Regelwerk, Technische Regeln, KTA

KTA 1502
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Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Relevante Räume und Raumgruppen

3.1 Allgemeine Anforderungen

3.2 Überwachung mit festinstallierten Messeinrichtungen
3.2.1 Kernkraftwerk mit Druckwasserreaktor (DWR)
3.2.2 Kernkraftwerk mit Siedewasserreaktor (SWR)

3.3 Oberwachung mit nicht festinstallierten Mess- oder Sammeleinrichtungen

4 Messverfahren

4.1 Allgemeine Anforderungen
4.1.1 Probenentnahme aus Kanälen
4.1.1.4 Filterhalterung und Probenentnahmeeinrichtung
4.1.2 Aufstellung der Messeinrichtungen
4.1.3 Auslegung der Messeinrichtungen gegen Umgebungseinflüsse
4.1.4 Ansprechvermögen für andere Strahlenarten
4.1.5 Einstellvorrichtungen
4.1.6 Zählratenverluste und Obersteuerungsfestigkeit
4.1.7 Signalgeber und Warneinheiten
4.1.8 Gesicherte Spannungs- und Betriebsmedienversorgung
4.1.9 Statistische Sicherheit

4.2 Spezielle Anforderungen für die Überwachung der Aktivitätskonzentrationen von Radionuklidgruppen
4.2.1 Radioaktive Edelgase
4.2.2 An Schwebstoffen gebundene radioaktive Stoffe
4.2.3 Radioaktives gasförmiges Jod

4.3 Anzeige, Aufzeichnung und Aufbewahrung der Messwerte
4.3.1 Überwachung mit festinstallierten Messeinrichtungen

Tabelle 4-1: Nenngebrauchsbereiche und Bezugswerte für Einflussgrößen (vgl. 4.1.3.(2))
Tabelle 4-2: Kenngrößen der Edelgasmesseinrichtungen nach 4.2.1
Tabelle 4-3: Kenngrößen bei Probenentnahme und Laboranalyse für an Schwebstoffen gebundene radioaktive Stoffe und radioaktives Jod
Tabelle 4-4: Kenngrößen der festinstallierten und nicht festinstallierten Mess- oder Sammeleinrichtungen für an Schwebstoffen gebundene radioaktive Stoffe und radioaktives Jod.

4.3.2 Überwachung mit nicht festinstallierten Messeinrichtungen

5 Instandhaltung und Prüfungen

5.1 Wartung und Instandsetzung
5.1.1 Durchführung
5.1.2 Dokumentation

5.2 Prüfungen
5.2.1 Durchzuführende Prüfungen
5.2.2 Erstmalige Prüfungen
5.2.3 Wiederkehrende Prüfungen

5.3 Beseitigung von Mängeln

Tabelle 5-1: Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen

Anhang Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird