in der Bauverwaltung eine Schlüsselrolle in der Zusammenarbeit zwischen allen Bauvorhabenbeteiligten innehat.
BetreiberDer Betreiber verantwortet den sicheren Betrieb (Betreiberverantwortung) der technischen Anlagen.
Im Sinne der vorliegenden AMEV-Empfehlung: Beteiligtenrolle am Bau bezogen auf die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung und -pflichten. Für das dafür verantwortliche Personal wird der Begriff Betreiberpersonalverwendet
Betreiberkonzept:Das Betreiberkonzept baut auf dem Betriebskonzept auf und basiert auf den dort dargestellten Kernprozessen der/des Nutzer(s). Es beschreibt aus Sicht des Betreibers/Dienstleisters die notwendigen Unterstützungs-/ FM-Prozesse, um das Betriebskonzept bestmöglich im Betrieb der Facilities umzusetzen. Das Betreiberkonzept integriert die vom Nutzer gestellten Anforderungen hinsichtlich Leistungsumfängen, Funktionalitäten und Verfügbarkeiten der relevanten Dienstleistungen.
(Definition Betreiberkonzept (Betreiber/ Unterstützungsprozess), in Anlehnung an GEFMA 198-1; 2013-11)
BetriebskonzeptDas Betriebskonzept, welches im Rahmen der Projektierungs- und Planungsphase direkt aus dem Nutzerbedarf der Organisation abgeleitet wird, stellt den dokumentierten betrieblichen Rahmen einer optimalen Durchführung des gewünschten Kerngeschäfts dar.
(Definition Betriebskonzept (Nutzer/ Kernprozess), in Anlehnung an GEFMA 198-1; 2013-11)
Vorabzug der Dokumentation zu Technischen AnlagenVorlagezeitpunkt: Beginn Inbetriebnahmephase, d. h. die Bauleistung ist nahezu fertiggestellt. Dementsprechend sind die Dokumentationsunterlagen in dieser Qualität vorzulegen.
FMFacility Management: Gebäudebewirtschaftung, Betrieb von Gebäuden sowie deren technischen Anlagen
FunktionsprüfungPrüfung der Anlage während des Probebetriebs auf Funktion und Sicherheit Vorgesehen laut VOB mit gewerkespezifischer eigener Anforderung
GAGebäudeautomation
GWAGas-, Wasser-/Abwasseranlagen
Fernm./ITFernmelde-/IT-Anlagen
Gew. N.N.Weitere Gewerke
GBKGesamtbaukosten
GewerkebeziehungsmatrixDarstellung der gegenseitigen Abhängigkeiten der am Bau beteiligten Gewerke
HOAIHonorarordnung für Architekten und Ingenieure
IBMInbetriebnahmemanagement
IB-ManagerInbetriebnahmemanager
InbetriebnahmeVorgang zum Bereitstellen einer Anlage eines Systems zur vorgesehenen Nutzung.
InbetriebnahmephaseDefinierter Zeitraum innerhalb dessen Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung in Betrieb genommen und auf einander abgestimmt werden
LangzeitmonitoringTechnisches Monitoring mit der Zielsetzung, das in der Einregulierungsphase erreichte Betriebsoptimum dauerhaft aufrecht zu erhalten
MangelFehlerhafte Leistung
MängelbeseitigungBeseitigung einer fehlerhaften Leistung
Nutzende EinrichtungIm Sinne der vorliegenden AMEV-Empfehlung: Beteiligtenrolle am Bau im Sinne der das jeweilige Gebäude nutzenden Einrichtung (Firma, Unternehmen, Behörde, Dienststelle, etc.). Die Nutzende Einrichtung stellt i.d.R. den Nutzerbedarf im Vorfeld eines Bauvorhabens zusammen, der eine der Grundlagen für das Nutzungsprofil des Gebäudes und die Projektziele darstellt. Das Gebäude und dessen Bewirtschaftungsprozesse in der Nutzungsphase müssen dem Bedarf der Nutzenden Einrichtung gerecht werden und auf deren Tätigkeiten und Leistungen abgestimmt sein.
die NutzerIm Sinne der vorliegenden AMEV-Empfehlung: Beteiligtenrolle am Bau, die auf die unmittelbaren Nutzer des Gebäudes, d.h. die sich im Gebäude aufhalten. Es sind z.B. die tätigen Mitarbeiter der Nutzenden Einrichtung. Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden mit Publikumsverkehr werden im diesen Sinne auch die Besucher als Nutzer betrachtet oder im Fall von Unterrichtsgebäuden fallen darunter entsprechend die Schüler, Studenten, Auszubilden den oder Seminarteilnehmer sowie die unterrichtenden Personen (wie Lehrer, Professoren, Dozenten) und etwaige Büromitarbeiter beispielsweise in den Verwaltungsabteilungen.
PlausibilitätsprüfungMethode, in deren Rahmen ein Ergebnis daraufhin überprüft wird, ob es überhaupt plausibel, also annehmbar, einleuchtend und nachvollziehbar sein kann oder nicht.
ProbebetriebFolgt auf die Inbetriebnahme und Einregulierung der technischen Anlagen sowie beinhaltet die Einweisung des Bedienpersonals. Sie muss vor der VOB-Abnahme erfolgen. Die Verantwortung verbleibt beim VOB-Auftragnehmer.
TATechnische Anlagen
Vom IBM erfasst werden alle TA der KG 300 (z.B. Tür- und Torantriebe, Sonnenschutz), der KG 400 und der KG 500 (z.B. Schrankenanlagen).
Technisches Monitoring/TMonInstrument zur Qualitätssicherung der technischen Ausrüstung - siehe AMEV-Empfehlung "Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung"
VOBVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Weitergabe TAWeitergabe der technischen Anlagen durch die Bauverwaltung an den späteren Betreiber unmittelbar nach der VOB-Abnahme. Ab diesem Zeitpunkt startet der Zwischenbetrieb der technischen Anlagen durch den Betreiber.
Wirkprinzip-PrüfungPrüfung auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit sicherheitsrelevanter Anlagen zur Erfüllung der geforderten Schutzziele aus den bauordnungsrechtlichen Forderungen unter besonderer Berücksichtigung aller hiermit in Abhängigkeit stehenden technischen Gewerke.
WVAWärmeversorgungsanlage
Zeitpunkt der Fertigstellung der AnlagenGemeint ist der Beginn des Probebetriebes im Sinne der AMEV IBM
Zusammenhängender ZwischenbetriebUngestörter, zusammenhängender (Automatik-) Betrieb aller technischen Anlagen für einen festgelegten Zeitraum. Diese Phase des Zwischenbetriebes stellt gleichzeitig den Probebetrieb für das Gewerk Gebäudeautomation dar.
ZwB-VereinbarungVereinbarung zwischen (künftigen) Betreiber und Bauverwaltung zum Verlauf/Umsetzung des Zwischenbetriebes (ZwB-V)
- Sofern Bauherr und Bauverwaltung institutionell getrennt sind, Vereinbarung zwischen Bauherrn und Bauverwaltung -
Zwischenbetrieb/ZwBZeitraum zwischen VOB-Abnahme und Übergabe.
Der Zwischenbetrieb dient zur Feststellung und Beseitigung von Mängeln und Störungen, um den bestimmungsgemäßen Betrieb der gesamten Maßnahme besser vorzubereiten.

Anhang:

Anlage 1Muster Vereinbarung zum Zwischenbetrieb und Technischen Monitoring (ZwB-V)
Anlage 2Muster Niederschrift zur Weitergabe einer technischen Anlage zum Zwischenbetrieb (ZwB-Weitergabe)
Anlage 3Spezifische Leistungspflichten des Inbetriebnahmemanagements (IBM)
Anlage 4Vorlage zur Berücksichtigung des Inbetriebnahmemanagements (IBM) und des Technischen Monitorings (TMon) in der Bauunterlage (Projektvorbereitung): Erläuterungstext zur Kostenermittlung
Anlage 5Kriterien für eine Leistungsbeschreibung für den Zwischenbetrieb bzw. für den bestimmungsgemäßen Betrieb
Anlage 6Checkliste zur Bestätigung "Beginn der Inbetriebnahmephase"
Mitarbeiter:

An der Ausarbeitung der AMEV-Empfehlung IBM haben folgende Personen maßgeblich mitgewirkt:


Klaus Aldehof
(Obmann)
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, Bauabteilung
Münster
Jens Bleyer-WildeBundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte FM
Bonn
Aydin DuvanBundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Berlin
Stefan ErbOberfinanzdirektion Karlsruhe, Betriebsleitung Bundesbau
Freiburg
Gabriela GrabkeBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Berlin
Rolf MeyerDer Senator für Finanzen, Bundesbau Bremen
Bremen
Ante NiggemeierBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Bielefeld
Ingo SchmidtOberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, Bauabteilung
Münster
Martin StegmannBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Berlin

1) Der Begriff "Übergabe" wird in der vorliegenden AMEV-Empfehlung angewendet im Sinne: Mit der Übergabe werden die Phasen Planen/Bauen abgeschlossen und das fertiggestellte Bauwerk/die bauliche Anlage geht in die Nutzungsphase (in die Betriebsphase) über.

2) Ein Bauvorhaben erfordert ein breites Spektrum von Beteiligten. In der bundesweiten Landschaft der öffentlichen Hand gibt es unterschiedliche Konstellationen der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen den am Bau beteiligten Institutionen sowie zwischen Organisationseinheiten innerhalb von unterschiedlichen oder gleichen Institutionen. In der AMEV-Empfehlung wurden bestimmte Begriffe für die Beteiligten gewählt, um deren Mit- und Wechselwirkung in dem planungsbegleitenden Aufbau des IBM erläutern zu können. Diese Begriffe beziehen sich auf die jeweilige Rolle der Beteiligten im Bauvorhaben bzw. in der anschließenden Nutzungsphase. Die Zuordnung dieser Rollen muss für jedes Bauvorhaben, entsprechend der Zuständigkeiten der am Bau Beteiligten an jenem Bauvorhaben, erfolgen. Im Sinne der vorliegenden AMEV-Empfehlung IBM sind die Erläuterungen zu den Rollen der am Bau Beteiligten im Glossar enthalten.

3) Übergabeunterlagen: Alle für den bestimmungsgemäßen Betrieb des Gebäudes und dessen technischen Anlagen erforderlichen Dokumentationsunterlagen (z.B. Pläne, Herstellerunterlagen, Bedienungsanleitungen aber auch vom Bauherrn gesondert geforderte Unterlagen). Im Rahmen des IBM liegt hier der Schwerpunkt auf den Dokumentationsunterlagen zu den technischen Anlagen.

4) Definition Betriebskonzept (Nutzer/Kernprozess), in Anlehnung an GEFMA 198-1; 2013-11: Das Betriebskonzept, welches im Rahmen der Projektierungs- und Planungsphase direkt aus dem Nutzerbedarf der Organisation abgeleitet wird, stellt den dokumentierten betrieblichen Rahmen einer optimalen Durchführung des gewünschten Kerngeschäfts dar.

5) Definition Betreiberkonzept (Betreiber/ Unterstützungsprozess), in Anlehnung an GEFMA 198-1; 2013-11: Das Betreiberkonzept baut auf dem Betriebskonzept auf und basiert auf den dort dargestellten Kernprozessen der/des Nutzer/s. Es beschreibt aus Sicht des Betreibers/Dienstleisters die notwendigen Unterstützungs-/ FM-Prozesse, um das Betriebskonzept bestmöglich im Betrieb der Facilities umzusetzen. Das Betreiberkonzept integriert die vom Nutzer gestellten Anforderungen hinsichtlich Leistungsumfängen, Funktionalitäten und Verfügbarkeiten der relevanten Dienstleistungen.

6) Hier wird nur der Handlungsbedarf dargestellt, welcher im Zusammenhang mit der Implementierung/ Durchführung des IBM/ TMon steht, nicht der gesamte Zuständigkeits-/Verantwortungsbereich der Bauverwaltung (Projektleitung) im Rahmen der Bearbeitung eines Bauvorhabens.

7) Die Abstimmungen zwischen Bauherrn und Bauverwaltung sind nur erforderlich, wenn Bauherr und Bauverwaltung institutionell getrennt sind. Ansonsten sind entsprechende Bestätigungen als Erreichen von Meilensteinen zu sehen.

8) Stand 2019



UWS Umweltmanagement GmbHENDEFrame öffnen