Regelwerk, Technische Regeln, KTA
KTA 1503.1
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1 Anwendungsbereich
2 Begriffe
3 Messobjekte und Messverfahren
3.1 Allgemeine Anforderungen3.2 Radioaktive Edelgase
3.2.1 Kontinuierliche Messung3.2.2 Bilanzierung
Tabelle 3-1: Bei der Bilanzierung der Aktivitäten radioaktiver Edelgase zu berücksichtigende Radionuklide
Bild 3 -1: Beispiel einer Überwachungseinrichtung
3.3 An Schwebstoffen gebundene radioaktive Stoffe
3.3.1 Kontinuierliche Messung3.3.2 Bilanzierung
Tabelle 3-2: Bei der Bilanzierung der Aktivitätsableitungen von an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe zu berücksichtigende Radionuklide
3.4 Radioaktives gasförmiges Jod
3.4.1 Kontinuierliche Messung3.4.2 Bilanzierung
3.5 Tritium
3.6 Radioaktives Strontium
3.7 Alphastrahler
Tabelle 3-3: Bei der Bilanzierung der Aktivitäten von Alphastrahlern zu berücksichtigende Radionuklide
3.8 Kohlenstoff-14
Tabelle3-4: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe in der Fortluft
4 Probenentnahme
5 Ausführung der Überwachungseinrichtungen
5.1 Auslegung und Unterbringung5.1.1 Allgemeine Anforderungen5.1.2 Anforderungen an festinstallierte Messeinrichtungen
5.2 Statistische Sicherheit
5.3 Schwellenwerte der festinstallierten Messeinrichtungen
5.4 Messwertanzeige und Aufzeichnung der festinstallierten Messeinrichtungen
5.5 Prüfbarkeit
Tabelle 5-1: Nenngebrauchsbereiche und Bezugswerte für Einflussgrößen
6 Instandhaltung der Überwachungseinrichtungen
6.1 Wartung und Instandsetzung6.1.1 Durchführung6.1.2 Dokumentation
6.2 Prüfungen für festinstallierte Messeinrichtungen6.2.1 Durchzuführende Prüfungen
6.2.2 Erstmalige Prüfungen
6.2.2.1 Nachweis der Eignung6.2.2.2 Kalibrierung und Überprüfung der Kalibrierung
6.2.2.3 Werksprüfung
6.2.2.4 Inbetriebsetzungsprüfung
6.2.3 Wiederkehrende Prüfungen
6.2.3.1 Allgemeines6.2.3.2 Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen
6.2.3.3 Prüfung nach einer Instandsetzung
6.2.3.4. Beseitigung von Mängeln
6.3 Prüfungen für nicht festinstallierte Messeinrichtungen
7 Messergebnisse
7.1 Dokumentation7.1.1 Fließschema
7.1.2 Umfang
7.2 Berichterstattung an die Behörden
7.2.1 Inhalt
7.2.2 Bilanzierung
7.2.3 Berichtsbogen
Tabelle 6-1: Wiederkehrende Prüfungen
Bild 7 -1: Muster eines Berichtsbogens über die abgeleiteten Aktivitäten
Anhang Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird