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KAS-28 Merkblatt - Anforderungen an die zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung - insbesondere Fackel - von Biogasanlagen
Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
Stand November 2014
- Arbeitskreis Biogasanlagen (AK-BGA) der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) -
Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) ist ein nach § 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gebildetes Gremium.
Ihre Geschäftsstelle ist bei der GFI Umwelt - Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH in Bonn eingerichtet.
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1 Vorbemerkung
Zur Vermeidung einer gefährlichen, sicherheitsrelevanten und klimabeeinflussenden Freisetzung von Biogas, ist neben der Gasverwertungseinrichtung eine zusätzliche stationäre Gasverbrauchseinrichtung erforderlich.
Ziele sind, durch Verbrennung
Als zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung kommen beispielsweise:
in Betracht.
Die zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung soll dabei zwei Funktionen erfüllen:
Nachfolgende Anforderungen an die zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung ergeben sich zur Vermeidung von Gefahren - insbesondere bei Ausfall der regulären Gasverbrauchseinrichtung - durch gefahrlose Verbrennung des weiter anfallenden Gases.
Anforderungen an Beschaffenheit und Betrieb zur Emissionsminderung und sonstige Anwendungen werden hier nicht betrachtet.
Darüber hinaus sind die BetrSichV und die GefStoffV zu beachten.
2 Anforderungen
Die zusätzliche Gasverbraucheinrichtung muss grundsätzlich die allgemeinen Anforderungen an gasbeaufschlagte Anlagenteile erfüllen (insbesondere auf Dauer technisch dicht, korrosionsbeständig, frostsicher - auch Kondensatableitung - den Anforderungen des Explosionsschutzes entsprechend).
Aufgrund ihrer sicherheitstechnischen Funktion muss sie insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
sind einzuhalten.
Eine Entzündung oder Beschädigung anderer Anlagenteile, anderer Anlagen sowie eine Gesundheitsbeeinträchtigung von Personen inner- und außerhalb der Anlage durch Strahlung oder Konvektion müssen ausgeschlossen werden.
und bei Biogasanlagen mit einem jährlichen Gasertrag von 0,35 Mio. m3/a oder mehr:
Die vorgenannten Anforderungen können auch durch andere Lösungen erfüllt werden, sofern die sicherheitstechnische Gleichwertigkeit nachgewiesen ist.
Daneben sind die einschlägigen Normen und Technischen Regelwerke einzuhalten.
1) Unabhängig von den Anforderungen nach BetrSichV.
Normen und Technische Regelwerke | Anhang |
Auf folgende Normen und Technische Regelwerke wird hingewiesen:
DIN EN 298 (2012-11) | Feuerungsautomaten für Brenner und Brennstoffgeräte für gasförmige oder flüssige Brennstoffe |
DIN EN 746-1 (2010-02) | Industrielle Thermoprozessanlagen - Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen an industrielle Thermoprozessanlagen |
DIN EN 746-2 (2011-02); | Industrielle Thermoprozessanlagen - Teil 2: Sicherheitsanforderungen an Feuerungen und Brennstoffführungssysteme |
DIN EN 13611 Entwurf (2012-11) | Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Brenner und Brennstoffgeräte für gasförmige oder flüssige Brennstoffe - Allgemeine Anforderungen |
DVGW G 469 (2010-06) | Druckprüfverfahren Gastransport / Gasverteilung |
DVGW G 620 (1976-12) | Installation von Gasverdichtern mit einem Betriebsüberdruck bis zu 1 bar und einer Antriebsleistung bis 50 kW für Gasverbrauchseinrichtungen |
VDI 3475-4 (2010-08) | Emissionsminderung - Biogasanlagen in der Landwirtschaft - Vergärung von Energiepflanzen und Wirtschaftsdünger |
GFI Umwelt - Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH
Geschäftsstelle der Kommission für Anlagensicherheit
Königswinterer Str. 827
D-53227 Bonn
Telefon 49-(0)228-90 87 34-0
Telefax 49-(0)228-90 87 34-9
E-Mail kas@gfiumwelt.de
www.kasbmu.de
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